Beschneidung verboten - Kindeswohl entscheidet

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Beschneidung verboten - Kindeswohl entscheidet

Beitrag von Presse » 27.09.2013, 09:50

Oberlandesgericht Hamm:
Oberlandesgericht Hamm konkretisiert die neue Beschneidungsvorschrift (§ 1631 d BGB)

Pressemitteilung vom 25.09.2013
http://www.jm.nrw.de/JM/Presse/presse_w ... /index.php

Eine Kindesmutter darf ihren sechsjährigen Sohn zurzeit nicht beschneiden lassen. Das hat der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 30.08.2013 unter Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund entschieden und dabei die gesetzlichen Voraussetzungen des § 1631 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für eine Beschneidung ohne medizinische Indikation konkretisiert.

Die geschiedenen Kindeseltern aus Dortmund streiten im einstweiligen Anordnungsverfahren darüber, ob die mittlerweile anderweitig verheiratete Kindesmutter aus Kenia ihren 6 Jahre alten Sohn beschneiden lassen darf. Das Kind lebt im Haushalt der 31 Jahre alten Mutter, der auch das alleinige Sorgerecht zusteht. Die Kindesmutter will den Jungen entsprechend den kulturellen Riten ihres Heimatlandes Kenia beschneiden lassen, damit er bei Besuchen in Kenia - insbesondere auch von ihrer Verwandtschaft - als vollwertiger Mann angesehen und geachtet werde. Außerdem hält sie die Beschneidung aus hygienischen Gründen für geboten.

Der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, dass die Kindesmutter ihren Sohn zurzeit nicht beschneiden lassen darf und die Entscheidungsbefugnis über diese Frage dem zuständigen Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen bleibt. Die zwischen den Kindeseltern streitige Frage der Beschneidung des Jungen könne zurzeit nicht zugunsten der Kindesmutter entschieden werden. Nach der neu geschaffenen Vorschrift des § 1631 d BGB habe die allein sorgeberechtigte Kindesmutter zwar grundsätzlich das Recht, in die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des Jungen einzuwilligen, solange der Junge diese Frage nicht selbst entscheiden könne. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einwilligung der sorgeberechtigten Mutter in eine Beschneidung lägen allerdings nicht vor. Auch wenn ein Sechsjähriger noch nicht in der Lage sei, über seine Beschneidung selbst zu entscheiden, verpflichte die gesetzliche Vorschrift die sorgeberechtigten Eltern und - im Falle eines mehr als sechs Monate alten Kindes - auch den Arzt, die Beschneidung mit dem Kind in einer seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechenden Art und Weise zu besprechen und die Wünsche des Kindes bei der elterlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Eine diesen Anforderungen entsprechende Beteiligung des Kindes habe im vorliegenden Fall noch nicht stattgefunden.

Die von den sorgeberechtigten Eltern bzw. dem allein sorgeberechtigten Elternteil erteilte Einwilligung zur Beschneidung sei zudem nur dann wirksam, wenn diese über den Eingriff zuvor ordnungsgemäß und umfassend aufgeklärt worden seien. Eine dementsprechende Aufklärung der Kindesmutter sei bislang ebenfalls nicht dargelegt worden.

Im vorliegenden Fall sei es außerdem gerechtfertigt, der Kindesmutter die Befugnis zur Einwilligung in eine Beschneidung ihres Kindes vorläufig zu entziehen. Zurzeit spreche eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Gefährdung des Kindeswohls, wenn eine Beschneidung vollzogen werde. Das folge aus den vom Senat zu beurteilenden Umständen des Einzelfalls. Die Motive der Kindesmutter für eine Beschneidung könnten zwar grundsätzlich eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung rechtfertigen. Im vorliegenden Fall hätten sie allerdings ein geringeres Gewicht, weil die Familie der Kindesmutter ihren ständigen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe, Besuche in Kenia selten möglich seien und der Junge auch evangelisch getauft sei. Zudem sei nicht ersichtlich, dass die Intimhygiene des Kindes ohne die Beschneidung gefährdet sei. Gegen eine Beschneidung spreche nicht, dass diese medizinische Risiken habe und Schmerzen verursachen könne, weil diese Umstände mit jeder nicht medizinisch indizierten Beschneidung verbunden seien. Im vorliegenden Fall gebe es aber gewichtige Gründe dafür, dass eine zum jetzigen Zeitpunkt durch die Kindesmutter veranlasste Beschneidung das psychische Wohl des Sechsjährigen beeinträchtige, insbesondere weil sich die Kindesmutter nach eigenen Angaben außerstande sehe, ihren Sohn bei dem Eingriff – auch wenn er ihn ablehnen sollte - zu begleiten.

