Pflegeheim Haus Ahorn in Hilden - Pflegemängel ?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Pflegeheim Haus Ahorn in Hilden - Pflegemängel ?

Beitrag von Presse » 02.12.2010, 07:51

Hilden
Pflegeheim: Patient misshandelt Mitbewohner
VON BERND BUSSANG, JÜRGEN STOCK UND GERHARD VOOGT - zuletzt aktualisiert: 02.12.2010

Hilden (RP) Gewalt unter Bewohnern, eklatante Pflegemängel – die psychiatrische Station eines Altenheims in Hilden steht in der Kritik. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens will die Pflegeeinrichtungen sicherer machen.
.... (mehr)
http://www.rp-online.de/duesseldorf/hil ... 37442.html

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Beitrag von Presse » 02.12.2010, 08:16

Stellungnahme zur Berichterstattung der Rheinischen Post vom 2.12. über unsere Einrichtung Haus Ahorn
http://www.graf-recke-stiftung.de/stell ... ahorn.html

Zur Berichterstattung der Rheinischen Post vom 1. Dezember 2010 über unser Haus Ahorn:

Das Haus Ahorn des Dorotheenpark Seniorenzentrums in Hilden ist eine geschlossene Einrichtung für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen. Ihre Unterbringung geschieht auf richterliche Anordnung. Zur alltäglichen Versorgung und zum Eigen- und Fremdschutz der dort betreuten Menschen sind alle Mitarbeitenden über Eigenschaften, typische Verhaltensweisen und individuelle Probleme der Bewohner genau informiert. Alle Mitarbeitenden, auch die ehrenamtlichen, besuchen regelmäßig Fortbildungen.

Auch Bewohner im Haus Ahorn haben unterschiedliche Bedürfnisse und tragen Konflikte miteinander aus, sodass es zu Vorfällen im Miteinander kommen kann, auf die jedoch umgehend reagiert wird.Bei Auseinandersetzungen oder Übergriffen unter den gerontopsychiatrisch erkrankten Bewohnern intervenieren die Mitarbeiter umgehend. Vorkommnisse werden dokumentiert, ggf. wird der behandelnde Arzt eingeschaltet und mit dem gerichtlich bestellten Betreuer nach Lösungen gesucht. Alle Maßnahmen orientieren sich an der Fürsorgepflicht der Einrichtung, die gegenüber allen Bewohnern besteht.Ist ein Bewohner in seinem Verhalten in der Einrichtung nicht mehr steuerbar, wird unter Einbeziehung des Arztes bzw. des Sozialpsychiatrischen Dienstes eine klinische Unterbringung veranlasst. Eine Rückkehr in die Einrichtung ist nach erfolgreicher Therapie und entsprechender medikamentöser Einstellung möglich.

Die Qualität der Versorgung wird durch das interne Qualitätsmanagement ständig weiter entwickelt und von externen Stellen wie Heimaufsicht und MDK regelmäßig geprüft. Wird ein Fehlverhalten von Mitarbeitenden festgestellt, wird umgehend adäquat reagiert und ggf. werden arbeitsrechtliche Konsequenzen in die Wege geleitet.Das Haus Ahorn, das bei der letzten Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen im August 2010 die Note 1,4 erhielt, arbeitet eng mit der Heimaufsicht zusammen und informiert diese auch über besondere Vorkommnisse.

Die kürzlich erfolgte Bewertung infolge der jüngsten MDK-Prüfung ist einsehbar unter
http://www.aok-pflegeheimnavigator.de/i ... ohn<//font>

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Dementenpflege - Gewalt gehört zur Tagesordnung

Beitrag von thorstein » 02.12.2010, 12:33

"Es kann nicht sein, dass die Häuser in NRW eine so unterschiedliche Qualität aufweisen", betonte die Politikerin.
Schaut man sich nur die Skandale der letzten Jahre in NRW an, wird man schnell feststellen, dass die Misstände völlig trägerunabhängig mal hier mal da ans Tageslicht kommen. Aber hier wird wieder und wieder das Märchen von den guten Häusern aufgetischt. Offensichtlich gibt es zu dieser Realitätsverleugnung politisch keine Alternative.

