Mangelnde Hygiene - Pfusch an der Wunde
Unprofessionelle Wundversorgung und hygienischer Pfusch – keine Seltenheit in deutschen Krankenhäusern. Die Folge: Infektionen mit Bakterien.
Sie behindern die Wundheilung und belasten den gesamten Körper, denn Bakterien sondern Gifte ab, die im schlimmsten Fall lebensbedrohlich sein können.
Siehe dazu auch den TV-Tipp unter
viewtopic.php?t=13759
Siehe unter Sendungsbroschüre
Pfusch an der Wunde (334,1 KB)
http://www.swr.de/odysso/-/id=6112230/p ... 100311.pdf
Behandlung von Wunden - Wundversorgung optimieren
Moderator: WernerSchell
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Behandlung chronischer Wunden neu ausrichten
BVMed: "Behandlung chronischer Wunden neu ausrichten"
Neue Studie der Universität Witten / Herdecke
Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert eine bessere Versorgung für Patienten mit chronischen Wunden. Die Behandlung entspricht oft nicht dem aktuellen Stand medizinischer und pflegerischer Leitlinien. Abhilfe könnte die Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen und spezialisierter Versorgungsnetzwerke schaffen, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Zwischen ein und zwei Millionen Menschen leiden nach Schätzungen in Deutschland unter einer chronischen Wunde. Die Behandlung dauert oft mehrere Monate, manchmal sogar Jahre. Sie erfordert häufige Arzt- und Pflegebesuche und beeinträchtigt das Leben der Betroffenen meistens massiv.
Hauptproblem der Betroffenen sind nach einer aktuellen Studie die Wundschmerzen.
Demnach bezeichnete jeder vierte Betroffene seine Schmerzen als unangenehm, fast jeder Dritte als belastend, für 13 Prozent der Befragten waren sie "fürchterlich". Nur rund sechs Prozent gaben an, schmerzfrei zu sein. Das ergab eine Querschnittsstudie des Departments für Pflegewissenschaft der Universität Witten / Herdecke. Für die Untersuchung wurden Daten von 146 Menschen mit chronischen Wunden erhoben, die von ambulanten Pflegediensten zu Hause versorgt wurden.
Wundexperten helfen beim Selbstmanagement
Die Therapie chronischer Wunden erfolgt immer öfter durch ambulante Dienste in der Wohnung der Patienten. Die Studie des Departments für Pflegewissenschaft der Universität Witten / Herdecke hat auch die Fähigkeit der Betroffenen untersucht, ihre Wunden so weit es geht selbst zu versorgen. Dieses sogenannte Selbstmanagement erwies sich dann als gut, wenn den Patienten von den versorgenden Wundexperten ein angemessenes krankheitsspezifisches Wissen vermittelt worden war. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die ambulante Langzeitbetreuung von Menschen mit chronischen Wunden den Pflegenden ermöglicht, Defiziten der Betroffenen im Umgang mit ihren Wunden entgegenzuwirken. Dadurch kann die Lebensqualität der Menschen mit chronischen Wunden verbessert werden.
Therapieerfolge in speziellen Versorgungsnetzwerken
"Die Studie zeigt einmal mehr, wie wichtig die adäquate Behandlung chronischer Wunden ist", so Schmitt. Nach Ansicht des BVMed entsprechen die derzeit vorhandenen Versorgungsstrukturen jedoch oft nicht dem aktuellen Stand medizinischer Forschung. Außerdem ziehen sich viele Praxen aus der Wundbehandlung zurück, weil die aktuellen Vergütungen den nötigen Behandlungsaufwand nicht decken. Der BVMed warnt: "Um Behandlungsengpässe in Zukunft zu vermeiden, müssen sich die Versorgungsstrukturen deutlich verbessern."
Nach Ansicht des BVMed ist es dringend nötig, bei allen Beteiligten noch stärker das Wissen darüber zu verankern, wie wirksam die moderne Wundversorgung und ihre phasengerechte Anwendung tatsächlich sind. Hierbei hilft der Blick auf Best-Practice-Beispiele: In spezialisierten, multidisziplinären Versorgungsnetzwerken werden bei chronischen Wunden sehr gute Therapieerfolge erzielt. In solchen Netzwerken ist es möglich, Patienten fachgerecht und strukturiert zu versorgen und basierend auf einer adäquaten initialen Diagnostik ohne zeitliche Verzögerung mit einer angemessenen modernen, phasengerechten Wundversorgung schnell zu behandeln, um die Chancen zur Heilung zu verbessern.
