Pflegestärkungsgesetz III - Kommunale Bedarfsplanung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
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Pflegestärkungsgesetz III - Kommunale Bedarfsplanung

Beitrag von WernerSchell » 06.01.2016, 07:39

Ärzte Zeitung, 02.01.2016:
Pflegestärkungsgesetz III - Einstieg in die Pflege-Bedarfsplanung
Die Pflegereform der großen Koalition ist nicht vollendet: Im Frühjahr soll der dritte Baustein folgen. Er sieht vor, dass die Pflege zu den Gemeinden und Kreisen zurückkehrt.

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BERLIN. Die Kommunen sollen wieder stärker in die Pflege eingebunden, ihre Gestaltungsmöglichkeiten bei der Planung und Steuerung von Pflegeangeboten sowie bei der Beratung sollen gestärkt werden.
Dafür hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eckpunkte vorgelegt, die im Gesundheitsministerium in Berlin derzeit in Gesetzesform gegossen werden. Der Referentenentwurf für das Pflegestärkungsgesetz III soll im Frühjahr stehen.
"In den Kommunen werden die Weichen dafür gestellt, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können", kündigte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) das Ereignis an.
In 60 Modellkommunen erproben
...
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung des altersgerechten Umbaus der Wohnquartiere. Darüber will der Bund die Kommunen gezielt informieren. (af)
...
(weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... anung.html

+++
Siehe unter:
Pflege in Kommunen stärken
viewtopic.php?f=4&t=21058

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+++
Anmerkung der Moderation:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk fordert seit vielen Jahren die Gestaltung von kommunalen Quartierskonzepten mit vielfältigen Angeboten zur Unterstützung und Hilfe von pflegebedürftigen Menschen - sozusagen als Ergänzung zu den Leistungen der Pflegeversicherung. In Neuss-Erfttal wurde ein solches Konzept in Eigeninitiative begonnen! - Mit dem jetzt in Aussicht genommenen Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) wird einem von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk in Pflegetreffs und Zuschriften an das Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagenen Gesetz für kommunale Initiativen entsprochen. Diese sind seit Jahren überfallig. Wir wissen, was zu tun ist, wir müssen es nur umsetzen - schnellstens. Modellprojekte sind daher überflüssig.

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Siehe dazu u.a. unter:
Altengerechte Quartiershilfen - generationenübergreifend gestaltet - in Neuss-Erfttal – u.a. mit Lotsenpunkt- und Notinsel-Projekten!
Näheres unter > viewtopic.php?f=4&t=20971
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Drohender Mangel an Pflegeheimplätzen und Fachpersonal

Beitrag von WernerSchell » 09.01.2016, 08:33

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 09.01.2016

Drohender Mangel an Pflegeheimplätzen und Fachpersonal - so der Tenor einer aktuellen RWI-Studie

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk erklärt dazu in Kürze:

Grundsätzlich werden wir wohl deutlich mehr Pflegeheimplätze benötigen. Ob allerdings die Prognose des RWI zutrifft, kann dahin gestellt bleiben. Wir müssen auf jeden Fall die Alterung der Gesellschaft und die damit verbundene deutliche Zunahme der Zahl der pflegebedürftigen Menschen ernster nehmen als bisher. Dabei dürfen wir die ambulante Versorgung nicht vernachlässigen. Insoweit sind, wie wiederholt ausgeführt wurde, die Kommunen mit der Gestaltung von Quartierskonzepten gefordert. Die Wahrnehmung solcher Aufgaben wird immer wichtiger, aber die Botschaft kommt kaum an.
Dass wir erheblich mehr Pflegekräfte brauchen, wird seit Jahren ausgeführt. Allerdings besteht dieser Bedarf bereits JETZT und erfordert schnellstmöglich eine Ausweitung der Stellenpläne für das Pflegepersonal in Heimen (und Krankenhäusern). Dies wurde Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, u.a. beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015, vorgetragen. Siehe dazu das Statement bei Youtube > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird am Thema dran bleiben, auch 2016! > viewtopic.php?f=4&t=21422
Es ist nun ein Pflegestärkungsgesetz III - von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk gefordert - in Vorbereitung, dass endlich kommunale Unterstützungsstrukturen gestalten helfen soll, sozusagen als Ergänzung zu den Leistungen der Pflegeversicherung. > viewtopic.php?f=4&t=21444
Unabhängig davon wurden altengerechte Quartiershilfen - generationenübergreifend gestaltet - in Neuss-Erfttal – u.a. mit Lotsenpunkt- und Notinsel-Projekt - bereits in Eigeninitiative begonnen. Näheres unter > viewtopic.php?f=4&t=20971

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Heimpflege - Fachkraftquote von 50% zwingend geboten

