Unter welchen Umständen muss der Arbeitgeber die Fahrkosten zu einer Fortbildungsmaßnhme erstatten?
FB sind Vertragsinhalt ("regelmäßig"), AG verpflichtet den AN zur Teilnahme an FB xy. Fortbildungsort ist weit entfernt von der Arbeitsstelle, es entstehen Fahrkosten von etwas unter 40 € mit der Bahn.
Wer muß die Fahrkosten tragen?
Wäre die FB kostenpflichtig, müsste man diese auch übernehmen?
Danke für jeden Rat!
Gruß
det
Fortbildung - Erstattung der Fahrkosten?
Moderator: WernerSchell
Fortbildung zu Lasten des Arbeitgebers !
Wenn der Arbeitgeber jemanden zur Fortbildung schickt, muss er auch die entstehenden Kosten (Gebühren, Fahrtkosten usw.) übernehmen: „Wer die Musik bestellt, bezahlt auch“!.
Solche Diskussionen hatten wir im vergangenen Jahr auch – jetzt ist alles geklärt!
Sebastian
Solche Diskussionen hatten wir im vergangenen Jahr auch – jetzt ist alles geklärt!
Sebastian
Fortbildung - AG bezahlt !
Hallo det,
wenn es sich um eine vom Arbeitgeber angeordnete Fortbildung handelt, müssen auch die zwangsläufig entstehenden Kosten von ihm getragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk
wenn es sich um eine vom Arbeitgeber angeordnete Fortbildung handelt, müssen auch die zwangsläufig entstehenden Kosten von ihm getragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk
Re: Fortbildung - Erstattung der Fahrkosten?
werden die fahrtkosten denn vom wohort aus, oder vom arbeitsplatz aus bezahlt?
BonZai
BonZai
Fortbildungskosten trägt der Arbeitgeber
Unternehmen müssen grundsätzlich die Fortbildungskosten tragen, wenn sie die entsprechende Maßnahme veranlasst oder vermittelt haben. Dies wurde vom Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az. 9 Ca 1223/99).
Einem Techniker, der im Auftrag seiner Firma eine Schulung besuchte, wurden die Kosten vom Gehalt abgezogen. Dagegen klagte der Arbeitnehmer erfolgreich: Die Firma wurde zur Kostenerstattung verurteilt.
Ich denke, dass auch die Kosten in eine solche Erstattung hineingehören, die über das übliche Maß hinaus entstanden sind.
MfG Mike
Einem Techniker, der im Auftrag seiner Firma eine Schulung besuchte, wurden die Kosten vom Gehalt abgezogen. Dagegen klagte der Arbeitnehmer erfolgreich: Die Firma wurde zur Kostenerstattung verurteilt.
Ich denke, dass auch die Kosten in eine solche Erstattung hineingehören, die über das übliche Maß hinaus entstanden sind.
MfG Mike
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- Registriert: 18.11.2005, 09:14
Fortbildung auf Veranlassung des Arbeitgebers
Fortbildung auf Veranlassung des Arbeitgebers
Die insoweit entstehenden Kosten müssen m.E. zu Lasten des Arbeitgebers gehen. Ich denke, dass die bisher bekannt gewordene Rechtsprechung diese Aussage trägt.
Arbeitnehmer sollten bei einer Fortbildung von durch die Maßnahme bedingten Kosten, z.B. Gebühren, Fahrtkosten, befreit sein.
G.Sch.
Die insoweit entstehenden Kosten müssen m.E. zu Lasten des Arbeitgebers gehen. Ich denke, dass die bisher bekannt gewordene Rechtsprechung diese Aussage trägt.
Arbeitnehmer sollten bei einer Fortbildung von durch die Maßnahme bedingten Kosten, z.B. Gebühren, Fahrtkosten, befreit sein.
G.Sch.