"Diese Versorgungsnetzwerke gezielt zu fördern, wäre ein wesentlicher Schritt, um die Behandlung von Menschen mit chronischen Wunden voranzubringen", so BVMed-Wundversorgungsexpertin Daniela Piossek. Im Rahmen des ersten "Wunddialogs" am 1. Dezember 2015 beim BVMed in Berlin sollen Ärzten, Fachgesellschaften und Kostenträgern die Möglichkeiten dieser integrierten Versorgungsnetzwerke vorgestellt werden. Hierbei werden unterschiedliche Beispiele dieser interdisziplinären Versorgungsstrukturen präsentiert. Im Anschluss daran sollen in Vorträgen und Diskussionsrunden gemeinsam mit allen Beteiligten des Gesundheitssystems neue Lösungen für die Versorgung chronischer Wunden gesucht und erörtert werden.
Mehr Informationen zur "Initiative für moderne und phasengerechte Wundversorgung im BVMed" unter http://www.info-wundversorgung.de (http://www.info-wundversorgung.de).
Kontakt für Beispiele und Ansprechpartnerin beispielhafter
Versorgungsstrukturen: Daniela Piossek, Leiterin Referat Krankenversicherung beim BVMed, piossek@bvmed.de (piossek@bvmed.de).
--------------------------------------------------------------------------------
Pressetext online unter:
http://www.bvmed.de/bvmed-behandlung-ch ... ausrichten
Pressearchiv:
http://www.bvmed.de/pressemeldungen
Quelle: Pressemitteilung vom 09.11.2015
V.i.S.d.P.:
Manfred Beeres M.A.
Leiter Kommunikation/Presse
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie Reinhardtstr. 29 b D - 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 246 255-20
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Internet: http://www.bvmed.de
Neue Studie der Universität Witten / Herdecke
Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert eine bessere Versorgung für Patienten mit chronischen Wunden. Die Behandlung entspricht oft nicht dem aktuellen Stand medizinischer und pflegerischer Leitlinien. Abhilfe könnte die Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen und spezialisierter Versorgungsnetzwerke schaffen, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Zwischen ein und zwei Millionen Menschen leiden nach Schätzungen in Deutschland unter einer chronischen Wunde. Die Behandlung dauert oft mehrere Monate, manchmal sogar Jahre. Sie erfordert häufige Arzt- und Pflegebesuche und beeinträchtigt das Leben der Betroffenen meistens massiv.
Hauptproblem der Betroffenen sind nach einer aktuellen Studie die Wundschmerzen.
Demnach bezeichnete jeder vierte Betroffene seine Schmerzen als unangenehm, fast jeder Dritte als belastend, für 13 Prozent der Befragten waren sie "fürchterlich". Nur rund sechs Prozent gaben an, schmerzfrei zu sein. Das ergab eine Querschnittsstudie des Departments für Pflegewissenschaft der Universität Witten / Herdecke. Für die Untersuchung wurden Daten von 146 Menschen mit chronischen Wunden erhoben, die von ambulanten Pflegediensten zu Hause versorgt wurden.
Wundexperten helfen beim Selbstmanagement
Die Therapie chronischer Wunden erfolgt immer öfter durch ambulante Dienste in der Wohnung der Patienten. Die Studie des Departments für Pflegewissenschaft der Universität Witten / Herdecke hat auch die Fähigkeit der Betroffenen untersucht, ihre Wunden so weit es geht selbst zu versorgen. Dieses sogenannte Selbstmanagement erwies sich dann als gut, wenn den Patienten von den versorgenden Wundexperten ein angemessenes krankheitsspezifisches Wissen vermittelt worden war. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die ambulante Langzeitbetreuung von Menschen mit chronischen Wunden den Pflegenden ermöglicht, Defiziten der Betroffenen im Umgang mit ihren Wunden entgegenzuwirken. Dadurch kann die Lebensqualität der Menschen mit chronischen Wunden verbessert werden.
Therapieerfolge in speziellen Versorgungsnetzwerken
"Die Studie zeigt einmal mehr, wie wichtig die adäquate Behandlung chronischer Wunden ist", so Schmitt. Nach Ansicht des BVMed entsprechen die derzeit vorhandenen Versorgungsstrukturen jedoch oft nicht dem aktuellen Stand medizinischer Forschung. Außerdem ziehen sich viele Praxen aus der Wundbehandlung zurück, weil die aktuellen Vergütungen den nötigen Behandlungsaufwand nicht decken. Der BVMed warnt: "Um Behandlungsengpässe in Zukunft zu vermeiden, müssen sich die Versorgungsstrukturen deutlich verbessern."