Beitrag von WernerSchell » 17.01.2016, 07:48

Am 11.01.2016 bei Facebook gepostet:
Heimpflege - Fachkraftquote von 50% zwingend geboten! - Aktuelle Bestrebungen zielen darauf ab, die jetzige Quote in den stationären Einrichtungen deutlich abzusenken oder gar ganz abzuschaffen. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt dem entschieden entgegen und fordert - weiterhin - verbesserte Stellenschlüssel für das Pflegepersonal und höhere Vergütungen. Nur so können gute Pflegestrukturen gewährleistet werden! > viewtopic.php?f=3&t=21440
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Wir brauchen in den Einrichtungen vor allem mehr Pflegeperso

Beitrag von WernerSchell » 24.04.2016, 08:11

Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=21218&p=91933#p91933

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Pressemitteilung vom 23.04.2016

Wir brauchen in den Einrichtungen vor allem mehr Pflegepersonal

Ver.di tritt in der aktuellen Tarifverhandlungsrunde für Erhöhungen der Vergütungen der Beschäftigen des Bundes und der Kommunen ein. Auch das Thema Personalabbau ist Gegenstand von Forderungen. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unterstützt grundsätzlich die Aktivitäten von Ver.di. Unabhängig davon ist es aber weiterhin dringend geboten, durch geeignete Personalbemessungssysteme und aufgrund verbesserter Stellenschlüssel für deutlich MEHR Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern einzutreten - JETZT. Im Übrigen bedarf es neben den üblichen linearen Vergütungsanhebungen für die Pflege eines der schweren und qualifizierten Tätigkeit in der Pflege (vgl. u.a. § 11 SGB XI) angepassten neuen Eingruppierungssystems. Daraus müssen deutliche Anhebungen der Vergütungen resultieren. Es versteht sich, dass die Pflege dann insgesamt teurer wird. Dieser Mehraufwand ist aber mehr als berechtigt und muss gesamtgesellschaftlich finanziert werden. - Nur so kann gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend qualifizierte Pflegekräfte für die dramatisch zunehmende Zahl (schwerst) pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung stehen wird. - Siehe auch unter > viewtopic.php?f=3&t=21218

Werner Schell
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Pflegestärkungsgesetz III - Pflegeberatung in den Kommunen

Beitrag von WernerSchell » 28.04.2016, 06:54

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III):
Der Referentenentwurf (siehe unten angefügte pdf-Datei)
wurde am 26. April 2016 versandt.
Die Verbändeanhörung soll am 30. Mai 2016 stattfinden.
Wir werden das alles beim Neusser Pflegetreff am 26.10.2016
umfänglich thematisieren > viewtopic.php?f=7&t=21512


+++

Rheinische Post / NGZ vom 27. April 2016

Drittes Pflegestärkungsgesetz
Kommunen sollen künftig Pflegebedürftige beraten

Exklusiv | Berlin. Die Bundesregierung will die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen federführend an die Kommunen übertragen und damit
bundesweit deutlich mehr Beratungsstellen schaffen. Bislang organisieren dies die Kranken- und Pflegekassen.
Von Eva Quadbeck
... "weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.5935461

Ärzte Zeitung vom 28.04.2016:
Pflegegesetz III: Mehr Einfluss für Kommunen
Die Verantwortung der Kommunen für die Pflege soll wieder gestärkt werden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt,
mit dem die Beratungsangebote für die Pflege besser verzahnt werden sollen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=910 ... ege&n=4948

Domradio.de
Minister Gröhe will Kommunen bei der Pflegeberatung stärken
Beratung aus einer Hand

Wer Angehörige pflegt, ist meist stark belastet. Der gesamte Alltag richtet sich nach der Pflege. Entlastungsangebote gibt es viele,
doch pflegende Angehörige kennen sie häufig nicht. Das soll sich ändern.
... (weiter lesen unter) ... https://www.domradio.de/themen/soziales ... g-staerken

Ärzte Zeitung vom 29.04.2016:
Pflegegesetz III: Kommunen begrüßen ihre neue Rolle
Das dritte Pflegestärkungsgesetz setzt auf die Kommunen. Die Städte befürworten das - sind in anderen
Bereichen aber skeptischer. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=910 ... ege&n=4951
Dateianhänge
PSGIII_Entwurf_2016_04_26 RefE.pdf
Drittes Pflegestärkungsgesetz (Entwurf)
(617.18 KiB) 598-mal heruntergeladen
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Stärkung der Pflegeberatung

