Patientensicherheit in Deutschland vorbildlich

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientensicherheit in Deutschland vorbildlich

Beitrag von Presse » 18.11.2009, 07:00

BÄK:
Patientensicherheit in Deutschland vorbildlich

Berlin – Deutschland hat in Sachen Patientensicherheit die Nase vorn. Das hat die Bundesärztekammer (BÄK) jetzt ermittelt. „Die Sicherheit der Patienten steht für Ärzte in Deutschland an erster Stelle. Das System der Selbstverwaltung hat sich bewährt und wird seinen Aufgaben auch im Sinne der Patientensicherheit gerecht“, kommentiert Günter Jonitz, Vorsitzender der BÄK-Qualitätssicherungsgremien die Umsetzung einer entsprechenden Europarat-Empfehlung. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... ldlich.htm

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