EGMR: Künstliche Ernährung kann beendet werden

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

EGMR: Künstliche Ernährung kann beendet werden

Beitrag von WernerSchell » 06.06.2015, 06:48

Aus Forum: viewtopic.php?f=2&t=17902&hilit=Frankreich

Der Europäische Gerichthof für Menschenrechte (EGMR) hat am 05.06.2015 eine richtungsweisende Entscheidung gefällt:
Sterbehilfe für querschnittsgelähmten Franzosen wurde gebilligt

Bild
Vincent Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 im Wachkoma.
Foto: dpa bildfunk


Nach Auffassung des EGMR ist die Entscheidung des obersten französischen Verwaltungsgerichts, die künstliche Ernährung des Wachkoma-Patienten Lambert zu beenden, kein Verstoß gegen das Recht auf Leben der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nun können die Ärzte mit Zustimmung der Ehefrau Lamberts und mehrerer Geschwister die Magensonde des früheren Krankenpflegers entfernen und ihn sterben lassen. Die Eltern und zwei Geschwister des 38 Jahre alten ehemaligen Krankenpflegers wollten ihn mit künstlicher Ernährung weiter am Leben halten. Lambert liegt nach einem Verkehrsunfall vor sieben Jahren im Wachkoma. - Das Urteil des EGMR ist endgültig, eine Berufung dagegen nicht möglich (Quelle dpa und Ärzte Zeitung vom 05.06.2015 http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... 05-_-Recht ).

Weitere Beiträge zum Thema unter:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/s ... 37296.html
http://www.sueddeutsche.de/panorama/eur ... -1.2507230
http://www.rtl.de/cms/wachkoma-patient- ... 35446.html
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... -wachkoma/

+++ Anmerkung der Moderation: +++
Es bleibt abzuwarten, ob und ggf. inwieweit die getroffene Entscheidung des EGMR die bundesdeutsche Debatte um ein Sterbehilfegesetz beeinflussen wird. Ein solches Gesetz ist für den Herbst 2015 angekündigt worden. Zahlreiche Beiträge sind zu diesem Thema in diesem Forum u.a. unter folgender Adresse nachlesbar: viewtopic.php?f=2&t=20065&p=77779#p77779
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Urteil: Europarichter billigen passive Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 08.06.2015, 06:38

Deutsches Ärzteblatt:
Menschenrechts­gerichtshof billigt passive Sterbehilfe
Die künstliche Ernährung des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert darf abgebrochen werden.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bestätigte damit am Freitag in Straßburg die Entscheidung der französischen ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... terbehilfe

Hospiz- und Palliativversorgung: Kabinett verabschiedet Gesetz
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ativgesetz
Frankreich billigt Änderung des Sterbehilfegesetzes
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... fegesetzes


Ärzte Zeitung vom 08.06.2015:
Urteil: Europarichter billigen passive Sterbehilfe
Passive Sterbehilfe verstößt nicht gegen die Menschenwürde und das Recht auf Leben.
Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall des querschnittsgelähmten
Vincent Lambert aus Frankreich entschieden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=887 ... cht&n=4268
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Krankenhaus beruft „Familienrat” zu Koma-Patient Lambert ein

Beitrag von WernerSchell » 14.07.2015, 14:04

Deutsches Ärzteblatt:
Krankenhaus beruft „Familienrat” zu Koma-Patient Lambert ein
Vincent Lambert zieht sich bei einem Motorradunfall am 29. September 2008 schwere Kopfverletzungen zu.
Er fällt ins Koma - ein Zustand, aus dem er seither nicht zurückgekehrt ist. Zwar bewegt er manchmal die Augen. Ob er allerdings ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ambert-ein

Menschenrechtsgerichtshof billigt passive Sterbehilfe
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... terbehilfe
Frankreich: Neues Gutachten bei Sterbehilfe-Fall gefordert
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -gefordert
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Koma-Patient Vincent Lambert wird vorerst weiter ernährt

Beitrag von WernerSchell » 24.07.2015, 06:53

Deutsches Ärzteblatt, 23.07.2015:
Koma-Patient Vincent Lambert wird vorerst weiter ernährt
Der Koma-Patient Vincent Lambert bleibt vorerst am Leben. Die behandelnde Ärztin Daniela Simon habe sich dazu entschlossen,
einen gesetzlichen Vertreter für Lambert einzufordern, berichtet der französische Fernsehsender ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... r-ernaehrt