Bei einem Anteil von ca. 70% Demenzkranken in den Heimen gehört Gewalt zur Tagesordnung. Und hier hänge ich mich auch gerne aus dem Fenster: 90% dieser Gewalt liesse sich durch eine entsprechende Personalausstattung verhindern. Gerade in geschlossenen Bereichen muss jederzeit auch eine Einzelbetreuung möglich sein.

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Schutzlos im Pflegeheim - Schläge und sexuelle Gewalt

Beitrag von Presse » 03.12.2010, 07:43

Hilden
Schläge und sexuelle Gewalt: Schutzlos im Pflegeheim
VON BERND BUSSANG UND ULLI TÜCKMANTEL - zuletzt aktualisiert: 03.12.2010 - 07:20
Hilden (RP) Detaillierte Pflegeprotokolle, Fotos und Filme aus dem Hildener Haus Ahorn der Graf-Recke-Stiftung belegen, wie Senioren Schlägen und sexueller Gewalt durch Mitbewohner ausgesetzt waren. Zudem seien Unfälle und unsachgemäße Fixierungen an der Tagesordnung, berichtet eine Pflegekraft.
.... (mehr)
http://www.rp-online.de/duesseldorf/hil ... 37899.html

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Stellenschlüssel unzureichend - Personal überfordert

Beitrag von thorstein » 03.12.2010, 14:03

Eine der Pflegekräfte schildert gegenüber der Rheinischen Post, wie überfordert die manchmal nur drei bis vier Mitarbeiter damit seien, 40 Bewohner vor sich und anderen zu schützen.
Bei einem Personalschlüssel von 1 zu 10 oder noch schlechter auf einer geschlossenen Station ist man nicht manchmal!!! überfordert.

Und selbstverständlich wurde der Personalschlüssel in der Stellungnahmen des Trägers nicht problematisiert. Müßte man doch zugeben, dass die Leistungsversprechungen eben nur auf dem Papier stehen. Stattdessen Hinweise zum Qualitätsmanagement. Leider macht Qualitätsmanagement nur Sinn, wenn auch genügend Personal zur Qualitätserbringung vorhanden ist. Wenn trotzdem gute Qualität suggeriert wird, dient das Qualtitäsmanagement der Vertuschung von Mängeln und eben nicht der Verbesserung.

Und noch einmal: der Personalschlüssel ist in dieser Einrichtung sicher in Ordnung(?), d.h. so wie mit den Kostenträgern vereinbart. In allen anderen Häusern in NRW sieht es also nicht besser aus.

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Pflegemängel - wer trägt die Verantwortung?

Beitrag von ProPflege » 03.12.2010, 17:35

Brief an die Deutsche Hospiz Stiftung:

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“


Neuss, den 03.12.2010

Sehr geehrter Herr Brysch,
sehr geehrte Damen und Herren,

seit gestern ist Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk u.a. mit dem Haus Ahorn der Graf-Recke-Stiftung in Hilden befasst. Heute berichtete auch erneut die Rheinische Post und titelte "Schutzlos im Pflegeheim".

Gesondert wird berichtet: "Illegale Fesselungen waren Heimaufsicht bekannt". In diesem Bericht werden Sie wie folgt zitiert:

> Nach den Erfahrungen von Eugen Brysch ..., sind sexuelle Übergriffe unter Patienten in deutschen Heimen an der Tagesordnung. "Das ist ein großtes Tabuthema. Man kann solche Übergriffe nicht einem Haus anlasten. Entscheidend ist, ob die Mitarbeiter bei so etwas weggucken oder bereit sind, notfall auch unbequeme Entscheidungen zu treffen." <

Ihre Bemerkungen sind mehrdeutig. Einmal sprechen Sie davon, dass man solche Übergriffe einem Haus nicht anlasten kann. Meinen Sie damit die Führungsverantwortlichen? Andererseits verlangen Sie wohl hingucken des Personals und entsprechende Folgerungen. Ist Ihnen dabei auch klar, dass Sie hiermit den "schwarzen Peter" allein dem Personal zuschieben? Ist Ihnen eigentlich in diesem Zusammenhang klar, unter welchen schwierigen Bedingungen mit einer großen Anzahl von Demenzkranken und völlig unzureichenden Stellenschlüsseln gearbeitet werden muss?

