Mutter-Kind-Kuren - Ablehnungspraxis - Kinder betroffen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Mutter-Kind-Kuren - Ablehnungspraxis - Kinder betroffen

Beitrag von Presse » 17.08.2010, 09:20

Auch Kinder von Ablehnungspraxis der Krankenkassen betroffen:
Viele Kinder in Mutter-Kind-Kuren behandlungsbedürftig


Berlin, 17. August 2010. Nicht nur viele Mütter leiden unter zunehmenden Belastungen des Alltags und daraus resultierenden Krankheiten. Auch der Gesundheitszustand zahlreicher Kinder lässt zu wünschen übrig. Aus Zahlen des Müttergenesungswerks geht hervor, dass viele Kinder von Gesundheitsstörungen betroffen sind, die während der Mutter-Kind-Kurmaßnahmen eine medizinische Behandlung benötigen. Die anerkannten Einrichtungen des Müttergenesungswerkes (MGW) werden den Bedürfnissen von Müttern und Kindern gleichermaßen gerecht.

„Rund zwei Drittel der Kinder in den Mutter-Kind-Kurmaßnahmen des Müttergenesungswerkes haben eigene medizinische Indikationen und werden dort behandelt“, berichtet Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin. „Auch für diese Kinder ist es die Chance für mehr Gesundheit und Lebensfreude. Erkrankungen der Atemwege sind mit 28% die häufigsten Indikationen der Kinder.“

51 Prozent der Mütter in den vom MGW anerkannten Mutter-Kind-Kliniken kommen mit einem Kind in die Mutter-Kind-Kurmaßnahme, rund 40% reisen mit zwei Kindern an, 7% der Mütter mit drei und mehr Kindern.

Die 77 anerkannten Mutter-Kind-Einrichtungen des Müttergenesungswerks sind auf Mutter-Kind-spezifische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen bestens eingerichtet. Jede Mutter und jedes behandlungsbedürftige Kind haben einen indikationsspezifischen Therapieplan. Alle nehmen darüber hinaus gemeinsame Interaktionsangebote wahr, die die Beziehung zwischen ihnen stärkt. Die Kinder werden tagsüber von qualifizierten Fachkräften betreut. Schulpflichtige Kinder erhalten nach verschiedenen Konzepten schulbegleitenden Unterricht, um Lücken im Lernstoff vorzubeugen.

„Es sind nicht nur die Mütter von den erhöhten Ablehnungszahlen für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen durch die Krankenkassen betroffen. Immer leiden auch Kinder mit“, so Schilling. „Eine Mutter-Kind-Kurmaßnahme nach den Qualitätsrichtlinien des MGW stärkt die Gesundheit und die Mutter-Kind-Beziehung."

Müttern, die eine Kurmaßnahme benötigen, bietet das Müttergenesungswerk in einer der 1.400 wohnortnahen Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden kostenlos Un-terstützung bei allen Fragen rund um die Maßnahme an. Beratungsstellensuche und weitere Informationen (auch zu allen 84 Einrichtungen – 77 für Mütter und Kinder, 7 Einrichtungen nur für Mütter)auf http://www.muettergenesungswerk.de und Kurtelefon: 030/330029-29

Quelle: Pressemitteilung vom 17.08.2010
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Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Katrin Goßens
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Tel.: 030/33 00 29-14, presse@muettergenesungswerk.de

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Im Januar 1950 gründete Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk. Zweck der Stiftung ist, Kuren für Mütter zu ermöglichen, für die Idee der Müttergenesung zu werben und durch die Vernetzung der Wohlfahrtsverbände unter dem Dach des Müttergenesungswerkes (MGW) die Arbeit für Mütter zu stärken. Das geschieht mit den Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen des MGW. Denn Verantwortung für Kinder und Familie heißt Einsatz rund um die Uhr – wobei die Behandlung von gesundheitlichen Beschwerden der Mütter oft auf der Strecke bleibt. Die Gesundheitsprobleme können in vielen Fällen mit einzelnen ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend behandelt werden. Hier setzt das MGW mit seiner therapeutischen Kette an. Während eines Zeitraumes von drei Wochen gewährleisten Mütter- und Mutter-Kind-Kuren die umfassende Vorsorge und Rehabilitation außerhalb des häuslichen Umfeldes. Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden unterstützen bei der Antragstellung und bei den Nachsorgeangeboten.

