Beratung zu Patientenverfügungen / Qualifizierung der Berater zu Patientenverfügungen
Tagung: Freitag 21.01.2011: 17:00 bis 20:00 / Samstag 22.01.2011: 9:00 bis 16:00 Uhr
Das beschlossene Gesetz zu Patientenverfügungen sieht keine Beratungspflicht vor. Dennoch werden oft Mitarbeiter in Betreuungsvereinen, Pflegedienste, Sozialdienstmitarbeiter oder Hospizkräfte zu Patientenverfügungen angefragt.
Die Veranstaltung wird Grundkenntnisse vermitteln, die für die Beratung zu Patientenverfügungen nötig sind. Dazu sind neben Kenntnissen des Betreuungsrechts die juristischen Grundlagen der Umsetzung einer Patientenverfügung erforderlich. Eine qualifizierte Beratung setzt die Kenntnis einzelner medizinischer Anwendungssituationen voraus und es werden einzelne relevante Krankheitsbilder vorgestellt. Ethische Aspekte kommen insbesondere in der Diskussion um die Reichweite einer Patientenverfügung zum Vorschein. Eine Patientenverfügung muss als Dokument detailliert auf die eigene Motivation und die individuellen Wertvorstellungen eingehen.
Den Teilnehmern werden Möglichkeiten der Organisation und Strukturierung von Beratung vorgestellt. Dazu gehören auch Fragen der Beratungsmethodik.
Zur Erarbeitung der Wertvorstellungen von Ratsuchenden werden Möglichkeiten des Einsatzes von Fallbeispielen vorgestellt. Dazu gehören weiterhin Fragenkataloge, die auch zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens nutzbar sind.
Den Teilnehmern werden Grundkenntnisse für die Beratung zu Patientenverfügungen vermittelt und die Umsetzung einer Patientenverfügung wird angesprochen werden.
Die Teilnehmer erhalten methodische Hinweise für eigene Informationsveranstaltungen und Beratungsgespräche und es wird entsprechendes Material zur Verfügung gestellt.
Zur Handlungssicherheit der Berater zu Patientenverfügungen werden die Möglichkeiten und Grenzen von Information und Beratung zu Vorsorgedokumenten vorgestellt.
Die Veranstaltung richtet sich nach den Standards für die Beratung zu Patientenverfügungen (May A, Niewohner S, Bickhardt J, Kreß H, Rothärmel S, Ethik in der Medizin 2005, 332-336)
Referent: Dr. Arnd T. May
Veranstalter: ethikzentrum.de in Kooperation mit Institut für Ethik in der Praxis e.V.
Tagungsort: Zentrum für Angewandte Ethik, Hohenzollernstr. 76, 45659 Recklinghausen
Tagungszeiten: Freitag 21.01.2011: 17:00 bis 20:00 / Samstag 22.01.2011: 9:00 bis 16:00 Uhr
Tagungspreis: 300,00 Euro plus MwSt. (Mindestzahl 8 und max. 15 Teilnehmer)
Bitte melden Sie sich per E-Mail an unter info@ethikzentrum.de
Kontakt:
EthikZentrum.de
Zentrum für Angewandte Ethik
Hohenzollernstr. 76
45659 Recklinghausen
Tel.: 0700 BIOETHIK (24638445)
FAX: +49 2361 17121
E-Mail: info@EthikZentrum.de
http://www.EthikZentrum.de
Termin
21. – 22.01.2011
Beginn
Freitag, 21.01. 17.00 Uhr
Ende
Samstag, 22.01. 16.00 Uhr
Referent
Dr. Arnd T. May
Preis
300,– €/pro Person plus Steuer
Veranstaltungsort
EthikZentrum.de
Zentrum für Angewandte Ethik
Hohenzollernstr. 76
45659 Recklinghausen
Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bushaltestelle Moltkestrasse, ca. 200 Meter entfernt) wird empfohlen.
Die Hohenzollernstraße verfügt über einen Parkstreifen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung
Jede Person muss sich selbst per E-Mail unter info@ethikzentrum.de anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur gleichzeitigen Zahlung der kompletten Seminargebühren. Der Veranstalter bestätigt per email die Anmeldung. Damit ist der Seminarplatz verbindlich reserviert.