Wie können Sie belegen, dass "sexuelle Übergriffe unter Patienten in deutschen Heimen an der Tagesordnung" sind? Dass es Mängel gibt, soll nicht infrage gestellt werden. Sie sind weitgehend systemisch bedingt! Aber Ihre pauschalierende Aussage über alle Heime hinweg, kann ohne handfestes Belegmaterial nicht stehen bleiben. Denn letztlich nehmen Sie damit bundesweit allein das Pflegepersonal in die Verantwortung. Sie verlangen ja "hingucken und Entscheidungen".

Ich sehe Ihrer Rückmeldung mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/

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Ermittlungen wegen Missständen in Haus Ahorn

Beitrag von Presse » 04.12.2010, 08:10

Ermittlungen wegen Missständen in Haus Ahorn
Kreis Mettmann, 03.12.2010, Dirk Neubauer

Hilden. Gewalt unter Bewohnern, sexuelle Übergriffe, Versäumnisse? Die Pflegestation Haus Ahorn in Hilden sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Die Heimaufsicht nennt die Vorwürfe „haltlos“.

Gewalttaten und sexuelle Übergriffe unter den 119 Bewohnern. Ein Patient wird in einem dafür untauglichen Rollstuhl festgebunden, kippt um und wird liegen gelassen. Fotos und ein Video dokumentieren diese Vorfälle in der geschlossenen Pflegestation Haus Ahorn im Seniorenzentrum Dorotheenpark. Nachdem eine Zeitung über die Vorfälle berichtet hatte, prüften Donnerstag zwei Mitarbeiter der Heimaufsicht im Kreis Mettmann die Pflegeprotokolle. Der zuständige Abteilungsleiter Manfred Vollmer sagte am Abend der NRZ: „Nachdem ich erst entsetzt war, muss ich nun sagen: Der Einrichtung ist nichts vorzuwerfen.“
....
(mehr)
http://www.derwesten.de/staedte/kreis-m ... 14835.html

Lutz Barth
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Was ist zu tun oder gefordert?

Beitrag von Lutz Barth » 04.12.2010, 09:45

Nun – aus der Ferne heraus einen „Fall“ zu beurteilen, ist vielfach mehr als unglücklich, fehlen doch gewichtige Informationen. Generalisierend darf allerdings die Frage aufgeworfen werden, wie denn letztlich mit all den Bewohnern „verfahren“ werden soll, die ein „herausforderndes Verhalten“ nahezu tagtäglich praktizieren?

Gibt es hierzu einen „state of the art“?

Ohne Frage sind bei der Pflege (geronto)psychiatrisch veränderter Bewohner gerade die beruflich Pflegenden in stationären Einrichtungen besonderen „Belastungen“ ausgesetzt und zwar ungeachtet des Stellenschlüssels oder irgendwelcher „systemischer“ (?) Unzulänglichkeiten.

Wie umgehen mit Heimbewohnern, die - wenn wir sie als handlungs- und einsichtsfähig dauerhaft in unsere Gesellschaft integrieren wollen – in letzter Konsequenz Straftaten gegen Mitbewohner begehen?

Es entspricht gegenwärtig nicht dem Mainstream, besondere „Aufsichtspflichten“ gegenüber den Bewohnern greifen zu lassen, auch nicht solche Interventionsmöglichkeiten, die im Zweifel geeignet sind, den Schutz der physischen oder psychischen Integrität der anderen Bewohnern gewährleisten zu können. Es gibt ein „Recht auf psychische Krankheit“ und da fragt sich dann schon der interessierte Beobachter, ob gleichsam die Mitbewohner ob der Integration der ggf. nachhaltig psychiatrisch Erkrankten willen gehalten sind, in Teilen sich der Gefahr eines tätlichen Übergriffs aussetzen zu müssen.

Thorstein hat darauf hingewiesen, dass gerade in „geschlossenen Bereichen jederzeit auch eine Einzelbetreuung möglich sein muss“. Dem ist in der Tat beizupflichten, wenngleich doch daran erinnert werden darf, dass es mittlerweile auch Eingang in die Rechtsprechung gefunden hat, dass „Maßnahmen“ nur zu ergreifen seien, die dem Träger wirtschaftlich und personell zumutbar erscheinen.

