Lücken in der Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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WernerSchell
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Frühe Entlassungen führen zu Versorgungslücken

Beitrag von WernerSchell » 27.08.2011, 07:06

Zu den sog. blutigen Entlassungen ist mittlerweile eine Menge geschrieben worden. Einige Medienberichte sind angefügt. Darin kann jeder das herauslesen, was ihm gerade passend erscheint. Eine Studie aus 2009 suggeriert, dass es eigentlich wenig Probleme gebe.
Nicht zu leugnen sind aber die erheblich verkürzten Verweilzeiten im Krankenhaus, die nach vielfachen Patientenberichten zu schwierigsten Anschlussbehandlungen im ambulanten Bereich geführt haben und auch weiterhin führen werden, zwangsläufig. Dabei kam es auch zu Wiedereinweisungen. In den Berichten wird aber der Umstand völlig vernachlässigt, dass die Patienten zu Hause unter Umständen pflegerisch nicht versorgt werden können, weil das SGB V keine zwingende Vorschrift enthält, den Patienten vorübergehend durch Haushaltshilfe oder Pflege zu unterstützen. Solche Situationen bringen die Patienten immer wieder in arge Not. Daher hat es zu diesem Thema bereits eine Initiative mit Petition zum Deutschen Bundestag gegeben. Siehe dazu auch die die zahlreichen Beiträge unter
viewtopic.php?t=12146
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird in zunehmendem Maße mit der Versorgungslücke nach einem Krankenhausaufenthalt befasst und weiß um die Lücke im System. Da hilft auch kein Schönreden. Da muss im SGB V einfach nachgebessert werden.
Erst vor wenigen Tagen hat sich eine alleinstehende ältere Dame hier gemeldet, die nach einer orthopädischen Behandlung mit Op. zu Hause im Rollstuhl sitzt. Sie kann diesen Rollstuhl aus eigener Kraft nicht alleine verlassen und darf auch im Moment nicht gehen. Sie muss zu Hause rehabiliationsfähig werden. Aber wie? Familienmitglieder stehen für eine Unterstützung nicht zur Verfügung. Die Krankenkasse kann keine Sachleistung bewilligen. Nun suchte die Dame krampfhaft nach einer Betreuung. Und wenn die Betreuung gefunden wird: Wer bezahlt das alles?
Also Probleme noch und noch!
Werner Schell


Dtsch Arztebl 2007; 104(14): A-923 / B-825 / C-787
Niermann, Inga

Anschlussheilbehandlung: „Blutige Entlassung“ verlagert Kosten in die Reha
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=55105

Blutige Entlassung
Nur zehn Tage nach seiner Hüftoperation wurde Gottfried Wolf aus der Klinik entlassen, dabei war sein Bein noch völlig geschwollen. Zu früh, denn in der Reha-Klinik konnte er eine Woche lang gar keine Übungen mitmachen. Seit 2003 ist die Dauer der Krankenhausaufenthalte um vier Tage gesunken. Die Folge: Angehörige und Reha-Kliniken müssen die Wundbehandlung übernehmen. Dabei sind sie darauf überhaupt nicht vorbereitet.
...
Professor Bernhard Greitermann, Orthopäde beschreibt die Risiken der frühzeitigen Entlassung: „Unverkennbar ist, dass die Patienten es zuhause jetzt etwas schwerer haben, teilweise auch deutlich schwerer, wenn sie nach Hause kommen, sich zuhause zurecht zu finden, alleine zurecht zu kommen. Sie müssen häufig noch ambulante Nachbehandlung haben und - das darf man nicht verkennen – auch die Unfallgefahr ist nicht ganz ohne. Patienten dürfen ja nicht über den ersten Teppich stolpern, wenn sie nach Hause kommen“.
Bis Dienstag hat Gottfried Wolff noch Zeit, unter Aufsicht in der Reha zu trainieren – zu wenig, um richtig fit zu werden. Die Folgen der frühen Entlassung wird er noch lange spüren.
http://www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbe ... enhaus.jsp