Wenn die angemeldete Person am Veranstaltungstag nicht erscheint, wird die geleistete Zahlung nicht zurückgezahlt.
Leistung
Durch die überwiesenen Seminargebühren sind die Leistungen des Veranstalters gezahlt. Eventuell notwendige Übernachtungen, zusätzliche (über die in der Tagungspauschale hinausgehende) Mahlzeiten, Anfahrtskosten etc. sind in den Leistungen des Veranstalters nicht enthalten.
Rücktritt
Eine Abmeldung bzw. ein Rücktritt muss bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgen. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann eine schriftliche oder telefonische Umbuchung auf einen anderen Seminartermin des Veranstalters erfolgen. Die schon geleisteten Zahlungen verbleiben beim Veranstalter.
Leistungs- und Preisänderung
Sollte eine Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben, bereits ausgebucht oder die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, werden Sie benachrichtigt und die von Ihnen bereits bezahlte Gebühr, abhängig von Ihrer Entscheidung, in voller Höhe erstattet oder auf einen Ersatztermin übertragen.
Falls der Termin der Veranstaltung sich kurzfristig ändert oder aus schwerwiegenden Gründen ganz ausfällt (z.B. durch Erkrankung des Referenten o.ä), wird die von Ihnen bereits bezahlte Gebühr, abhängig von Ihrer Entscheidung, in voller Höhe erstattet oder auf einen Ersatztermin übertragen. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Das Seminar ist Bildungs- und Orientierungshilfe Die Teilnahme an dem Seminar erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung, weder für körperliche noch für seelische, kurz- und/oder langfristige Schäden. Schäden und Verluste beim Teilnehmer oder bei Dritten, die der Teilnehmer verursacht, sind ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen. Das gilt sowohl in der Zeit der An- und Abreise, als auch während des Seminars und den Pausen.
Hausordnung
In den Veranstaltungsräumen ist während des Seminars und in den Pausen das Rauchen nicht gestattet. Zusätzlich ist die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes dringend zu beachten.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Recht auf das eigene Bild/Wort
Die Rechte für die Inhalte des Seminars und die Art deren Darstellung liegen bei dem Veranstalter des Seminars (wie in der Ausschreibung angegeben). Eine anderweitige Verwendung ist nicht zugelassen.
Datenschutz
Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Schlussbestimmung
Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: Mitteilung vom 05.10.2010
Beratung zu Patientenverfügungen - Tagung 21./22.01.2011
Moderator: WernerSchell
Praxisorientierte Fortbildungen 17. u. 27.11. zu PV-Beratung
Praxisorientierte Fortbildungen 17. und 27.11. zur PV-Beratung
Der nächsten Fortbildungstermine der Bundeszentralstelle Patientenverfügung
Für Mitarbeiter/innen von KH-Sozialdiensten und Pflegeeinrichtungen:
Berlin, 17.11.2010, 15.30 - 17.30 Uhr
"Die Patientenverfügung und Vollmacht als Vorsorge"
Renafan-Akademie in Berlin-Tegel
Kosten: 15 Euro zzgl. MWSt:
http://www.renafan-bewerbung.de/service
Dort als Stichwort "Patientenverfügung" oder "Vollmacht" eingeben.
Für PV-Berater/innen:
Dortmund, 27. November 2010, 10 - 17 Uhr Humanistischen Verband Deutschlands, LV NRW in Dortmund.
Kostenfrei, Gruppengröße: max. 12 Teilnehmer/innen.
Verwendete Materialien: Broschüre zu Standard-Patientenverfügung. Deren Kenntnis wird vorausgesetzt, um den Umgang damit zu üben, zu verbessern und Erfahrungen dazu auszutauschen.
Eine weiterentwickelte neue Version 2011 der darin enthaltenen 1. Seite (auch als Ankreuzvariante nutzbar) wird vorgestellt werden.