Nun will ich hier nicht die Psychiatriedebatte von vor über 30 Jahren aufleben lassen, aber es gibt jedenfalls Vorkommnisse in stationären Einrichtungen der Altenpflege, die bei der Frage nach der „Schuldfähigkeit“ mich unweigerlich an die §§ 20, 21 StGB erinnern.

Straftaten sind keine Kavaliersdelikte, mögen auch ansonsten das „Leben“ eines hochgradig psychisch Veränderten lebenswert und sinnstiftend sein.

Pointiert nachgefragt: Wie umgehen mit „Verwirrten“, die mit einem sexuellen Übergriff für sich ein emotionales Augenblickserlebnis erfahren, dass ihnen zugleich ein Höchstmaß an „Lebensqualität“ beschert?

Wie umgehen mit „Verwirrten“, die zu körperlichen Aggressionsakten gegenüber Heimbewohnern neigen und dies auch entsprechend ausleben?

Der Begriff „herausforderndes Verhalten“ zeigt wohl nach gesicherten Erkenntnissen der Experten in die richtige (?) Richtung: Das Personal ist gefordert, den besonderen Anforderungen einer Patientengruppe gerecht zu werden, die aus emotional bedeutsamen Augenblickserlebnissen ihre eigenspezifische „Lebensqualität“ erfahren.

Irgendwie beschleicht mich hier das Gefühl, dass es zynisch anmutet, einerseits das „Recht auf psychische Krankheit“ zu betonen, während demgegenüber die „Opfer“ scheinbar verpflichtet sind, „Leid auf sich zu nehmen“.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Gerhard Schenker
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Pflegeskandal, der keiner ist ?

Beitrag von Gerhard Schenker » 04.12.2010, 09:59

Lutz Barth hat geschrieben: ..... Ohne Frage sind bei der Pflege (geronto)psychiatrisch veränderter Bewohner gerade die beruflich Pflegenden in stationären Einrichtungen besonderen „Belastungen“ ausgesetzt und zwar ungeachtet des Stellenschlüssels oder irgendwelcher „systemischer“ (?) Unzulänglichkeiten.
Wie umgehen mit Heimbewohnern, die - wenn wir sie als handlungs- und einsichtsfähig dauerhaft in unsere Gesellschaft integrieren wollen – in letzter Konsequenz Straftaten gegen Mitbewohner begehen?
...
Thorstein hat darauf hingewiesen, dass gerade in „geschlossenen Bereichen jederzeit auch eine Einzelbetreuung möglich sein muss“. Dem ist in der Tat beizupflichten, wenngleich doch daran erinnert werden darf, dass es mittlerweile auch Eingang in die Rechtsprechung gefunden hat, dass „Maßnahmen“ nur zu ergreifen seien, die dem Träger wirtschaftlich und personell zumutbar erscheinen. .... .
Hallo,
die Heimaufsicht Mettmann hat aktuell geprüft und die Umstände in der kritisierten Einrichtung durchleutet. Dazu stand in der NRZ ergänzend zu lesen:
Der zuständige Abteilungsleiter Manfred Vollmer sagte am Abend der NRZ: „Nachdem ich erst entsetzt war, muss ich nun sagen: Der Einrichtung ist nichts vorzuwerfen.“
Ich habe den Eindruck, dass hier wieder einmal von den Medien ein sog. Pflegeskandal aufgebaut wird, der in Wirklichkeit keiner ist.
Richtig ist sicherlich, dass sich die Pflegesituationen in einer Einrichtung, in der fast ausnahmslos Demenzkranke geschlossen untergebracht sind, nicht immer einfach gestalten lassen. Es muss nämlich mit den vom Gesetzgeber bzw. Verträgen vorgegebenen sachlichen und personellen Gegebenheiten gearbeitet werden. Insoweit hat ja auch der BGH durchaus beachtliche Anmerkungen geliefert.
Ich vermisse in der öffentlichen Berichterstattung solche Hinweise.
MfG G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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Gewalt im Pflegeheim "Einzelfälle"

