(Vermuteter) Fehler in der Geburtshilfe - Informationen
Hier gehen täglich Anfragen und Hilfeersuchen ein. Dazu gehörte vor einigen Tagen auch eine Zuschrift im Zusammenhang mit einem vermuteten Fehler in der Geburtshilfe. Es wurde danach gefragt, wie man jetzt vorgehen könne. Dazu wurden Hinweise gegeben, die in anonysierter Form hier vorgestellt werden:
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Einen Arztfehler nachzuweisen, ist nicht ganz einfach. Die insowweit gegebenen Möglichkeiten sind vielfältig. Ich versuche, kurz einen Überblick zu geben:
Sie können einmal Ihre gesetzliche Krankenkasse einschalten, weil möglicherweise die Kasse nach dem mutmaßlichen Fehler mit vermeidbaren Kosten belastet worden ist. Sie kann - mit Hilfe des MDK - der Sache nachgehen (§ 66 SGB V und § 116 SGB X) und Ihnen damit kostenlos Beweismittel an die Hand geben.
Sie können aber auch in Eigeninitiative die ärztliche Gutachterstelle für Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein einschalten und dort eine gutachtliche Beurteilung über den von Ihnen vermuteten Arztfehler beantragen.
Näheres hier -- http://www.aekno.de/page.asp?pageID=64
Die Einschaltung dieser Gutachterstelle wird von Anwälten gelegentlich als weniger hilfreich eingeschätzt.
Nach meiner Meinung sollten Sie auf jeden fall von einer Strafanzeige absehen, weil damit die Tätigkeit der Gutachterstelle bei der Ärztekammer nicht mehr infrage kommt und im Übrigen auch die Fronten nur verhärtet und zivilrechtliche Abklärung nur erschwert wird.
Dann können Sie natürlich auch einen (im Medizinrecht erfahrenen) Rechtsanwalt beauftragten, die Angelegenheit aufzugreifen und ggf. vor den Zivilgerichten zu klagen. Da Sie insoweit direkt mit dem Kostenrisiko belastet sind, wäre dieser Weg eigentlich nur beim Bestehen einer Rechtsschutzversicherung anzuraten.
Sie können auch folgende Institutionen einschalten:
Jürgen Korioth, Rechtsanwalt und Vorsitzender der BIG e.V.
Talweg 2, 53773 Hennef
Telefon 02242 / 92750
Fax 02242 / 927521
korioth@korioth.de
http://www.korioth.de/index.html
Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V.
Zentrale Beratungs- und Dokumentationsstelle
Frau Marlis Meierling
Ludwigstr. 16
44135 Dortmund
Tel. 0231 / 525872
Fax 0231 / 526048
E-Mail: AKGeV@web.de
http://www.arbeitskreis-kunstfehler-geb ... ntakt.html
Bei Inanspruchnahme der BIG bzw. des Arbeitskreises müssten Sie aber auch vorweg abklären, in welcher Art und Weise man für Sie tätig werden kann und wie das Kostenrisiko aussieht.
In allen Fällen ist zu erwägen, ob Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Es wäre dann sogar im Verfahren zur Erlangung dieser Prozesskostenhilfe eine grobe Prüfung möglich, ob Aussicht auf Erfolg besteht.
Was Sie selbst vorab selbst tuen können: Eine eigene Dokumentation über die gesammten Abläufe erstellen. Die Krankendokumenation, soweit noch nicht vorhanden, muss man natürlich auch in Kopie herausverlangen. Aber das sollte dann mit dem möglichen Rechtsvertreter besprochen werden. Wahrscheinlich geht es letztlich nicht ohne Anwalt, weil erfahrungsgemäß oft geklagt werden muss (gegen die im Hintergrund stehende Haftpflichtversicherung) und die Höhe der Forderung meist den Weg zum Landgericht weist. Dort besteht Rechtsanwaltszwang.
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
(Vermuteter) Fehler in der Geburtshilfe - Informationen
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