Sterbehilfegesetz in Luxemburg
Moderator: WernerSchell
Sterbehilfegesetz in Luxemburg
Sterbehilfegesetz in Luxemburg vor Verabschiedung: Verfassungsaenderung gegen Vetorecht des Grossherzogs
Luxemburg (ALfA). Im Grossherzogtum Luxemburg ist ein Streit ueber ein neues Sterbehilfegesetz entbrannt. Das Gesetz wurde im Februar dieses Jahres mehrheitlich im Parlament beschlossen (siehe ALfA-Newsletter 08/08 vom 23.02.2008). Demnach darf ein Arzt einem Patienten kuenftig straffrei aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten. Voraussetzung ist, dass der Patient unheilbar krank ist und unertraeglich leidet, freiwillig, ueberlegt und wiederholt schriftlich den Willen zur Lebensbeendigung bekundet. Dies gilt auch fuer 16- bis 18-Jaehrige, wobei hier ihre Eltern zustimmen muessen. Nun wurde am 2. Dezember bekannt, dass Grossherzog Henri erstmals von seinem Vetorecht Gebrauch machen und die Unterschrift unter das Gesetz verweigern will.
Premierminister Jean-Claude Juncker moechte jetzt die Verfassung aendern, um die Rechte des Staatsoberhaupts einzuschraenken und das Gesetz doch noch durchzusetzen. Dies sei notwendig, um eine Staatskrise zu verhindern und die Kraefte fuer die Bewaeltigung der gegenwaertigen Wirtschafts- und Finanzkrise zu nutzen. Die Verfassung soll demnach dahingehend geaendert werden, dass der Grossherzog kuenftig ein Gesetz nur noch verkuenden aber nicht mehr billigen soll. Dazu soll ein entsprechender Paragraf in der Verfassung im Eilverfahren abgeschafft werden. Faktisch wuerde damit dem Grossherzog sein Vetorecht genommen werden. Medienberichten zufolge habe der Grossherzog dem mit allen im Parlament vertretenen Parteien abgestimmten Vorgehen zugestimmt. Auch er habe ein Interesse daran, sich nicht in das politische Tagesgeschehen einzumischen.
Den Berichten zufolge soll die Verfassungsaenderung jetzt so schnell wie moeglich verabschiedet werden, damit das Sterbehilfegesetz innerhalb der verfassungsmaessigen Frist von drei Monaten vom Grossherzog in Kraft gesetzt werden kann. Ueber das Sterbehilfegesetz soll nun kommende Woche in zweiter Lesung abgestimmt werden.
Weitere Informationen:
"So gross, dass ich ihn dem Land nicht verbergen kann"
Luxemburgs Ministerpraesident Juncker zum Streit um Sterbehilfe
DOMRADIO 03.12.08
http://www.domradio.de/aktuell/artikel_47237.html
Nach Belgien und Niederlande: Luxemburg erlaubt aktive Sterbehilfe
ALfA-Newsletter 08/08 vom 23.02.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... c0a6a588d3
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008
Luxemburg (ALfA). Im Grossherzogtum Luxemburg ist ein Streit ueber ein neues Sterbehilfegesetz entbrannt. Das Gesetz wurde im Februar dieses Jahres mehrheitlich im Parlament beschlossen (siehe ALfA-Newsletter 08/08 vom 23.02.2008). Demnach darf ein Arzt einem Patienten kuenftig straffrei aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten. Voraussetzung ist, dass der Patient unheilbar krank ist und unertraeglich leidet, freiwillig, ueberlegt und wiederholt schriftlich den Willen zur Lebensbeendigung bekundet. Dies gilt auch fuer 16- bis 18-Jaehrige, wobei hier ihre Eltern zustimmen muessen. Nun wurde am 2. Dezember bekannt, dass Grossherzog Henri erstmals von seinem Vetorecht Gebrauch machen und die Unterschrift unter das Gesetz verweigern will.
