Preisvergleiche zu Arztleistungen im Web zulässig

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Preisvergleiche zu Arztleistungen im Web zulässig

Beitrag von Presse » 03.12.2010, 08:51

BGH:
Preisvergleiche zu Arztleistungen im Web zulässig
Preise für Selbst- oder Zuzahler-Leistungen von Ärzten und Zahnärzten dürfen im Internet verglichen werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Er billigte damit die Internetplattform "2te- zahnarztmeinung.de". mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=632 ... echt&n=754

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