Nach Ansicht des BVMed ist es dringend nötig, bei allen Beteiligten noch stärker das Wissen darüber zu verankern, wie wirksam die moderne Wundversorgung und ihre phasengerechte Anwendung tatsächlich sind. Hierbei hilft der Blick auf Best-Practice-Beispiele: In spezialisierten, multidisziplinären Versorgungsnetzwerken werden bei chronischen Wunden sehr gute Therapieerfolge erzielt. In solchen Netzwerken ist es möglich, Patienten fachgerecht und strukturiert zu versorgen und basierend auf einer adäquaten initialen Diagnostik ohne zeitliche Verzögerung mit einer angemessenen modernen, phasengerechten Wundversorgung schnell zu behandeln, um die Chancen zur Heilung zu verbessern.
"Diese Versorgungsnetzwerke gezielt zu fördern, wäre ein wesentlicher Schritt, um die Behandlung von Menschen mit chronischen Wunden voranzubringen", so BVMed-Wundversorgungsexpertin Daniela Piossek. Im Rahmen des ersten "Wunddialogs" am 1. Dezember 2015 beim BVMed in Berlin sollen Ärzten, Fachgesellschaften und Kostenträgern die Möglichkeiten dieser integrierten Versorgungsnetzwerke vorgestellt werden. Hierbei werden unterschiedliche Beispiele dieser interdisziplinären Versorgungsstrukturen präsentiert. Im Anschluss daran sollen in Vorträgen und Diskussionsrunden gemeinsam mit allen Beteiligten des Gesundheitssystems neue Lösungen für die Versorgung chronischer Wunden gesucht und erörtert werden.
Mehr Informationen zur "Initiative für moderne und phasengerechte Wundversorgung im BVMed" unter http://www.info-wundversorgung.de (http://www.info-wundversorgung.de).
Kontakt für Beispiele und Ansprechpartnerin beispielhafter
Versorgungsstrukturen: Daniela Piossek, Leiterin Referat Krankenversicherung beim BVMed, piossek@bvmed.de (piossek@bvmed.de).
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Deutschland: Wundversorgung liegt im Argen
Ärzte Zeitung vom 11.05.2016:
Deutschland: Wundversorgung liegt im Argen
Fachleute schlagen Alarm: Kommunikationsdefizite von Ärzten untereinander sowie mit Therapeuten beeinträchtigen
die Lebensqualität tausender Patienten mit chronischen Wunden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=910 ... ung&n=4972
Deutschland: Wundversorgung liegt im Argen
Fachleute schlagen Alarm: Kommunikationsdefizite von Ärzten untereinander sowie mit Therapeuten beeinträchtigen
die Lebensqualität tausender Patienten mit chronischen Wunden.
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Moderne Wundversorgungsprodukte erstattungsfähig
BVMed-Pressemeldung 78/17 vom 02.11.2017
https://www.bvmed.de/bvmed-informiert-m ... ungsfaehig
BVMed informiert: Moderne Wundversorgungsprodukte sind weiterhin erstattungsfähig Umsetzung des HHVG für Verbandmittel
Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat darauf hingewiesen, dass moderne Wundversorgungsprodukte weiterhin uneingeschränkt erstattungsfähig sind. "Die neuen gesetzlichen Regelungen im Bereich der Verbandmittel sehen Übergangsfristen bis Ende April 2019 vor. Bis dahin ändert sich an der derzeitigen Verschreibungspraxis für Ärzte erst einmal gar nichts", stellte BVMed-Verbandmittelexpertin Daniela Piossek klar. Hintergrund der Klarstellung ist, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen ihre Ärzte derzeit irreführend über die Erstattung von bestimmten Verbandmitteln informiert.
