Im Rahmen der Hartz-IV - Zuwendungen ist es nach Medienberichten zu Überzahlungen gekommen. Solche Überzahlungen sind, das ist ein alter Rechtsgrundsatz u.U. nicht mehr auszugleichen, d.h. zurückzuzahlen. Wer Geld im Vertrauen auf die Richtigkeit des Zahlungsgeschäftes bereits verausgabt hat, kann sich darauf berufen, "nicht mehr bereichert zu sein".
Siehe auch die nachfolgende Mitteilung:
Hartz-IV-Empfänger müssen Geld nicht zwingend zurückzahlen
Hartz-IV-Empfänger müssen das von der Bundesagentur für Arbeit zu viel ausgezahlte Geld offenbar nicht zwingend zurückzahlen. Dasberichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf einen Sozialrechtsanwalt. Die Linkspartei forderte unterdessen eine generelle Lösung, die sozial und gerecht sei. [mehr]
http://mail.tagesschau.de/red.php?lid=65316&ln=10
G.M.
Überzahlungen im Sozialrecht & die Entreicherung
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Gaby Modig
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Überzahlungen im Sozialrecht & die Entreicherung
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