Premierminister Jean-Claude Juncker moechte jetzt die Verfassung aendern, um die Rechte des Staatsoberhaupts einzuschraenken und das Gesetz doch noch durchzusetzen. Dies sei notwendig, um eine Staatskrise zu verhindern und die Kraefte fuer die Bewaeltigung der gegenwaertigen Wirtschafts- und Finanzkrise zu nutzen. Die Verfassung soll demnach dahingehend geaendert werden, dass der Grossherzog kuenftig ein Gesetz nur noch verkuenden aber nicht mehr billigen soll. Dazu soll ein entsprechender Paragraf in der Verfassung im Eilverfahren abgeschafft werden. Faktisch wuerde damit dem Grossherzog sein Vetorecht genommen werden. Medienberichten zufolge habe der Grossherzog dem mit allen im Parlament vertretenen Parteien abgestimmten Vorgehen zugestimmt. Auch er habe ein Interesse daran, sich nicht in das politische Tagesgeschehen einzumischen.
Den Berichten zufolge soll die Verfassungsaenderung jetzt so schnell wie moeglich verabschiedet werden, damit das Sterbehilfegesetz innerhalb der verfassungsmaessigen Frist von drei Monaten vom Grossherzog in Kraft gesetzt werden kann. Ueber das Sterbehilfegesetz soll nun kommende Woche in zweiter Lesung abgestimmt werden.
Weitere Informationen:
"So gross, dass ich ihn dem Land nicht verbergen kann"
Luxemburgs Ministerpraesident Juncker zum Streit um Sterbehilfe
DOMRADIO 03.12.08
http://www.domradio.de/aktuell/artikel_47237.html
Nach Belgien und Niederlande: Luxemburg erlaubt aktive Sterbehilfe
ALfA-Newsletter 08/08 vom 23.02.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... c0a6a588d3
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008
„Nein“ zu Sterbehilfe
Luxemburgs katholische Kirche bekräftigt „Nein“ zu Sterbehilfe
Luxemburg – Der luxemburgische Erzbischof Fernand Franck hat die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe durch die katholische Kirche bekräftigt. Vor der erneuten Abstimmung im Parlament über das geplante Sterbehilfe-Gesetz appellierte er in einem am [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=28860
Luxemburg – Der luxemburgische Erzbischof Fernand Franck hat die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe durch die katholische Kirche bekräftigt. Vor der erneuten Abstimmung im Parlament über das geplante Sterbehilfe-Gesetz appellierte er in einem am [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=28860
Luxemburgs Parlament votiert erneut für aktive Sterbehilfe
Luxemburgs Parlament votiert erneut für aktive Sterbehilfe
Luxemburgs Parlament hat dem umstrittenen Gesetz über Straffreiheit für aktive Sterbehilfe zugestimmt. 31 Abgeordnete stimmten am Donnerstag dafür und 26 dagegen; 3 enthielten sich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass lebensbeendende Maßnahmen von Ärzten unter bestimmten Umständen straffrei sein sollen.Grundlage dafür soll sein, dass ein Patient sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befindet und um Sterbehilfe nachsucht. Ähnliche Regelungen gelten bereits [...]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34834
Luxemburgs Parlament hat dem umstrittenen Gesetz über Straffreiheit für aktive Sterbehilfe zugestimmt. 31 Abgeordnete stimmten am Donnerstag dafür und 26 dagegen; 3 enthielten sich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass lebensbeendende Maßnahmen von Ärzten unter bestimmten Umständen straffrei sein sollen.Grundlage dafür soll sein, dass ein Patient sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befindet und um Sterbehilfe nachsucht. Ähnliche Regelungen gelten bereits [...]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34834
aktive Sterbehilfe untergräbt Patientenschut
Deutsche Hospiz Stiftung:
Luxemburg macht sich selbst zum Schlusslicht Europas - aktive Sterbehilfe untergräbt Patientenschutz
Berlin. "In Fragen des Patientenschutzes hat sich Luxemburg selbst zum Schlusslicht Europas gemacht", kommentiert Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, die gestrige Entscheidung der luxemburgischen Abgeordneten, aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierten Suizid zu legalisieren. "Straflose aktive Sterbehilfe beziehungsweise ärztliche Suizidhilfe bedeuten nicht eine Ergänzung oder Fortführung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen, die Angst haben, anderen zur Last zu fallen", hält Brysch fest. "Die Schwächsten der Gesellschaft, die es eigentlich zu stärken und zu schützen gilt, werden so unter unerträglichen Druck gesetzt."