Nach Ansicht des BVMed stellt die KV in einem Rundschreiben ("info.pharm spezial" Nr. 3) die Änderungen des neuen Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetzes (HHVG) nur unvollständig dar. Bei der Darstellung der zukünftigen Anforderungen und die noch ausstehende Abgrenzung der Verbandmittel zu ähnlichen Medizinprodukten werde der Eindruck erweckt, als seien moderne Wundversorgungsprodukte derzeit nicht erstattungsfähig. Das sei irreführend und verunsichere Ärzte und Patienten, so der BVMed. Darüber hinaus sei die Aussage in dem Informationsschreiben nicht zutreffend, dass Verbandstoffe mit Zusatzeigenschaften künftig ihren Nutzen nachweisen müssten, um erstattungsfähig zu sein. "In der Gesetzesbegründung ist eindeutig erläutert, dass die Verbandmitteleigenschaft gerade nicht entfällt, wenn eine weitere, ergänzende Wirkung besteht, die der Wundheilung dient", stellt Piossek klar.
In Deutschland leiden etwa 900.000 Menschen an chronischen Wunden. Sie sind auf die Versorgung mit bestimmten Verbandmitteln angewiesen. In den vergangenen Jahren gab es Unklarheiten darüber, welche Wundversorgungsprodukte als Verbandmittel gelten und damit erstattungsfähig sind. Das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) hat durch eine Definition des Begriffes Rechtssicherheit geschaffen. Die neue Definition schließt weitgehend alle heute etablierten Verbandmittel ein, die in der medizinischen Praxis täglich zur Patientenversorgung eingesetzt werden – also auch bestimmte hydroaktive Verbandmittel für chronische Wunden. Ärzte können diese derzeit wie gewohnt weiter verordnen. Das HHVG legt fest, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) spätestens bis zum 30. April 2018 Verbandmittel von sonstigen Produkten der Wundbehandlung abzugrenzen hat. Diese sonstigen verbandmittelähnlichen Medizinprodukte können wiederum bis zu zwölf Monate nach Bekanntwerden der Abgrenzungsbestimmungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Mit dieser gesetzlichen Übergangsregelung ändert sich bis voraussichtlich Ende April 2019 nichts an der bisherigen Verordnungspraxis.
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Pressetext online unter:
https://www.bvmed.de/bvmed-informiert-m ... ungsfaehig
Pressearchiv:
https://www.bvmed.de/pressemeldungen
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BVMed informiert: Moderne Wundversorgungsprodukte sind weiterhin erstattungsfähig Umsetzung des HHVG für Verbandmittel
Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat darauf hingewiesen, dass moderne Wundversorgungsprodukte weiterhin uneingeschränkt erstattungsfähig sind. "Die neuen gesetzlichen Regelungen im Bereich der Verbandmittel sehen Übergangsfristen bis Ende April 2019 vor. Bis dahin ändert sich an der derzeitigen Verschreibungspraxis für Ärzte erst einmal gar nichts", stellte BVMed-Verbandmittelexpertin Daniela Piossek klar. Hintergrund der Klarstellung ist, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen ihre Ärzte derzeit irreführend über die Erstattung von bestimmten Verbandmitteln informiert.
Nach Ansicht des BVMed stellt die KV in einem Rundschreiben ("info.pharm spezial" Nr. 3) die Änderungen des neuen Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetzes (HHVG) nur unvollständig dar. Bei der Darstellung der zukünftigen Anforderungen und die noch ausstehende Abgrenzung der Verbandmittel zu ähnlichen Medizinprodukten werde der Eindruck erweckt, als seien moderne Wundversorgungsprodukte derzeit nicht erstattungsfähig. Das sei irreführend und verunsichere Ärzte und Patienten, so der BVMed. Darüber hinaus sei die Aussage in dem Informationsschreiben nicht zutreffend, dass Verbandstoffe mit Zusatzeigenschaften künftig ihren Nutzen nachweisen müssten, um erstattungsfähig zu sein. "In der Gesetzesbegründung ist eindeutig erläutert, dass die Verbandmitteleigenschaft gerade nicht entfällt, wenn eine weitere, ergänzende Wirkung besteht, die der Wundheilung dient", stellt Piossek klar.
In Deutschland leiden etwa 900.000 Menschen an chronischen Wunden. Sie sind auf die Versorgung mit bestimmten Verbandmitteln angewiesen. In den vergangenen Jahren gab es Unklarheiten darüber, welche Wundversorgungsprodukte als Verbandmittel gelten und damit erstattungsfähig sind. Das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) hat durch eine Definition des Begriffes Rechtssicherheit geschaffen. Die neue Definition schließt weitgehend alle heute etablierten Verbandmittel ein, die in der medizinischen Praxis täglich zur Patientenversorgung eingesetzt werden – also auch bestimmte hydroaktive Verbandmittel für chronische Wunden. Ärzte können diese derzeit wie gewohnt weiter verordnen. Das HHVG legt fest, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) spätestens bis zum 30. April 2018 Verbandmittel von sonstigen Produkten der Wundbehandlung abzugrenzen hat. Diese sonstigen verbandmittelähnlichen Medizinprodukte können wiederum bis zu zwölf Monate nach Bekanntwerden der Abgrenzungsbestimmungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Mit dieser gesetzlichen Übergangsregelung ändert sich bis voraussichtlich Ende April 2019 nichts an der bisherigen Verordnungspraxis.