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Kurantrag muss richtig gestellt werden

Beitrag von Presse » 21.10.2010, 09:30

Müttergenesungswerk empfiehlt:
Kurantrag muss richtig gestellt werden

Berlin, 21. Oktober 2010. Die neueste Statistik des Müttergenesungswerkes zeigt für die erste Jahreshälfte 2010 eine erneute Steigerung der Ablehnungsquote bei Anträgen auf Mütter- und Mutter-Kind-Kuren. Im ersten Halbjahr 2010 wurden 32% der Anträge bei Krankenkassen abgelehnt, im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres eine Zunahme von 3%. Aus diesem Anlass weist das Müttergenesungswerk darauf hin, wie wichtig es ist, den Antrag auf eine Kurmaßnahme richtig zu stellen.

Zur Beantragung einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme nach §§ 24 und 41 SGB V gehört auf jeden Fall ein ausführlich ausgefülltes Attest der Ärztin/des Arztes. „Neben dem ärztlichen Attest wollen Krankenkassen oft den sogenannten Selbstauskunftsbogen. Hier ist Vorsicht geboten“, empfiehlt Anne Schilling, Geschäftsführerin des MGW in Berlin. Der Selbstauskunftsbogen ist nicht Bestandteil des Antragsverfahrens. „Im Selbstauskunftsbogen werden sensible Daten über Gesundheits- und Lebenssituation der Mütter abgefragt. Das Ausfüllen dieses Bogens ist freiwillig. Wenn die Frau zur Weiterleitung an die Krankenkasse bereit ist, sollte sie diesen Bogen nur im verschlossenen Umschlag für die Begutachtung durch einen Arzt/Ärztin des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse dem Antrag beifügen und diese Bestimmung vermerken. Der Bundesdatenschutz hat den Krankenkassen enge Grenzen bei der Erhebung solcher Daten gesetzt.“

Jede Mutter, die sich zur Beantragung der Kurmaßnahme in einer der rund 1.400 Beratungsstellen beraten lässt, kann mit der BeraterIn besprechen, ob ein Selbstauskunftsbogen nötig ist. Die Beratungsstellen unterstützen nicht nur kostenlos bei der Beantragung der Gesundheitsmaßnahme, sondern auch bei der Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechtes für die Klinikauswahl, ermitteln Hilfen für die Versorgung der Familie zu Hause.

„Anträge auf Kurmaßnahmen, die über die Beratungsstellen im MGW-Verbund gestellt werden, sind deutlich erfolgreicher“, erklärt Anne Schilling, „Sollte der Antrag abgelehnt werden, helfen sie auch beim Widerspruchsverfahren. Die neuesten Zahlen zeigen, dass mehr als die Hälfte der Widersprüche (56%) erfolgreich sind. Im letzten Jahr wurden 48% erfolgreiche Widersprüche verzeichnet.“

Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie die Attestformulare unter: http://www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030/330029-29

Quelle: Pressemitteilung vom 21.10.2010
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Kassen knausern bei Mutter-Kind-Kuren

Beitrag von Presse » 03.06.2011, 06:37

Kassen knausern bei Mutter-Kind-Kuren

Nach dem Ärger um die City BKK stehen die Kassen wieder in der Kritik. Dieses Mal geht es um Mutter-Kind-Kuren, die von den Kassen offenbar nur sehr widerwillig bewilligt werden. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=657 ... sen&n=1141

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Widerspruch lohnt sich

Beitrag von Presse » 01.08.2011, 12:54

Mehr als 50% aller Widersprüche bei abgelehntem Kurantrag erfolgreich:
Widerspruch lohnt sich

Berlin, 16. August 2011. 64% aller Mütter, deren Antrag auf eine Mütter- oder Mutter-
Kind-Kurmaßnahme abgelehnt wurde, gingen 2010 mit Hilfe der BeraterInnen im
Verbund des Müttergenesungswerkes in den Widerspruch. Mehr als die Hälfte der
Anträge musste von den Krankenkassen dann doch noch genehmigt werden.

„Widerspruch einzulegen bei einem abgelehnten Antrag auf eine Mütter- oder Mutter-
Kind-Kurmaßnahme lohnt sich“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des
Müttergenesungswerkes (MGW) in Berlin. „Die rund 1.400 Beratungsstellen der
Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk helfen den betroffenen Müttern den
Widerspruch zu formulieren. 54% der Widersprüche sind dann noch erfolgreich.
Wie u.a. im jüngst veröffentlichten Prüfbericht des Bundesrechnungshofes bekannt
wurde, sind viele der Ablehnungsgründe rechtswidrig, fehlen Rechtsbehelfsbelehrungen
oder werden Versicherte auf die Begründung oder gar auf die Rücknahme
ihres Widerspruchs gedrängt. Auch wurden grobe Mängel in der Darstellung des
Ablehnungsgrundes festgestellt. Deshalb empfiehlt das Müttergenesungswerk dringend
die Hilfe der Beratungsstellen zu nutzen.