Beitrag von Presse » 04.12.2010, 10:34

Hilden
Gewalt im Pflegeheim "Einzelfälle"

zuletzt aktualisiert: 04.12.2010

Hilden (RP) Im Haus Ahorn des Dorotheenparks Hilden waren Senioren Schlägen und sexueller Gewalt durch Mitbewohner ausgesetzt (die RP berichtete). Nach Aussage von Eugen Brysch, Vorsitzender der Patientenschutzorganisation Deutscher Hospizstiftung, seien sexuelle Übergriffe unter Patienten in deutschen Heimen an der Tagesordnung. "In unseren Heimen sind das absolute Einzelfälle", sagte Holger Reinders, Geschäftsführer der gemeinnützigen Seniorendienste der Stadt Hilden.
.... (mehr)
http://www.rp-online.de/duesseldorf/hil ... 38163.html

Hilden
Besuchstermin im Pflegeheim

VON BERND BUSSANG - zuletzt aktualisiert: 04.12.2010 - 10:52 Hilden
(RP) Im Hildener Haus Ahorn der Graf-Recke-Stiftung hat der angemeldete Gast einen positiven Eindruck vom Alltag der psychisch schwer kranken Bewohner. Auf den ersten Blick deutet nichts darauf hin, dass dort, wie interne Pflegeprotokolle belegen, Bewohner Opfer massiver Gewalt wurden. .... (mehr)
http://www.rp-online.de/duesseldorf/hil ... 38376.html

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Pflegemängel sind im Kern systembedingt

Beitrag von thorstein » 04.12.2010, 14:40

http://www.rp-online.de/duesseldorf/hil ... 38376.html

Ein Journalist, der 1 + 1 zusammenzählen kann und sich nicht von einer Ortsbegehung hinters Licht führen lässt, ist eine wohltuende Ausnahme:
Doch bleibt der Eindruck: Wenn tagsüber weiter nur bis zu vier Mitarbeiter – und nur einer in der Nacht – etwa 40 Patienten in einem Wohngruppen-Block waschen, füttern, pflegen und beaufsichtigen, ist leicht vorstellbar, dass die verwirrten, teilweise aggressiven alten Menschen festgebunden werden.
Und dem Fazit von Herrn Lilie:
"Der eigentliche Skandal ist, dass unsere westliche Gesellschaft sich damit abgefunden hat, dass ihre alten Menschen nicht adäquat versorgt werden."
wäre eigentlich auch nichts hinzuzufügen, wenn er diesem nicht immer dann widersprechen würde, wenn es um die eigenen Enrichtungen geht.

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Pflegenotstand ist der Skandal

Beitrag von PflegeCologne » 05.12.2010, 08:47

Pflegenotstand ist der Skandal
Gerhard Schenker hat geschrieben: .... Ich habe den Eindruck, dass hier wieder einmal von den Medien ein sog. Pflegeskandal aufgebaut wird, der in Wirklichkeit keiner ist.
Richtig ist sicherlich, dass sich die Pflegesituationen in einer Einrichtung, in der fast ausnahmslos Demenzkranke geschlossen untergebracht sind, nicht immer einfach gestalten lassen. Es muss nämlich mit den vom Gesetzgeber bzw. Verträgen vorgegebenen sachlichen und personellen Gegebenheiten gearbeitet werden. Insoweit hat ja auch der BGH durchaus beachtliche Anmerkungen geliefert. ....
Guten Morgen,
die Berichte über das Haus Ahorn in Hilden zeigen eigentlich beim näheren Betrachten, dass hier für eine große Zahl schwerstpflegebedürftiger Menschen nicht genügend Personal vorhanden ist, systembedingt. Zu diesem Personalmangel müssen sich endlich einmal alle bekennen. Dann können wir auch die Probleme angehen. Wenn selbst der BGH schon von den eingeschränkten sächlichen und personellen Möglichkeiten der Pflegeeinrichtungen spricht und Haftungsansprüche danach ausrichtet, müssen wir doch endlich allesamt einmal den Mut haben, zu sagen: Es fehlt Personal hinten und vorne. Wenn wir diesen Missstand nicht erkennen und beseitigen wollen, wird es immer wieder sog. Skandale geben und die Medien haben dann schön was zu schreiben.
Lb. Grüße Pflege Cologne

PS. Siehe auch unter
viewtopic.php?p=56359#56359
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Das individuelle Lebensrisiko verwirklicht sich!