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Neues BVMed-Infoblatt informiert über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln
BVMed-Pressemeldung vom 15.08.2018 61/18
https://www.bvmed.de/neues-bvmed-infobl ... andmitteln
Neues BVMed-Infoblatt informiert über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln
Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, informiert mit einem neuen Infoblatt über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln. Nach der Änderung der Verbandmittel-Definition durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und der Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium hatte es hierzu Verwirrung gegeben. Der BVMed stellt klar: Alle Wundversorgungsprodukte, die bisher verordnungs- und erstattungsfähig waren, sind dies auch weiterhin. Auch Wundversorgungsprodukte, die ergänzend weitere Zusatzeigenschaften haben, sind weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig. Das BVMed-Infoblatt, das unter www.bvmed.de/infokarten (https://www.bvmed.de/download/bvmed-inf ... andmitteln) abgerufen werden kann, listet hierzu zahlreiche Produktbeispiele auf.
Zum Hintergrund: Der G-BA hatte am 19. April 2018 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Abschnitt P und Anlage Va – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung) beschlossen. Davon sind in besonderem Maße Verbandmittel betroffen, die zusätzliche Eigenschaften haben, beispielsweise Verbandmittel, die antimikrobiell wirken. Das Gesundheitsministerium hat am 27. Juni 2018 Teile des Änderungsbeschlusses des G-BA beanstandet. Die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie tritt damit vorläufig nicht in Kraft. Das Ministerium argumentiert, dass der G-BA mit dem Beschluss eine selbstständige inhaltliche Eingrenzung des Verbandmittelbegriffs vorgenommen habe, für die es keine Ermächtigungsgrundlage gebe.
Wie geht es nun weiter? Der G-BA hat gegen die Teilbeanstandung des Ministeriums Rechtsmittel eingelegt und angekündigt, die Abgrenzungsrichtlinie nicht zu veröffentlichen. "Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung vor dem Sozialgericht und der daraus folgenden Umsetzung der Abgrenzungsrichtlinie für Verbandmittel durch den G-BA ändert sich damit bei der Verordnung von Verbandmitteln für die Versicherten nichts. Die bisherige Erstattungspraxis und Zuordnung zu den Verbandmitteln bleibt erhalten. Die einjährige Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung tritt erst nach Veröffentlichung der Abgrenzungsrichtlinie durch den G-BA in Kraft", stellt der BVMed klar.
Zu den verordnungs- und erstattungsfähigen Verbandmitteln zählen beispielsweise:
* Wundverbände, Wund- und Fixierpflaster
* Binden und Verbände zum Fixieren, Stabilisieren, Immobilisieren und Komprimieren
* Kompressen, Saugkompressen mit Superabsorber, Tupfer und Tamponaden
* Verbandmull, Verbandzellstoff, Verbandwatte
* Wundauflagen zur hydroaktiven Wundversorgung, deren Hauptwirkungen im Bedecken von Wunden und/oder Aufsaugen von Wundexsudat bzw. Blut bestehen
* Geruchsbindende, antimikrobielle/Keime reduzierende oder proteaseninhibierende Wundauflagen
* Hydrogele, konserviert und nicht-konserviert.
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Pressetext online unter:
https://www.bvmed.de/neues-bvmed-infobl ... andmitteln
Pressearchiv:
https://www.bvmed.de/pressemeldungen
V.i.S.d.P.:
Manfred Beeres M.A.
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Tel.: +49 (0)30 246 255-20
Fax: +49 (0)30 246 255-99
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Neues BVMed-Infoblatt informiert über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln
Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, informiert mit einem neuen Infoblatt über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln. Nach der Änderung der Verbandmittel-Definition durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und der Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium hatte es hierzu Verwirrung gegeben. Der BVMed stellt klar: Alle Wundversorgungsprodukte, die bisher verordnungs- und erstattungsfähig waren, sind dies auch weiterhin. Auch Wundversorgungsprodukte, die ergänzend weitere Zusatzeigenschaften haben, sind weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig. Das BVMed-Infoblatt, das unter www.bvmed.de/infokarten (https://www.bvmed.de/download/bvmed-inf ... andmitteln) abgerufen werden kann, listet hierzu zahlreiche Produktbeispiele auf.