Das Gesetz atmet den Geist kompletter Ahnungslosigkeit
Die von den Verfassern des Gesetzes gelobte Kontrollkommission, die nach erfolgter Tötung tätig werden soll, bezeichnet Brysch als "Farce". "In den Niederlanden erleben wir, wie so eine Kommission arbeitet: Mehr als fünfminütige Akteneinsicht ist nicht zu erwarten. Es stellt den Rechtsstaat auf den Kopf, wenn nach einer Tötung so verfahren wird. Das Gesetz atmet den Geist kompletter Ahnungslosigkeit. Gerade die Aussage der Mitverfasserin des Gesetzes, Lydie Err, nach einer schmerzlindernden, palliativen Behandlung seien Patienten nicht mehr fähig, klar zu denken und ihren Willen frei zu äußern, dokumentiert das. Die Autoren des Gesetzes haben offensichtlich nicht den geringsten Schimmer von professioneller Schmerzmedizin."
Zwei Mal subjektiv ist noch lange nicht objektiv
Auch die im Gesetz enthaltene Verpflichtung, dass der behandelnde Arzt vor der Tötung einen Kollegen bezüglich der Schwere der Erkrankung des Patienten zu Rate ziehen muss, ist völlig unzureichend. "Leid ist niemals objektiv messbar - die subjektiven Einschätzungen zweier Ärzte ändern daran rein gar nichts. Zwei Mal subjektiv ist noch lange nicht objektiv", erklärt Brysch. Zusammenfassend hält er fest: "Suizidhilfe und aktive Sterbehilfe sind keine Sterbebegleitung. Es gibt ein Recht auf Leben, und es gibt ein Recht auf Sterben. Aber es gibt kein Recht auf Tötung. Mit der getroffenen Entscheidung ist Luxemburg aus diesem zivilisatorischen Konsens ausgeschert."
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de
Quelle: Pressemitteilung vom 19.12.2008
Luxemburg macht sich selbst zum Schlusslicht Europas - aktive Sterbehilfe untergräbt Patientenschutz
Berlin. "In Fragen des Patientenschutzes hat sich Luxemburg selbst zum Schlusslicht Europas gemacht", kommentiert Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, die gestrige Entscheidung der luxemburgischen Abgeordneten, aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierten Suizid zu legalisieren. "Straflose aktive Sterbehilfe beziehungsweise ärztliche Suizidhilfe bedeuten nicht eine Ergänzung oder Fortführung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen, die Angst haben, anderen zur Last zu fallen", hält Brysch fest. "Die Schwächsten der Gesellschaft, die es eigentlich zu stärken und zu schützen gilt, werden so unter unerträglichen Druck gesetzt."
Das Gesetz atmet den Geist kompletter Ahnungslosigkeit
Die von den Verfassern des Gesetzes gelobte Kontrollkommission, die nach erfolgter Tötung tätig werden soll, bezeichnet Brysch als "Farce". "In den Niederlanden erleben wir, wie so eine Kommission arbeitet: Mehr als fünfminütige Akteneinsicht ist nicht zu erwarten. Es stellt den Rechtsstaat auf den Kopf, wenn nach einer Tötung so verfahren wird. Das Gesetz atmet den Geist kompletter Ahnungslosigkeit. Gerade die Aussage der Mitverfasserin des Gesetzes, Lydie Err, nach einer schmerzlindernden, palliativen Behandlung seien Patienten nicht mehr fähig, klar zu denken und ihren Willen frei zu äußern, dokumentiert das. Die Autoren des Gesetzes haben offensichtlich nicht den geringsten Schimmer von professioneller Schmerzmedizin."