Fallpauschalen belasten Ärzte und Pfleger
Als die Fallpauschalen in den Kliniken eingeführt wurden, waren die Befürchtungen groß: Kranke würden fortan viel zu früh entlassen. Doch jetzt haben Forscher herausgefunden: Für die Patienten hat sich die Situation nicht verschlechtert - dafür aber für die Ärzte.
Von Christiane Badenberg
Hat die Einführung der Fallpauschalen in den Krankenhäusern zu den befürchteten "blutigen Entlassungen" und zu einer Verlagerung der Versorgung in andere Bereiche geführt? Nein, sagt das Berliner IGES-Institut. Und stützt damit auch eine Studie an niedersächsischen Kliniken http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... =404524597 , die bereits 2009 veröffentlicht wurde.
...
Übereinstimmend stellen IGES und CKM aber fest, dass sich in den Jahren seit der DRG-Einführung die Arbeitszufriedenheit der Ärzte und Pflegekräfte verschlechtert hat. So hat nach Erkenntnissen der IGES-Forscher die Arbeitsbelastung der Ärzte zwischen 2004 und 2007 stark zugenommen. Teilweise um zehn bis elf Prozentpunkte.
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... leger.html
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Dieter Radke
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Frühe Entlassungen führen zu Versorgungslücken

Beitrag von Dieter Radke » 27.08.2011, 09:46

WernerSchell hat geschrieben: Zu den sog. blutigen Entlassungen ist mittlerweile eine Menge geschrieben worden. ... In den Berichten wird aber der Umstand völlig vernachlässigt, dass die Patienten zu Hause unter Umständen pflegerisch nicht versorgt werden können, weil das SGB V keine zwingende Vorschrift enthält, den Patienten vorübergehend durch Haushaltshilfe oder Pflege zu unterstützen. Solche Situationen bringen die Patienten immer wieder in arge Not. ....Da hilft auch kein Schönreden. Da muss im SGB V einfach nachgebessert werden. ....
Danke für das Engegament. Ich kann die Problematik aus eigenem Erleben bestätigen: Schnell aus dem Krankenhaus: Zuhause ohne Hilfe und Versorgung. Niemand fühlt sich zuständig und sorgt für Unterstützung. Das muss sich ändern - schnellstens. Angesichts der demografischen Entwicklung wird alles komplizierter.

Dieter Radke
Menschenwürdige Pflege ohne Ausnahme! - Dafür müssen wir alle eintreten.

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Pflegerisches Entlassungsmanagement ... Buchtipp

Beitrag von WernerSchell » 11.09.2011, 06:52

Buchtipp!

Klaus Wingenfeld:

Pflegerisches Entlassungsmanagement im Krankenhaus
Konzepte, Methoden und Organisationsformen patientenorientierter Hilfen

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Näheres hier:
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Mehr Teilhabe und soziale Nachhaltigkeit gefordert

Beitrag von Presse » 12.09.2011, 07:52

Der Verein Ambulante Versorgungslücken fordert mehr Teilhabe und soziale Nachhaltigkeit

Aus der kleinen Frauengruppe des Jahres 2008 ist inzwischen ein Verein mit 150 Mitgliedern, ca. 3000 Interessierten und Sympathisanten und mindestens 5000 Facebook-Freunden aus allen Teilen der Republik geworden. Der Verein feiert am 23. September seinen dritten Geburtstag - mit einem Tag der offenen Tür, von 10.30 Uhr – 16.00 Uhr, in der Geschäftsstelle Humboldtstr. 126. Die Ideen der AVL - Gesundheitsentwicklung aus Bremen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Noch immer dominiert beim Interesse der Frauenanteil. Doch die Zahl der Männer steigt. „Inzwischen trifft man sehr unterschiedliche Lebensalter in der Organisation. Der Mehrgenerationendialog und der Gendermix sind uns gelungen“, hebt Elsbeth Rütten hervor. Das jüngste Mitglied zählt 27 Jahre, das älteste Mitglied 94 Jahre. Rütten weiter: „Es ist uns gelungen, den Mehrgenerationendialog nicht nur zu wollen, sondern ihn in unserer Mitte zu holen und zu leben. Wir bauen „neue Gesundheitsbrücken“ in die Gesellschaft.“ Neue Brücken spiegeln auch die Angebote wider. „Wohlfühlanrufe“ und der 12-seitige Leitfaden „Gut vorbereitet – schneller gesund“ machen deutlich, dass der Verein die Gegenwart und Zukunft im Blick hat.

