Betreuungskosten für altersverwirrte Menschen auch außerhalb der Pflegestufen
Auch unterhalb der Pflegestufe I haben altersverwirrte Menschen, die sich im Alltag eingeschränkt zurechtfinden, Anspruch auf Geld aus der Pflegeversicherung. Darauf hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem heute veröffentlichten rechtskräftigen Urteil hingewiesen.
Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, hatte ein 62-jähriger Mann aus Wiesbaden geklagt, der unter anderem an Schizophrenie und Antriebsminderung leidet und von seiner Schwester versorgt wird. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Pflegeversicherung den Antrag auf Pflegegeld zwar zu Recht abgelehnt, weil seine tägliche Grundpflege mit festgelegten 33 Minuten um zwölf Minuten unter der für Pflegestufe I notwendigen Zeit lag. Dennoch hätten auch demente und psychisch kranke Versicherte Anspruch auf die Erstattung der erweiterten Betreuungskosten.
Grundlage für die Entscheidung ist die Reform der Pflegeversicherung aus dem Jahr 2008. Danach erhalten altersverwirrte Menschen im Falle einer Betreuung zu Hause statt maximal 460 Euro jährlich 1.200 Euro bei geringerem Bedarf und 2.400 Euro jährlich bei per Gutachten bestätigtem erhöhtem Bedarf. Erstmals ist die Einordnung in eine Pflegestufe hierbei nicht mehr Voraussetzung.
Quelle: Pressemitteilung vom 06.10.2009
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Betreuungskosten für altersverwirrte Menschen ...
Moderator: WernerSchell
Betreuungskosten - Anspruch auch ohne Pflegestufe
Betreuungskosten - Anspruch auch ohne Pflegestufe
Altersverwirrte und psychisch Kranke, die sich im Alltag nur noch eingeschränkt zurechtfinden, haben auch unterhalb von Pflegestufe I Anspruch auf Geld aus der Pflegeversicherung. Darauf wies das hessische Landessozialgericht in einem aktuellen Urteil hin. .... (AZ L 8 P 35/07) ....
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http://www.geldsparen.de/sparen/Vorsorg ... estufe.php
Altersverwirrte und psychisch Kranke, die sich im Alltag nur noch eingeschränkt zurechtfinden, haben auch unterhalb von Pflegestufe I Anspruch auf Geld aus der Pflegeversicherung. Darauf wies das hessische Landessozialgericht in einem aktuellen Urteil hin. .... (AZ L 8 P 35/07) ....
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