Zwei Mal subjektiv ist noch lange nicht objektiv
Auch die im Gesetz enthaltene Verpflichtung, dass der behandelnde Arzt vor der Tötung einen Kollegen bezüglich der Schwere der Erkrankung des Patienten zu Rate ziehen muss, ist völlig unzureichend. "Leid ist niemals objektiv messbar - die subjektiven Einschätzungen zweier Ärzte ändern daran rein gar nichts. Zwei Mal subjektiv ist noch lange nicht objektiv", erklärt Brysch. Zusammenfassend hält er fest: "Suizidhilfe und aktive Sterbehilfe sind keine Sterbebegleitung. Es gibt ein Recht auf Leben, und es gibt ein Recht auf Sterben. Aber es gibt kein Recht auf Tötung. Mit der getroffenen Entscheidung ist Luxemburg aus diesem zivilisatorischen Konsens ausgeschert."
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de
Quelle: Pressemitteilung vom 19.12.2008
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Luxemburg - drittes Land mit aktiver Sterbehilfe
Luxemburg - drittes Land mit aktiver Sterbehilfe
Nun haben wir in unserer Nähe das dritte Land, das die aktive Sterbehilfe zulässt. Was sagt denn eigentlich der Europarat zu dieser Entwicklung? Ich denke, dass diesen Tötungsgesetzen Einhalt geboten werden muss.
Hilfe ja, aber nicht aktive Lebensbeendigung mit Hilfe des Staates!
mfg Gaby
Nun haben wir in unserer Nähe das dritte Land, das die aktive Sterbehilfe zulässt. Was sagt denn eigentlich der Europarat zu dieser Entwicklung? Ich denke, dass diesen Tötungsgesetzen Einhalt geboten werden muss.
Hilfe ja, aber nicht aktive Lebensbeendigung mit Hilfe des Staates!
mfg Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
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Richtiger Weg!
Sofern sich ein Land dazu durchringt, in bestimmten Situationen die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid zu gestatten, ist dies nachhaltig zu begrüßen. Überdies muss zudem deutlich drauf hingewiesen werden, dass es keinen Widerspruch zwischen der Palliativmedizin und einer auch in Teilen als aktiv zu bezeichnende Sterbehilfe gibt! Dies wird zwar immer behauptet, ist aber insoweit irreführend, als dass auch die Palliativmedizin mit ihren Angeboten regelmäßig der Einwilligung des Patienten bedarf. Sofern also ein Patient für sich das manchmal ungeheure Leid nicht anzunehmen gedenkt, kann durchaus in der ärztlichen Assistenz zum freiverantwortlichen Suizid ein Akt der Humanität erblickt werden, mag dies auch der Vorsitzende der Deutschen Hospizstiftung anders sehen.
Weder das "Last-Argument" noch das der "Entsolidarisierung" geschweige denn die Befürchtungen vor einer allgemeinen Euthanasiepraxis vermögen zu überzeugen. Entscheidend ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Sofern dieses im Übrigen nicht zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt und die Ärzte es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, ggf. bei einem Suizid mitzuwirken, sollte dies in bestimmten Situationen zulässig sein.
Wer ein Recht Sterben bejaht, muss - wenn diese Recht nicht nur inhaltsleer bleiben soll - m.E. nach auch die Möglichkeit der ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suzid in Betracht ziehen, denn "sterben werden wir ohnehin" - die Frage ist nur "wann", unter "welchen Bedingungen" und ob wir vielleicht den "schnellen Tod" bei unsäglicher Krankheit vorzuziehen wollen? Die Umfragen hierzu dürften eindeutig sein!
Lutz Barth
Weder das "Last-Argument" noch das der "Entsolidarisierung" geschweige denn die Befürchtungen vor einer allgemeinen Euthanasiepraxis vermögen zu überzeugen. Entscheidend ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Sofern dieses im Übrigen nicht zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt und die Ärzte es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, ggf. bei einem Suizid mitzuwirken, sollte dies in bestimmten Situationen zulässig sein.