Niemand denkt gerne daran, dass er einmal krank werden könnte, und dennoch wächst die Wahrscheinlichkeit mit jedem Lebensjahr. Ein Leitfaden, mit dem man sich selbstständig vorbereiten kann, oder ein „Gedeck“ Wohlfühlanrufe als Geburtstagsgeschenk oder zu Weihnachten, können dazu beitragen, die lieb gewonnene Selbstständigkeit zu bewahren. Sie können aber auch deutlich machen, dass mir der Andere lieb und wichtig ist. Eine freundliche Geste des aneinander Denkens oder als ein Erinnerungsanruf, der einen dabei unterstützt, einen geplanten Termin wahrzunehmen. Ein Telefonanruf kann eine Brücke bilden und dazu beitragen, manche innere Erschütterung oder Verunsicherung abzumildern oder zu vermeiden. Ein Telefon findet sich in nahezu jedem Haushalt und ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken – auch dann nicht, wenn der Gedanke an einen Hausnotruf noch kein Thema zu sein scheint. Ein freundlicher Anruf, ein warmherziger Zuhörer am anderen Ende der Leitung können „wahre Wunder“ wirken, wenn die Erinnerung nachlässt.

Der Verein Ambulante Versorgungslücken lebt im Spagat zwischen Siebenmeilenstiefeln und praktischer Arbeit. Es gelingt ihm seit 2008, das Thema Entlassungsmanagement, die ambulante und poststationäre Zeit der Genesung/ die so genannten „Schnittstellenprobleme“ ins Bundesgesundheitsministerium, in den Bundestag und in den Bundesgesundheitsausschuss einzubringen – und dort gehört zu werden. Nicht minder engagiert gelingt es ihm das Thema Entlassungsmanagement ins Bewusstsein zu holen und neue Entwicklungsschritte und gezielte Vorbereitungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Das erste Krankenhausgesetz des Bundeslandes Bremen profitiert ebenso davon wie der Gesetzentwurf von Bündnis90/DIE GRÜNEN im Bundestag und die Anhörung im Bundesgesundheitsausschuss. Der Bundesgesundheitsausschuss befasste sich am 23. März 2011 mit der Thematik. Zurzeit bohren wir weiter „dicke Bretter“ im politischen „Berlin“. Die im neuen Versorgungsgesetz installierte Vorgabe, dass jedes Bundesland mit den Gesetzlichen Krankenkassen individuelle Regeln aushandelt, ist unseres Erachtens keine tragfähige Basis.
Der Verein Ambulante Versorgungslücken plädiert für ein Modellprojekt, das neue Ansätze in der Gesundheitsentwicklung mit denkt und einbezieht. Es ist noch nicht zu spät, jene Prozesse anzuschieben, die es den Menschen ermöglichen, sich besser vorzubereiten. Wer die Gesellschaft des längeren Lebens positiv gestalten will, sollte verstärktes Interesse daran entwickeln, die Menschen endlich mitzunehmen auf die Reise in das Gesundheitswesen der Zukunft. Der Verein Ambulante Versorgungslücken fordert mehr Teilhabe und soziale Nachhaltigkeit.
--

Quelle: Mitteilung vom 11.09.2011
Elsbeth Rütten (Vorstand)
http://www.ambulante-versorgungsluecke.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Ambulante_ ... %C3%BCcken
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Humboldtstr. 126
28203 Bremen

"Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!"
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Klares Signal für Patienteninteressen

Beitrag von Presse » 15.10.2011, 06:52

Klares Signal für Patienteninteressen

Die Bundesregierung hat die Änderung des Paragrafen HAUSHALTSHILFE, den § 38 Abs. 2 Satz 1, auf die politische Tagesordnung der nächsten Anhörung des Bundesgesundheitsausschusses gesetzt. Auch der Bremer Verein Ambulante Versorgungslücken, der sich seit Jahren erfolgreich für die Schließung dieser sozialmedizinischen „Lücke“ einsetzt, wird dazu am 19.10.11 im Bundesgesundheitsausschuss gehört, wenn im Rahmen einer Mammutsitzung der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenkassenversicherung auf der Tagesordnung steht.

Der Verein begrüßt die deutliche Positionierung der Bundesregierung, die im damit ein klares Signal für Patienteninteressen setzt und "verstanden" hat. Die Notwendigkeit der Problematik wird gesehen.

Bereits anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am Mittwoch, den 23. März 2011, zur Drucksache BT-Drs. 17/2924 „Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung schließen“ empfahl der Verein Ambulante Versorgungslücken e. V. eine Änderung des § 38 SGB V, um die „ambulante Versorgungslücke“ zu schließen.