Koma-Patient Lambert: Krankenhaus versucht zu vermitteln
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ambert-ein
Menschenrechtsgerichtshof billigt passive Sterbehilfe
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... terbehilfe
Menschenrechtsgericht will Sterbehilfe für Franzosen vorerst stoppen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... st-stoppen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Künstliche Ernährung am Lebensende

Beitrag von WernerSchell » 04.10.2016, 06:29

Ärzte Zeitung vom 04.10.2016:
Sinnvoll oder nicht?: Künstliche Ernährung am Lebensende
Viele Ärzte fühlen sich unsicher, wenn sie in der letzten Lebensphase eines Patienten entscheiden müssen: Künstliche Ernährung - Ja oder Nein?
Eine Leitlinie empfiehlt eine PEG auch in der Terminalphase sterbender oder demenzkranker Patienten - ein Palliativmediziner sieht das kritisch.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=920 ... enz&n=5263
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Künstliche Ernährung: Patientenverfügung schützt

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2017, 09:26

Ärzte Zeitung vom 15.02.2017:
Künstliche Ernährung: Patientenverfügung schützt vor qualvoller Übertherapie am Lebensende
Weil niemand den Mut hat, die Magensonde zu entfernen, verbringt ein schwerstkranker Demenzpatient seine letzten Jahre in qualvoller Regungslosigkeit.
Der Fall macht deutlich, welches Leid eine Patientenverfügung ersparen kann. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=929 ... hik&n=5564
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

"Sterbehilfegesetz" verunsichert Ärzte und Pflegepersonal

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2017, 06:40

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=20596&p=97409#p97409

„Sterbehilfegesetz“ verunsichert Ärzte und Pflegepersonal
fzm, Stuttgart, April 2017 – Das im November 2015 verabschiedete Gesetz, das die geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe stellt, wird von Ärzten und Pflegepersonal in der Palliativmedizin als zwiespältig empfunden. In einer jetzt in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2017) veröffentlichten Umfrage kritisieren beide Berufsgruppen die unpräzise Formulierung des Gesetzes und die daraus resultierende unzureichende Rechtssicherheit. Rund 40 Prozent der befragten Ärzte und etwa 43 Prozent der Pflegekräfte halten das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht für sinnvoll.
Pressemitteilung angefügt.
Quelle: Mitteilung vom 07.04.2017
Thieme Kommunikation in der Thieme Verlagsgruppe
http://www.thieme.de/presse | http://www.facebook.com/georgthiemeverlag | http://www.twitter.com/ThiemeMed
Service:
**********
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich an uns: Catrin Hölbling E-Mail: presse@thieme.de
Alexandra Hofmann Tel: 0711 8931-318 - Fax: 0711 8931-167 - E-Mail: alexandra.hofmann@thieme.de

+++
Bild
Unpräzise Formulierung des Gesetzes und daraus resultierende unzureichende Rechtssicherheit!
So urteilen Ärzte und Pflegekräfte über den Paragraf 217 StGB, der die geschäftsmäßige Hilfe zum
Suizid unter Strafe stellt. © virtua73 – Fotolia.com


„Sterbehilfegesetz“ verunsichert Ärzte und Pflegepersonal

fzm, Stuttgart, April 2017 – Das im November 2015 verabschiedete Gesetz, das die geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe stellt, wird von Ärzten und Pflegepersonal in der Palliativmedizin als zwiespältig empfunden. In einer jetzt in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2017) veröffentlichten Umfrage kritisieren beide Berufsgruppen die unpräzise Formulierung des Gesetzes und die daraus resultierende unzureichende Rechtssicherheit. Rund 40 Prozent der befragten Ärzte und etwa 43 Prozent der Pflegekräfte halten das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht für sinnvoll.

Paragraph 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) droht Personen, die „in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewähren, verschaffen oder vermitteln“ eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe an. Schon bevor der Bundestag das Gesetz verabschiedete, äußerten Juristen und Mediziner Bedenken. Rechtsexperten kritisierten es als „moralistisch und paternalistisch“, Ärzte befürchteten, dass sie sich bereits durch einen einmaligen Hinweis auf eine Suizidbeihilfe im Ausland strafbar machen würden.