Wer ein Recht Sterben bejaht, muss - wenn diese Recht nicht nur inhaltsleer bleiben soll - m.E. nach auch die Möglichkeit der ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suzid in Betracht ziehen, denn "sterben werden wir ohnehin" - die Frage ist nur "wann", unter "welchen Bedingungen" und ob wir vielleicht den "schnellen Tod" bei unsäglicher Krankheit vorzuziehen wollen? Die Umfragen hierzu dürften eindeutig sein!
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Sterbehilfegesetz in Luxemburg
Sterbehilfegesetz in Luxemburg: Abgeordnete stimmen erneut mehrheitlich Gesetzentwurf zu
Luxemburg (ALfA). In Luxemburg hat das Parlament erneut mit knapper Mehrheit fuer ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und Suizidhilfe gestimmt. Kuenftig sollen damit lebensbeendende Massnahmen von Aerzten unter bestimmten Umstaenden straffrei sein, aehnlich wie in den Niederlanden und Belgien. Bei der Abstimmung votierten 31 von 60 Abgeordneten fuer den Gesetzentwurf, 26 Parlamentarier stimmten dagegen, drei enthielten sich. Bereits im Februar dieses Jahres hatte das luxemburgische Parlament ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Dieses musste jedoch nach Aenderungsforderungen des Staatsrates erneut in erster Lesung beraten werden. Der Grossherzog hatte vor zwei Wochen bereits angekuendigt, das Sterbehilfegesetz nicht zu unterzeichnen. Daher soll nun die Verfassung geaendert werden, um das Gesetz doch noch durchsetzen zu koennen und eine Staatskrise zu vermeiden (siehe ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008). Eine erste Lesung zu einer Verfassungsaenderung wurde Medienberichten zufolge bereits vergangene Woche erfolgreich durchlaufen.
"In Fragen des Patientenschutzes hat sich Luxemburg selbst zum Schlusslicht Europas gemacht", kommentierte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 19. Dezember die Entscheidung der luxemburgischen Abgeordneten. "Straflose aktive Sterbehilfe beziehungsweise aerztliche Suizidhilfe bedeuten nicht eine Ergaenzung oder Fortfuehrung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen, die Angst haben, anderen zur Last zu fallen", hielt Brysch fest. "Die Schwaechsten der Gesellschaft, die es eigentlich zu staerken und zu schuetzen gilt, werden so unter unertraeglichen Druck gesetzt."
Brysch kritisierte, die von den Verfassern des Gesetzes gelobte Kontrollkommission, die nach erfolgter Toetung taetig werden soll, sei eine "Farce". "In den Niederlanden erleben wir, wie so eine Kommission arbeitet: Mehr als fuenfminuetige Akteneinsicht ist nicht zu erwarten. Es stellt den Rechtsstaat auf den Kopf, wenn nach einer Toetung so verfahren wird", erlaeuterte er. Das Gesetz atme den "Geist kompletter Ahnungslosigkeit". Gerade die Aussage der Mitverfasserin des Gesetzes, Lydie Err, nach einer schmerzlindernden, palliativen Behandlung seien Patienten nicht mehr faehig, klar zu denken und ihren Willen frei zu aeussern, dokumentiere das. Auch die im Gesetz enthaltene Verpflichtung, dass der behandelnde Arzt vor der Toetung einen Kollegen bezueglich der Schwere der Erkrankung des Patienten zu Rate ziehen muss, sei voellig unzureichend. "Es gibt ein Recht auf Leben, und es gibt ein Recht auf Sterben. Aber es gibt kein Recht auf Toetung. Mit der getroffenen Entscheidung ist Luxemburg aus diesem zivilisatorischen Konsens ausgeschert", so Bryschs Fazit.