Dem Verein geht der Änderungsvorschlag der Bundesregierung allerdings noch nicht weit genug. Wird das Worte „kann“ in „soll“ im § 38 Abs. 2 SGB V Satz 1 umgestaltet, ist dies zwar ein klares Signal an die Kostenträger, die Versorgungslücke im Bereich hauswirtschaftlicher Hilfen zu schließen. Dennoch schafft die Formulierung (noch) keinen Rechtsanspruch für die Versicherten. Patienten wären also weiterhin auf die Selbstverpflichtung der jeweiligen Krankenkasse angewiesen, der es nach wie vor freisteht, eine der Versorgungslücke entgegen steuerende Regelung in ihre Satzungsleistung aufzunehmen.

Der Verein plädiert dafür, dass auch die Vorbereitung von stationären Aufenthalten beziehungsweise ambulanten Operationen stärker in den Blick genommen wird. Durch verstärkte Sensibilisierung der Versicherten für ihre poststationäre oder –operative Situation kann eine drohende Unterversorgung frühzeitig erkannt und ihr entsprechend entgegengewirkt werden.

Aufgrund noch immer fehlender valider Daten fordert der Verein ein Modellprojekt, in dessen Rahmen die betroffenen Personengruppen bestimmt und zum anderen die positiven (auch ökonomischen) Effekte einer guten Vorbereitung belegt werden können.

Die vollständige Stellungnahme des Vereins Ambulante Versorgungslücken zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-STGB) Bundesrats-Drucksache 456/11 finden Sie im Anhang.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.10.2011
Elsbeth Rütten (Vorstand)
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Haushaltshilfen

Beitrag von Presse » 19.10.2011, 13:02

Anhörung zum Versorgungsstrukturgesetz auch zu Änderungsanträgen der Koalition – Neuerungen unter anderem bei elektronischer Gesundheitskarte und Haushaltshilfen
Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss wird sich in seiner öffentlichen Anhörung zu den Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Mittwochnachmittag auch mit 85 Änderungsanträgen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6906) befassen. Die Koalition führte in der Ausschusssitzung am Mittwochvormittag in die Anträge ein. Dazu zählt eine Regelung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Die Koalition schlägt vor, dass sich bei Krankenkassen, die die elektronische Gesundheitskarte bis Ende des Jahres 2012 nicht an mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten ausgegeben haben, die Verwaltungskosten im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr nicht erhöhen dürfen. Bislang gilt eine Regelung, wonach Kassen eine Kürzung ihrer Verwaltungsausgaben hinnehmen müssen, wenn sie im Jahr 2011 nicht an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten die elektronische Gesundheitskarte ausgegeben haben.

Die elektronische Gesundheitskarte soll die bisherige Krankenversicherungskarte ersetzen. Das Projekt ist aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken umstritten. Die Kassen haben inzwischen mit der Ausgabe der neuen Karten begonnen. Auf ihnen sind zunächst nur die Stammdaten der Versicherten festgehalten, also etwa Anschrift, Alter und Geschlecht. Später sollen, das Einverständnis des Versicherten vorausgesetzt, die Karten auch als elektronische Patientenakte fungieren, die von jedem behandelnden Arzt eingesehen werden kann.

Ein weiterer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht eine Verlängerung der Familienversicherung eines Kindes in der GKV über das 25. Lebensjahr hinaus vor, wenn dieses einen freiwilligen Wehrdienst oder einen Bundesfreiwilligendienst geleistet hat. Der Verlängerungszeitraum ist auf zwölf Monate begrenzt. Die Neuregelung stelle die Gleichbehandlung aller gesetzlich geregelten Freiwilligendienste sicher, heißt es zur Begründung. Die Regelung solle auch dazu beitragen, das ehrenamtliche Engagement zu stärken und die Freiwilligendienste zu fördern.

Auch bei der Gewährung von Haushaltshilfen im Krankheitsfall strebt die Koalition eine Änderung an. Die bestehende Kann- wird nach Vorstellung der Union und der FDP in eine Soll-Regelung überführt. Damit könne insbesondere von der Voraussetzung abgewichen werden, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, schreiben die Fraktionen.