„Betroffene Mütter sollten diese kostenlose Hilfe bereits bei der Beantragung der
Kurmaßnahme unbedingt in Anspruch nehmen“, so Anne Schilling weiter, „Unsere
Erfahrungen zeigen, dass Anträge mit Hilfe unserer BeraterInnen deutlich erfolgreicher
sind. Die gesundheitlich beeinträchtigten Mütter brauchen dringend Unterstützung,
werden kompetent und sensibel beraten.

Im Müttergenesungswerk arbeiten 82 anerkannte Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken
und rund 1.400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DPWV, DRK;
EVA, KAG) zusammen. Die Beratungsstelle in Wohnortnähe ist zu ermitteln über die
Beratungsstellensuche auf http://www.muettergenesungswerk.de oder am Kurtelefon:
030 330029-29.

Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen unter:
http://www.muettergenesungswerk.de.
Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
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Im Januar 1950 gründete Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, die Elly Heuss-
Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk. Zweck der Stiftung ist, Kurmaßnahmen für Mütter zu ermöglichen,
für die Idee der Müttergenesung zu werben und durch die Vernetzung der Wohlfahrtsverbände unter dem Dach des
Müttergenesungswerks (MGW) die Arbeit für Mütter zu stärken. Das geschieht mit den Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
des MGW. Denn Verantwortung für Kinder und Familie heißt Einsatz rund um die Uhr – wobei die
Behandlung von gesundheitlichen Beschwerden der Mütter oft auf der Strecke bleibt. Die Gesundheitsprobleme können
in vielen Fällen mit einzelnen ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend behandelt werden. Hier setzt das MGW
mit seiner therapeutischen Kette an. Während eines Zeitraums von drei Wochen gewährleisten Mütter- und Mutter-
Kind-Kuren die umfassende Vorsorge und Rehabilitation außerhalb des häuslichen Umfelds. Beratungsstellen der
Wohlfahrtsverbände unterstützen bei der Antragstellung und bei Nachsorgeangeboten.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.08.2011

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Mütter- und Mutter-Kind-Kuren - Anträge stellen

Beitrag von Presse » 17.08.2011, 17:53

Breite politische Unterstützung für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren -
MGW empfiehlt Müttern: Jetzt Kurantrag stellen


Berlin, 17. August 2011. Nach den jüngsten Aktivitäten im Gesundheits- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages steht fest, dass Bundestagsabgeordnete fraktionsübergreifend an der Seite der Mütter stehen und die Forderung des Müttergenesungswerkes (MGW) nach Verbesserungen bei den Antragsverfahren für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen unterstützen. Die Praxis der Krankenkassen mit steigenden Ablehnungsquoten und Einsparungen wird politisch auf breiter Ebene kritisiert. Bis Ende des Jahres müssen die Verfahren bei den Krankenkassen verändert werden. Das Müttergenesungswerk empfiehlt deshalb erschöpften und kranken Müttern jetzt einen Antrag auf eine Kurmaßnahme in der zweiten Jahreshälfte zu stellen.

„Die Chancen auf die Durchsetzung der Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahme als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sind gestiegen“, erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin. „mit dieser wichtigen Unterstützung stehen die Entscheidungen der Krankenkassen bei Kuranträgen ab sofort unter Beobachtung – damit steigen die Chancen für Mütter erheblich.“

Mütter, die unter Gesundheitsstörungen und Erschöpfung leiden, sollten mit Hilfe der Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk einen Antrag auf eine Mütterkur oder eine Mutter-Kind-Kurmaßnahme stellen. Kurmaßnahmen im Herbst und Winter wirken durch die besonderen Klimaeinflüsse besonders gut und nachhaltig auf die Gesundheit. Die individuellen und mütterspezifischen Therapien werden dadurch in idealer Weise ergänzt.

„Wir empfehlen allen betroffenen Müttern: Ihre Chancen steigen, wenn Sie zuerst eine der rund 1.400 Beratungsstellen im MGW-Verbund aufsuchen und erst danach ihre Krankenkasse“, so Schilling weiter. „In der Beratungsstelle erhalten Sie kostenlose Unterstützung bei der Antragstellung, bei der Auswahl der richtigen Kurklinik und bei der Klärung der Situation zu Hause.“

Die besondere nachhaltige Qualität der Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen des MGW wird in 82 von der gemeinnützigen Stiftung anerkannten Kliniken umgesetzt. Gemeinsam mit dem bundesweiten Netz der Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände bilden sie die Therapeutische Kette, die eine umfassende Betreuung der Mütter und den nachhaltigen Kurerfolg sichert. Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen unter: www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030 330029-29.