Beitrag von Lutz Barth » 05.12.2010, 09:44

"Wenn selbst der BGH schon von den eingeschränkten sächlichen und personellen Möglichkeiten der Pflegeeinrichtungen spricht und Haftungsansprüche danach ausrichtet, müssen wir doch endlich allesamt einmal den Mut haben, zu sagen: Es fehlt Personal hinten und vorne", so PflegeCologne.

Das mag so sein, aber sind im Kern die "systemischen Mängel" nicht gewollt und vor allem verquerten Freiheitstheorien geschuldet? Undifferenziert wird mit den Freiheitsrechten und vor allem mit der Superanspruchsgrundlage "Würde des Menschen" argumentiert und so der allgemeine These Vorschub geleistet, dass sich (auch haftungsrechtlich) nicht selten ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, wenn und soweit es zu tragischen Unfällen in stationären Einrichtungen kommt. Der BGH hat hierzu den Weg ebenfalls geebnet und wenn ich mich daran erinnere, wurden diese Entscheidungen als "Meilenstein" gerade in der Pflegewissenschaft gefeiert; die Ökonomie hat vollends Einzug in die stationären Einrichtungen gehalten und von daher sind die "systemischen Mängel", von denen hier im Forum häufig gesprochen wird, haftungsrechtlich prämiert worden!

Aus den ohne Frage unzulänglichen Vorgaben und Möglichkeiten der Versicherungssysteme folgt nunmehr eine haftungsrechtliche Angleichung, wonach das allgemeine Lebensrisiko der Bewohner - auch solche, die an Demenz erkrankt sind - haftungsbefreiend wirkt.

Derzeit sind "wirtschaftliche und personelle" Zumutbarkeitskriterien eingeführt worden und da frage ich mich, wie es wohl gelingen soll, hier zum Umdenken anzuregen. Der BGH wird sicherlich davon unbeeindruckt bleiben, wenn und soweit er davon Kenntnis bekommt, dass allen Insidern klar sei, dass die "Mängel systembedingt" seien. Ungeachtet dessen, dass ein solcher Sachvortrag im Zivilprozess wohl kaum als substantiiert gewertet werden würde, scheint hier ein Kompromissformel gefunden zu sein: Das Zivilrecht gleicht sich u.a. den sozialen Sicherungssystemen an und es bleibt dem Kläger überantwortet, im Zweifel die hohe Hürde der Darlegungs- und Beweislast zu nehmen, ggf. den Nachweis dafür anzutreten, dass im Einzelfall ein zur Haftpflicht schädigendes Ereignis vorgelegen hat. So betrachtet folgt aus dem "Würdeargument" das allgemeine Lebensrisiko, zu dem im Übrigen auch zählen dürfte, dass wir es mit Dienstleistungen zu tun haben, die mittlerweile marktmäßig zu organisieren sind.

"Freiheit" wird also relativ und wer wird sich denn schon darüber aufregen, dass es im Zweifel dem Kerngedanken der Lebensqualität entspricht, gelegentlich auch mal aus dem Bett oder vom Toilettenstuhl zu fallen oder - sicherlich ein ungleich schadensträchtigeres Ereignis - vom "Auto überfahren zu werden".

Der "state of the art" lautet: Auch Pflegebedürftige sind dem allgemeinen Lebensrisko ausgesetzt und von daher kann nicht erwartet werden, dass sich das "System" ändert - alles andere wäre für mich persönlich ein Art Sozialromantik, die sich in unserer Gesellschaft mit den vorgeblich finanziellen Engpässen nicht realisieren lässt und so gesehen gehört der Pflegenotstand eigentlich auch zum Alltagsbild einer professionellen Pflege und einer vermeintlich humanen Gesellschaft.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Pflegenotstand lässt menschenwürdige Pflege nicht zu

