Ärztliche Betreuung von Menschen mit HIV/AIDS

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Ärztliche Betreuung von Menschen mit HIV/AIDS

Beitrag von Presse » 18.06.2009, 15:40

Gemeinsame Pressemitteilung
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
GKV-Spitzenverband
vom 18.06.2009

GKV-Spitzenverband und KBV sind sich einig
Qualifizierte ärztliche Betreuung von Menschen mit HIV/AIDS bundesweit geregelt


Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich gestern im Bewertungsausschuss auf bundesweit einheitliche Standards für die Behandlung von HIV/Aids-Patienten sowie eine entsprechende Finanzierung geeinigt.

„Die Betroffenen haben nun die Sicherheit, dass sie in ganz Deutschland nach einheitlichen hohen Qualitätsstandards versorgt werden“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler. Die komplexe Betreuung von HIV/Aidspatienten erfolgt in der Regel in Schwerpunktpraxen, die dafür eine spezielle Zulassung haben. Die Einzelheiten waren zuvor von Region zu Region unterschiedlich geregelt. „Auch für die Schwerpunktpraxen haben wir nun Sicherheit. Ihre Finanzierung ist gewährleistet“, so Köhler weiter.

„Für uns war eine unbürokratische, zielorientierte Lösung besonders wichtig. Menschen mit der Diagnose Aids brauchen eine spezielle medizinische Betreuung. Das Ergebnis zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung gut und verlässlich funktioniert“, unterstrich der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg.

Die getroffenen Vereinbarungen gelten ab dem 1. Juli 2009.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2009
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... V_7304.pdf

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