Kontakt:
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Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de, www.muettergenesungswerk.de
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Im Januar 1950 gründete Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk. Zweck der Stiftung ist, Kurmaßnahmen für Mütter zu ermöglichen, für die Idee der Müttergenesung zu werben und durch die Vernetzung der Wohlfahrtsverbände unter dem Dach des Müttergenesungswerks (MGW) die Arbeit für Mütter zu stärken. Das geschieht mit den Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen des MGW. Denn Verantwortung für Kinder und Familie heißt Einsatz rund um die Uhr – wobei die Behandlung von gesundheitlichen Beschwerden der Mütter oft auf der Strecke bleibt. Die Gesundheitsprobleme können in vielen Fällen mit einzelnen ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend behandelt werden. Hier setzt das MGW mit seiner therapeutischen Kette an. Während eines Zeitraums von drei Wochen gewährleisten Mütter- und Mutter-Kind-Kuren die umfassende Vorsorge und Rehabilitation außerhalb des häuslichen Umfelds. Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände unterstützen bei der Antragstellung und bei Nachsorgeangeboten.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.08.2011
Katrin Goßens
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Elly Heuss-Knapp-Stiftung
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Mütter- oder Mutter-Kind-Kur - Offensive gestartet

Beitrag von Presse » 31.08.2011, 09:58

MGW-Verbund startet Informations- und Beratungsoffensive in 1.400 Beratungsstellen:

In 6 Schritten zur Mütter- oder Mutter-Kind-Kur

Berlin, 31. August 2011. Vom 1. September bis 9. Oktober 2011 findet zum 2. Mal die bundesweite Informations- und Beratungsoffensive des Müttergenesungswerkes (MGW) statt. Gesundheitlich belastete Mütter sollen sich zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen, die in der Herbst- und Winterzeit nachhaltig gesundheitsfördernd wirken, informieren.

„Vielen erschöpften Müttern kann eine Kurmaßnahme des Müttergenesungswerkes helfen wieder zu ihrer Energie und Kraft zu finden“, erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin. „Die Beratungsstellen im Verbund des Müttergenesungswerkes beraten zu den Voraussetzungen und helfen bei allen Fragen rund um die Kurmaßnahme. Wir empfehlen Müttern ausdrücklich zuerst den Gang in die Beratungsstelle und erst später zur Krankenkasse. Das steigert ihre Erfolgschancen.“

Mütter, die unter Gesundheitsstörungen und Erschöpfung leiden, sollten sich durch die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk kostenlos zu den Möglichkeiten einer Mütterkur oder einer Mutter-Kind-Kurmaßnahme informieren und ihre Hilfe bei der Beantragung der Kurmaßnahme und bei der Klärung aller weiteren Fragen in Anspruch nehmen.

Im Müttergenesungswerk arbeiten rund 1.400 wohnortnahe Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DPWV, DRK; EVA, KAG), die in der gemeinnützigen Stiftung zusammengeschlossen sind, zusammen mit 82 anerkannten Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken. Die Beratungsstelle in Wohnortnähe ist zu ermitteln über die Beratungsstellensuche auf www. muettergenesungswerk.de oder am Kurtelefon: 030 330029-29. Alle Mütter, die sich im o.g. Zeitraum beraten lassen, können an der Verlosung einer Gesundheitswoche in einer vom Müttergenesungswerk anerkannten Klinik teilnehmen.

In Begleitung der Informations- und Beratungsoffensive findet die Woche der Müttergesundheit vom 3. bis 9. Oktober 2011 statt. Hier geht es vor allem um die öffentliche Information in Sachen Müttergesundheit und Kurmaßnahmen für Mütter. Weitere Informationen zur Beratungsoffensive und zur Woche der Müttergesundheit finden Sie auf der Internetseite http://www.muettergenesungswerk.de

Quelle: Pressemitteilung vom 31.08.2011
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4000 Mütter alleine zur Mütterkur

Beitrag von Presse » 20.09.2011, 18:45

Müttergenesungswerk bietet Kurmaßnahmen nur für Mütter:
4000 Mütter alleine zur Mütterkur


Berlin, 20. September 2010. Ca. 10% aller Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter werden im Müttergenesungswerk als Kurmaßnahmen der Mütter ohne ihre Kinder erbracht. Sechs der 82 Kliniken, die vom Müttergenesungswerk anerkannt sind, haben sich ganz auf diese besonderen Kurmaßnahmen für Mütter spezialisiert.