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2016, 16:20

Stärkung der Pflegeberatung

Auch im Jahr 2016 geht es mit den Pflegereformen zügig weiter. Rechtzeitig vor der Bundestagswahl soll das politische Programm abgearbeitet sein. Während viele Veränderungen aus dem Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG 2) erst noch in der Praxis ankommen müssen, wird nun mit dem Entwurf zum Pflegestärkungsgesetz 3 (PSG 3) bereits das nächste Reformpäckchen zugestellt.
Vor allem die Stärkung der Pflegeberatung, die u. a. durch Regelungen im PSG 2 und PSG 3 erreicht werden soll, begrüßt das ZQP. Die Stiftung hat einen Qualitätsrahmen für Beratungsangebote in der Pflege vorgelegt. Ein Steuerungskreis mit Vertretern von Leistungsträgern, Leistungserbringern, Mini-sterien, Verbraucherschutz und Berufspolitik begleitete die Entwicklung in einem zweijährigen Arbeitsprozess. Der Qualitätsrahmen bietet Politik und Praxis eine lange vermisste Grundlage für die konzeptionelle Weiterentwicklung und Gestaltung sowie die Bewertung der Qualität von Beratungsangeboten in der Pflege.
Ein wichtiges Feld der Weiterentwicklung bleibt auch die Neugestaltung des „Pflege-TÜV“, die im PSG 2 in Aussicht gestellt worden ist. Nach entsprechendem Bericht in der Süddeutschen Zeitung wurde in den letzten Wochen die aktuelle ZQP-Analyse zum Thema Pflegequalität in vielen Medien aufgegriffen. Die Analyse zeigt: Die Deutschen sind in Bezug auf die Pflegequalität und die Pflegenoten verunsichert. Die Reform muss eine glaubwürdige Antwort auf diese Vertrauenskrise liefern.

Quelle: Mitteilung vom 29.04.2016
Zentrum für Qualität in der Pflege
Reinhardtstraße 45 | 10117 Berlin
+49 30 27 59 39 50
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Quartierskonzepte in den Kommunen gestalten

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2016, 06:28

Quartierskonzepte in den Kommunen gestalten

Am 03.05.2016 bei Facebook gepostet:
Die jüngste Pflegereform (= Pflegestärkungsgesetz I und II - PSG I & II) hat vielfältige Neuerungen gebracht. Einiges scheint wichtig und gut gelungen. Zahlreiche Regelungen sind aber auch mehr als kompliziert und zu hinterfragen. Die neuen Pflegegrade werden neue Leistungsansprüche begründen, aber auch Fragen aufwerfen. Am 26.04.2016 hat das BMG den Entwurf eines PSG III vorgelegt, u.a. mit der Absicht, die Kommunen stärker in die Verantwortung für die pflegerische Versorgung vor Ort einzubinden (Entwurf abrufbar > viewtopic.php?f=4&t=21444&p=92018#p92018 ). Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird sich dazu noch äußern. Im Übrigen sollen sämtliche Neuerungen beim Neusser Pflegetreff am 26.10.2016 umfänglich thematisiert werden > viewtopic.php?f=7&t=21512
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Pflegestärkungsgesetz III - Kommunale Bedarfsplanung

Beitrag von WernerSchell » 05.05.2016, 18:26

Info übermittelt am 03.05.2016

Einladung zum 2. Pflegekongress der Frauen-Union NRW am 19. Mai von 10 bis 13 Uhr in Bonn.
Hierbei geht es vor allem um das 3. Pflegestärkungsgesetz, durch das insbesondere die Rolle der Kommunen verbessert werden soll.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie herzlich um Ihre Anmeldung.


Silvia Gränzdörffer-Bucher
Landesgeschäftsführerin
Frauen-Union NRW
Wasserstraße 5
40213 Düsseldorf
Tel: 0211.1360028
Fax: 0211.1360039
Mobil: 0171.7422142
Email: info@fu-nrw.de
Email: silvia.graenzdoerffer-bucher@cdu-nrw.de
Homepage: http://www.fu-nrw.de
Facebook: https://www.facebook.com/FrauenUnionNRW/timeline
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Re: Pflegestärkungsgesetz III - Kommunale Bedarfsplanung

Beitrag von WernerSchell » 11.05.2016, 06:54

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet heute über geplante Sozialsprechstunden der CDU. Ein diesbezüglicher Ankündigungshinweis der CDU Neuss fand ich auch bei Facebook.
Dazu habe ich gepostet
:
Wir brauchen keine Sozialsprechstunden der Parteien, sondern altengerechte Quartiershilfen - nahe bei den Menschen.
Damit werden die vielfältigen Informations- und Unterstützungswünsche der Menschen kompetent abgedeckt.
Siehe dazu u.a. mein Statement vom 14.08.2015 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf

Werner Schell
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Pflegestärkungsgesetz III - Kommunale Quartierskonzepte

Beitrag von WernerSchell » 18.05.2016, 08:22

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Neuss, den 18.05.2016

An das
Bundesgesundheitsministerium
Unterabteilung "Pflegeversicherung"
Friedrichstraße 108
10117 Berlin

z.Hd. Herrn Minister Hermann Gröhe


Betr.: Pflegestärkungsgesetz III (PSG III - Referentenentwurf)
Bezug: Zuschriften vom 03.05.2016

Sehr geehrter Herr Minister Gröhe,
sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem vorgelegten Referentenentwurf eines PSG III gebe ich folgende Stellungnahme ab:

Der vorliegende Text ist mehr als enttäuschend. Denn es gibt keine Hinweise zur Gestaltung von dringend notwendigen kommunalen Quartierskonzepten und deren (Mit)finanzierung durch den Bund bzw. die Länder.