Weitere Informationen:
Sterbehilfegesetz in Luxemburg vor Verabschiedung: Verfassungsaenderung gegen Vetorecht des Grossherzogs
ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... f8c7a9ca0e
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 48/08 vom 20.12.2008 (Auszug)
Luxemburg (ALfA). In Luxemburg hat das Parlament erneut mit knapper Mehrheit fuer ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und Suizidhilfe gestimmt. Kuenftig sollen damit lebensbeendende Massnahmen von Aerzten unter bestimmten Umstaenden straffrei sein, aehnlich wie in den Niederlanden und Belgien. Bei der Abstimmung votierten 31 von 60 Abgeordneten fuer den Gesetzentwurf, 26 Parlamentarier stimmten dagegen, drei enthielten sich. Bereits im Februar dieses Jahres hatte das luxemburgische Parlament ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Dieses musste jedoch nach Aenderungsforderungen des Staatsrates erneut in erster Lesung beraten werden. Der Grossherzog hatte vor zwei Wochen bereits angekuendigt, das Sterbehilfegesetz nicht zu unterzeichnen. Daher soll nun die Verfassung geaendert werden, um das Gesetz doch noch durchsetzen zu koennen und eine Staatskrise zu vermeiden (siehe ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008). Eine erste Lesung zu einer Verfassungsaenderung wurde Medienberichten zufolge bereits vergangene Woche erfolgreich durchlaufen.
"In Fragen des Patientenschutzes hat sich Luxemburg selbst zum Schlusslicht Europas gemacht", kommentierte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 19. Dezember die Entscheidung der luxemburgischen Abgeordneten. "Straflose aktive Sterbehilfe beziehungsweise aerztliche Suizidhilfe bedeuten nicht eine Ergaenzung oder Fortfuehrung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen, die Angst haben, anderen zur Last zu fallen", hielt Brysch fest. "Die Schwaechsten der Gesellschaft, die es eigentlich zu staerken und zu schuetzen gilt, werden so unter unertraeglichen Druck gesetzt."
Brysch kritisierte, die von den Verfassern des Gesetzes gelobte Kontrollkommission, die nach erfolgter Toetung taetig werden soll, sei eine "Farce". "In den Niederlanden erleben wir, wie so eine Kommission arbeitet: Mehr als fuenfminuetige Akteneinsicht ist nicht zu erwarten. Es stellt den Rechtsstaat auf den Kopf, wenn nach einer Toetung so verfahren wird", erlaeuterte er. Das Gesetz atme den "Geist kompletter Ahnungslosigkeit". Gerade die Aussage der Mitverfasserin des Gesetzes, Lydie Err, nach einer schmerzlindernden, palliativen Behandlung seien Patienten nicht mehr faehig, klar zu denken und ihren Willen frei zu aeussern, dokumentiere das. Auch die im Gesetz enthaltene Verpflichtung, dass der behandelnde Arzt vor der Toetung einen Kollegen bezueglich der Schwere der Erkrankung des Patienten zu Rate ziehen muss, sei voellig unzureichend. "Es gibt ein Recht auf Leben, und es gibt ein Recht auf Sterben. Aber es gibt kein Recht auf Toetung. Mit der getroffenen Entscheidung ist Luxemburg aus diesem zivilisatorischen Konsens ausgeschert", so Bryschs Fazit.
Weitere Informationen:
Sterbehilfegesetz in Luxemburg vor Verabschiedung: Verfassungsaenderung gegen Vetorecht des Grossherzogs
ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... f8c7a9ca0e
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 48/08 vom 20.12.2008 (Auszug)
Großherzog billigt Beschränkung seiner Rechte
Luxemburgs Großherzog billigt Beschränkung seiner Rechte
Sonntag, 28. Dezember 2008
Luxemburg – Im Streit um das neue Sterbehilfegesetz hat Luxemburgs Großherzog Henri sich damit einverstanden erklärt, dass seine Rechte als Staatsoberhaupt eingeschränkt werden. Henri will das vom Parlament gebilligte Gesetz nicht unterzeichnen, weil es gegen sein Gewissen verstößt.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34879
Sonntag, 28. Dezember 2008