„Alle Mütter haben, solange sie Kinder versorgen, Anspruch auf eine mütterspezifische Kurmaßnahme – ob als Mütterkur oder als Mutter-Kind-Kur -, wenn sie medizinisch erforderlich ist. Eine Minderheit von 4.000 Müttern entscheidet sich für eine Mütterkur“, berichtet Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. „Der Abstand vom ‚Arbeitsfeld Familie‘ ist zentraler Bestandteil der Mütterkuren. Müttern fällt es oft nicht leicht, die Kurmaßnahme ohne ihre Kinder anzutreten. Doch für viele ergeben sich völlig neue Erfahrungen, die sie für den Alltag in der Familie stärken.“

Mütterkuren sind medizinische Vorsorge- oder Rehamaßnahmen, die ausschließlich im Müttergenesungswerk angeboten werden und nur bei der der Gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden können. Der Familienalltag und die daraus resultierenden gesundheitlichen Störungen stehen im Mittelpunkt der medizinischen, physiotherapeutischen und psychosozialen Therapien. Diese sind ganzheitlich und mütterspezifisch. Die Frauen lernen Strategien zu entwickeln, ihren Alltag anders zu organisieren und erfahren sich neu als Frau und Mutter.

In den Kliniken nur für Mütter sind die Frauen im Durchschnitt etwas älter als in den Mutter-Kind-Kliniken: 79 % sind zwischen 36 und 55 Jahre alt, bei rd. 20% sind die Kinder schon älter. 16% haben ein behindertes oder chronisch krankes Kind zu versorgen und 16% pflegen gleichzeitig Angehörige.

In allen Fällen muss die Familie zu Hause gut versorgt sein, damit sich die Mütter auf ihre eigene Gesundheit konzentrieren können. Die rund 1.400 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden im Müttergenesungswerk helfen deshalb auch konkret bei der Klärung und Beantragung von Familienhilfe für die Familie zu Hause, bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung und im Bedarfsfall mit Spendengeldern des Müttergenesungswerkes.

Die gemeinnützige Elly Heuss-Knapp-Stiftung ist bereits seit über 60 Jahren Anbieterin der ganzheitlichen und frauenspezifischen Maßnahmen, die bis ca. Mitte der 70er Jahre fast ausschließlich als Mütterkurmaßnahmen erbracht wurden.

Wer das Müttergenesungswerk unterstützen möchte:
Spendenkonto: 88 80, Bank für Sozialwirtschaft München 700 205 00

Quelle: Pressemitteilung vom 20.09.2011
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Jeder Kurantrag von Müttern ist Prüfstein für Krankenkassen

Beitrag von Presse » 05.10.2011, 09:54

Woche der Müttergesundheit des Müttergenesungswerkes:

Jeder Kurantrag von Müttern ist Prüfstein für Krankenkassen

Berlin, 5. Oktober 2011. Die Vorstellung der Halbjahresstatistik des Müttergenesungswerkes (MGW) bestätigt die Notwendigkeit von Änderungen in der Bewilligungspraxis der Krankenkassen für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen. 35% aller Anträge sind im ersten Halbjahr 2011 durch die Kassen abgelehnt worden. Das sind nochmals 3% mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Erfolgreiche Widersprüche liegen weiterhin bei über 50%. Gleichzeitig sind die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung hierfür um weitere 5,8% gesunken.

„Die neuen Zahlen bestätigen nochmals die Ergebnisse des Prüfberichts des Bundesrechnungshofes vom Juni 2011, der schwere Verfahrensfehler der Krankenkassen bei der Bearbeitung von Anträgen für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen aufdeckte“, berichtete Anne Schilling heute in Berlin bei der Vorstellung der Zahlen. „Jetzt wissen alle um das Problem. Im 2. Halbjahr gilt jeder Kurantrag als Prüfstein für die Kassen.“

Im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche für Müttergesundheit des Müttergenesungswerkes fand vor einigen Tagen ein parlamentarisches Gespräch mit Abgeordneten der Faktionen im Deutschen Bundestag statt. Die ParlamentarierInnen versicherten ihre Unterstützung für die Mütter und die Notwendigkeit der Kurmaßnahmen. „Es besteht fraktionsübergreifender Konsens darüber, dass der Zugang zu den Kurmaßnahmen für kranke Mütter durchzusetzen ist. Die Antragsbearbeitung der Krankenkassen könne sich sofort verbessern ohne auf die eingeleiteten Maßnahmen der Politik zu warten, “ so Schilling weiter.