(Jeweils mit Ausbildungs-Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung)
Interessenten können sich bis 31. Oktober bewerben unter: mail@patientenverfuegung.de
Quelle:
http://www.patientenverfuegung.de/2010- ... raterinnen
Der nächsten Fortbildungstermine der Bundeszentralstelle Patientenverfügung
Für Mitarbeiter/innen von KH-Sozialdiensten und Pflegeeinrichtungen:
Berlin, 17.11.2010, 15.30 - 17.30 Uhr
"Die Patientenverfügung und Vollmacht als Vorsorge"
Renafan-Akademie in Berlin-Tegel
Kosten: 15 Euro zzgl. MWSt:
http://www.renafan-bewerbung.de/service
Dort als Stichwort "Patientenverfügung" oder "Vollmacht" eingeben.
Für PV-Berater/innen:
Dortmund, 27. November 2010, 10 - 17 Uhr Humanistischen Verband Deutschlands, LV NRW in Dortmund.
Kostenfrei, Gruppengröße: max. 12 Teilnehmer/innen.
Verwendete Materialien: Broschüre zu Standard-Patientenverfügung. Deren Kenntnis wird vorausgesetzt, um den Umgang damit zu üben, zu verbessern und Erfahrungen dazu auszutauschen.
Eine weiterentwickelte neue Version 2011 der darin enthaltenen 1. Seite (auch als Ankreuzvariante nutzbar) wird vorgestellt werden.
(Jeweils mit Ausbildungs-Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung)
Interessenten können sich bis 31. Oktober bewerben unter: mail@patientenverfuegung.de
Quelle:
http://www.patientenverfuegung.de/2010- ... raterinnen
Wer schult die Berater - welche Vorlagen werden verwendet?
Das evangelische Magazin CHRISMON geht in der Titelgeschichte seiner Novemberausgabe (11/10) dem Thema nach:
„Vielleicht wäre es gut, eine Patientenverfügung zu haben. Bloß, wie schreibt man so was?“
Die Chrismon-Autorin hat dankenswerterweise „am eigenen Leib“ einmal einige namhafte Beratungs-Angebote in Deutschland ausprobiert, Arztpraxen angerufen, Internet-Vorlagen getestet. Fazit: „Von den üblichen Formularen ist abzuraten, da sie die krisenhafte Gesundheitssituation … nicht im einzelnen durchgehen, im Ernstfall also nicht weiterhelfen“.Und: Qualifizierte Beratung ist Mangelware, die Ärzte blocken ab.
Von CHRISMON-Autorin Christine Holche:
<< …Ich fürchte, ich bin der "Je nach Situation"-Typ. Ein "Je nach Situation"-Feld sieht mein Formular aber nicht vor. Kann mich vielleicht mal jemand beraten!
In den Hausarztpraxen, die ich anrufe, legen die Sprechstundenhelferinnen für Minuten den Hörer nieder, um meine Frage irgendwo im Hintergrund zu klären. Dann sagen sie: Nur "bei Medizinischem" berate man, und das müsse privat bezahlt werden. Notare empfehlen sich gern, aber was wissen die wiederum von Medizinischem? Ich glaub, ich bräuchte ein ganzes Beratungsnetzwerk.
… (etwa) am Uniklinikum Aachen die interdisziplinären Beratungsnachmittage. Auf nach Aachen, zu einem der größten Klinikkomplexe Europas.Am Eingang des Betonklotzes wartet Medizinethiker Arnd T. May, er hat über Patientenverfügungen promoviert und im vergangenen Jahr den Bundestag beraten. … Ich reiche ihm meine Patientenverfügung. Aha, sagt er, Formularverfügung, kennt er. Sein Urteil ist vernichtend: "Ein steriles Dokument. …" Und es gehe aus dem Formular auch nicht hervor, ob ich wirklich Bescheid weiß über die Behandlungen … Okay, bei einem Unfall wäre ich wohl doch bereit, eine gewisse Zeit lang Belastungen auf mich zu nehmen, sogar eine maschinelle Beatmung. "Sehen Sie", sagt der Medizinethiker, "wir müssen alle Situationen einzeln durchgehen." Man könne nicht wie in vielen Formularen erst alle schlimmen Situationen auflisten und dann für alle zusammen die lebenserhaltenden Behandlungen verbieten.
