Hungriger Pfleger: Klinik darf nicht sofort kündigen

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Hungriger Pfleger: Klinik darf nicht sofort kündigen

Beitrag von Presse » 22.11.2010, 16:58

Hungriger Pfleger: Klinik darf nicht sofort kündigen
Verzehrt ein in einem Krankenhaus langjährig beschäftigter und unbescholtener Arbeitnehmer ein Stück einer Patientenpizza und einen Rest Gulasch, rechtfertigt dies in aller Regel nicht dessen fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=630 ... echt&n=728

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