Die Woche der Müttergesundheit informiert öffentlich über Gesundheitsmaßnahmen für Mütter. Es beteiligen sich vom Müttergenesungswerk anerkannte Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken sowie Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im MGW
(AWO, DRK, EVA, DPWV und KAG). Betroffene Mütter können sich in rund 1.400 Beratungsstellen kostenlos zu allen Fragen der Beantragung und der besonderen therapeutischen Effekte der Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen im Herbst und Winter beraten lassen, denn die Kurmaßnahmen werden das ganze Jahr hindurch angeboten.

Weitere Informationen zu den aktuellen Zahlen des MGW, zu Aktionen im Rahmen der Woche der Müttergesundheit und zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen unter: http://www.muettergenesungswerk.de. Wer das Müttergenesungswerk unterstützen möchte: Spendenkonto: 88 80, Bank für Sozialwirtschaft München 700 205 00

Quelle: Pressemitteilung vom 05.10.2011
Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
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Mütter- oder Mutter-Kind-Kur

Beitrag von Presse » 25.11.2011, 13:46

Müttergenesungswerk rät zur Mütter- oder Mutter-Kind-Kur:
Erschöpfung von Müttern – Kurmaßnahmen helfen


Berlin, 25. November 2011.Kindererziehung, ständig für die Familie da sein, den Haushalt managen und oft noch im Beruf engagiert sein: Das ist immer noch Alltag der meisten Mütter. Die vielfältigen Rollenanforderungen lassen sich oft nur schwer miteinander vereinbaren. Weitere Faktoren aus dem Lebensumfeld, wie finanzielle Schwierigkeiten, Partnerschaftsproblem, die Pflege von Angehörigen kommen verschärfend hinzu und führen oft zu deutlichen Erschöpfungszeichen bei den Müttern. Das Müttergenesungswerk rät auch in der kalten Jahreszeit zu den bewährten Kurmaßnahmen für Mütter.

„20% der Mütter benötigen eine Kurmaßnahme “, erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes (MGW) in Berlin. „Der Winter ist eine gute Jahreszeit für eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur. Therapeutische Maßnahmen sind extra wirkungsvoll, da sie verstärkt werden durch die jahreszeitlichen Klima- und Wetterbesonderheiten. Und für die Kinder gibt es meist schulbegleitenden Unterricht.“

In vielen anerkannten Kliniken des Müttergenesungswerkes werden Winterkuren für Mütter und für Mütter mit ihren Kindern angeboten. Die Maßnahmen sind auf die ganzheitliche Behandlung mit frauenspezifischem Ansatz ausgerichtet. Gemeinsam mit anderen Frauen und Kindern erhalten Mütter die medizinischen, physio- und psychotherapeutischen Anwendungen mit konkretem Bezug zu ihrer individuellen Lebenssituation. Zudem gibt es auch Schwerpunkte zu Erkrankungen und Lebenssituationen. Oft wird gerade so die kalte Jahreszeit völlig anders erlebt. Die Mütter lernen deren Qualitäten für die eigene Gesundheit zu nutzen.

„Der Erfolg der Maßnahme hängt auch von einer guten Vorbereitung ab. Die rund 1.400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im Verbund des Müttergenesungswerkes helfen bei allen Fragen rund um die Kurmaßnahme und bereiten die Mütter gezielt auf die Gesundheitsmaßnahme vor. Dies ist der erste Schritt zum Kurerfolg“, erläutert Anne Schilling.

Alle Winterkurangebote und die Beratungsstellensuche über http://www.muettergenesungswerk.de, http://www.winterkur.de/cms/angebote-schwerpunktkuren oder per Kurtelefon: 030 330029-29

Quelle: Pressemitteilung vom 25.11.2011
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Rechtsanspruch auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren durchsetzen

Beitrag von Service » 05.01.2012, 15:29

Rechtsanspruch auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren durchsetzen
Die Bewilligungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren zeigt große Missstände auf. Das ergab eine Prüfung des Bundesrechnungshofes vom Juni 2011. Deshalb setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Familien ihren gesetzlichen Leistungsanspruch auf eine Mutter-/Vater-Kind-Kur von der Krankenkasse künftig zugesprochen bekommen.
.... http://www.bundesregierung.de/Content/D ... rdern.html

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Kurmaßnahmen für Mütter mit geringem Einkommen

Beitrag von Presse » 16.01.2012, 11:34

Gesetzliche Zuzahlung begrenzen:
Kurmaßnahmen für Mütter mit geringem Einkommen


Berlin, 16. Januar 2012. Für einkommensschwache Mütter, die eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme benötigen, gibt es die Möglichkeit der Reduzierung des gesetzlichen Eigenanteils. Dieser beträgt für eine dreiwöchigen Vorsorge- oder Rehamaßnahme für Mütter oder Mutter-Kind einheitlich 220 Euro.