Ist das kompliziert! "Ja", sagt May, "das ist eben der Preis für die Chance, die uns der Bundestag eröffnet hat: mit einem Gesetz, das die Gültigkeit von Patientenverfügungen nicht begrenzt auf die Sterbephase." Seit September 2009 gilt es.
… am Tisch von Kristjan Diehl, dem Münchner Berater der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, sitzen manchmal Mehrfachakademiker, die sich über Jahre an ihrer Patientenverfügung festgebissen haben. Oder Paare, die ihre identischen Verfügungen nur noch kurz gegen checken lassen wollen; am Ende verlässt das Paar das Büro mit höchst unterschiedlichen Verfügungen. Manchmal kommt auch nur die Ehefrau, der Mann wartet vor dem Haus im Auto. Und er wartet lang, im Schnitt anderthalb Stunden. Bei mir wird es sogar drei Stunden dauern. Alles am Telefon, die Organisation berät bundesweit, für Mitglieder kostenlos. Schlimm ist das nicht, so ein Gespräch, nur anstrengend. "Multiorganversagen", sagt Berater Diehl gerade, "zum Beispiel durch einen Unfall oder multiresistente Keime … “ ... >>
Neben den genannten Beratungsstellen wird ganz am Ende ein Fragebogen-Konzept empfohlen, welches von „Je nach Situation“-Optionen nur so durchsetzt ist:
<< Empfehlenswert zum Nachdenken über die eigenen Wünsche ist der Fragebogen des Humanistischen Verbands Deutschlands, da er viele und äußerst konkrete Optionen gut erklärt bereithält: http://patientenverfuegung.de/files/pdf ... ktuell.pdf . >> (CHRISMON, 11/2010, S. 19)
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Wer schult die PV-Berater - und mit welchen Vorlagen?
Der im CHRISMON-Beitrag erwähnte Medizinethiker Dr. Arnd May ebenso wie der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) führen auch Seminare zur Qualifizierung von PV-Berater/innen für andere Organisationen und Einrichtungen durch, siehe: http://www.wernerschell.de/forum
(Anmerkung: Laut Anfrage ist die HVD-Schulung am 27.11. in Dortmund ausgebucht ist, eine Anmeldung zu diesem Termin ist nicht mehr möglich).
Die Frage nach der Transparenz, welche Vorlagen einer PV-zugrunde gelegt werden, wird immer dringender gestellt. Auch Zeitungen (hier: Der Westen) weisen vermehrt ihre Leser/innen auf das Problem hin:
„In der Praxis nämlich gebe es noch immer kaum Patientenverfügungen, die direkt anwendbar seien, sagt der Bonner Palliativmediziner Lukas Radbruch.“
Aus: pv-newsletter von www.patientenverfuegung.de vom 9.11. (Auszug)
„Vielleicht wäre es gut, eine Patientenverfügung zu haben. Bloß, wie schreibt man so was?“
Die Chrismon-Autorin hat dankenswerterweise „am eigenen Leib“ einmal einige namhafte Beratungs-Angebote in Deutschland ausprobiert, Arztpraxen angerufen, Internet-Vorlagen getestet. Fazit: „Von den üblichen Formularen ist abzuraten, da sie die krisenhafte Gesundheitssituation … nicht im einzelnen durchgehen, im Ernstfall also nicht weiterhelfen“.Und: Qualifizierte Beratung ist Mangelware, die Ärzte blocken ab.
Von CHRISMON-Autorin Christine Holche:
<< …Ich fürchte, ich bin der "Je nach Situation"-Typ. Ein "Je nach Situation"-Feld sieht mein Formular aber nicht vor. Kann mich vielleicht mal jemand beraten!
In den Hausarztpraxen, die ich anrufe, legen die Sprechstundenhelferinnen für Minuten den Hörer nieder, um meine Frage irgendwo im Hintergrund zu klären. Dann sagen sie: Nur "bei Medizinischem" berate man, und das müsse privat bezahlt werden. Notare empfehlen sich gern, aber was wissen die wiederum von Medizinischem? Ich glaub, ich bräuchte ein ganzes Beratungsnetzwerk.