Mehr Pflegeberatung im Sinne des PSG III brauchen wir nicht. Die bereits gesetzlich vorgegebenen Beratungsverpflichtungen müssen v.a. durch die Pflegekassen verstärkt wahrgenommen werden. Oder anders: Die Kassen müssen endlich ihren Verpflichtungen nachkommen. Pflegestützpunkte brauchen wir schon mal überhaupt nicht. Das sind behördliche Strukturen, die uns nicht weiter führen. Diejenigen, die solche Strukturen für sinnvoll und geeignet halten, sind wohl allein die (möglichen) Träger solcher Institutionen (= Profiteure). Bereits bei einem früheren Pflegetreff in Neuss habe ich im Einvernehmen mit dem damaligen pflegepolitischen Sprecher der Union im Bundestag, Herrn Zylajew, MdB, Pflegestützpunkte als eine Art „Fehlinvestition“ abgelehnt. Damals haben Sie, Herr Gröhe, das Grußwort gesprochen und waren bei der gesamten Veranstaltung anwesend. Und jetzt kommt das Thema erneut hoch. Völlig entbehrlich!

Ich bin – mit anderen (u.a. Kuratorium Deutsche Altershilfe) – davon überzeugt, dass die demografische Entwicklung mit einer rasant anwachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen nur bürgerfreundlich und wohnortnah gestaltet werden kann, wenn wir schnellstmöglich Strukturen entwickeln, die ein möglichst langes Verbleiben im Quartier gewährleisten. Dazu benötigen wir mit kommunaler Hilfe professionelle „Kümmerer“, die sich der Entwicklung solcher Informations- und Unterstützungssysteme, nahe bei den Menschen, annehmen und so den Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestalten helfen und mit praktischer Lebenshilfe erfüllen.

Zu diesem Thema hat auf meine Anregung der Rhein-Kreis Neuss bereits mehrfach Informationsveranstaltungen angeboten. Für die Fachtagung am 14.08.2015, bei der ich ein Referat zum Thema halten durfte, habe ich ein umfangreiches schriftliches Statement gefertigt, das die Grundsätze der Entwicklung und fortlaufenden Gestaltung von Quartiershilfen näher beschreibt. Darin ist eigentlich alles Wichtige gesagt, so dass ich zur Vermeidung weiterer Ausführungen auf dieses Statement verweise. In dem Statement sind auch zahlreiche weitere Quellen genannt. Es ist im Netz abrufbar unter folgender Adresse > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - aber auch als pdf-Datei angefügt. Ergänzend gab es am 17.08.2015 eine Pressemitteilung, die wie folgt abrufbar ist: > viewtopic.php?f=4&t=21213

Es ist im Übrigen so, dass ich hier in Neuss-Erfttal bereits Ende 2011 die Realisierung eines Quartierskonzeptes anstoßen konnte. Der Sozialdienst Katholischer Männer e.V. (SKM) hat Anfang 2012 im hiesigen Bürgerhaus die Managementfunktion für diese Informations- und Unterstützungshilfen übernommen. Mittlerweile konnte unsere Arbeit weiter ausgebaut werden, u.a. mit einem Lotsenpunkt-Projekt des Diözesan-Caritasverbandes Köln und einer Tagespflegeeinrichtung für demenzkranke Menschen. Eine Besichtigung dieser Einrichtung fand anlässlich des Neusser Pflegetreffs am 21.10.2015 in Anwesenheit des Bundesgesundheitsministers statt. Weitere Aktivitäten zur Ausweitung der Erfttaler Quartiershilfen sind im Gange. Auch Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist in vielfältiger Weise mit eingebunden. Allerdings mangelt es an einer auskömmlichen Finanzausstattung, da die Stadt Neuss keine direkte Unterstützung gewährt. Überhaupt sehen die Kommunen, von Ausnahmen abgesehen, keine Veranlassung, sich dem Thema Quartierskonzepte zu nähern. Mangels entsprechender gesetzlicher Verpflichtung und fehlender Finanzmittel halten sie sich mehr als zurück, sehen sich überwiegend als unzuständig an.

Aufgrund dieser Situation ist erwartet worden, dass das PSG III die notwendigen Vorgaben für entsprechende kommunale Quartiershilfen enthalten würde. Dem ist nun leider nicht so. Daher wird dringend darum gebeten, den vorliegenden Referentenentwurf entsprechend zu korrigieren. Allein durch gut entwickelte Quartiersangebote kann das Teilleistungssystem der Pflegeversicherung zielgerichtet ergänzt und nachhaltig gestärkt werden.

Ich bin gerne bereit, die hiesigen Vorstellungen in einem Gespräch bzw. einer Anhörung näher zu erläutern. Der zur Zeit vorliegende Entwurf ist vielleicht gut gemeint, aber zur Realisierung guter Informations- und Unterstützungsstrukturen, wohnortnah gestaltet, völlig ungeeignet.

