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Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

Beitrag von Presse » 28.08.2013, 06:52

Bundesrat will Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen einführen
Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sollen zu einem eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch werden. Dies fordert der Bundesrat in einem Gesetzentwurf (17/14575 http://dip.bundestag.de/btd/17/145/1714575.pdf ). Auf diese Weise will die Länderkammer Korruption in diesem Bereich wirkungsvoller bekämpfen. Diesem Anliegen trägt aus Sicht der Regierung die im Juni vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Sozialgesetzbuchs jedoch besser Rechnung als die vom Bundesrat angestrebte Änderung des Strafgesetzbuchs.
Die Ländervertretung sieht eine „deutliche Regelungslücke“ beim Thema Korruption im Gesundheitswesen und kritisiert den gegenwärtigen Rechtszustand als „unbefriedigend“. Der Gesetzentwurf verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März 2012, wonach auf der Basis der geltenden Gesetzeslage niedergelassene Vertragsärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen einzustufen seien. Dieses Urteil habe zur Folge, analysiert der Bundesrat, dass im Vertragsärztesystem Zuwendungen, die der „unlauteren Beeinflussung des Verordnungsverhaltens“ der Mediziner dienen, strafrechtlich nicht von Belang seien.
Die Länderkammer meint, dass von dem BGH-Beschluss eine inakzeptable Signalwirkung ausgehe und dass deshalb die Regelungslücke durch den Gesetzgeber geschlossen werden müsse. Die Richter selbst hätten dies gefordert: Der zuständige BGH-Senat sehe es als berechtigt an, Missständen, die zu gravierenden finanziellen Belastungen des Gesundheitssystems führen, mit Mitteln des Strafrechts effektiv entgegenzutreten.
Nach Auffassung des Bundesrats sind die derzeitigen berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften nicht geeignet, die Korruption wirksam zu bekämpfen. Der Gesetzgeber müsse deshalb handeln, um die weit überwiegende Mehrheit der Ärzte und der sonstigen Leistungserbringer zu schützen sowie „die Lauterkeit und Freiheit des Wettbewerbs innerhalb des Gesundheitswesens zu stärken“. Zudem gelte es, die „Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen“ zu wahren: Behandlungs- und Therapieentscheidungen sollten frei und ohne Beeinflussung durch „unlautere Vorteile“ getroffen werden.
Der von der Ländervertretung verlangte neue Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen würde eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung mit sich bringen, die bei „besonders schweren Fällen“ möglich sein soll.
Auch die Regierung betont, dass korruptives Verhalten im Gesundheitswesen nicht geduldet werden dürfe. Eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrats verweist auf eine im Juni vom Parlament beschlossene Änderung des Sozialgesetzbuchs, die eine Strafbarkeit von Leistungserbringern vorsieht, sofern sie „unzulässige Vorteile“ annehmen. Auch das Gewähren solcher Vorteile sei nun strafbar. Aus Sicht der Regierung wird damit die vom BGH aufgezeigte Strafbarkeitslücke geschlossen. Die neuen Vorschriften trügen, wie es in der Stellungnahme heißt, der „besonderen Schutzbedürftigkeit“ der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten Rechnung und erfassten sämtliche Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen. Die Reform des Sozialgesetzbuchs ist nach Auffassung der Regierung zur Bekämpfung der Korruption besser geeignet als die von der Länderkammer angestrebte Änderung des Strafgesetzbuchs, bei der es vor allem um den Schutz des Wettbewerbs im Gesundheitswesen gehe.

Quelle: Mitteilung vom 27.08.2013
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Beitrag von Cherié1956 » 28.08.2013, 09:44

Ich bin auch der Meinung, dass Bestechlichkeit bei Ärzten hart bestraft werden sollte. Interessant ist, dass schon wieder sehr viele Stimmen aus der Regierung laut werden, dabei sind sie doch genauso bestechlich. Warum betrifft das eigentlich immer wieder Berufsgruppen, die sehr viel Geld verdienen...