Ferner will die Koalition nach eigener Aussage die Verpflichtung der kassenärztlichen Vereinigungen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung konkretisieren. Es wird vorgesehen, dass der Sicherstellungsauftrag „auch eine angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung einer fachärztlichen Versorgung umfasst“, heißt es. Weiter schreiben die Koalitionsfraktionen: „Vermeidbare Wartezeiten in der fachärztlichen Versorgung sollen dadurch vermindert und die erlebte Versorgungsrealität der Patienten verbessert werden.“

Quelle: Pressemitteilung vom 19.10.2011
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
http://www.bundestag.de, Mobil: m.bundestag.de

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Patienteninteressen weiter auf der Agenda

Beitrag von Presse » 24.10.2011, 09:32

Patienteninteressen weiter auf der Agenda

Die Bundesregierung favorisiert auch nach der Sitzung des Bundesausschusses für Gesundheit zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenkassenversicherung die Änderung des Paragrafen HAUSHALTSHILFE, § 38 Abs. 2 Satz , SGB V.

Der Verein Ambulante Versorgungslücken begrüßt das nachhaltige Interesse des Ministeriums für Gesundheit und der Fraktionen von CDU/CSU und FDP ausdrücklich!
Die Bundesregierung signalisiert damit ganz klar, dass die Leistung „Haushaltshilfe“ nach einem Krankenhausaufenthalt und/oder nach einer ambulanten oder stationären (Akut)-Therapie bei einer defizitären Versorgungssituation nicht „beliebig“ zu entscheiden sei, wenn die Patienten die Grundpflege und/oder die hauswirtschaftliche Rekonvaleszenz weder körperlich bewerkstelligen können, noch in der Lage sind, diese durch eigene finanzielle Ressourcen auszugleichen. Damit sind Gesetzlich Versicherte einem Rechtsanspruch deutlich näher gekommen.

Im Interesse der Betroffenen wird der Verein Ambulante Versorgungslücken sein Ziel, die Umwandlung des Wortes „kann“ in „muss“ im Paragrafen weiterhin verfolgen. Das Signal der Regierung, das Wort „soll“ in das neue Gesetz einzufügen, geht absolut in die richtige Richtung. „Es ist zu begrüßen, dass die Interessen vieler Patienten somit weiterhin auf der Agenda stehen“, betont Elsbeth Rütten.

Der Bremer Verein Ambulante Versorgungslücken fühlte sich bereits während der Sitzung nachhaltig in seiner Forderung bestärkt und bestätigt. Die befragten Vertreterinnen von CARITAS und Sozialverband VDK Deutschland betonten nachdrücklich, der Paragraf 38 (2) sei dringend nachbesserungswürdig.
Der Vertreter des AOK/Bundesverbandes konnte keinen Änderungsbedarf erkennen. Er hält die aktuelle Regelung für ausreichend.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.10.2011
Rückfragen Tel. 0421-38 09 734 & 0163 – 443 00 20
Fax: 0421- 69 31 60 85
Elsbeth Rütten (Vorstand)
http://www.ambulante-versorgungsluecke.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Ambulante_ ... %C3%BCcken
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Versorgungslücken nach dem Krankenhausaufenthalt

Beitrag von WernerSchell » 12.05.2013, 08:13

Aus Forum:
viewtopic.php?t=19007

16.05.2013, 18.20 - 18.50 Uhr, WDR-Fernsehen, Servicezeit
Thema:
Versorgungslücken nach dem Krankenhausaufenthalt

Film in der Mediathek (vorübergehend) anschaubar:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/send ... ize-L.html oder
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... cezeit.mp4
Filmbeitrag mit einem Statement von Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Weitere Informationen in diesem Forum z.B. unter:
Lücken in der Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt
viewtopic.php?t=12146&highlight=versorgungsl%FCcken
Leitfaden hilft bei der Planung des Klinikaufenthalts
viewtopic.php?t=18919&highlight=versorgungsl%FCcken
Zuletzt geändert von WernerSchell am 03.08.2013, 08:36, insgesamt 1-mal geändert.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Versorgungslücken schließen - dringend

Beitrag von WernerSchell » 16.05.2013, 06:34

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


Pressemitteilung vom 14.05.2013

Versorgungslücken nach „blutigen Krankenhausentlassungen“ müssen im Interesse einer guten Patientenversorgung geschlossen werden

Das WDR-Fernsehen berichtet am 16.05.2013, 18.20 – 18.50 Uhr, in der Servicezeit zum Thema „Versorgungslücken“

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk macht (ähnlich der Bremer Initiative von Frau Elisabeth Rütten - „Ambulante Versorgungsbrücken e.V.“) seit Jahren darauf aufmerksam, dass nach der Entlassung von Patienten aus einer stationären Krankenhausbehandlung im ambulanten Bereich erhebliche Versorgungslücken entstehen können. Solche Versorgungslücken haben sich seit Einführung der Fallpauschalenregelung (2004) dadurch verschärft, dass es seitens der Krankenhäuser – auch aus ökonomischen Erwägungen – zu immer kürzeren Liegezeiten im Krankenhaus kommt. Man spricht dann auch von „blutigen Entlassungen“. Es kann dazu kommen, dass den betroffenen Patienten nach der Entlassung eine angemessene Pflege, Betreuung und sonstige Versorgung nicht vermittelt / gewährleistet werden kann und dann zwangsläufig unzumutbare bzw. gefährliche Situationen entstehen können.

Unter diesen Umständen kommt dem Entlassungsmanagement, das den Kran-kenhäusern ab 01.01.2012 verpflichtend auferlegt worden ist, besondere Bedeutung zu. In § 39 SGB V heißt es dazu u.a.: … „Krankenhausbehandlung umfasst auch ein Entlassmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung.…“

Ungeachtet dieser verpflichtenden Regelung über das Entlassungsmana-gement gibt es aber offensichtlich weiterhin erhebliche Defizite in der Anschlussversorgung entlassener Patienten. Dies ist zu einem großen Teil darin begründet, dass nicht alle erforderlichen Dienstleistungen bei einer schnellen Krankenhausentlassung im ambulanten Bereich ausreichend und finanzierbar zur Verfügung stehen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist daher (weiterhin) der Auffassung, dass die maßgeblichen Vorschriften im SGB V und SGB XI in der Weise nachgebessert werden müssen, dass auch bei immer kürzer werdenden Krankenhausaufenthalten gute und angemessene Anschlussversorgungen gewährleistet werden können. Sämtliche Versorgungslücken müssen geschlossen werden. Die entsprechenden Versorgungsansprüche sollten in aller Klarheit in den Leistungskatalog von Kranken- und Pflegekassen aufgenommen werden. Denn ein Krankenhaus-Entlassungsmanagement kann nur dann gut funktionieren, wenn auch die gebotenen Versorgungsangebote tatsächlich zur Verfügung stehen. Insoweit gibt es zur Zeit erheblichen Klärungsbedarf!

Voraussichtlich wird das WDR-Fernsehen am 16.05.2013 in der Sende-reihe „Servicezeit“ (18.20 – 18.50 Uhr) insoweit einen Filmbericht vor-stellen (Planungsstand: 14.05.2013). Ich hatte Gelegenheit, zur Vorbereitung dieses Beitrages ein Statement abzugeben. Dazu gibt es im hiesigen Forum einen TV-Tipp mit weiteren Texthinweisen: viewtopic.php?t=19007

Werner Schell – Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
Der Text steht auch zur Verfügung unter -> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php

+++
Stand: 16.05.2013
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Neue Wege für die Pflege - Sinkende Verweildauern ...

Beitrag von Presse » 27.05.2013, 06:40

Ärzte Zeitung, 27.05.2013

Rheinland-Pfalz
Neue Wege für die Pflege

Sinkende Verweildauern, geringere Fallkosten - Rheinland-Pfalz sucht neue Lösungen für die Pflege. Drei Modellprojekt zeigen, welche das sein können.
Von Christiane Badenberg
MAINZ. Ein rundum positives Fazit zieht das LandesgesundheitsministeriumRheinland-Pfalz nach dem Ende des Modellprojekts "Pflege im Krankenhaus". Drei Jahre lang hatten drei verschiedene Krankenhäuser im Land neue Wege in der Pflege erprobt.
.... (mehr) ....
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... 7-_-Pflege

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Entlassungsmanagement - Arbeitshilfe ...

