Eignung als rechtlicher Betreuer ? Angehörigenprobleme !

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gisela Nebelung

Eignung als rechtlicher Betreuer ? Angehörigenprobleme !

Beitrag von Gisela Nebelung » 28.03.2010, 07:27

Entfällt die Eignung als rechtlicher Betreuer, wenn sich ein Angehöriger mit dieser Aufgabe bei der Versorgung, Betreuung und Pflege einmischt, widerspricht ?

Es ist allseits gewünscht, dass sich Angehörige auch dann für die Betreuung und Pflege eines Familienmitglieds einsetzen, wennn dieses sich im Heim befindet. Wenn es gut läuft, werden solche Angehörige auch mit der Führung der ggf. erforderlichen rechtlichen Betreuung ausgestattet.

Wenn sich aber diese Angehörigen als rechtliche Betreuer zum Wohle des Familienmitglieds umfassend für dessen Wohl einsetzen, sogar auch widersprechen, wird nicht selten ihre Abberufung betrieben. Man behauptet dann, sie seien nicht zur Wahrnehmung der rechtlichen Betreuung geeignet. Alle, Heimträger und Amtsstuben, arbeiten nun plötzlich Hand ind Hand.

Muss man dem nicht entgegen treten? Sind es nicht die Heimträger und Amtsträger, die in solchen Fällen eigentlich abgelöst gehören? Angehörige können nicht nur, sie sollen sich einmischen! Manches läuft doch schief in der Heimversorgung. Das weiß doch jeder.

Vielleicht kann darüber einmal in diesem Forum diskutiert werden. Ich danke.

Mit einem sonntäglichen Gruß
Gisela Nebelung

Herbert Kunst
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Eignung als rechtlicher Betreuer ? Angehörigenprobleme !

Beitrag von Herbert Kunst » 28.03.2010, 11:12

Gisela Nebelung hat geschrieben:Entfällt die Eignung als rechtlicher Betreuer, wenn sich ein Angehöriger mit dieser Aufgabe bei der Versorgung, Betreuung und Pflege einmischt, widerspricht ? ...
Hallo und guten Morgen,

mir ist bekannt, dass Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wiederholt mit Einzelfällen befasst worden ist, bei denen es um die angebliche "Nichteignung" von Angehörigen ging. Entweder wurden Verfahren auf Abberufung betrieben oder es wurde ein benannter Angehöriger erst gar nicht zum Betreuer bestellt.
Ich empfehle, Einzelfälle an Pro Pflege .... - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de - heranzutragen.

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

WernerSchell
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Eignung als rechtlicher Betreuer ? Angehörigenprobleme !

Beitrag von WernerSchell » 29.03.2010, 07:13

Gisela Nebelung hat geschrieben: .... Entfällt die Eignung als rechtlicher Betreuer, wenn sich ein Angehöriger mit dieser Aufgabe bei der Versorgung, Betreuung und Pflege einmischt, widerspricht ? ....
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir werden hier ständig mit vielfältigen Fragen des Arzt-, Patienten-, Betreuungs- und Pflegerechts befasst. Zu den an uns heran getragenen Fragen gehören auch zunehmend Situationen, bei denen es um die Ablösung von Angehörigen als rechtliche Betreuer geht. Oder anders: Den Angehörigen wird die Bestellung als Betreuer von vorneherein verweigert.

Immer wieder wird dabei auf die vermeintliche Ungeeignetheit abgestellt. Fast ausnahmslos handelt es sich aber um Angehörige, die sich, wie allseits gewünscht, stark in die Versorgung, Betreuung und Pflege einmischen und damit anderen Beteiligten (z.B. Betreuungsamt, Betreuungsgericht, Heimträger, Personal, Ärzte usw.) lästig werden. Obwohl sich gerade die Angehörigen stark dem Wohl des Betreuungsbedürftigen verpflichtet fühlen, und so geradezu vorbildlich gesetzeskonform handeln, werden sie diskretitiert.

Wir können in solchen Fällen durchaus mit gezielten Verhaltensregeln helfen. Die Vorgehensweise hängt immer von den konkreten Einzelumständen ab.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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