„Schwierige finanzielle Verhältnisse dürfen Mütter nicht von einer benötigten Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme abhalten“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes (MGW) in Berlin, „Zuzahlung zur Inanspruchnahme von Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind für Menschen mit geringerem Einkommen in der Höhe begrenzt. Sie können sogar durch die Zahlung eines Pauschalbetrages am Jahresanfang für das ganze Jahr abgegolten werden. Das kann Müttern bei der Durchführung ihrer Kurmaßnahme finanziell entlasten.“

Die Selbstbeteiligung an den Kosten für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich auf zwei Prozent (1 Prozent bei chronisch Kranken) des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt. So würden beispielsweise Hartz IV-Bezieherinnen und Sozialhilfeempfängerinnen mit einem Kind oder mehreren Kindern am Jahresbeginn ca. 86 Euro zahlen und wären damit von sämtlichen Zuzahlungen für Gesundheitskosten im Jahresverlauf befreit – also auch vom Eigenanteil bei Kurmaßnahmen, der gesetzlich vorgeschrieben 220,- Euro beträgt. Dies ist eine Möglichkeit der Kostenbegrenzung, die viele Krankenkassen ihren Versicherten auf Antrag einräumen.

Das Müttergenesungswerk empfiehlt Müttern deshalb, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag zu stellen, damit eine Pauschalzahlung zu Jahresbeginn möglich ist. „Unsere Erfahrungen damit sind gut“, so Schilling weiter, „die rund 1.400 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden im MGW unterstützen kostenlos bei allen Fragen rund um die Kurmaßnahmen. Die BeraterInnen prüfen auch, ob eine finanzielle Unterstützung aus Spendenmitteln des Müttergenesungswerkes für die Mütter in Frage kommt.“
Die Beratungsstellensuche und weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen: http://www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030 330029-29

Quelle: Pressemitteilung vom 16.01.2012
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Mütter- oder Mutter-Kind-Kur - Antrag stellen

Beitrag von Presse » 08.03.2012, 09:54

In 6 Schritten zur Mütter- oder Mutter-Kind-Kur:
Jetzt den Kurantrag richtig stellen


Berlin, 8. März 2012. Nach der jüngsten Konkretisierung der Begutachtungsrichtlinien für die Bewilligung von Anträgen auf Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen durch die gesetzliche Krankenversicherung ermutigt das Müttergenesungswerk (MGW) Mütter, die körperlich oder seelisch überlastet sind, einen solchen Antrag zu stellen.

„Viele Mütter leiden z.B. unter Rückenproblemen, Allergien oder Migräne sowie unter psychischen Belastungen wie Verstimmungen, Schlaf- oder Angststörungen. Eine Kurmaßnahme kann nachhaltig helfen“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des MGW in Berlin. „Im Müttergenesungswerk fängt die Kurmaßnahme schon in der Beratungsstelle an. Mütter werden durch rund 1.400 Beratungsstellen im MGW-Verbund kostenlos in sechs Schritten zu ihrer Kurmaßnahme begleitet.“

Sechs Schritte zur Mütter- oder Mutter-Kind-Kur

1. Kostenlose Beratung: Am Anfang steht ein Beratungsgespräch in einer der 1.400 Beratungsstellen im MGW-Verbund.
2. Attest: Dort erhält man dann das Attestformular für die Kurmaßnahme.
3. Besuch bei Ärztin oder Arzt: Nun geht es zum Arzt, der die nötigen medizinischen Voraussetzungen für die Mutter - und gegebenenfalls auch für ihre Kinder - feststellt und detailliert attestiert.
4. Mit der BeraterIn den Antrag vorbereiten: Zurück in der Beratungsstelle werden wichtige Details geklärt- hier wird nun über die Frage beraten, ob die Mutter allein oder gemeinsam mit dem Kind in die Maßnahme fährt. Die Beraterin kann auch prüfen, ob bei finanziellen Schwierigkeiten mit Spendengeld des MGW geholfen werden kann.
5. Die geeignete Klinik finden: Die Beratungsstelle im MGW hilft auch bei der Klinikwahl und bei der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes.
6. Antrag zur Krankenkasse Der Kurantrag geht an die Krankenkasse. Diese entscheidet über die Bewilligung. Falls die Kasse den Antrag ablehnt, unterstützt die Beratungsstelle auch beim Widerspruch.

Auch nach der Kurmaßnahme geht die besondere Begleitung der Mütter im MGW weiter. Nachsorgeangebote - meist in den Beratungsstellen – können den Kurerfolg sichern helfen.

