Kommunikation mit schwerkranken und sterbenden Menschen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Kommunikation mit schwerkranken und sterbenden Menschen

Beitrag von WernerSchell » 30.10.2015, 07:14

Pilotprojekt zur guten Kommunikation mit schwerkranken und sterbenden Menschen

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Düsseldorf. Die Kommunikation mit schwerstkranken und sterbenden Patienten steht im Mittelpunkt eines Pilotprojekts, das Ärzteschaft, Pflege und Medizinische Fachangestellte heute (Mittwoch, 28. Oktober 2015) in Düsseldorf starten. In neu konzipierten berufsgruppenübergreifenden Fortbildungen soll trainiert werden, wie zum Beispiel die Mitteilung einer schwerwiegenden Diagnose oder die Besprechung einer lindernden Therapie am Lebensende entsprechend den Bedürfnissen der Patienten gestaltet werden können.

Der Umgang mit Ängsten, Trauer und Tod stellt auch für die Ärzte, Pflegekräfte und Medizinische Fachangestellte eine Belastungsprobe dar. Daher ist neben der Kommunikation mit Patienten und Angehörigen auch die Selbstfürsorge der professionellen Helfer ein Projektschwerpunkt, daneben ein besseres Verständnis der Berufsgruppen untereinander.

An der Initiative beteiligen sich Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, der Pflegerat NRW, der Verband der medizinischen Fachberufe e. V. und das von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung getragene Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein (IQN). Das Projekt wird gefördert von der Robert Bosch Stiftung.

„Schwerstkranke und Sterbende gut zu begleiten und ihre Würde und Selbstbestimmung zu achten gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Gesundheitsberufe“, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, „deshalb ist es von großer Bedeutung, dass gerade in ernsten Situationen eine Atmosphäre des Vertrauens entsteht, in der die Verständigung mit den Patienten gelingt.“

„Vor allem die ambulante und sektorenübergreifende Betreuung von schwerstkranken Patienten gelingt nur dann wirklich gut, wenn alle Beteiligten sehr gut miteinander vernetzt sind. Ärztliches und pflegerisches Handeln müssen nahtlos ineinandergreifen“, so der Vorsitzende des Pflegerates Nordrhein-Westfalen, Ludger Risse.

„Der gegenseitige Austausch und das Verständnis der Professionen untereinander kann zum Beispiel durch die gemeinsame Besprechung von konkreten Fallbeispielen wesentlich verbessert werden“, sagte Hannelore König, 1. Vorsitzende geschäftsführender Vorstand des Verbandes medizinischer Fachberufe.

„Viele Ärztinnen und Ärzte fühlen sich nicht ausreichend ausgebildet, sind unsicher und haben Angst, was dazu führt, dass sie Gespräche mit schwerkranken oder sterbenden Patienten meiden oder möglichst kurz und distanziert halten“, so Professor Dr. Lukas Radbruch, Direktor der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin des Universitätsklinikums Bonn und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.

„Die interprofessionelle Fortbildung kann erheblich zu einer besseren Versorgung der schwerstkranken und sterbenden Patienten beitragen, deshalb sollte nach dem Pilotprojekt eine flächendeckende Umsetzung für das ganze Rheinland angestrebt werden“, erklärte Dr. Heike Zimmermann von der KV Nordrhein.

„Interprofessionellen Fortbildung und Zusammenarbeit fördern die Patientensicherheit. Durch das bessere Verständnis der Professionen füreinander profitieren gerade die Patientinnen und Patienten, die einer besonders intensiven Betreuung und Fürsorge bedürfen“, betont Dr. Martina Levartz, Geschäftsführerin des IQN.

Quelle: Pressemitteilung der Ärztekammer Nordrhein vom 28. Oktober 2015
Ihre Ansprechpartner:
Horst Schumacher, Pressesprecher der Ärztekammer Nordrhein, Telefonnummer 0211 / 4302 - 2010
Dr. Heiko Schmitz, Leiter des Bereichs Kommunikation der KV Nordrhein, Telefonnummer 0211 / 5970 - 8505
E-Mail: Pressestelle@aekno.de
Ankündigungstext in der Ärzte Zeitung vom 28.10.2015:
http://www.aekno.de/page.asp?pageID=8921
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=897 ... ege&n=4579
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Schulung ... Schwerstkranke richtig betreuen

