Justizministerium und Ärztekammern
Nordrhein und Westfalen-Lippe verstärken
Zusammenarbeit im Betreuungsrecht
Das Justizministerium teilt mit:
Justiz und Ärzteschaft haben ihre Kooperation im Betreuungsrecht
verstärkt.
Um Kliniken und Vormundschaftsgerichte in ihrer Arbeit zu unterstützen,
hat das Justizministerium zusammen mit den Ärztekammern Nordrhein
( http://www.aekno.de ) und Westfalen-Lippe ( http://www.aekwl.de ) Formulare entwickelt,
mit denen die Anordnung von Betreuung, freiheitsentziehenden
Maßnahmen oder Unterbringung erleichtert werden soll.
Die Formulare richten sich an Ärzte, insbesondere an Klinikärzte. Diese
müssen immer wieder die Entscheidung Dritter einholen, wenn der
Patient nicht mehr einwilligungsfähig ist. Entgegen landläufiger Vorstellung
sind Ehegatten, Kinder oder nahe Angehörige nicht automatisch
berechtigt, über einen körperlichen Eingriff zu entscheiden, wenn
beispielsweise durch einen Unfall oder Schlaganfall plötzlich ein Angehöriger
zum Pflegefall wird und selbst keine rechtlich verbindlichen Erklärungen
mehr abgeben kann. Und nur wenn den Vormundschaftsgerichten
alle erforderlichen Informationen zugeleitet werden, kann
kurzfristig eine rechtliche Betreuung angeordnet, kostbare Zeit gespart
und eine rechtlich abgesicherte Patientenversorgung sichergestellt
werden.
„Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen,
dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich
regeln kann“, betonte Justizministerin Roswitha Müller-
Piepenkötter heute (13. Mai 2009). Sie empfahl allen Bürgerinnen und
Bürgern, in gesunden Zeiten einer Person ihrer Wahl eine Vorsorgevollmacht
zu erteilen. Diese Person könne zum Beispiel ärztlichen
Eingriffen zustimmen. Fehle eine solche individuelle Vorsorgevollmacht, Seite 2 von 2
so müsse das Vormundschaftsgericht einen rechtlichen Betreuer
bestellen, der die Entscheidungen der Gesundheits- und/oder
Vermögenssorge übernehme.
Alle Bürgerinnen und Bürgern könnten aber auch eigenverantwortlich
festlegen, wer zum Betreuer bestellt werden solle. „Durch eine Betreuungsverfügung
wird gesichert, dass der eigene Wille insoweit beachtet
wird“, so die Ministerin.
Weitere Einzelheiten zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht
befinden sich auf der Internetseite des Justizministeriums unter
http://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen ... /index.php
Außerdem beantworten Experten Bürgerfragen zur Vorsorgevollmacht
und Betreuungsrecht an jedem ersten Donnerstag im Monat von 15.00
bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0180 3 100 212 (9 Cent/min).
Quelle: Pressemitteilung vom 13.05.2009
Justiz und Ärzteschaft kooperieren im Betreuungsrecht
Moderator: WernerSchell