Luxemburg – Im Streit um das neue Sterbehilfegesetz hat Luxemburgs Großherzog Henri sich damit einverstanden erklärt, dass seine Rechte als Staatsoberhaupt eingeschränkt werden. Henri will das vom Parlament gebilligte Gesetz nicht unterzeichnen, weil es gegen sein Gewissen verstößt.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34879
Luxemburg setzt Sterbehilfe-Gesetz in Kraft
Luxemburg setzt Sterbehilfe-Gesetz in Kraft
Luxemburg – In Luxemburg ist das umstrittene Sterbehilfegesetz in Kraft getreten. Das am Dienstag im Amtsblatt veröffentlichte Gesetz trägt die Unterschrift von Großherzog Henri und Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo. Henri hatte im vergangenen Jahr angekündigt, das Gesetz nicht in Kraft setzen zu wollen. Damit brachte er das Land an den Rand einer Staatskrise. Mit Zustimmung des Großherzogs wurde deshalb die Verfassung geändert. Jetzt muss er Gesetze nur noch unterzeichnen, aber nicht mehr billigen. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... _Kraft.htm
Luxemburg – In Luxemburg ist das umstrittene Sterbehilfegesetz in Kraft getreten. Das am Dienstag im Amtsblatt veröffentlichte Gesetz trägt die Unterschrift von Großherzog Henri und Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo. Henri hatte im vergangenen Jahr angekündigt, das Gesetz nicht in Kraft setzen zu wollen. Damit brachte er das Land an den Rand einer Staatskrise. Mit Zustimmung des Großherzogs wurde deshalb die Verfassung geändert. Jetzt muss er Gesetze nur noch unterzeichnen, aber nicht mehr billigen. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... _Kraft.htm
Luxemburg setzt Sterbehilfe-Gesetz in Kraft
Endgueltig:
Luxemburg setzt Sterbehilfe-Gesetz in Kraft
Luxemburg (ALfA). In Luxemburg ist ab sofort die aktive Sterbehilfe und Beihilfe bei der Selbsttoetung erlaubt. Das entsprechende umstrittene Sterbehilfegesetz wurde Medienberichten zufolge am 17. Maerz im Amtsblatt veroeffentlicht, nachdem es zuvor von Grossherzog Henri und Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo unterzeichnet wurde. Laut dem neuen Gesetz darf ein Arzt einem Patienten kuenftig straffrei aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten. Voraussetzung ist, dass der Patient unheilbar krank ist und unertraeglich leidet, freiwillig, ueberlegt und wiederholt schriftlich den Willen zur Lebensbeendigung bekundet. Dies gilt auch fuer 16- bis 18-Jaehrige, wobei hier ihre Eltern zustimmen muessen. Damit ist Luxemburg nach den Niederlanden und Belgien das dritte EU-Land, das aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Der Grossherzog von Luxemburg hatte Anfang Dezember letzten Jahres noch angekuendigt, das Sterbehilfegesetz nicht zu unterzeichnen. Dies loeste heftige kontroverse Debatten aus. Kurz vor Weihnachten hatte das Parlament dann erneut mit knapper Mehrheit fuer ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und Suizidhilfe gestimmt. Bei der Abstimmung votierten 31 von 60 Abgeordneten fuer den Gesetzentwurf, 26 Parlamentarier stimmten dagegen, drei enthielten sich (siehe ALfA-Newsletter 48/08 vom 20.12.2008). Um eine Staatskrise zu vermeiden wurde daher kuerzlich mit Zustimmung des Grossherzogs eigens die Verfassung geaendert, um das Gesetz doch noch durchsetzen zu koennen. Damit muss er Gesetze kuenftig nur noch unterzeichnen, aber nicht mehr billigen. Ein Versuch von Sterbehilfegegnern, mittels eines Buergerbegehrens in letzter Minute die Verfassungsaenderung zu Fall zu bringen, war gescheitert, da nur 800 von 25.000 erforderlichen Unterschriften fuer ein Volksbegehren zusammenkamen.
Ebenfalls in Kraft getreten ist am 17. Maerz ein vom Luxemburgischen Parlament zuvor einstimmig verabschiedeter Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativmedizin, in dem ein allgemeines Recht auf sterbebegleitende Palliativpflege festgeschrieben wird. Zudem wird nun eine Patientenverfuegungen zulaessig, mit der unnoetige lebensverlaengernde Massnahmen ausgeschlossen werden koennen.