Beitrag von WernerSchell » 31.10.2015, 07:34

Ärzte Zeitung vom 30.10.2015:
Schulung für Ärzte, Pfleger und Co.: Schwerstkranke richtig betreuen
In Nordrhein wollen Ärzte, Pflegekräfte und Medizinische Fachangestellte gemeinsam ein niedrigschwelliges Schulungsangebot
für die Kommunikation mit schwerstkranken und sterbenden Patienten entwickeln.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=897 ... ege&n=4583
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Patientenverfügung - Verfügbarkeit sicher stellen

Beitrag von WernerSchell » 20.12.2015, 07:40

Notfallmediziner: Wenn’s drauf ankommt, liegt die Patientenverfügung zuhause

fzm, Stuttgart, Dezember 2015 – Viele ältere Menschen besitzen eine Patientenverfügung, doch die wenigsten tragen sie im Notfall bei sich. Dies kam in einer Umfrage in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2015) heraus. Die Notfallmediziner sehen auch die Hausärzte der Patienten in der Verantwortung.
Zur ausführlichen Pressemitteilung > https://www.thieme.de/de/presse/patient ... -92900.htm

M. Christ et al.:
Verfügbarkeit von Patientenverfügungen in einer interdisziplinären Notaufnahme
DMW Medizinische Wochenschrift 2015; 140(22); e231–e236

Quelle: Mitteilung vom 16.12.2015
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2015, 16:57

Aus Forum:
HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich
viewtopic.php?f=2&t=21436

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.12.2015

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Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG - in Kraft ab 01.01.2016) sieht einige Leistungsverbesserungen vor. Die vielfältigen Hinweise von Pro Pflege - Stelbsthilfenetzwerk, u.a. am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die für notwendig erachtete Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung vorzusehen, haben leider keine Beachtung gefunden (>viewtopic.php?f=2&t=20985 ). Elisabeth Scharfenberg, MdB und Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat anlässlich der Verabschiedung des HPG u.a. erklärt: "Ein Grund, die Hände in den Schoss zu legen, ist das neue Gesetz jedoch nicht. Wir brauchen weiterhin mehr Personal im Krankenhaus, im Pflegeheim und im ambulanten Bereich für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Nur so kann eine gute, all umfassende Pflege gelingen, in der Raum für Gespräche und Zuwendung ist." Der Bundesrat und zahlreiche Experten sehen ebenfalls Lücken im HPG. So hat z.B. der Berliner Palliativmediziner Peter Thuß-Patience gegenüber DPA erklärt, dass u.a. eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals für die Betreuung schwer kranker, sterbender Menschen erforderlich sei (Quelle: Ärzte Zeitung vom 21.12.2015). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann sich dem nur anschließen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Im Notfall ist die Patientenverfügung meist nicht griffberei

Beitrag von WernerSchell » 12.01.2016, 18:17

Im Notfall ist die Patientenverfügung meist nicht griffbereit

Viele ältere Menschen besitzen eine Patientenverfügung, doch die wenigsten haben sie oder einen Hinweis darauf im Notfall bei sich.

" Menschen, die eine Patientenverfügung besitzen, möchten verhindern, dass sie in Situationen, in denen sie ihren Willen nicht mehr bekunden können, eine Behandlung erhalten, die sie bei vollem Bewusstsein ablehnen würden. Am Marienhospital der Ruhr Universität Bochum erklärte jeder vierte Patient, den ein Team um Dr. Martin Christ befragte, dass er im Besitz einer Patientenverfügung sei. Der Anteil stieg mit dem Lebensalter der Patienten und bei den über 80-Jährigen hatte jeder Zweite (51 Prozent) eine Patientenverfügung.

Doch nur die wenigsten Patienten konnten die Patientenverfügung auch vorzeigen. Am höchsten war der Anteil mit etwa vier Prozent bei den Patienten, die durch den Rettungsdienst in die Klinik transportiert wurden, berichtet Christ. Patienten, die notfallmäßig über einen niedergelassenen Arzt eingewiesen wurden, konnten nur zu etwa drei Prozent eine Patientenverfügung vorweisen. …