Zum Hintergrund: Der G-BA hatte am 19. April 2018 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Abschnitt P und Anlage Va – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung) beschlossen. Davon sind in besonderem Maße Verbandmittel betroffen, die zusätzliche Eigenschaften haben, beispielsweise Verbandmittel, die antimikrobiell wirken. Das Gesundheitsministerium hat am 27. Juni 2018 Teile des Änderungsbeschlusses des G-BA beanstandet. Die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie tritt damit vorläufig nicht in Kraft. Das Ministerium argumentiert, dass der G-BA mit dem Beschluss eine selbstständige inhaltliche Eingrenzung des Verbandmittelbegriffs vorgenommen habe, für die es keine Ermächtigungsgrundlage gebe.
Wie geht es nun weiter? Der G-BA hat gegen die Teilbeanstandung des Ministeriums Rechtsmittel eingelegt und angekündigt, die Abgrenzungsrichtlinie nicht zu veröffentlichen. "Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung vor dem Sozialgericht und der daraus folgenden Umsetzung der Abgrenzungsrichtlinie für Verbandmittel durch den G-BA ändert sich damit bei der Verordnung von Verbandmitteln für die Versicherten nichts. Die bisherige Erstattungspraxis und Zuordnung zu den Verbandmitteln bleibt erhalten. Die einjährige Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung tritt erst nach Veröffentlichung der Abgrenzungsrichtlinie durch den G-BA in Kraft", stellt der BVMed klar.
Zu den verordnungs- und erstattungsfähigen Verbandmitteln zählen beispielsweise:
* Wundverbände, Wund- und Fixierpflaster
* Binden und Verbände zum Fixieren, Stabilisieren, Immobilisieren und Komprimieren
* Kompressen, Saugkompressen mit Superabsorber, Tupfer und Tamponaden
* Verbandmull, Verbandzellstoff, Verbandwatte
* Wundauflagen zur hydroaktiven Wundversorgung, deren Hauptwirkungen im Bedecken von Wunden und/oder Aufsaugen von Wundexsudat bzw. Blut bestehen
* Geruchsbindende, antimikrobielle/Keime reduzierende oder proteaseninhibierende Wundauflagen
* Hydrogele, konserviert und nicht-konserviert.
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Beste Behandlung für chronische Wunden
Die DAK-Gesundheit bietet ihren Versicherten die beste Versorgung bei chronischen Wunden. Der neue DAK-Vertrag zur Integrierten Versorgung „Innovative Wundversorgung – gut vernetzt, besser geheilt“ bringt über eine digitale Wundplattform alle Behandler, Ärzte, Pflegedienste, Wundfachberater und Verbandsstoffhersteller zusammen. Daneben arbeitet die DAK-Gesundheit als erste Krankenkasse als Fördermitglied mit der Initiative Chronische Wunden (ICW) zusammen und macht sich dadurch stark für moderne Wundtherapien. Lesen Sie mehr in der nachfolgenden Pressemeldung
Beste Behandlung für chronische Wunden
DAK-Gesundheit bietet neues Behandlungsnetzwerk und wird Fördermitglied der Initiative Chronische Wunden
Die DAK-Gesundheit bietet ihren Versicherten die beste Versorgung bei chronischen Wunden. Der neue DAK-Vertrag zur Integrierten Versorgung „Innovative Wundversorgung – gut vernetzt, besser geheilt“ bringt über eine digitale Wundplattform alle Behandler, Ärzte, Pflegedienste, Wundfachberater und Verbandsstoffhersteller zusammen. Vorteil für die Patienten: sie bekommen eine individuelle Therapie mit modernen Wundauflagen ohne Budgetgrenzen. Daneben arbeitet die DAK-Gesundheit als erste Krankenkasse als Fördermitglied mit der Initiative Chronische Wunden (ICW) zusammen und macht sich dadurch stark für moderne Wundtherapien. Die Kasse fördert die Weiterbildung von Experten, um die Versorgung ihrer betroffenen Versicherten kontinuierlich zu verbessern. Mehr als eine Million Menschen in Deutschland leiden unter einer chronischen Wunde.
