BGH: Ärzte haften auch bei Non-Compliance
Arzt muss auf mögliche Folgen der Nichtbehandlung hinweisen / Keine Dokumentationspflicht
KARLSRUHE (mwo). Nimmt ein Patient ärztlichen Rat nicht an, muss sein Arzt auf mögliche schwer wiegende Folgen der Nichtbehandlung hinweisen. Andernfalls kann der Arzt trotz eines richtigen Rates in die Haftung geraten, wie aus einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervorgeht.
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Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.06.2009, Az.: VI ZR 157/08
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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=559761
Siehe auch unter
http://lexetius.com/2009,1745
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 0&anz=1654
Ärzte haften auch bei Non-Compliance
Moderator: WernerSchell