Hartz IV
Behinderung gilt nicht als Härtefall
Von Joachim F. Tornau
Auch Eltern schwerbehinderter Kinder müssen mit den niedrigen Hartz-IV-Leistungen für ihren Nachwuchs auskommen - zumindest noch bis Ende des Jahres. Bis dahin hat die schwarz-gelbe Koalition Zeit, das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und die monatlichen Regelsätze neu zu berechnen. .... (Az.: B 14 AS 3/09 R). .... (mehr)
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ ... efall.html
Siehe auch unter
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/foru ... Id=1396801
http://www.sozialleistungen.info/news/0 ... #more-1996
Hartz IV - Behinderung gilt nicht als Härtefall
Moderator: WernerSchell