„Chronische Wunden sind für Betroffene nicht nur eine große körperliche Belastung, sondern oft auch ein Stigma. Die Bedürfnisse der Patienten müssen deshalb für uns im Mittelpunkt unserer Leistungen stehen“, sagt Andreas Storm, Vorsitzender des Vorstandes der DAK-Gesundheit. „Als erste Krankenkasse bieten wir deshalb eine Versorgung, die den höchsten Ansprüchen gerecht wird. Als Fördermitglied der ICW arbeiten wir mit Deutschlands führenden Wundexperten zusammen.“ Die Behandlung chronischer Wunden ist komplex. Damit sie funktioniert, ist eine Kooperation aller Akteure wichtig. Das gewährleistet die DAK-Gesundheit durch ihren Vertrag „Innovative Wundversorgung“, an dem aktuell fast 100 Ärzte aus ganz Deutschland teilnehmen.
Dessen Kernstück ist eine speziell entwickelte Wundplattform zur Vernetzung aller Beteiligten. Hier tauschen sich die Betroffenen mit Ärzten, Pflegediensten, Spezialisten und Lieferanten tagesaktuell aus. Das geschieht beispielsweise durch das Hochladen von Fotos oder der Eingabe gesundheitlicher Informationen über den Wundstatus. Das spart Zeit, verhindert Mehrfachuntersuchungen und gibt dem Patienten genau die Behandlung, die er braucht. Der zweite große Mehrwert des Vertrages ist die Verbandsstoffpauschale, die den speziellen Bedürfnissen des einzelnen Betroffenen gerecht wird: Die Ärzte können so ohne Budgetgrenzen Verbandsstoffe aller Hersteller verordnen. Der Versicherte muss nichts mehr zuzahlen und erhält so die besten Verbandsstoffe auf dem Markt. Die Patientendaten der DAK-Gesundheit zeigen, dass dies funktioniert: So wird in einer ersten Analyse deutlich, dass die Abheildauer der Wunden durch die Maßnahmen des IV-Vertrages kürzer ist als bei Nichtvertragsteilnehmern. Geplant ist die Ausweitung des Vertrages auf weitere Ärzte und Leistungserbringer.
Flankiert wird der neue IV-Vertrag durch die Fördermitgliedschaft der DAK-Gesundheit in der Initiative Chronische Wunden. „Erstmals arbeitet die ICW mit einer gesetzlichen Krankenkasse zusammen. Das ist ein großer Schritt für uns und die Betroffenen gleichermaßen“, so Veronika Gerber, Vorstandsvorsitzende der Initiative Chronische Wunden. „Mit der DAK-Gesundheit als Partner können wir den Leidensdruck der Patienten weiter mindern und gleichzeitig auch auf Seiten der Leistungserbringer hohe Qualität gewährleisten.“ Aber nicht nur die betroffenen Kunden, sondern auch die Initiative Chronische Wunden und die angeschlossenen Leistungserbringer profitieren von der Fördermitgliedschaft. Die ICW berät die DAK-Gesundheit bei wichtigen medizinischen Fragen in der Vertragsgestaltung, umgekehrt steht die Kasse den Wundfachleuten bei leistungsrechtlichen Problemen zur Seite.
Am umfassenden Versorgungsangebot teilnehmen können alle Kunden der DAK-Gesundheit, die an Ulcus cruris bei vorliegenden Gefäßerkrankungen am Bein leiden, an Dekubitus oder an Wunden, die durch das diabetische Fuß-Syndrom hervorgerufen wurden. Pflegedienste, Patienten und Angehörige werden bei Bedarf in die Handhabung der modernen Verbandstoffe eingewiesen. Weitere Infos gibt es auf www.innovative-wundversorgung.de
Quelle: Pressemitteilung vom 01.05.2019
DAK-Gesundheit
Pressestelle
Telefon: 040/2396-1409
E-Mail: presse@dak.de
Attachments > 190502_PM_DAK_Wunden.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... Wunden.pdf
Beste Behandlung für chronische Wunden
DAK-Gesundheit bietet neues Behandlungsnetzwerk und wird Fördermitglied der Initiative Chronische Wunden
Die DAK-Gesundheit bietet ihren Versicherten die beste Versorgung bei chronischen Wunden. Der neue DAK-Vertrag zur Integrierten Versorgung „Innovative Wundversorgung – gut vernetzt, besser geheilt“ bringt über eine digitale Wundplattform alle Behandler, Ärzte, Pflegedienste, Wundfachberater und Verbandsstoffhersteller zusammen. Vorteil für die Patienten: sie bekommen eine individuelle Therapie mit modernen Wundauflagen ohne Budgetgrenzen. Daneben arbeitet die DAK-Gesundheit als erste Krankenkasse als Fördermitglied mit der Initiative Chronische Wunden (ICW) zusammen und macht sich dadurch stark für moderne Wundtherapien. Die Kasse fördert die Weiterbildung von Experten, um die Versorgung ihrer betroffenen Versicherten kontinuierlich zu verbessern. Mehr als eine Million Menschen in Deutschland leiden unter einer chronischen Wunde.