rechtskräftiger Beschluss des 3. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.08.2013 (3 UF 133/13)

Christian Nubbemeyer, Pressedezernent

Hinweis der Pressestelle:

Die am 28.12.2012 in Kraft getretene Vorschrift § 1631 d Bürgerliches Gesetzbuch - Beschneidung des männlichen Kindes - lautet wie folgt:

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.


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Siehe auch die Beiträge in diesem Forum unter
Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen ...-> viewtopic.php?t=17501
Auf dem Weg zur „Komiker-Nation“? … -> viewtopic.php?t=17611

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Israel protestiert gegen Beschluss zur Beschneidung

Beitrag von Presse » 05.10.2013, 14:34

Europarat: Israel protestiert gegen Beschluss zur Beschneidung
Eine Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zur Beschneidung von Jungen ist in Israel
auf scharfe Kritik gestoßen. Der Europarat müsse diesen Text „unverzüglich zurücknehmen“, forderte das ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... schneidung

Beschneidung: Eltern müssen vor dem Eingriff mit dem Sohn sprechen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... f-sprechen
Kinderärzte fordern Schutz von Jungen vor Beschneidung
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... schneidung
Kinderärzte streiten über medizinische Beschneidungen bei Jungen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... bei-Jungen

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empört über Gesetz zur Beschneidung

Beitrag von Gaby Modig » 16.10.2013, 06:21

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtete am 15.10.2103 zur Beschneidungsproblematik bei kleinen Jungen:

Ärzteverband empört über Gesetz zur Beschneidung
zuletzt aktualisiert: 15.10.2013 - 12:08

Bad Orb (RP). Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) warnt vor einer Verschlechterung der Gesundheitsversorgung für Heranwachsende in Deutschland. Wohnortnahe Kinderkliniken müssten erhalten bleiben, forderte der Verband gestern bei seinem Herbstkongress im hessischen Bad Orb. 70 Prozent der Kinderkliniken und Abteilungen schrieben derzeit rote Zahlen. Es sei aber nicht hinnehmbar, dass benötigtes Personal abgebaut werde, nur um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
.... (mehr) .... http://www.rp-online.de/politik/aerztev ... -1.3746372

Damit wird die hier im Forum geäußerte massive Kritik an der weiter praktizierten Beschneidung in Deutschland eindrucksvoll bestätigt.

Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Beschneidungsgesetz - Ärzte fodern das Aus

Beitrag von Presse » 13.12.2013, 07:46

Beschneidungsgesetz: Ärzte fordern das Aus
Das Beschneidungsgesetz ist ein Jahr alt: Ärzte haben den Jahrestag genutzt, um auf die Widersprüche des Gesetzes hinzuweisen.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=851 ... ung&n=3167

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Beschneidung: "Kindeswohl ist nicht genug berücksichtigt!"

Beitrag von Presse » 24.04.2014, 06:44

Beschneidung: "Kindeswohl ist nicht genug berücksichtigt!"
Rund anderthalb Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung von Beschneidungen fordert die Deutsche Liga für das Kind
Nachbesserungen. Sie definiert fünf Bedingungen für den Fall eines solchen medizinisch nicht erforderlichen Eingriffs.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=859 ... ung&n=3429

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