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Gesetzentwurf liegt vor: Korruption soll Straftat werden

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2015, 08:01

Ärzte Zeitung vom 29.01.2015:
Gesetzentwurf liegt vor: Korruption soll Straftat werden
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) macht ernst: Korruption im Gesundheitswesen soll künftig empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Betroffen sein sollen nicht nur Ärzte. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=878 ... tik&n=4006
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Korrupten Ärzten droht bald Gefängnis

Beitrag von WernerSchell » 29.07.2015, 08:24

Gesetzentwurf: Korrupten Ärzten droht bald Gefängnis
Justizminister Heiko Maas will das Strafgesetz ändern. Auch niedergelassene Ärzte und Apotheker,
die sich bestechen lassen, müssen bald mit Gefängnisstrafen rechnen.
Quelle: FAZ-Frankfurter Allg. Zeitung
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/w ... 24851.html
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Korruptionsgesetz: Ärzte sezieren Kabinettsentwurf

Beitrag von WernerSchell » 30.07.2015, 06:53

Ärzte Zeitung vom 30.07.2015:
Korruptionsgesetz: Ärzte sezieren Kabinettsentwurf
Das Bundeskabinett hat das Korruptionsgesetz auf den Weg gebracht. Ärzteverbände, Industrie und Opposition haben
immer noch einiges daran auszusetzen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=891 ... tik&n=4382
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Nachbesserungen am Anti-Korruptions­gesetz gefordert

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2015, 07:28

Deutsches Ärzteblatt:
Verbände und Opposition fordern Nachbesserungen am Anti-Korruptions­gesetz
Ärzte, Patienten und Krankenkassen haben das Gesetz der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
begrüßt, aber auf zahlreiche Defizite und Unklarheiten hingewiesen. Das Kabinett hat den ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ionsgesetz
Siehe auch unter:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... setz-durch
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Korruption im Gesundheitswesen

Beitrag von WernerSchell » 02.11.2015, 16:39

Korruption im Gesundheitswesen
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen. Insbesondere niedergelassene Vertragsärzte sollen sich künftig strafbar machen, wenn sie Bestechungsgelder annehmen, etwa um bestimmte Arzneimittel zu verschreiben. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6446 http://dip.bundestag.de/btd/18/064/1806446.pdf ) vor. Korruption in diesem Bereich "verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen", heißt es zur Begründung. Der Gesetzentwurf wird am kommenden Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten.
Handlungsbedarf besteht laut Bundesregierung, da niedergelassene Vertragsärzte nach aktueller Rechtslage nicht für korruptives Verhalten belangt werden können. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes habe klargestellt, dass niedergelassene Ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen angesehen werden könnten, sodass entsprechende Straftatbestände ins Leere liefen. Mit der Neuregelung sollen neben den niedergelassenen Vertragsärzten auch alle Angehörige von Heilberufen erfasst werden, für deren Ausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erforderlich ist. Der Geltungsbereich umfasst auch Sachverhalte außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen.
Vorgesehen ist, dass die Annahme beziehungsweise das Versprechen von Vorteilen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann. In schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu maximal fünf Jahren vorgesehen.
In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, dass ein besonders schwerer Fall auch dann gegeben sein soll, wenn in der Folge der Vorteilsannahme Gesundheitsschäden beim Patienten auftreten. Dies solle in der Norm auch explizit aufgeführt werden. Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung ab. In der Begründung werde darauf hingewiesen, dass bei Gesundheitsschäden ein schwerer Fall vorliege. Eine Aufnahme in den Text des neu zu fassenden Paragraphen 300 des Strafgesetzbuches sei abzulehen, da diese sich nicht nur auf Bestechung im Gesundheitswesen beziehe, sondern auch auf Bestechung im geschäftlichen Verkehr.

Quelle: Mitteilung vom 02.11.2015
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Korruption im Gesundheitswesen

