Ärzte Zeitung, 08.09.2009:
Schwanger - nicht gehbehindert
Schwangere dürfen nicht auf Parkenplätzen für Behinderte parken.
MÜNCHEN (mwo). Schwangere dürfen nicht auf einem Behindertenparkplatz parken. Selbst in den letzten Wochen der Schwangerschaft können sie nicht mit Gehbehinderten gleichgestellt werden, heißt es in einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München. Für den Besuch bei ihrer Frauenärztin hatte die Klägerin ihr Auto auf einem für Schwerbehinderte ausgewiesenen Parkplatz in München abgestellt.
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Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Az: 10 ZB 09.1052
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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=564529
Schwanger - nicht gehbehindert
Moderator: WernerSchell