Exakte Pflegestufe auch in Wohnheimen
In Wohnstätten lebende behinderte Menschen haben Anspruch auf Einstufung in die richtige Pflegestufe.
Gem. § 43a SGB XI wird für pflegebedürftige behinderte Menschen, die in Wohnstätten der Behindertenhilfe leben, zur Abgeltung der Aufwendungen für Pflegeleistungen eine monatliche Pauschale von bis zu 256 Euro gezahlt.
Die pauschalierte Leistung ist unabhängig von der konkreten Pflegestufe und hängt nicht vom Pflegeaufwand im konkreten Einzelfall ab. Rückmeldungen aus der Praxis lassen vermuten, dass diese pauschale Regelung dazu führt, dass die in Wohnstätten betreuten behinderten Menschen nicht korrekt hinsichtlich ihres Pflegebedarfs eingestuft sind.
Auch wenn es für die monatliche Kostenpauschale keine Relevanz hat, hat dennoch jeder vollstationär betreute behinderte Mensch Anspruch auf Einstufung in die seinem Pflegebedarf entsprechende Pflegestufe gem. SGB XI.
Weitere Informationen unter
http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_ ... estufe.php
Quelle: Pressemitteilung vom 13.10.2010
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg,
Telefon 06421/491-0, Fax, -167,
E-Mail: bundesvereinigung@lebenshilfe.de
Exakte Pflegestufe auch in Wohnheimen
Moderator: WernerSchell