Die Medizinstudentin Julia Zenz von der Ruhr-Universität Bochum, die ehemalige Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Ruth Rissing-van Saan und der Schmerztherapeut Professor Michael Zenz, Emeritus der Ruhr-Universität Bochum haben die Einstellung betroffener Ärzte und Pflegekräfte hierzu untersucht. Dazu befragten sie im März 2016 auf einer Fachtagung für Palliativmedizin beide Berufsgruppen nach ihrer Einschätzung. Den verteilten Fragebogen beantworteten insgesamt 138 Mediziner sowie 318 Pflegekräfte. Die meisten stießen sich an der unklaren Formulierung des Gesetzes. So gaben rund 54 Prozent an, dass aus dem Gesetz nicht genau hervorgehe, welche Form der Suizidbeihilfe erlaubt sei und welche nicht. Etwa 42 Prozent erklärten, dass das Gesetz die Selbstbestimmung der Patienten einschränke. Nur 32,5 Prozent waren der Meinung, das Gesetz stärke ihre Rechtssicherheit.

Gleichzeitig sahen rund 68 Prozent der Ärzte ihre Gewissensfreiheit durch das Gesetz nicht eingeschränkt. Auch hinsichtlich ihrer Therapiefreiheit fühlte sich die Mehrheit mit 77,5 Prozent nicht beschnitten. Dennoch hielten insgesamt nahezu 43 Prozent der Ärzte und fast 41 Prozent des Pflegepersonals das Gesetz nicht für sinnvoll.

Für die Autoren geben die Ergebnisse Anlass zum Nachdenken: Positiv sei zwar, dass der Begriff der „Sterbehilfe“ im Gesetz nicht verwendet werde. Dieser ist nach Ansicht der Experten missverständlich, da sowohl die zulässige Schmerztherapie mit starken Schmerzmitteln als auch eine strafrechtlich verbotene Tötung auf Verlangen darunter verstanden werden kann. Dennoch gäbe es viele Unklarheiten in den Begrifflichkeiten. Die Tatsache, dass über 50 Prozent der Befragten angeben, nicht zu wissen, welche Handlungen zukünftig erlaubt seien, zeige, dass das Gesetz Ärzten und Pflegekräften keinen sicheren Rahmen und den betroffenen Patienten nicht den vom Gesetzgeber gewünschten Schutz biete.

Darüber hinaus kritisieren die Autoren die Formulierung des Gesetzes in Absatz 2, der Angehörigen des Sterbewilligen sowie ihm nahestehende Personen von einer Strafverfolgung ausnimmt. Inwieweit Ärzte und Pflegende dem Patienten nahestehen, formuliert das Gesetz nicht. Sie werden mit keinem Wort erwähnt. Hier wäre mehr Klarheit wünschenswert. Für die Experten ist es deshalb nicht verwunderlich, dass Ärzte und Pflegekräfte in der Palliativmedizin verunsichert sind. Diese Unsicherheit behindere eine gute Behandlung schwer kranker Menschen und eine offene Kommunikation über ihre Ängste und einen damit verbundenen möglichen Sterbewunsch.

J. Zenz, R. Rissing-van Saan, M. Zenz:
Ärztlich assistierter Suizid – Umfrage zu § 217 StGB
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2017; 142 (5); e28–e33


Quelle: https://www.thieme.de/de/presse/sterbeh ... 113389.htm
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Behandlung von Patient im Wachkoma gestoppt

Beitrag von WernerSchell » 21.05.2019, 06:18

Ärzte Zeitung online, 20.05.2019
Frankreich
Behandlung von Patient im Wachkoma gestoppt

REIMS. Frankreichs bekanntester Wachkoma-Patient wird wohl nach einem jahrelangen Rechtsstreit sehr bald sterben. Die Ärzte im Universitätsklinikum Reims haben am Montag die lebenserhaltenden Maßnahmen für den 42-jährigen Vincent Lambert eingestellt, wie mehrere französische Medien unter Berufung auf die Familie und das Krankenhaus berichteten. Die Eltern hatten zuvor weitere rechtliche Beschwerden angekündigt, um den Behandlungsstopp aufzuhalten.
Lambert ist vor rund zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall verunglückt. Er befindet sich seitdem in einem vegetativen Zustand. Die katholischen Eltern wollen den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern und haben sich in Frankreich durch sämtliche Instanzen geklagt. Sie scheiterten dort immer wieder und auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
... (weiter lesen unter) ... http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Wende im Fall des Wachkoma-Patienten - Vincent Lambert soll doch weiterleben