Beitrag von WernerSchell » 04.06.2013, 05:53

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- Begriff, Verständnis und Ziel des Entlassungsmanagement
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Zehn Jahre DRG - Ein Geburtstag, der Fragen aufwirft

Beitrag von Presse » 31.07.2013, 16:52

Ärzte Zeitung, 31.07.2013
Zehn Jahre DRG - Ein Geburtstag, der Fragen aufwirft
Die Fallpauschalen sind zehn Jahre als geworden - und stehen immer noch in der Kritik. Womöglich liegt es daran, dass Deutschland einen ganz besonderen Weg bei den DRG eingeschlagen hat?
Von Uwe K. Preusker
Das gerade zehn Jahre alt gewordene deutsche Fallpauschalensystem als Basis für die Vergütung stationärer Leistungen gerät immer häufiger in die Kritik. Es betone zu stark die Ökonomie und fördere die Leistungsmenge - so lauten zentrale Kritikpunkte.
--- http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... Management

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Klinik-Patienten sollen eine bessere Nachsorge erhalten

Beitrag von WernerSchell » 15.11.2013, 08:50

Im Forum wurde soeben unter der Adresse viewtopic.php?t=19840 der nachfolgende Text eingestellt. Die von Frau Gaby Modig geäußerten Bedenken werden von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk geteilt. In der Tat gibt es bereits einen Rechtsanspruch der Patienten auf ein Entlassmanagement, aber die gebotene Unterstützung wird damit nicht gewährleistet. Es mangelt einmal an dem Fachpersonal, das die nötigen Planungsaufgaben erledigen soll. Zum anderen fehlen weitgehend die Versorgungsstrukturen, z.B. Kurzzeitpflegeplätze. Im Übrigen ist teilweise die Finanzierung nicht geregelt. Viele Patienten müssen sich behelfsmäßig organisieren.
Werner Schell


Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post hat das Thema Nachsorge für Klinik-Patienten aufgegriffen. In der Ausgabe vom 15.11.2013 wird ausgeführt:

Klinik-Patienten sollen eine bessere Nachsorge erhalten

Patienten, die nach Operationen und Therapien aus dem Krankenhaus entlassen werden, sollen künftig eine massgeschneiderte Nachsorge erhalten. Darauf haben sich nach dem Bericht der Rheinischen Post Union und SPD vom 15.11.2013 in den Koalitionsverhandlungen geeinigt. Die Krankenkassen sollen lt. Zeitung per Gesetz dafür verantwortlich gemacht werden, die Versorgung der entlassenen Klinik-Patienten zu koordinieren, wie aus dem Beschlusspapier der Arbeitsgruppe Gesundheit hervorgeht. "Es muss ein Ende haben, dass Patienten am Freitagnachmittag aus dem Krankenhaus entlassen werden und dann verzweifelt von Pontius zu Pilatus laufen müssen, um das dringend nötige Rezept oder die Pflege zu Hause zu organisieren", so soll es der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn der Zeitung gesagt haben. "Da müssen die Übergänge geschmeidiger werden."

Man darf gespannt sein, wie die abgesprochenen neuen Regelungen denn konkret aussehen werden. Ohne mehr Personal wird das ja alles ohnehin nicht funktionieren. Nur bestimmten Institutionen mehr Pflichten auferlegen, reicht allein doch nicht. Bereits jetzt gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Entlassmanagement - und funktioniert hat die Patientenversorgung eher nur unzureichend.

Gaby Modig
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Kurzzeitpflege nach Krankenhaus­aufenthalten unklar

Beitrag von Presse » 03.04.2014, 07:46

Regelungen zur Kurzzeitpflege nach Krankenhaus­aufenthalten sind unklar
Bei der sogenannten Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalten gibt es offenbar viele Unklarheiten. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
hat daher heute entschieden, den Fraktionen und dem ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ind-unklar

Pflegereform: Neues Konzept
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... legereform
Pflegedienste in der Ferienzeit gefragt
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... it-gefragt
Häusliche Krankenpflege: Kosten steigen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ge-steigen

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Nach Operation: Turboentlassung macht oft Probleme

Beitrag von Presse » 20.05.2014, 06:33

Nach Operation: Turboentlassung macht oft Probleme
Jeder dritte Patient, der binnen 24 Stunden nach einem bauchchirurgischen Eingriff entlassen wird,
hat noch Monate später Probleme, von denen der Chirurg nichts mitbekommt.
Das zeigt eine kanadische Studie.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=859 ... ten&n=3480

Kommentar zur Turboentlassung: Patient auf der Strecke
Um sieben Uhr morgens in die Klinik zur Leistenbruch-Op, am späten Nachmittag schon wieder zu Hause:
Viele chirurgische Kliniken werben auf ihrer Homepage für ambulante Eingriffe.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=859 ... ten&n=3480

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