Beitrag von WernerSchell » 03.12.2015, 09:43

Korruption im Gesundheitswesen
Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/pst) Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (18/6446 http://dip.bundestag.de/btd/18/064/1806446.pdf ) fand bei einer Anhörung des Rechtsausschusses große grundsätzliche Zustimmung der geladenen Experten. Im Detail gab es aber auch viele Einwände. Vor allem die Abgrenzung von Korruption, die künftig strafbar sein soll, und sinnvoller Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens bereitet Schwierigkeiten. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen insbesondere im Strafgesetzbuch sowie im Fünften Buch Sozialgesetzbuch vor, mit denen der Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen eingeführt wird sowie die Verbände, Kammern und Kassen des Gesundheitswesens zur Mitwirkung bei der Aufdeckung und Verfolgung solcher Straftaten verpflichtet werden. Die Einführung des Straftatbestands war im Koalitionsvertrag vereinbart worden, nachdem der Bundesgerichtshof 2012 entschieden hatte, dass niedergelassene Ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen angesehen werden können und daher bestehende Straftatbestände ins Leere laufen.
Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) wies den Rechtsausschuss auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Arzneimittelherstellern und Ärzten für die Entwicklung und Erprobung neuer Präparate hin. Deshalb forderte der vfa-Jurist Uwe Broch einen eindeutigen Gesetzestext, um ungerechtfertigte Ermittlungen zu vermeiden. Denn "bereits das Verfolgungsrisiko stellt alle Beteiligten vor große Probleme, nicht erst das Verurteilungsrisiko". Ebenso wie andere Experten kritisierte Broch das Vorhaben, Ärzte- und Zahnärztekammern die genauere Definition des strafbaren Verhaltens zu überlassen. "Normadressaten werden so zu Normgebern", gab Brochs zu bedenken.
Nach Ansicht der Ärztin und Geschäftsführerin der Mediziner-Initiative MEZIS, Christiane Fischer, sollte nicht nur Bestechung und Bestechlichkeit unter Strafe gestellt werden, sondern so wie beim Öffentlichen Dienst auch Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung. Der Bestechung liege eine Vereinbarung über Leistung und Gegenleistung zugrunde. Viel häufiger aber sei, dass Angehörige von Gesundheitsberufen einen Vorteil erhielten, ohne sich konkret zu etwas zu verpflichten. Die Gegenleistung erfolge vielmehr unausgesprochen, etwa indem man nach einer Einladung zu einem Kongress vermehrt das dort vorgestellte Medikament verschreibe.
Der im Medizinbereich tätige Rechtsanwalt Morton Douglas hob die Notwendigkeit hervor, sicherzustellen, "dass Patienten Vertrauen fassen können". Aus Sorge um ihre Versorgung trauten sie sich oft nicht, unlautere Handlungen im Gesundheitswesen, mit denen sie konfrontiert werden, mitzuteilen. Douglas schlägt vor, den Patientenbeauftragten mit der Aufgabe zu betrauen, derartige Beschwerden zu prüfen.
Der Kölner Strafrechtsprofessor Michael Kubiciel empfiehlt, die Passagen im Gesetzestext zu streichen, nach denen für die Einleitung eines Strafverfahrens der Antrag eines Betroffenen oder eines Verbandes, einer Krankenkasse oder einer Kammer erforderlich ist. Auch andere Sachverständige schlugen vor, Korruption im Gesundheitswesen zum Offizialdelikt zu machen, bei dem die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln muss. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf kann sie dies nach eigenem Ermessen, wenn sie es wegen eines "besonderen öffentlichen Interesses" für geboten hält.
Als "großen Wurf mit kleinen Schwächen" bezeichnete Stephan Meseke, Korruptionsbekämpfer im Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, den Gesetzentwurf. Er bemängelte das Fehlen der Pflegeversicherung im Gesetzestext und wies darauf hin, dass die Pflegebranche in Deutschland bereits mehr Beschäftigte zähle als die Automobilindustrie.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Frank Ulrich Montgomery, sprach sich ebenso wie einige andere Teilnehmer der Anhörung dagegen aus, die genaue Definition strafbarer Handlungen den regionalen Kammern zu überlassen. "Korruption ist überall gleich" sagte Montgomery, deshalb solle auch die Definition bundeseinheitlich sein. Außerdem plädierte er dafür, im Gesetzestext auf die Formulierung "Verletzung der berufsrechtlichen Pflichten" zu verzichten. Vielen Beschäftigten im Gesundheitswesen werde nicht klar sein, was damit genau gemeint ist, vermutete Montgomery. Er sprach sich stattdessen für die Aufnahme konkreter Tatbestands-Merkmale in den Gesetzestext aus.
Auf die Schwierigkeit, bei Bestechung und Bestechlichkeit den Tatnachweis zu führen, wies der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Peter Schneiderhan, Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes, hin. Man müsse dazu eine "Unrechtsvereinbarung" nachweisen, also die Absprache von Leistung und Gegenleistung. Die Staatsanwaltschaften müssten dazu die Möglichkeit verdeckter Ermittlungsverfahren wie der Telefonüberwachung bekommen, forderte Schneiderhan. Er sei sich aber des Problems bewusst, das sich hierbei wegen der ärztlichen Schweigepflicht ergibt.