Für den 26.10.2016 ist der 25. Neusser Pflegetreff mit dem Thema "Neuer Pflegebegriff und Pflegeberatung (PSG)" geplant. Wir werden dann natürlich auch auf das PSG III eingehen und ggf. die Kritik, auch mit Blick auf die Landtagswahl NRW am 14.05.2017 und die Bundestagswahl im Septeber 2017 erneut verdeutlichen müssen.

Werner Schell,
Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.openbroadcast.de/article/443 ... chend.html
http://www.presseanzeiger.de/pa/Pfleges ... als-823367
http://www.openpr.de/news/903882.html
http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/05 ... aeuschend/
http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/05 ... er-schell/
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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AOK bemängelt Eingriffsrechte der Kommunen

Beitrag von WernerSchell » 19.05.2016, 12:09

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 26. April 2016 in Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium den Referentenentwurf für das "Dritte Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze" (PSG III) vorgelegt. Da die Änderungen insbesondere des Elften und Zwölften Sozialgesetzbuches überwiegend die Länder und die Sozialhilfeträger betreffen, ist das PSG III zustimmungspflichtig. Für den 30. Mai 2016 ist die Fachanhörung des Bundesgesundheitsministeriums geplant. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Das PSG III setzt in erster Linie die Empfehlungen der Bund-Länder-AG zur Stärkung der Rolle der Kommune in der Pflege um und dient zwei zentralen Zielen.

Zum einen geht es um die Verbesserung der Steuerung, Kooperation und Koordination von Beratung und Pflege in den Kommunen, um die Sicherstellung der Versorgung, um sogenannte niedrigschwellige Angebote und um die Pflegeberatung. Zum anderen sollen die Regelungen zur im Kapitel sieben des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) verankerten Hilfe zur Pflege an die bereits im PSG II erfolgte Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und an das Bundesversorgungsgesetz angepasst werden.

Städte und Gemeinden sollen künftig auf Initiative der Landkreise und kreisfreien Städte neue Beratungsstrukturen in Modellprojekten erproben dürfen. Die Landesverbände der Pflegkassen sollen verpflichtet werden, gemeinsam und einheitlich mit dem zuständigen Sozialhilfeträger entsprechende Vereinbarungen zu schließen, auch über das Personal, die Finanz- und Sachmittel, die die Pflegekassen beisteuern müssen.

Ebenso sollen Landkreise und kreisfreie Städte ein Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten erhalten. Die Pflegekassen werden verpflichtet, an den Pflegestützpunkten mitzuwirken und ebenfalls entsprechende Rahmenverträge zu schließen. Das Recht auf die Einrichtung von Schiedsstellen für den Streitfall liegt beim Land.

Getestet werden soll ein Initiativrecht für Kommunen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten, wenn sie sich an deren Finanzierung beteiligen. Das Gesetz dient zwei zentralen Zielen. Zum einen geht es um die Verbesserung der Steuerung, Kooperation und Koordination von Beratung und Pflege in den Kommunen.

Die Kosten für die Soziale Pflegeversicherung beziffert der Entwurf auf 30 Millionen Euro. Auf die Sozialhilfeträger der kommen 2017 voraussichtlich Mehrausgaben von 200 Millionen Euro zu; in den Folgejahren wären es dann 182 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr.

Aus Sicht der AOK enthält der Entwurf Vorschläge, die bereits gut funktionierende Strukturen in der Pflegeberatung in Frage stellen. Gemeinsames Handeln sei sinnvoll, nicht aber das Verlagern von Kompetenzen der Kranken- und Pflegekassen auf die Kommunen. Die ausführliche Stellungnahme legt der Verband zur Fachanhörung vor.

Quelle: AOK - http://aok-bv.de/hintergrund/gesetze/index_16397.html

+++

Ärzte Zeitung vom 19.05.2016:
Pflegestärkungsgesetz III:
AOK bemängelt Eingriffsrechte der Kommunen

Das geplante Pflegestärkungsgesetz III stößt beim AOK-Bundesverband auf harsche Kritik.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=911 ... ege&n=4987

+++

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sieht, wie oben ausgeführt, keine Notwendigkeit, eine weitere Pflegeberatung zu installieren.
Insoweit kann die AOK-Kritik als richtig erachtet werden. Allerdings müssen die Krankenkassen auch ihren bereits gegebenen
Beratungsauftrag im Interesse ihrer Versicherten wahrnehmen. Diesbezüglich gibt es erheblichen Nachholbedarf.
Im Übrigen muss, so Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, das PSG III dazu genutzt werden, endlich kommunale Quartierskonzepte
zu gestalten. Diese sollen das Pflegeversicherungssystem sinnvoll ergänzen.
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflegestützpunkte sind überflüssig ...