Beitrag von PflegeCologne » 05.12.2010, 10:50

Lutz Barth hat geschrieben: .... Auch Pflegebedürftige sind dem allgemeinen Lebensrisko ausgesetzt und von daher kann nicht erwartet werden, dass sich das "System" ändert - alles andere wäre für mich persönlich ein Art Sozialromantik, die sich in unserer Gesellschaft mit den vorgeblich finanziellen Engpässen nicht realisieren lässt und so gesehen gehört der Pflegenotstand eigentlich auch zum Alltagsbild einer professionellen Pflege und einer vermeintlich humanen Gesellschaft. ....
Hallo Lutz,
Deine Anmerkungen sind interessant und bedenkenswert.
Allerdings kann ich aus der Sicht der Pflege die Schlussfolgerung nicht akzeptieren.
Der Pflegenotstand ist nicht "gottgegeben", sondern von den politischen Vorgaben geprägt. Diese kann man, muss man, korrigieren! Die Gesellschaft will in großer Mehrheit eine gute / angemessene Pflege der hilfe- und pflegebedürftigen Personen. Und das muss so umgesetzt und finanziert werden ("Pflege21").
Menschenwürdige Pflege lässt auf Dauer einen Pflegenotstand, der sich schleichend in zum Teil dramatischen oder katastrophalen Situationen präsentiert (so u.a. auch DBfK, DPR, ver.di und Pflegewissenschaftlicher), nicht zu. Es wäre auch für die Personalgewinnung nicht hinnehmbar zu sagen, Pflege müsse dauerhaft unter Notstandsbedingungen geleistet werden. Wollen wir nicht auch pfleglich mit dem Pflegepersonal umgehen? Was bedeutet sonst Wertschätzung und Anerkennung ? Nur wohlklingende Formulierungen aus aller Munde?
Lb. Grüße
Pflege Cologne
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Pflege muss dem Stand der Künste gerecht werden

Beitrag von thorstein » 05.12.2010, 11:51

Sehr geehrter Herr Barth,

ich denke, sie haben mit ihrer Argumentation den Kern der Denkweise vieler Sozialpolitiker – und leider auch einiger Pflegekritiker- in diesem Land getroffen: Zur Pflege nach Kassenlage gibt es keine Alternative. Allerdings gibt es noch eine andere Seite der Medaille, und ob sie nur der Sozialromantik huldigt, kann ich nicht abschließend beurteilen. Auf einige Aspekte dieser anderen Seite möchte ich hinweisen.

Zu meiner persönlichen sozialromantischen Träumerei gehört die Vorstellung, dass das Grundgesetz gerade dazu dient, eine humane Gesellschaft zu sichern. Und hier wäre das Recht auf körperliche Unversehrtheit in Bezug auf die pflegerische Versorgung in den Heimen eine eigene Diskussion wert.

In Deutschland wird durch Gesetze eine Pflege gefordert, die nach dem Stand der Künste zu erfolgen hat. Nachzulesen in den Heimgesetzen der Länder und im SGB 11. Sie werden in diesem Land keinen Politiker, keinen Richter, keinen Pflegewissenschaftler finden, der ihnen bestätigt, das eine Pflegekraft 10 Demenzkranke – wie im obigen Beispiel - nach dem Stand der Künste versorgen kann. Es ist umgekehrt aber so, dass diese Frage auf geradezu absurde Weise ausgeblendet, verdrängt, ignoriert wird.

Das allgemeine Lebensrisiko wird damit zum Totschlagargument bei all diesen Diskussionen. Verbunden mit der Kostenfrage eine offensichtlich undurchdringliche Mauer. Tatsächlich geht es hier aber um Fragen, wo sehr viele Menschen zu Schaden kommen. Jede Staatsanwaltschaft in diesem Land müsste bei solchen Schäden also überprüfen: erfolgte die Pflege nach dem Stand der Künste – wie in den Heimgesetzen und SGB11 gefordert - und ist daher der Schaden dem allgemeinen Lebensrisiko geschuldet. Das dies aber so offensichtlich nicht geschieht, ist – meiner Ansicht nach- ein Hauptgrund für die Stabilität des Systems.

Was juristisch auch nicht gelingt oder gewünscht zu sein scheint, ist eine Analyse der Pflegeskandale. Man regt sich auf, diskutiert dann ebbt die Diskussion ab, offensichtlich werden die Verfahren irgendwann eingestellt, ohne das noch ein Hahn danach kräht. Also genau an der Stelle, wo der Rechtstaat die vorab angeprangerten Missstände nicht verfolgen will, sie damit auch billigt, schaut keiner mehr genau hin. Damit macht man es den Staatsanwaltschaften leider viel zu leicht.

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