„Chronische Wunden sind für Betroffene nicht nur eine große körperliche Belastung, sondern oft auch ein Stigma. Die Bedürfnisse der Patienten müssen deshalb für uns im Mittelpunkt unserer Leistungen stehen“, sagt Andreas Storm, Vorsitzender des Vorstandes der DAK-Gesundheit. „Als erste Krankenkasse bieten wir deshalb eine Versorgung, die den höchsten Ansprüchen gerecht wird. Als Fördermitglied der ICW arbeiten wir mit Deutschlands führenden Wundexperten zusammen.“ Die Behandlung chronischer Wunden ist komplex. Damit sie funktioniert, ist eine Kooperation aller Akteure wichtig. Das gewährleistet die DAK-Gesundheit durch ihren Vertrag „Innovative Wundversorgung“, an dem aktuell fast 100 Ärzte aus ganz Deutschland teilnehmen.
Dessen Kernstück ist eine speziell entwickelte Wundplattform zur Vernetzung aller Beteiligten. Hier tauschen sich die Betroffenen mit Ärzten, Pflegediensten, Spezialisten und Lieferanten tagesaktuell aus. Das geschieht beispielsweise durch das Hochladen von Fotos oder der Eingabe gesundheitlicher Informationen über den Wundstatus. Das spart Zeit, verhindert Mehrfachuntersuchungen und gibt dem Patienten genau die Behandlung, die er braucht. Der zweite große Mehrwert des Vertrages ist die Verbandsstoffpauschale, die den speziellen Bedürfnissen des einzelnen Betroffenen gerecht wird: Die Ärzte können so ohne Budgetgrenzen Verbandsstoffe aller Hersteller verordnen. Der Versicherte muss nichts mehr zuzahlen und erhält so die besten Verbandsstoffe auf dem Markt. Die Patientendaten der DAK-Gesundheit zeigen, dass dies funktioniert: So wird in einer ersten Analyse deutlich, dass die Abheildauer der Wunden durch die Maßnahmen des IV-Vertrages kürzer ist als bei Nichtvertragsteilnehmern. Geplant ist die Ausweitung des Vertrages auf weitere Ärzte und Leistungserbringer.
Flankiert wird der neue IV-Vertrag durch die Fördermitgliedschaft der DAK-Gesundheit in der Initiative Chronische Wunden. „Erstmals arbeitet die ICW mit einer gesetzlichen Krankenkasse zusammen. Das ist ein großer Schritt für uns und die Betroffenen gleichermaßen“, so Veronika Gerber, Vorstandsvorsitzende der Initiative Chronische Wunden. „Mit der DAK-Gesundheit als Partner können wir den Leidensdruck der Patienten weiter mindern und gleichzeitig auch auf Seiten der Leistungserbringer hohe Qualität gewährleisten.“ Aber nicht nur die betroffenen Kunden, sondern auch die Initiative Chronische Wunden und die angeschlossenen Leistungserbringer profitieren von der Fördermitgliedschaft. Die ICW berät die DAK-Gesundheit bei wichtigen medizinischen Fragen in der Vertragsgestaltung, umgekehrt steht die Kasse den Wundfachleuten bei leistungsrechtlichen Problemen zur Seite.
Am umfassenden Versorgungsangebot teilnehmen können alle Kunden der DAK-Gesundheit, die an Ulcus cruris bei vorliegenden Gefäßerkrankungen am Bein leiden, an Dekubitus oder an Wunden, die durch das diabetische Fuß-Syndrom hervorgerufen wurden. Pflegedienste, Patienten und Angehörige werden bei Bedarf in die Handhabung der modernen Verbandstoffe eingewiesen. Weitere Infos gibt es auf www.innovative-wundversorgung.de
Quelle: Pressemitteilung vom 01.05.2019
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