Beitrag von WernerSchell » 19.05.2016, 12:37

Aus Forum:
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Pflegestützpunkte in Deutschland: Neue Studie zeigt Regulierungsbedarfe für die Pflegeberatung

Pressemitteilung vom 18.05.2016
Dr. Volker Hielscher Pressestelle
Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V. (iso)


Das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft (iso) e.V. in Saarbrücken hat im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstmals eine bundesweite Studie zum Regelbetrieb der Pflegestützpunkte in Deutschland durchgeführt. Pflegestützpunkte sind örtliche Beratungsstellen, durch die der gesetzliche Anspruch von Pflegebedürftigen und Angehörigen auf unabhängige und fachlich kompetente Pflegeberatung eingelöst werden soll. Insgesamt existieren knapp 400 solcher Einrichtungen in Deutschland.

Die vorliegenden Ergebnisse ermöglichen eine aktuelle Bestandsaufnahme zum Stand der Umsetzung, zu Erfolgen aber auch zu Handlungsbedarfen der Beratungspraxis in den Pflegestützpunkten. Zentrale Fragestellungen der Untersuchung waren u.a.:
Inwieweit gibt es Diskrepanzen zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der Umsetzungspraxis? Wie ist diese Kluft ggf. zu erklären? Welche gesetzlichen Präzisierungen sind nötig, um sie zu schließen?
Wie muss Pflegeberatung organisiert werden, damit Care- und Case-Management erfolgreich durchgeführt werden können?
Wie kann neutrale – am Pflegebedürftigen orientierte – Beratung organisiert werden?
Welche berufliche Qualifikation brauchen Mitarbeiter/innen in Pflegestützpunkten und welche Qualitätsstandards sind wünschenswert?
Grundlage für die flächendeckende Errichtung von Pflegestützpunkten war das im Jahr 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, mit dem ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung verankert wurde. Hintergrund der Gesetzesinitiative war die Erfahrung, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige häufig mit der Beantragung und Organisation von Hilfen überfordert waren. In der Konsequenz wurden die in den Sozialgesetzbüchern verankerten Leistungen zu spät oder gar nicht in Anspruch genommen. Insbesondere fehlte es an neutralen Beratungsinstanzen, die in der Lage waren, eine qualitativ hochwertige und umfassende Unterstützung „aus einer Hand“ zu leisten. Mit den Pflegestützpunkten sollte eine flächendeckende Infrastruktur von wohnortnahen Anlaufstellen geschaffen werden, um eine umfassende und qualitativ hochwertige Beratung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Trotz der bundesgesetzlichen Vorgaben herrscht mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung der Pflegestützpunkte eine große Umsetzungsvielfalt. Dies schlägt sich in einer regional höchst unterschiedlichen Versorgungsdichte, in Varianzen bei der finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcenausstattung sowie in Differenzen beim Aufgaben- und Zuständigkeitsverständnis der Pflegestützpunkte nieder. Insgesamt hat die Studie keinen Zweifel an der Sinnhaftigkeit und dem Nutzen von Pflegestützpunkten für die Bevölkerung aufkommen lassen, auch wenn viele Hinweise auf Optimierungsmöglichkeiten gefunden wurden. So hat die Befragung u.a. wichtige Impulse geliefert, wie die Organisation der Pflegestützpunkte zur Aufgabenerfüllung beitragen kann und an welchen Stellen präzisere Strukturvorgaben eine einheitliche und verbindliche Mindestqualität sicherstellen können.

Kirchen-Peters, S./ Nock, L. (2016): Pflegestützpunkte in Deutschland. Die Sicht der Mitarbeitenden. In: WISO DISKURS Nr. 7 Pflegestützpunkte in Deutschland – Die Sicht der Mitarbeitenden, der rechtliche Rahmen, die politische Intention. S. 5-36.

Weitere Informationen:
http://library.fes.de/pdf-files/wiso/12538.pdf

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vertritt - mit anderen - seit Jahren die Meinung, dass Pflegestützpunkte völlig überflüssig sind.
Die Pflegekassen haben bereits einen umfänglichen Beratungsauftrag, der nur verstärkt wahrgenommen werden muss.
Im Übrigen ist es erforderlichen, in den Kommunen Quartierskonzepte zu realisieren. Insoweit besteht Regulierungsbedarf, v.a.
im Rahmen des in Vorbereitung befindlichen Pflegestärkungsgesetzes III.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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WernerSchell
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Pflegestärkungsgesetz III mehr als enttäuschend