Beitrag von WernerSchell » 21.05.2019, 07:38

Die Rheinische Post berichtet am 21.05.2019:
Wende im Fall des Wachkoma-Patienten
Vincent Lambert soll doch weiterleben

Reims Das Ringen um Leben oder Tod von Wachkoma-Patient Vincent Lambert geht weiter. Nachdem die Ärzte nach einer Gerichtsentscheidung die künstliche Ernährung des 42-jährigen Franzosen beendet hatten, hat nun ein Berufungsgericht ihre Wiederaufnahme angeordnet.
Überraschende Wendung im Fall Vincent Lambert: Ein französisches Berufungsgericht hat die Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Maßnahmen von Frankreichs bekanntestem Wachkoma-Patienten angeordnet. Die Ernährung und Flüssigkeitszufuhr müssten vorerst aufrecht erhalten werden, urteilte das Pariser Berufungsgericht am späten Montagabend nach Angaben des Anwalts der Familie und nach MedienbericVinhten. Nun muss ein UN-Ausschuss über den Fall entscheiden.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/panorama/ausland/w ... d-38922777
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Wachkoma-Patient wird doch weiter behandelt

Beitrag von WernerSchell » 22.05.2019, 06:18

Ärzte Zeitung vom 22.05.2019:
Gerichtsanordnung
Wachkoma-Patient wird doch weiter behandelt

Kommando zurück: Am Montag sah es kurz danach aus, als ob Wachkoma-Patient Vincent Lambert nach einem jahrelangen Rechtsstreit bald sterben würde. Nun hat sich das Blatt gewendet. ... (weiter lesen unter) ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test

Bild
Vincent Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 im Wachkoma.
Foto: dpa bildfunk


Rheinische Post vom 22.05.2019:
Grenzsituation menschlichen Lebens
Wann stirbt Vincent Lambert?

Reims Ein Pariser Berufungsgericht urteilt: Der berühmte Koma-Patient muss am Leben gehalten werden. Der Fall lenkt den Blick auf eine Grenzsituation menschlichen Lebens, die in Deutschland derzeit etwa 10.000 Patienten erleiden.
Von Jörg Zittlau
Eigentlich müsste er tot sein. Oder zumindest kurz davor. Denn am Montag kappte man am Uni-Klinikum Reims dem Koma-Patienten Vincent Lambert die künstliche Ernährung. Wobei man ihm, wie man in einer E-Mail mitteilte, „tiefgehend und kontinuierlich“ Beruhigungsmittel verabreichte, um sein Leiden zu minimieren. Doch seine Eltern nahmen das nicht hin. Sie zogen erst vor den Europäischen Gerichtshof, wo man ihre Berufung ablehnte, und dann vor ein Pariser Berufungsgericht, wo man anordnete, dass ihr Sohn „mit allen Maßnahmen“ am Leben gehalten werden müsse. Denn es gehe um den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Seit Dienstag wird Lambert wieder künstlich ernährt.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/leben/gesundheit/w ... d-38938129
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Eltern von Wachkoma-Patient Lambert lenken ein

Beitrag von WernerSchell » 09.07.2019, 06:23

Ärzte Zeitung online, 08.07.2019

Frankreich
Eltern von Wachkoma-Patient Lambert lenken ein

PARIS. Die Eltern von Frankreichs wohl bekanntestem Wachkoma-Patienten wollen ihren Sohn sterben lassen. „Wir können uns heute nicht mehr vorstellen, den tödlichen Prozess aufzuhalten“, sagte der Anwalt der Eltern, Jean Paillot, am Montag dem Sender Franceinfo.
Die Behandlung von Vincent Lambert war am Dienstag nach einem juristischen Tauziehen erneut eingestellt worden. Seitdem habe sich Lamberts Zustand verschlechtert, so Paillot. Weiter vor Gericht gegen den Stopp der Behandlung vorzugehen, sei „unangemessene Hartnäckigkeit“.
... (weiter lesen unter) ... http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Wachkoma-Patient Lambert gestorben

Beitrag von WernerSchell » 15.07.2019, 06:17

Ärzte Zeitung vom 15.07.2019:
Jahrelanger Rechtsstreit
Wachkoma-Patient Lambert gestorben

Als die Behandlung von Vincent Lambert zuletzt eingestellt wurde, war klar: Nun ist es nur noch eine Frage der Zeit. Jetzt ist der Wachkoma-Patient gestorben. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt