Pflege-TÜV wird verschärft - Fauler Kompromiss

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Pflege-TÜV wird verschärft - Fauler Kompromiss

Beitrag von Presse » 13.08.2013, 11:02

Fauler Kompromiss - Pflege-TÜV wird verschärft

Bestnoten trotz schlechter Behandlung der Menschen? Der Pflege-TÜV sollte die Heimsuche erleichtern und Missstände eindämmen.
Doch er gilt als zu lasch. Nun soll das Kontrollsystem reformiert werden.
.... (mehr) ...
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/ ... 30586.html

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Korrektur der Pflegenoten – Watschen für die Transparenz ...

Beitrag von Service » 13.08.2013, 13:28

Korrektur der Pflegenoten – Watschen für die Transparenz in der Pflege

Anlässlich der Einigung zur Überarbeitung der Pflegetransparenzvereinbarung und dem Ablaufen der Widerspruchsfrist zum Schiedsspruch erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Bundestagsfraktion:

Das „Projekt Pflege-TÜV“ ist gescheitert. Die Pflegenoten werden auch nach der Überarbeitung nicht für die gewünschte Transparenz und Verbesserung der Qualität sorgen, denn schon das Fundament ist falsch gelegt. Darauf kann kein stabiles Gebäude entstehen.

Die jetzigen Pflegenoten taugen nicht, um endlich die gewünschte Transparenz in der Pflege zu erhalten und die Qualität einer Einrichtung oder eines ambulanten Dienstes richtig einzuschätzen. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, da die Überarbeitung der Pflegenoten auf einem Kompromiss beruht. Wenn man Transparenz in der Pflege erzeugen will, dann muss man eine Vorstellung davon haben, was gute und schlechte Qualität ist – darüber kann man nicht verhandeln. Nach wie vor wird die Beurteilung der Pflegedokumentation eine erhebliche Rolle bei der Notenvergabe spielen.

Wir fordern eine Abkehr von dem jetzigen Pflege-TÜV und fordern eine echte Transparenzoffensive mit Blick auf die gesamte Dimension von Qualität und stärkerer Ausrichtung an der Ergebnisqualität. Die Selbsthilfeverbände und Verbraucherschutzinitiativen sind von Anfang an in diesen Prozess mit einzubinden. Bis zur Reform der Maßstäbe und Grundsätze der Pflegequalität sind die Pflegenoten sofort auszusetzen. Es führt auch kein Weg daran vorbei, ein unabhängiges Institut für Qualität in der Pflege einzurichten, das zukünftig Qualitätsanforderungen erarbeitet. Diese Frage kann man nicht der Aushandlung zwischen Kassen und Heimträgern überlassen – der Interessenskonflikt ist doch offensichtlich. Zudem brauchen wir auch Indikatoren, die die Pflegequalität im ambulanten Bereich messen – über diese verfügen wir noch nicht einmal.

Quelle: Pressemitteilung | 13.08.2013
Madeleine Viol
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Abgeordnetenbüro Elisabeth Scharfenberg MdB
Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik
Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Tel.: ++49 (0)30 227 -74572, Fax: -76655
E-Mail: elisabeth.scharfenberg.ma03@bundestag.de
Web: www.elisabeth-scharfenberg.de
Postanschrift:
Deutscher Bundestag, 11011 Berlin

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Neustart beim Pflege-TÜV gefordert

Beitrag von Service » 13.08.2013, 13:31

Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert Neustart beim Pflege-TÜV

Berlin (ots) - Als unzureichend kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband das Schiedsstellenergebnis zur Reform der Qualitätsprüfung in Altenheimen und fordert einen kompletten Neustart beim so genannten Pflege-TÜV. Nach wie vor werde die tatsächliche Lebensqualität der Pflegebedürftigen weitestgehend ausgeblendet.

"Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Lebensqualität des einzelnen bisher und auch in den neuen Regelungen als Prüfkriterium keinerlei Rolle spielt. Der Maßstab für eine würdige Pflege im Alter muss das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen sein und nicht die Menge an Papier, die für die Dokumentation von Arbeitsabläufen verwendet wird", kritisiert Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. "Reförmchen helfen hier nicht weiter. Wir brauchen einen Neustart beim Pflege-TÜV", fordert der Pflegeexperte.

Auf völliges Unverständnis stoßen beim Paritätischen in diesem Zusammenhang die heute vorgestellten Reformvorschläge der Organisation Transparency International. "Die Forderungen von Transparency sind irreführend, da bereits geltendes Recht", so Hesse.
Auch sei bereits ein bundesweiter Zugang zu Verstößen in Heimen gegeben. Was die Gefahr wirtschaftlicher Ausbeutung von Pflegebedürftigen angehe, gebe es strenge Regularien der Kassen und Sozialämter.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.08.2013 Paritätischer Wohlfahrtsverband
Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Tel.030/24636305, E-Mail: pr@paritaet.org

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Pflege-TÜV wird verschärft - Kritiker: Fauler Kompromiss

Beitrag von Presse » 13.08.2013, 14:09

Meldung vom 13.08.2013 - nachlesbar auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter
http://www.gkv-spitzenverband.de/presse ... ungen-1320

Zusammenfassung 04:45 Uhr
Pflege-TÜV wird verschärft - Kritiker: Fauler Kompromiss

Berlin (dpa) - Nach massiver Kritik am Pflege-TÜV sollen die Prüfungen von Pflegeheimen verschärft werden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen sich dann besser über die Qualität von Pflegeeinrichtungen informieren können. Entsprechende Reformpunkte werden nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Kürze veröffentlicht.

Pflegekassen und Heimbetreiber haben sich demnach nach insgesamt dreijährigem Ringen bereits im Juni hinter verschlossener Tür in einer Schiedsstelle geeinigt. Ende vergangener Woche lief nun eine Widerspruchsfrist ab. «Jetzt wird der Schiedsspruch ausformuliert und dann veröffentlicht», hieß es in Verhandlungskreisen.

Hintergrund ist die teils vernichtende Kritik an den Bewertungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Es kämen zu viele Bestnoten heraus, monieren Politiker, Patientenvertreter und Experten seit langem. Schlechte Heime könnten gute Noten bekommen, indem sie Akten ausführlich führten oder das Essen in Ordnung sei.

Der Bundespatientenbeauftragte Wolfgang Zöller (CSU) sagte der dpa: «Wenn ich aber in der Gesamtbeurteilung häufiges Wundliegen mit einem guten Schnitzel oder einem schönen Gartenfest ausgleichen kann, dann ist das Instrument gescheitert.»

Künftig sollen unter den bisher 82 Kriterien für die Bewertung eines Heims die Ergebnisse in den 21 zentralsten Punkten im Internet besonders hervorgehoben werden. Darunter die Frage, ob es in einem Heim Vorbeugung gegen Wundliegen gibt, ob die Flüssigkeitsversorgung angemessen ist und die Notwendigkeit von freiheitseinschränkenden Maßnahmen regelmäßig überprüft wird.

Die Krankenkassen konnten sich aber nicht mit der Forderung durchsetzen, dass diese Kriterien bei der Benotung eines Heims stärker gewichtet werden. In einem der dpa vorliegenden internen Schreiben der Kassen wird dies als Wermutstropfen bezeichnet.

Andere Kriterien sollen künftig nicht mehr aufgeführt werden, etwa ob es «jahreszeitliche Feste» gibt. Künftig wird zudem bei mehr Bewohnern als bisher genau hingesehen, vor allem bei mehr schweren Fällen der Pflegestufe drei. Auch sollen die Noten wegen geänderter Berechnung etwas schlechter ausfallen können. Einrichtungen, die heute mit 1,4 abschneiden, sollen etwa eher eine gute 2 bekommen.

Zöller mahnte, der Kompromiss dürfe nicht zulasten der Transparenz und Aussagekraft über die wirkliche Qualität gehen. «Ich möchte, dass die schwarzen Schafe als solche zu erkennen sind.» Die Selbstverwaltung müsse den Beschluss zügig umsetzen und Qualitätsunterschiede realitätsnaher darstellen.

Auch das Bundesgesundheitsministerium erwartet eine zügige Umsetzung, wie eine Sprecherin der dpa sagte. Es sei damit zu rechnen, dass die Neuregelungen Anfang 2014 wirksam würden.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach bereits von einem faulen Kompromiss. So habe sich beim Skandal freiheitsentziehender Maßnahmen, etwa Bettgitter, in den vergangenen Jahren nichts geändert. «Ich will wissen, ob das bei 30, 20 oder nur 5 Prozent der Bewohner vorkommt», sagte Brysch der dpa. Auch ob Patienten durch Pillen ruhiggestellt würden, bleibe unklar. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) müsse nacharbeiten.

Der Präsident des Sozialverband Deutschland, Adolf Bauer, meinte, für viele Menschen könne sich die Lage zwar verbessern. Aber: «Um von einer ausreichenden Information der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu sprechen, reicht es noch nicht», sagte er der dpa.

An diesem Dienstag will die Organisation Transparency International Deutschland eine Studie zu Transparenzmängeln in der Pflege vorstellen. Der Arbeitgeberverband Pflege präsentiert Forderungen gegen den Fachkräftemangel.

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Heimkontrolle: Pflege-TÜV prüft alles außer Pflege

Beitrag von Presse » 13.08.2013, 15:03

Heimkontrolle: Pflege-TÜV prüft alles außer Pflege
Die Kontrolle von Pflegeheimen gilt als zu lasch, der Pflege-TÜV als wenig aussagekräftig. Das System steht kurz vor einer Reform.
Doch Kritiker warnen, dass auch weiterhin Heime Bestnoten erhalten können, in denen die Bewohner schlecht behandelt werden.
... (mehr) ... http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 16261.html

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Pflege-Tüv weiter in der Kritik

Beitrag von Presse » 14.08.2013, 12:08

Pflege-Tüv weiter in der Kritik: Statements von HFH-Professor Johannes Möller

Der Pflege-Tüv hat für Patienten und ihre Angehörigen zur Beurteilung eines Heimes kaum Aussagekraft – das belegt eine aktuelle Studie des HFH-Fachbereichs Gesundheit und Pflege unter der Leitung von Professor Dr. Johannes Möller exemplarisch für Rheinland-Pfalz. Nun steht die Reform der Pflegetransparenzvereinbarung stationär bevor. Werden die Pflege- und Betreuungsleistungen der Heime künftig transparenter?

Professor Johannes Möller: "Eine Beurteilung, die für Patienten und ihre Angehörigen aussagekräftig ist, kann es nur geben, wenn die Noten des Pflege-Tüv etwas über die Qualität der Pflege aussagen. Das ist auch nach den anstehenden Reformen nicht der Fall."

Gesundheitswissenschaftler Möller spricht klare Worte: "Wer einen Verbandswechsel nicht steril hinbekommt, der darf keine Eins oder Zwei bekommen." Aber genau das sei nach der Reform des Pflege-Tüv weiter möglich. "Außerdem bleibt unklar, ob Ergebnisqualität gemessen wird oder Dokumentationsqualität." Auch künftig könne also ein Pflegeheim sehr gute Noten erhalten, wenn es allein seine Akten erfolgreich führt. Ferner fehlten den Prüfern des Medizinischen Dienstes bei mehreren Kriterien ausreichend differenzierte Bewertungsmöglichkeiten, die eine spezifischere Betrachtung ermöglichen würde.

Professor Johannes Möller ist Dekan des Fachbereichs Gesundheit und Pflege an der Hamburger Fern-Hochschule und Leiter des Studiengangs Gesundheits- und Sozialmanagement. Die Studie zur Pflege-Transparenzvereinbarung stationär am Fachbereich Gesundheit und Pflege der HFH wurde im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Rheinland-Pfalz durchgeführt.

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Weitere Informationen:

http://www.hamburger-fh.de/aktuelles/pd ... -Projekt_f... – Abschlussbericht der HFH-Studie
http://www.hamburger-fh.de/aktuelles/pr ... hten/nachr... - Presseinformation zur Veröffentlichung der Studie

Quelle: Pressemitteilung vom 14.08.2013
Katrin Meyer Öffentlichkeitsarbeit
Hamburger Fern-Hochschule
http://idw-online.de/de/news547282

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Diakonie fordert mehr Transparenz in der Pflegebranche

Beitrag von Presse » 15.08.2013, 06:39

Diakonie fordert mehr Transparenz in der Pflegebranche

Berlin, 14. August 2013 Die Diakonie Deutschland fordert, die
Transparenzberichte in der Pflegebranche komplett neu zu gestalten. "Die seit 2009 veröffentlichten Berichte haben sich nicht bewährt und tragen nur wenig zur Qualitätstransparenz bei. Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist das Angebot weiterhin unübersichtlich", kritisiert Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand der Diakonie Deutschland. Die Veröffentlichung der Berichte auf vielen verschiedenen Internetseiten trage zusätzlich zur Verwirrung bei. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssten sich zuverlässig und schnell über die Pflegequalität der Anbieter informieren können, fordert Loheide.

"Eine neue Qualitätsberichterstattung muss bewerten und transparent darlegen, wie es den pflegebedürftigen Menschen in den Heimen tatsächlich geht", betont Loheide. Derzeit seien Pflegenoten vielmehr ein Indiz für die Qualität der Dokumentation, nicht für die Güte der Pflege. Als Grundlage einer Neuausrichtung gebe es bereits ein wissenschaftlich geprüftes Verfahren, an dem die Diakonie mitgewirkt hat. Dieses Verfahren würde die Qualitätstransparenz nach Ansicht der Diakonie deutlich verbessern. Es enthält beispielsweise neue Indikatoren, die die Mobilität der pflegebedürftigen Menschen erfassen. Unter anderem erhebt das neue Verfahren, wie viele Menschen sich in einem Heim wund liegen. Bislang wird lediglich geprüft, wie sorgfältig ein Heim Vorsorgemaßnahmen gegen das Wundliegen seiner Bewohner dokumentiert.

Auch die Art der Erhebung muss nach Ansicht der Diakonie verbessert werden. Dazu solle das Heim selbst regelmäßig die Daten aller Bewohner erheben, die durch Kontrolluntersuchungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) regelmäßig überprüft werden. "Derzeit stützt sich der MDK vor allem auf die Pflegedokumentation, bezieht aber nur 10 Prozent der Bewohner eines Heimes in die Qualitätskontrolle ein", kritisiert Loheide. Das neue Verfahren hingegen liefere ein vollständiges Bild der Qualität eines Heimes und davon, wie gut es den Menschen in dem Heim geht.

Zudem fordert die Diakonie, die Ergebnisse der Qualitätskontrolle einheitlich an einer zentralen Stelle im Internet zu veröffentlichen.

Zur Diakonie gehören rund 2.570 Pflegeheime mit rund 161.000 Plätzen sowie rund
1.640 ambulante oder teilstationäre Angebote und Beratungsstellen der Altenhilfe.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

******************************
Quelle: Pressemitteilung vom 14.08.2013
Sarah Schneider
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de
Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
E-Mail: diakonie@diakonie.de | www.diakonie.de

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Analyse - Der wirkungslose Pflege-TÜV

Beitrag von Gaby Modig » 15.08.2013, 07:02

Die in Düsseldorf erscheinenende "Rheinische Post" berichtet in ihrer Ausgabe am 15.08.2013 zu folgendem Thema:

Analyse
Der wirkungslose Pflege-TÜV
VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 15.08.2013
Berlin (RP). Jahrelang stand die Benotung von Pflegeheimen in der Kritik. Nun wird sie reformiert.
Doch das Defizit, wonach das Kerngeschäft der Pflege nicht ausreichend bewertet wird, bleibt bestehen.

... (mehr) ... http://nachrichten.rp-online.de/politik ... -1.3605313

Der Beitrag kritisiert den Pflege-TÜV, auch in leicht reformierter Form, klar und eindeutig.
Es bleibt also dabei, dass der Pflege-TÜV für den Verbraucher nicht hilfreich ist.


Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Forderungen nach Reform des Pflege-TÜVs

Beitrag von Presse » 16.08.2013, 14:36

Union: Forderungen nach Reform des Pflege-TÜVs
In der Union gibt es Forderungen nach einer grundlegenden Reform des umstrittenen Pflege-TÜVs.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) müsse mit der „systematischen Volksverdummung“ Schluss ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... lege-TUeVs

Pflegenoten sind rechtens
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... flegenoten
Pflegenoten: Wissenschaftler bezweifeln Nutzen von
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... flegenoten
Qualitätsberichte statt Pflegenoten
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... flegenoten
Regierung will Verbesserung des Pflege-TÜVs
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... lege-TUeVs

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Schwarze Wolken am Pflegehimmel?

Beitrag von Presse » 17.08.2013, 07:07

Schwarze Wolken am Pflegehimmel?
Wie man mit einem Generalverdacht das Sommerloch füllt


Köln, 15.08.13 – „Schärfere Regeln für den Pflege-TÜV“ und „Systematischer Betrug in der Pflege“ . Die Schlagzeilen dieser Woche dürfen nicht unwidersprochen hingenommen werden. Der ASB wehrt sich mit aller Entschiedenheit gegen den von Transparency International formulierten Generalverdacht, dass Pflegedienste und Pflegeheime das „System ausplündern“.

„Als ASB-Bundesvorsitzender stelle ich mich vor die vielen Tausend ASB-Mitarbeiter und die anderer Wohlfahrtsverbände, die tagtäglich für eine gute und liebevolle Pflege alter Menschen Kraft, Zeit und Geduld in einen Beruf und damit in eine Aufgabe investieren, die kaum jemand übernehmen will“, reagiert Knut Fleckenstein auf die pauschalisierende Studie von Transperancy International. Pflegekräfte erleben vollkommen überforderte Angehörige, äußerst prekäre häusliche Pflegesituationen und versuchen mit den geradezu lächerlich bemessenen Zeitkontingenten die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Im Pflegeheim werden mit knappen finanziellen und personellen Ressourcen immer neue Prüf- und Dokumentationsaufwendungen erfüllt, um der verlangten Transparenz Genüge zu tun.

Der ASB befürwortet jede Art von Transparenz, unterstützt Prüfinstanzen bei ihrer Arbeit, bildet Qualitätsbeauftragte und Auditoren aus und räumt der Qualitätssicherung in der Pflege einen wesentlichen Platz bei allen Fort- und Weiterbildungsangeboten ein. Er wird aber nicht zulassen, dass die in einigen Diensten und Einrichtungen der Pflege möglicherweise vorgekommenen Straftaten dazu benutzt werden, eine ganze Branche zu diskreditieren. Gabriele Osing, Leiterin Soziale Dienste beim ASB, betont: „Wir wissen um das Leid, die Verzweiflung und die Trauer in den Wohnungen der alten, pflegebedürftigen Menschen. Wir sehen täglich in unseren Heimen, wie schwer die Veränderungen zu ertragen sind, die durch Demenzerkrankungen hervorgerufen werden. Aber wir stellen uns unserer Aufgabe und nehmen sie ernst, weil wir alten Menschen einen würdigen Lebensabend trotz Pflegebedürftigkeit ermöglichen wollen.“

Der Bericht von Transparency International stellt eine Sammlung von Mutmaßungen, teilweise falschen Darstellungen und allseits längst bekannten Forderungen auf. Beispielsweise kann bereits jetzt bei qualitativen Mängeln der Versorgungsvertrag von Seiten der Pflegekasse gekündigt oder z.B. ein Pflegeheim von der Heimaufsicht geschlossen werden. Im Gegensatz zur Darstellung im Bericht gibt es seit 2009 eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung der Qualitätsberichte im Internet und in den Diensten und Einrichtungen. „Der ASB sieht in dem unstrukturierten und unsachlichen Bericht keine ernstzunehmende Analyse der Transparenz in der Pflege“, fasst Knut Fleckenstein die Kritik des ASB zusammen.

Der ASB dankt ausdrücklich allen Menschen, die in unterschiedlichen Funktionen und Aufgabenbereichen die Versorgung Pflegebedürftiger und die Beratung und Unterstützung ihrer Angehörigen sicherstellen. Die tägliche Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege sollte der Politik und der Gesellschaft eine transparente, maßvolle und anerkennende Berichterstattung wert sein. Der ASB wird wie auch in der Vergangenheit Fehler und Missstände aufdecken, die Qualität der Pflege ständig verbessern und alle Anstrengungen unternehmen, um die Transparenz seiner Dienstleistungen sicherzustellen.

Für Interviewanfragen stehen Ihnen ASB-Bundesvorsitzender Knut Fleckenstein, MdEP und Gabriele Osing, Leiterin Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband, gerne zur Verfügung.

Kontakt ASB-Pressestelle:
Alexandra Valentino, Tel.: (0221) 4 76 05-324, E-Mail: a.valentino@asb.de, Sven Rosenberger Tel.: (0221) 4 76 05-224, E-Mail: s.rosenberger@asb.de.

125 Jahre ASB – Die Zeiten ändern sich. Unsere Hilfe bleibt.
Der ASB ist als Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation politisch und konfessionell ungebunden. Wir helfen allen Menschen – unabhängig von ihrer politischen, ethnischen, nationalen und religiösen Zugehörigkeit. Mehr als eine Million Menschen bundesweit unterstützen den gemeinnützigen Verein durch ihre Mitgliedschaft. Parallel zu seinen Aufgaben im Rettungsdienst – von der Notfallrettung bis zum Katastrophenschutz – engagiert sich der ASB in der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, den Hilfen für Menschen mit Behinderung, der Auslandshilfe sowie der Aus- und Weiterbildung Erwachsener. Wir helfen schnell und ohne Umwege allen, die unsere Unterstützung benötigen.

Quelle: Pressemitteilung vom 15.08.2013
ASB-BUNDESVERBAND
Im Auftrag
Sven Rosenberger
Marketing/Public Relations
Sülzburgstraße 140
50937 Köln
Tel.: (0221) 4 76 05-224
Fax: (0221) 4 76 05-297
E-Mail: s.rosenberger@asb.de
www.asb.de
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Vgl. auch die Beiträge in diesem Forum unter
viewtopic.php?t=19414

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Pflege-TÜV in Deutschland gegen Misstände

Beitrag von Presse » 17.08.2013, 13:31

Gute Noten auch für die Pflege an sich
Pflege-TÜV in Deutschland gegen Misstände


Ein schärferer Pflege-TÜV in Deutschland soll Missstände in Pflegeheimen eindämmen und helfen, gute Einrichtungen zu finden.

Kassen und Betreiber einigten sich im Juni 2013 hinter verschlossener Tür in einer Schiedsstelle auf eine Reform. Am 9. August 2013 lief eine Widerspruchsfrist ab. "Jetzt wird der Schiedsspruch ausformuliert und dann veröffentlicht", hieß es in Verhandlungskreisen. Allerdings fehlt es den Noten für die Heime laut Kritikern auch nach der Reform an Aussagekraft. Laut der Anti-Korruptions-Organisation Transparency ist systematischem Betrug in der Altenpflege insgesamt Tür und Tor geöffnet.
... (mehr) ... http://www.3sat.de/page/?source=/nano/g ... index.html

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Diakonie fordert mehr Transparenz in der Pflegebranche

Beitrag von Service » 18.08.2013, 06:33

Diakonie fordert mehr Transparenz in der Pflegebranche

(Quelle: Diakonie) Die Diakonie Deutschland fordert, die Transparenzberichte in der Pflegebranche komplett neu zu gestalten. "Die seit 2009 veröffentlichten Berichte haben sich nicht bewährt und tragen nur wenig zur Qualitätstransparenz bei. Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist das Angebot weiterhin unübersichtlich", kritisiert Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand der Diakonie Deutschland. Die Veröffentlichung der Berichte auf vielen verschiedenen Internetseiten trage zusätzlich zur Verwirrung bei. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssten sich zuverlässig und schnell über die Pflegequalität der Anbieter informieren können, fordert Loheide.
"Eine neue Qualitätsberichterstattung muss bewerten und transparent darlegen, wie es den pflegebedürftigen Menschen in den Heimen tatsächlich geht", betont Loheide. Derzeit seien Pflegenoten vielmehr ein Indiz für die Qualität der Dokumentation, nicht für die Güte der Pflege. Als Grundlage einer Neuausrichtung gebe es bereits ein wissenschaftlich geprüftes Verfahren, an dem die Diakonie mitgewirkt hat. Dieses Verfahren würde die Qualitätstransparenz nach Ansicht der Diakonie deutlich verbessern. Es enthält beispielsweise neue Indikatoren, die die Mobilität der pflegebedürftigen Menschen erfassen. Unter anderem erhebt das neue Verfahren, wie viele Menschen sich in einem Heim wund liegen. Bislang wird lediglich geprüft, wie sorgfältig ein Heim Vorsorgemaßnahmen gegen das Wundliegen seiner Bewohner dokumentiert.
Auch die Art der Erhebung muss nach Ansicht der Diakonie verbessert werden. Dazu solle das Heim selbst regelmäßig die Daten aller Bewohner erheben, die durch Kontrolluntersuchungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) regelmäßig überprüft werden. "Derzeit stützt sich der MDK vor allem auf die Pflegedokumentation, bezieht aber nur 10 Prozent der Bewohner eines Heimes in die Qualitätskontrolle ein", kritisiert Loheide. Das neue Verfahren hingegen liefere ein vollständiges Bild der Qualität eines Heimes und davon, wie gut es den Menschen in dem Heim geht.
Zudem fordert die Diakonie, die Ergebnisse der Qualitätskontrolle einheitlich an einer zentralen Stelle im Internet zu veröffentlichen.

Quelle: Mitteilung vom 17.08.2013
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

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Pflege-Transparenzvereinbarung für Heime (PTVS)

Beitrag von Presse » 19.09.2013, 09:12

P R E S S E M E L D U N G vom 19.09.2013

Schiedsspruch zur PTVS veröffentlicht – fachlich unfundierte Änderungsanträge fanden keine Mehrheit

Berlin, 19.09.2013: Gestern wurde der Schiedsspruch der Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI zur Pflege-Transparenzvereinbarung für die stationäre Pflege (PTVS) veröffentlicht. Damit liegen die Ergebnisse des Schiedsverfahrens erstmals der Öffentlichkeit vor. Die neue PTVS wird zum 1. Januar 2014 in Kraft treten, sodass voraussichtlich im Februar die ersten Prüfergebnisse nach der überarbeiteten Fassung im Internet veröffentlicht werden. Für einen Übergangszeitraum von einen Jahr wird es dadurch Veröffentlichungen zu Prüfergebnissen von Pflegeheimen nach alter und nach neuer PTVS geben. Da aufgrund der Änderungen die Ergebnisse nicht vergleichbar sind, wird sowohl auf den alten als auch auf den neuen Veröffentlichungen ein entsprechender Warnhinweis zu finden sein.

Die wichtigsten Änderungen betreffen
 Veränderungen in der Darstellung der Ergebnisse
 die Stichprobenziehung der in die Prüfung einzubeziehenden Bewohnerinnen und Bewohner
 die verbindliche Einbeziehung weitere Nachweisquellen in die Prüfung außer der Pflegedokumentation
 inhaltliche Änderungen bei den Prüfkriterien
 Änderungen im Notenschlüssel.

Einzelheiten zu den Änderungen sind als Anlage beigefügt.

Einige Änderungen, die vom Spitzenverband Bund Krankenkassen beantragt wurden, fanden keine Mehrheit in der Schiedsstelle. Dazu gehört die Einführung der Note „6“ ebenso wie die Einführung so genannter Kern- oder Risikokriterien mit Abwertungsregeln für die Bereichs- und Gesamtnoten. Für diese Forderungen gab es keinerlei fachlich-wissenschaftliche Begründung, wie Expertengutachten belegten.

Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wurden mit dem Schiedsspruch willkürliche und unfundierte Änderungsanträge zur PTVS abgelehnt und insbesondere Änderungen verfügt, die die Prüfsicherheit und Einheitlichkeit der Prüfung befördern sowie die Vergleichbarkeit der Ergebnisse verbessern. Grundsätzliche Systemprobleme der PTVS sind dadurch nicht behoben. Allerdings hat die Praxis der letzten Jahre gezeigt, dass diese Probleme systemimmanent und durch Korrekturen nicht zu beheben sind. Da hilft nur ein Neuanfang in der Qualitätsberichterstattung in der Pflege.