Im Müttergenesungswerk arbeiten die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DPWV, DRK; EVA, KAG)zusammen mit 82 anerkannten Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken. Weitere Informationen und die Beratungsstelle in Wohnortnähe über die Beratungsstellensuche auf http://www.muettergenesungswerk.de oder am Kurtelefon: 030 330029-29.

Quelle: Pressemitteilung vom 08l03.2012
Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de, http://www.muettergenesungswerk.de

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Mehr Kuren / Neue Richtlinien ....

Beitrag von Presse » 10.04.2012, 06:34

Mehr Kuren / Neue Richtlinien sollen soziale Hürden bei der Bewilligung verringern

Baierbrunn (ots) - Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat auf vielfache Kritik an der restriktiven Bewilligung von Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren reagiert. Solche Maßnahmen sollen in Zukunft großzügiger genehmigt werden, berichtet das Patientenmagazin "HausArzt". In den neuen Richtlinien sollen künftig auch nichtmedizinische Gründe wie Beziehungskrisen, Todesfälle oder Geldprobleme mehr Gewicht erhalten.

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Das PatientenMagazin "HausArzt" gibt der Deutsche Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Die Ausgabe 2/2012 wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.04.2012 Wort und Bild - HausArzt - PatientenMagazin
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
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Mutter-Kind-Kuren: So kommen Sie zu ihrem Recht

Beitrag von WernerSchell » 21.05.2012, 05:54

21.05.2012, 19.25 - 20.15 Uhr, ZDF, WISO

Wiso-Tipp:
Mutter-Kind-Kuren: So kommen Sie zu ihrem Recht
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Mutter-Kind-Kuren nicht nur in der Ferienzeit

Beitrag von Presse » 28.06.2012, 12:25

Pressemitteilung vom 28.06.2012

Müttergenesungswerk empfiehlt:
Mutter-Kind-Kuren nicht nur in der Ferienzeit

Berlin, 28. Juni 2012. Viele Mütter, die eine Mutter-Kind-Kurmaßnahme benötigen, wünschen sich wegen ihrer schulpflichtigen Kinder einen Kurtermin in den Schulferien. Ihre Sorge ist, dass ihr Kind während der dreiwöchigen medizinischen Maßnahme Schulstoff versäumen würde. Das Müttergenesungswerk (MGW) sieht diese Bedenken als weitgehend unbegründet und ermutigt alle Mütter, für eine ärztlich attestierte notwendige Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme auch Termine außerhalb der Ferienzeiten zu nutzen:
„Eine Mutter-Kind-Kur sollte nicht an Schulferien gebunden werden. Sie kann das ganze Jahr über stattfinden“, so MGW-Geschäftsführerin Anne Schilling. „Die anerkannten Kliniken im Verbund des Müttergenesungswerkes bieten schulische Betreuung in unterschiedlicher Form an. Oft wirkt sich die individuelle Betreuung im Kurunterricht sehr positiv auf die Lernmotivation der Kinder aus, die nach der Heimkehr in der Schule vielfach nachwirkt. So können sich die Mütter beruhigt ihrer eigenen gesundheitlichen Stärkung widmen und der gemeinsamen Mutter-Kind-Beziehung, die ja Ziel der Kurmaßnahme sind.“
Die Konzepte für den schulbegleitenden Unterricht in den vom MGW anerkannten Kliniken sind sehr unterschiedlich: Es gibt Klinikschulen, die Arbeit in Lernwerkstätten oder Projektarbeit, Hausaufgabenhilfen oder auch den Besuch der Grundschule am Kurort. Immer findet eine pädagogische Führung und Betreuung der Schulkinder statt. Informationen zum Schulstoff bringen die Kinder selbst aus ihrer Schule mit.
„Schulkinder müssen von der Schule für die Wahrnehmung der medizinischen Kurmaßnahme freigestellt werden“, weiß Schilling, „die Kooperation mit der Schule für den Unterricht während der Kurmaßnahme stärkt das Kind in dieser Situation.“
Mütter sollten bei der Planung einer Kurmaßnahme unbedingt die kostenlosen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände in Anspruch nehmen. Die BeraterInnen helfen in allen Fragen rund um die Kurmaßnahme und informieren auch über das jeweilige Angebot der verschiedenen Einrichtungen im Bereich der schulischen Betreuung. So können sie die Mütter durch die Berücksichtigung aller wichtigen Faktoren bei der Wahl einer geeigneten Klinik unterstützen.
Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen unter: http://www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030 330029-29

Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de, www.muettergenesungswerk.de

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