Quelle: Mitteilung vom 03.12.2015
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Bestechliche Ärzte machen sich künftig strafbar

Beitrag von WernerSchell » 15.04.2016, 08:09

Gesetz gegen Korruption: Bestechliche Ärzte machen sich künftig strafbar
Niedergelassene Ärzte können künftig wegen Korruption belangt werden - es drohen mehrjährige Haftstrafen.
Quelle: Der Spiegel
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 87293.html
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Betrug durch Apotheker mit „Luftrezepten“?

Beitrag von WernerSchell » 09.05.2016, 07:00

Am 09.05.2015 bei Facebook gepostet:
Der Neusser Pflegetreff hat gerade erst am 27.04.2016 die Probleme mit der Polypharmazie und sonstige Mängel in der Arzneimittelversorgung diskutiert (>viewtopic.php?f=4&t=21522 ),
da kommen sozusagen ergänzend Mitteilungen darüber, dass wegen mutmaßlichen millionenschweren Betrugs durch Apotheker mit „Luftrezepten“ ermittelt wird. Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse die Ermittlungen hervorbringen.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird die weitere Entwicklung im Auge behalten und informieren: > viewtopic.php?f=2&t=21624
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Pharmabranche zahlt 575 Millionen an Ärzte

Beitrag von WernerSchell » 15.07.2016, 15:13

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=17370&p=93290#p93290

Die Rheinische Post / Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 15. Juli 2016 berichtet:

Düsseldorf
Pharmabranche zahlt 575 Millionen an Ärzte
Düsseldorf. 71.000 Ärzte erhielten Geld etwa für Vorträge, Fortbildungen und Forschungen. Doch nur 29 Prozent stimmten der Veröffentlichung zu. Der Ärztepräsident fordert jetzt eine Veröffentlichungspflicht für alle nach US-Vorbild.
Von Antje Höning
Die Zeiten, in denen die Pharmaindustrie Ärzten mehrtägige Luxusreisen, getarnt als Fortbildung, spendierte, sind wohl vorbei. Doch noch immer fließt viel Geld. 575 Millionen Euro zahlten die 54 wichtigsten Hersteller den deutschen Ärzten 2015 etwa für Vorträge, Fortbildungen, Sponsoring und Studien, wie die Brancheninitiative "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie" (FSA) selbst öffentlich gemacht hat. Darunter sind alle Großen wie Bayer, Roche, Boehringer. Das Geld floss an 71.000 Ärzte und medizinnahe Personen, über 20.000 haben der namentlichen Veröffentlichung zugestimmt, wie "Spiegel Online" und der Rechercheverbund Correctiv ermittelt haben, die die individuellen Daten zu einer Datenbank zusammenstellten (https://correctiv.org/euros). Hier kann jeder Patient sehen, was Bayer und Co. seinem Arzt und seiner Klinik zahlen.
,,,, (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/wirtschaft/die- ... -1.6121224
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Ärzte im RKN bekommen Geld von Pharmaindustrie

Beitrag von WernerSchell » 16.07.2016, 14:23

Rhein-Kreis Neuss
Ärzte bekommen Geld von Pharmaindustrie

(Meldung vom 16.07.2016 10:42 Uhr)
Über 100 Ärzte im Rhein-Kreis Neuss haben im letzten Jahr Geld von der Pharmaindustrie bekommen. Das zeigen Recherchen des SPIEGELS und des Netzwerkes Correktiv. Die Ärzte haben demnach zum Beispiel Geld für Vorträge oder Fortbildungen von der Pharmaindustrie kassiert. Deutschlandweit sollen Konzerne, wie BAYER, über 500 Millionen Euro an über 70.000 Ärzte gezahlt haben. Die Liste aus dem Rhein-Kreis Neuss zeigt nur die Ärzte, die erlaubt haben ihre Namen zu veröffentlichen. Mit dabei sind zum Beispiel Ärzte der Kreiskrankenhäuser Dormagen und Grevenbroich. Rechtlich gesehen ist es Ärzten nicht verboten, für Pharmaunternehmen beispielsweise Vorträge zu halten. Trotzdem wird die Zusammenarbeit zwischen Pharmaindustrie und Ärzten seit Jahren kritisiert. Ärzte könnten sich davon beeinflussen lassen und bewusst Medikamente von bestimmten Unternehmen verschreiben.
Quelle: http://news894.de/aktuell/lokale-news/n ... _2141.html
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