… (etwa) am Uniklinikum Aachen die interdisziplinären Beratungsnachmittage. Auf nach Aachen, zu einem der größten Klinikkomplexe Europas.Am Eingang des Betonklotzes wartet Medizinethiker Arnd T. May, er hat über Patientenverfügungen promoviert und im vergangenen Jahr den Bundestag beraten. … Ich reiche ihm meine Patientenverfügung. Aha, sagt er, Formularverfügung, kennt er. Sein Urteil ist vernichtend: "Ein steriles Dokument. …" Und es gehe aus dem Formular auch nicht hervor, ob ich wirklich Bescheid weiß über die Behandlungen … Okay, bei einem Unfall wäre ich wohl doch bereit, eine gewisse Zeit lang Belastungen auf mich zu nehmen, sogar eine maschinelle Beatmung. "Sehen Sie", sagt der Medizinethiker, "wir müssen alle Situationen einzeln durchgehen." Man könne nicht wie in vielen Formularen erst alle schlimmen Situationen auflisten und dann für alle zusammen die lebenserhaltenden Behandlungen verbieten.
Ist das kompliziert! "Ja", sagt May, "das ist eben der Preis für die Chance, die uns der Bundestag eröffnet hat: mit einem Gesetz, das die Gültigkeit von Patientenverfügungen nicht begrenzt auf die Sterbephase." Seit September 2009 gilt es.
… am Tisch von Kristjan Diehl, dem Münchner Berater der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, sitzen manchmal Mehrfachakademiker, die sich über Jahre an ihrer Patientenverfügung festgebissen haben. Oder Paare, die ihre identischen Verfügungen nur noch kurz gegen checken lassen wollen; am Ende verlässt das Paar das Büro mit höchst unterschiedlichen Verfügungen. Manchmal kommt auch nur die Ehefrau, der Mann wartet vor dem Haus im Auto. Und er wartet lang, im Schnitt anderthalb Stunden. Bei mir wird es sogar drei Stunden dauern. Alles am Telefon, die Organisation berät bundesweit, für Mitglieder kostenlos. Schlimm ist das nicht, so ein Gespräch, nur anstrengend. "Multiorganversagen", sagt Berater Diehl gerade, "zum Beispiel durch einen Unfall oder multiresistente Keime … “ ... >>
Neben den genannten Beratungsstellen wird ganz am Ende ein Fragebogen-Konzept empfohlen, welches von „Je nach Situation“-Optionen nur so durchsetzt ist:
<< Empfehlenswert zum Nachdenken über die eigenen Wünsche ist der Fragebogen des Humanistischen Verbands Deutschlands, da er viele und äußerst konkrete Optionen gut erklärt bereithält: http://patientenverfuegung.de/files/pdf ... ktuell.pdf . >> (CHRISMON, 11/2010, S. 19)
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Wer schult die PV-Berater - und mit welchen Vorlagen?
Der im CHRISMON-Beitrag erwähnte Medizinethiker Dr. Arnd May ebenso wie der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) führen auch Seminare zur Qualifizierung von PV-Berater/innen für andere Organisationen und Einrichtungen durch, siehe: http://www.wernerschell.de/forum
(Anmerkung: Laut Anfrage ist die HVD-Schulung am 27.11. in Dortmund ausgebucht ist, eine Anmeldung zu diesem Termin ist nicht mehr möglich).
Die Frage nach der Transparenz, welche Vorlagen einer PV-zugrunde gelegt werden, wird immer dringender gestellt. Auch Zeitungen (hier: Der Westen) weisen vermehrt ihre Leser/innen auf das Problem hin:
„In der Praxis nämlich gebe es noch immer kaum Patientenverfügungen, die direkt anwendbar seien, sagt der Bonner Palliativmediziner Lukas Radbruch.“
Aus: pv-newsletter von www.patientenverfuegung.de vom 9.11. (Auszug)