Andererseits könnte der Inhalt der Patientenverfügungen gerade in diesen Notfallsituationen zur Geltung kommen. Aber Christ sieht nicht nur die Patienten selbst, sondern auch die Ärzte in der Verantwortung. Patienten, die durch einen niedergelassenen Arzt eingewiesen werden, hätten in der Regel noch Zeit, ihre Taschen zu packen. Sie könnten dabei problemlos ihre Patientenverfügung mitnehmen, falls der einweisende Arzt sie darauf hinweist, dass dieses Dokument im Krankenhaus benötigt wird. Auch die Notärzte müssten die Patienten standardmäßig daran erinnern. ...“ Quelle: unternehmen-heute.de/Deutsche Medizinische Wochenschrift.news > http://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=326258

Jedenfalls ist es falsch zu meinen, das Herbeiholen einer Patientenverfügung habe doch noch Zeit, bis etwa ein Sterbeprozess schon eingesetzt hat oder die Angehörigen meinen, es sei jetzt soweit. Eine Entscheidung für oder gegen eine Reanimation, die Einlieferung auf die Intensivstation oder auch eine hochriskante Operation sind in der Regel davor zu treffen, nämlich wenn plötzlich eine akute Verschlechterung und lebensbedrohliche Situation (z. B. durch Sepsis) im Krankenhaus eintritt.

Dazu bietet sich auch ein Notfallpass http://www.patientenverfuegung.de/notfallpass des Humanistischen Verbandes an, der einfach immer bei sich getragen werden sollte. Allerdings kann er in Entscheidungssituationen nur dann verbindlich gelten, wenn die zugrundeliegende Patientenverfügung hinreichend differenziert ist. Es wird also verläßlich vermieden, dass lebensverlängerne Maßnahmen gegen bzw. ohne den Patientenwillen entweder zu früh oder zu spät eingestellt werden.

Erfolgreiche Sonderaktion „Höchste Zeit für eine Patientenverfügung“

Die bundesweite Sonderaktion, die am 18. Dezember 2015 zu Ende ging > http://www.patientenverfuegung.de/newsl ... ktion-2015 , ist von den Humanisten in Baden-Württemberg aufgegriffen worden. Noch bis zum 31. Januar können Interessent/innen, die allerdings in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben müssen, weiter kostenfrei die Info-Materialien bestellen, für die sonst eine Schutzgebühr von 4,45 Euro zu entrichten wäre – siehe hier S. 6: Humanistische Rundschau.pdf > http://www.dhubw.de/cms2010/files/hr_1_2016_web.pdf

Nach der Aktion "Höchste Zeit" hat die Bundesinnungskasse Gesundheit, eine bundesweite Direktversicherung, diese hörenswerten Informationen per podcast für ihre Kunden zusammengestellt:

"Der medizinische Fortschritt ist gewaltig. Hilfe ist auch für schwerkranke Menschen möglich, Schmerzen können gelindert oder das Leben kann trotz schlimmer Krankheiten verlängert werden. Doch nicht jeder möchte das. … Für wen eine Patientenverfügung sinnvoll ist und was alles hineingehört – das haben wir für Sie zusammengestellt."
Podcast Beitrag: https://www.big-direkt.de/services/info ... tml?page=2
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Aktuelle Information: Vorläufiger Verfassungsgerichtsentscheid zum Suizidhilfeparagraphen 217 StGB: Suizidhilfeverbot bleibt zunächst in Kraft > http://hpd.de/artikel/12608

Quelle: Mitteilung vom 12.01.2016
Humanistischer Verband Deutschlands - Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
Wallstraße 61–65
10179 Berlin
Telefon: 030 613904-0
Fax: 030 613904-864
E-Mail: geschaeftsstelle@hvd-bb.de
Web: http://www.hvd-bb.de
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Künstliche Ernährung: Patientenverfügung schützt

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2017, 09:32

Ärzte Zeitung vom 15.02.2017:
Künstliche Ernährung: Patientenverfügung schützt vor qualvoller Übertherapie am Lebensende
Weil niemand den Mut hat, die Magensonde zu entfernen, verbringt ein schwerstkranker Demenzpatient seine letzten Jahre in qualvoller Regungslosigkeit.
Der Fall macht deutlich, welches Leid eine Patientenverfügung ersparen kann. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=929 ... hik&n=5564
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Künstliche Ernährung und Patientenwille

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2017, 07:44

Aktuelle Info!
Das OLG München hat mit Urteil vom 21.12.2017 - Az. 1 U 454/17 - die Patientenautonomie am Lebensende gestärkt: Ein (ererbter) Schmerzensgeldanspruch nach rechtswidriger künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde wurde bestätigt. >>> viewtopic.php?f=2&t=22424&p=101389#p101389 [/b]
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