Beitrag von WernerSchell » 23.05.2016, 06:19

Bei Facebook gepostet:
Pflegestärkungsgesetz III (PSG III - Referentenentwurf des BMG) mehr als enttäuschend. Denn es gibt keine Hinweise zur Gestaltung von dringend notwendigen kommunalen Quartierskonzepten und deren (Mit)finanzierung durch den Bund bzw. die Länder. Mehr Pflegeberatung im Sinne des PSG III brauchen wir nicht. Die bereits gesetzlich vorgegebenen Beratungsverpflichtungen müssen v.a. durch die Pflegekassen verstärkt wahrgenommen werden. Oder anders: Die Kassen müssen endlich ihren Verpflichtungen nachkommen. Pflegestützpunkte brauchen wir schon mal überhaupt nicht. Das sind behördliche Strukturen, die uns nicht weiter führen. Diejenigen, die solche Strukturen für sinnvoll und geeignet halten, sind wohl allein die (möglichen) Träger solcher Institutionen (= Profiteure). Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist davon überzeugt, dass die demografische Entwicklung mit einer rasant anwachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen nur bürgerfreundlich und wohnortnah gestaltet werden kann, wenn wir schnellstmöglich Strukturen entwickeln, die ein möglichst langes Verbleiben im Quartier gewährleisten. Dazu benötigen wir mit kommunaler Hilfe professionelle „Kümmerer“, die sich der Entwicklung solcher Informations- und Unterstützungssysteme, nahe bei den Menschen, annehmen und so den Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestalten helfen und mit praktischer Lebenshilfe erfüllen.
Downlaod weiterer Hinweise unter:
viewtopic.php?f=4&t=21444&p=92372#p92372
viewtopic.php?f=4&t=21444
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PSG III - altengerechte Quartiershilfen gestalten ...

Beitrag von WernerSchell » 27.06.2016, 08:26

Der Brief vom 18.05.2016 an das Bundesgesundheitsministerium wurde in allgemeiner Form mit Zuschrift vom 20.06.2016 beantwortet. Leider wurden dabei die von hier geäußerten Anregungen zur Gestaltung des PSG III nicht aufgegriffen. Daher ist ein erneutes Statement, in dem noch einmal die entscheidenden Argumente für eine Neugestaltung des PSG III ausgeführt werden, erforderlich. Der komplette Text - einschließlich Anlagen I, II und III - kann per E-Mail - Team@wernerschell.de - angefordert werden. Er wird dann als pdf-Datei zur Verfügung gestellt.

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, den 27.06.2016

An das
Bundesgesundheitsministerium
Rochusstraße 1
53123 Bonn
z.Hd. Herrn Minister Hermann Gröhe


Betr.: Pflegestärkungsgesetz III (PSG III - Referentenentwurf)
Bezug: Ihre Zuschrift vom 20.06.2016

Sehr geehrter Herr Minister Gröhe,
sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem vorgelegten Referentenentwurf eines PSG III habe ich am 18.05.2016 eine Stellungnahme übermittelt (Anlage I dieses Schreibens) und daraufhin mit Zuschrift vom 20.06.2016 von Ihnen eine Rückmeldung erhalten. Darin werden in Kürze die bisherigen Reformschritte beschrieben und in wenigen Sätzen das noch einmal angesprochen, was Gegenstand des PSG III sein soll, nämlich die Schaffung einer ergänzenden Pflege - Beratungsstruktur auf kommunaler Ebene.

Dies alles habe ich natürlich im Referentenentwurf bereits nachlesen können, so dass ich mich veranlasst sah, die nochmals angefügte Stellungnahme abzugeben. Darin wird u.a. verdeutlicht, dass es nach hiesiger Überzeugung bereits ausreichende Beratungsstrukturen im Pflegesystem gibt. Wenn man der Meinung sein sollte, dass diese Strukturen noch nicht im erforderlichen Umgange in Anspruch genommen werden, muss man entsprechend aufklären und ggf. die Pflegekassen deutlicher in die Pflicht nehmen. Aber für neue Beratungsstrukturen sehe ich nun wirklich keine Veranlassung.

Bereits in früheren Neusser Pflegetreffs 2011/12 haben wir mit dem ehemaligen pflegepolitischen Sprecher der Union, Willi Zylajew, MdB, über die Einrichtung von Pflegestützpunkten diskutiert und waren einhellig der Meinung, dass solche Institutionen überflüssig sind. Sie wurden dann dennoch als mögliche Angebote gesetzlich vorgesehen und sollen nun durch das PSG III neu belebt werden. Das kann nicht ernstlich die Lösung sein!

Was dringend erforderlich ist, sind in den Kommunen altengerechte Quartiershilfen, generationenübergreifend zu gestalten. Und genau solche Strukturen müssen gesetzgeberisch vorgegeben und mit einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen abgesichert werden. Die Kommunen würden nach meinen Erkenntnissen gerne entsprechende Strukturen aufbauen, sehen sich aber mangels einer gesetzlichen Verpflichtung und fehlender Finanzmittel nicht gefordert.

In diesem Zusammenhang habe ich im Rhein-Kreis Neuss bereits seit Jahren immer wieder auf entsprechende Aktivitäten aufmerksam gemacht und in mehreren Fachveranstaltungen, vom Rhein-Kreis Neuss unterstützt, dafür geworben. Zuletzt habe ich für eine Fachveranstaltung am 14.08.2015 ein umfängliches Statement erarbeitet und dieses bereits in meiner Zuschrift vom 18.05.2016 erwähnt und diesem Schreiben als Anlage II angefügt. Darin ist alles gesagt, so dass ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf dieses Statement verweise.