Dafür hat die BAGFW bereits 2006 eine erste Projektidee für mehr Transparenz über die Leistungen und Qualität von Pflegeeinrichtungen entwickelt. Die Projektidee wurde von den Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgenommen. Die Ergebnisse des von den beiden Ministerien geförderten Projektes liegen seit 2011 vor, eine Umsetzung scheitert bisher jedoch am Widerstand der Pflegekassen. Deshalb haben erste Träger der Freien Wohlfahrtpflege mit der freiwilligen Umsetzung begonnen, weitere werden folgen.

Hintergrundinformationen zur Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI:
Die Schiedsstelle wurde von Gesetzgeber 2007 als Schlichtungs- und Entscheidungsinstrument der Selbstverwaltung im SGB XI eingerichtet. Ziel war es, mögliche Pattsituationen zwischen den Vertragspartnern aufzulösen und zu verhindern, dass durch solche Pattsituationen gesetzliche Aufträge an die Selbstverwaltung nicht umgesetzt werden können. In der Schiedsstelle haben die Verbände der Pflegekassen und Sozialhilfeträge gleich viele Stimmen wie die Verbände der Träger von Pflegeeinrichtungen. Damit hat keine Seite eine eigenständige Mehrheit. Ausschlaggebend sind im Zweifelsfall daher die Stimmen der drei unparteiischen Mitglieder der Schiedsstelle, bei denen es sich Fachjuristen und Pflegewissenschaftler/innen handelt.

Rückfragen zum Thema:
Erika Stempfle, stv. BAGFW-Fachausschuss Altenhilfe,
Tel. 030-65211-1672, Email: erika.stempfle@diakonie.de

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Neuhaus
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)
Oranienburgerstraße 13-14
10178 Berlin
Tel: 030 / 240 89 – 121
Fax: 030/ 240 89 – 133
bettina.neuhaus@bag-wohlfahrt.de
www.bagfw.de

Ergebnis der Schiedsstelle PTVS vom 10.06.2013 im Überblick

1. Anzahl der Kriterien und der Qualitätsbereiche

Es gibt weiterhin 5 Qualitätsbereiche und nun anstatt 82 Kriterien nur noch 77 Kriterien.

Qualitätskriterien Anzahl der Kriterien
1. Pflege und medizinische Versorgung 32
2. Umgang mit demenzkranken Bewohnern 9
3. Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung 9
4. Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene 9
5. Befragung der Bewohner 18
Zusammen 77

 Im Qualitätsbereich 1 wurden Kriterien gestrichen und es wurde ein neues Kriterium (Be- darfsmedikation) aufgenommen.
 Gestrichen wurden beispielsweise die Kriterien der Veröffentlichung zum Thema „Kon- trakturen“. Diese können natürlich weiterhin Bestandteil der Anlage 2 der QPR sein und in den Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs.1 SGB XI abgeprüft werden, die Prüfergebnis-
se werden aber in der PTVS nicht veröffentlicht.
 In den Qualitätsbereichen 2 bis 4 wurde jeweils 1 Kriterium gestrichen.
 Der Qualitätsbereich 5 ist nahezu unverändert geblieben.

2. Verzicht auf Kernkriterien, aber neue Reihenfolge der Kriterien im Qualitäts- bereich 1

Es wird keine Kernkriterien und damit auch keine Abwertungsregeln geben. Die Reihenfolge der Kriterien im Qualitätsbereich 1 wurde verändert, es werden in der PTVS zunächst die Kriterien mit den besonderen pflegerischen Herausforderungen dargestellt (Dekubitus, Er- nährung, Schmerz, Sturz etc.) und dann die weiteren Kriterien des Qualitätsbereichs.

3. Stichprobengröße

Die Stichprobe wird dahingehend geändert, dass jeweils drei pflegebedürftige Menschen aus den Pflegestufen I – III in die Prüfung einbezogen werden. Die Stichprobengröße liegt bei neun Personen, unabhängig von der Einrichtungsgröße. Gibt es beispielsweise keine drei pflegebedürftigen Menschen in der Pflegestufe III, sondern nur zwei, dann erfahren die bei den beiden Bewohnern gewonnenen Prüfergebnisse über ein Berechnungsschema eine andere Gewichtung.

4. Bewertung

 Das Notensystem bleibt bei „sehr gut“ (1) bis „mangelhaft“ (5). Die Note „ungenü-
gend“ (6) wird nicht eingeführt.
 Bei den bewohnerbezogenen Kriterien werden nun nicht mehr die Noten ausgewiesen, sondern es wird dargestellt, bei wie vielen von den geprüften Bewohnern auf die das Kri- terium zutrifft, das Kriterium erfüllt ist (z. B. „bei 4 von 6 Bewohnern vollständig erfüllt“).
 Die Prüfergebnisse der einrichtungsbezogenen Kriterien werden mit „Ja“ und „Nein“ aus- gewiesen.


