Bei Erbschaften gibt es Freibetrag für Pflegeleistungen

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Presse
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Bei Erbschaften gibt es Freibetrag für Pflegeleistungen

Beitrag von Presse » 05.04.2013, 06:44

Bei Erbschaften gibt es Freibetrag für Pflegeleistungen
Neben den persönlichen Freibeträgen kann bei einer Erbschaft zusätzlich ein Pflegefreibetrag gewährt werden. Die Voraussetzung:
"Der Bedachte hat den Erblasser unentgeltlich oder gegen sehr geringes Entgelt gepflegt", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler
in Berlin. "Die Zuwendung gilt dann als angemessene Bezahlung." Die Höchstgrenze des Freibetrages liegt bei 20 000 Euro.
mehr... http://www.journalmed.de/newsview.php?id=40345

Fabrio
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Beitrag von Fabrio » 10.04.2013, 08:54

Das ist doch ein guter Tipp

WernerSchell
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Pflegekosten - Pflegefreibetrag ...

Beitrag von WernerSchell » 13.08.2017, 06:27

Am 13.08.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen -
Urteil des Bundesfinanzhofes vom 10.5.2017 - II R 37/15 -.

Näheres unter > viewtopic.php?f=5&t=22248
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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