Ich bitte daher nochmals darum, meine Hinweise bei der Gestaltung des PSG III aufzugreifen und durch entsprechende Vorgaben zu ermöglichen, dass die Kommunen diesbezüglich flächendeckend tätig werden können.

Wie Sie wissen, wurde in meinem Wohnumfeld Neuss-Erfttal bereits ohne kommunale Unterstützung, aber durchaus wirkungsvoll, ein Quartierskonzept angeschoben, das bereits gute Leistungsstrukturen aufweist. Sie haben ja selbst am 21.10.2015 die im Juni 2015 eingerichtete Tagespflegeeinrichtung für demenzkranke Menschen besichtigen können. Mittlerweile ist festzustellen, dass das den Erfttaler Quartiershilfen angedockte Lotsenpunkt-Projekt bereits gute Dienste leistet. Wir sind im Übrigen dabei, weitere Leistungsausweitungen zu diskutieren. Leider ist alles sehr mühsam, weil es insoweit keine gesetzlichen Vorgaben und keine staatliche bzw. kommunale Finanzierung gibt.

Auf das Statement des Sozialdienstes Katholischer Männer e.V. in der bürgernahen Stadtteilzeitung „Erfttal-aktuell“, Ausgabe 2/2016 – Anlage III – mache ich aufmerksam. Es informiert über die Erfttaler Angebote. Und solche Strukturen benötigen wir flächendeckend – JETZT. Wir wissen, wie es geht, wir müssen handeln!

Dies und vieles mehr veranlasst mich, nochmals für eine komplette Umgestaltung des PSG III zu werben. Wenn es die von hier vorgeschlagenen Reformschritte nicht geben sollte, wäre das mehr als enttäuschend. Es würde, weil es ja bekanntermaßen auch noch andere Schwachpunkte bei den bisherigen Reformmaßnahmen (PSG I und II) gibt, die Kritik an der Pflegereform der GroKo nicht verstummen lassen.

Werner Schell,
Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

Anlage I - Brief vom 18.05.2016 an das Bundesgesundheitsministerium (oben) > viewtopic.php?f=4&t=21444&p=92372#p92372
Anlage II - Statement vom 14.08.2015 - Download unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
Anlage III - Erfttaler Quartiershilfen - unten angefügt!

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Dateianhänge
Erfttal_aktuell_2_2016_Quartierskonzept für altersgerechte Hilfen.pdf
Anlage III - Statement zu den Erfttaler Quartiershilfen
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Das Dritte Pflegestärkungsgesetz fördert Zwei-Klassen-Pflege

Beitrag von WernerSchell » 28.06.2016, 16:44

0603 / 28. Juni 2016
Pressemitteilung von Pia Zimmermann


Das Dritte Pflegestärkungsgesetz fördert Zwei-Klassen-Pflege

"Die Bundesregierung bleibt sich treu in der Aushöhlung des Sozialstaats, auch mit dem Pflegestärkungsgesetz III. Dieses Gesetz schafft neue Ungleichbehandlungen. Gespart wird erneut bei den Armen. Die Potentiale der Kommunen für eine bedarfsdeckende Versorgung werden nicht gestärkt", erklärt die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Pia Zimmermann, zum heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Zimmermann weiter:

"Die angestrebte Stärkung der Kommunen wäre ein dringend notwendiger Schritt. Reduziert auf ein modellhaftes Initiativrecht für bessere Beratung und unverbindliche Mitsprache wird dieses Ziel jedoch nicht erreicht. Kommunen müssen eine gute, wohnortnahe Versorgung selbst planen, gestalten und absichern können. Dazu braucht es mehr als optionale Pflegekonferenzen. Menschen mit Pflegebedarf, pflegende Angehörige und Pflegebeschäftigte müssen Entscheidungen wirklich beeinflussen können.

Wer arm ist, die steigenden Eigenbelastungen in der Pflege nicht mehr tragen kann oder als nicht eingliederungsfähig gilt, wird in häusliche Pflege durch Familienangehörige, Nahestehende und ehrenamtlich Engagierte gezwungen. Die Entscheidung über die finanzielle Unterstützung von Menschen, die Sozialhilfe für die Pflege bekommen, wird an die kommunalen Kassen übergeben. Hier wird eine Zwei-Klassen-Pflege zementiert, die alle benachteiligt, die auf die Unterstützung der Solidargemeinschaft angewiesen sind.

In ihrem Antrag 'Pflege teilhabeorientiert und wohnortnah gestalten' (BT-Drucksache 18/8725) fordert DIE LINKE deshalb eine Abkehr von der Teilkaskoversicherung und die Einführung einer Pflegevollversicherung. Armut darf nicht von guter Pflege ausschließen, und Pflege darf nicht arm machen. Der Weg dorthin ist die Abkehr von der Teilkostendeckung und der Übergang zu einer Pflegevollversicherung."

F.d.R. Susanne Müller
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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