 Bei den Prüfungen werden weiterhin Punkte vergeben, 10 Punkte für ein erfülltes Kriteri- um und 0 Punkte für ein zutreffendes Kriterium, das nicht erfüllt wurde. Aus diesen Punk- ten werden weiterhin die Skalenwerte errechnet und aus den Skalenwerten dann nach dem Notenschlüssel die Noten für die Bereichsnote und die Gesamtnote.
 Die Kriterien des Qualitätsbereichs 5 (Befragung der Bewohner) fließen weiterhin nicht in die Gesamtnote ein.
 Der Notenschlüssel wurde leicht verändert: Künftig ist es notwendig, für die Note ausrei- chend mehr als 50 % der Anforderungen zu erfüllen (Skalenwert 5,11). Entsprechend verändert sich die Notenskala für die Zuordnung aller anderen Noten. Die Note sehr gut wird künftig für den Bereich 1,0 bis 1,4 vergeben (Skalenwert 10,0 bis 9,31) ab 1,5 wird
dann die Note gut (Skalenwert 9,30 bis 7,91) vergeben. Die Abstände der einzelnen No-
tenstufen sind durchgängig gleich.

5. Datentriangulation/ Nachweisquellen

Wo es inhaltlich sinnvoll ist, werden andere Nachweisebenen eingeführt. Damit wird die bis- herige Dokumentationslastigkeit begrenzt und der fachlichen Darlegung der Pflegefachkräfte kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Prüfung der bewohnerbezogenen Kriterien erfolgt anhand der Ausfüllanleitungen. Informationsquellen/Nachweise sind:

 Inaugenscheinnahme des in die Stichprobe einbezogenen pflegebedürftigen Menschen
 Auswertung der Pflegedokumentation
 Auskunft/Information/Darlegung (Darstellung und Begründung anhand des konkreten
Lebenssachverhalts) durch die Mitarbeiter
 Auskunft/Information der Bewohner oder teilnehmende Beobachtung.

In der Ausfüllanleitung wird konkret beschrieben, welche Informationsquel- len/Nachweise für das jeweilige Kriterium relevant sind. Analoges gilt für die einrich- tungsbezogenen Kriterien.

6. Ausfüllanleitung

 Die Ausfüllanleitung wurde konkretisiert, um eine einheitlichere Bewertung zu unterstüt- zen. Das heißt es wird konkreter beschrieben, wann ein Kriterium durch den Prüfer als erfüllt oder nicht erfüllt zu bewerten ist.
 Eine abweichende Einschätzung der einbezogenen Pflegefachkraft der Pflegeeinrichtung zur Erfüllung des jeweiligen Kriteriums wird als Vermerk „abweichende fachliche Ein- schätzung“ protokolliert.
 Das Abschlussgespräch dient auch der Erörterung festgestellter Mängel.

7. Übergangsregelungen

 Für den Übergang von der jetzigen Prüfsystematik zu einer neuen wurde ein Verfahren zur Darstellung der für einen befristeten Zeitraum (voraussichtlich bis zu einem Jahr) auf unterschiedlichen Prüfgrundlagen basierenden Ergebnisse vereinbart.
 Es wird deutlich gekennzeichnet, ob nach alter oder neuer Regelung geprüft wurde.
 Eine Veröffentlichung findet erst dann statt, wenn in einem Bundesland die ersten 20 %
nach der neuen PTVS geprüft sind.
 Da alle Pflegeheime jährlich geprüft werden, wird es nach einem Jahr wieder eine ein- heitliche Darstellung geben.

8 . Inkrafttreten und weitere Schritte

 Die neue PTVS wird zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.
 Bis dahin bedarf es noch eines schriftlichen Schiedsspruchs, einschließlich einer Veröf- fentlichung einer neuen redaktionellen Fassung der PTVS, danach einer Änderung der PTVS, einschließlich der Anlage 2 sowie einer Änderung des Layouts der Pflege- Transparenzberichte.

9. Weiteres Verfahren

 Nach Vorliegen der schriftlichen Fassung der PTVS senden wir Ihnen eine Synopse zu, aus der die Änderungen sichtbar werden.
 Danach stellen wir Ihnen eine Arbeitshilfe zur Umsetzung der neuen Fassung der PTVS
zur Verfügung.

FA Altenhilfe, 31. Juli 2013

blitzer2013
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Beitrag von blitzer2013 » 24.09.2013, 12:04

mein vater war leider auch in eine pflegeeinrichtung...genrell kann nicht gegen sie sagen man merkt aber das die pfleger und das hilfpersonal viel zu wenig zeit haben um sich um die mensch zu kümmern es ist eine schande und menschenunwürdig

Rauel Kombüchen
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Pflegenotstand - mehr Personal - bessere Pflege

Beitrag von Rauel Kombüchen » 24.09.2013, 12:17

Das Pflegesystem ist personell unterversorgt. Die Stellenschlüssel reichen nicht. Dies muss in einer Pflegereform korrigiert werden. Denn sonst wird es keine bessere Pflege geben.
R.K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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