Weitere Informationen:
Sterbehilfegesetz in Luxemburg: Abgeordnete stimmen erneut mehrheitlich Gesetzentwurf zu
ALfA-Newsletter 48/08 vom 20.12.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 925d299d5f
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 11/09 vom 21.03.2009
Luxemburg setzt Sterbehilfe-Gesetz in Kraft
Luxemburg (ALfA). In Luxemburg ist ab sofort die aktive Sterbehilfe und Beihilfe bei der Selbsttoetung erlaubt. Das entsprechende umstrittene Sterbehilfegesetz wurde Medienberichten zufolge am 17. Maerz im Amtsblatt veroeffentlicht, nachdem es zuvor von Grossherzog Henri und Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo unterzeichnet wurde. Laut dem neuen Gesetz darf ein Arzt einem Patienten kuenftig straffrei aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten. Voraussetzung ist, dass der Patient unheilbar krank ist und unertraeglich leidet, freiwillig, ueberlegt und wiederholt schriftlich den Willen zur Lebensbeendigung bekundet. Dies gilt auch fuer 16- bis 18-Jaehrige, wobei hier ihre Eltern zustimmen muessen. Damit ist Luxemburg nach den Niederlanden und Belgien das dritte EU-Land, das aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Der Grossherzog von Luxemburg hatte Anfang Dezember letzten Jahres noch angekuendigt, das Sterbehilfegesetz nicht zu unterzeichnen. Dies loeste heftige kontroverse Debatten aus. Kurz vor Weihnachten hatte das Parlament dann erneut mit knapper Mehrheit fuer ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und Suizidhilfe gestimmt. Bei der Abstimmung votierten 31 von 60 Abgeordneten fuer den Gesetzentwurf, 26 Parlamentarier stimmten dagegen, drei enthielten sich (siehe ALfA-Newsletter 48/08 vom 20.12.2008). Um eine Staatskrise zu vermeiden wurde daher kuerzlich mit Zustimmung des Grossherzogs eigens die Verfassung geaendert, um das Gesetz doch noch durchsetzen zu koennen. Damit muss er Gesetze kuenftig nur noch unterzeichnen, aber nicht mehr billigen. Ein Versuch von Sterbehilfegegnern, mittels eines Buergerbegehrens in letzter Minute die Verfassungsaenderung zu Fall zu bringen, war gescheitert, da nur 800 von 25.000 erforderlichen Unterschriften fuer ein Volksbegehren zusammenkamen.
Ebenfalls in Kraft getreten ist am 17. Maerz ein vom Luxemburgischen Parlament zuvor einstimmig verabschiedeter Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativmedizin, in dem ein allgemeines Recht auf sterbebegleitende Palliativpflege festgeschrieben wird. Zudem wird nun eine Patientenverfuegungen zulaessig, mit der unnoetige lebensverlaengernde Massnahmen ausgeschlossen werden koennen.
Weitere Informationen:
Sterbehilfegesetz in Luxemburg: Abgeordnete stimmen erneut mehrheitlich Gesetzentwurf zu
ALfA-Newsletter 48/08 vom 20.12.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 925d299d5f
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 11/09 vom 21.03.2009
Ärzte in Luxemburg lehnen neues Sterbehilfe-Gesetz ab
Ärzte in Luxemburg lehnen neues Sterbehilfe-Gesetz ab
Luxemburg – Luxemburgische Ärzte protestieren gegen das neue Sterbehilfe-Gesetz. Wie luxemburgische Medien am Donnerstagabend mitteilten, haben sechzehn Ärzte ihre Kollegen öffentlich aufgerufen, eine Petition gegen das umstrittene Gesetz zu unterzeichnen. Seit dem 17. März werden Ärzte, die aktive Sterbehilfe leisten, nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... etz_ab.htm
Luxemburg – Luxemburgische Ärzte protestieren gegen das neue Sterbehilfe-Gesetz. Wie luxemburgische Medien am Donnerstagabend mitteilten, haben sechzehn Ärzte ihre Kollegen öffentlich aufgerufen, eine Petition gegen das umstrittene Gesetz zu unterzeichnen. Seit dem 17. März werden Ärzte, die aktive Sterbehilfe leisten, nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... etz_ab.htm