Anzeige gegen Arbeitgeber – ein Kündigungsgrund?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Anzeige gegen Arbeitgeber – ein Kündigungsgrund?

Beitrag von Service » 30.03.2013, 09:59

Anzeige gegen Arbeitgeber – ein Kündigungsgrund?

Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 05.07.2012 - 6 Sa 71/12 -

Das Landesarbeitsgericht Köln hat die fristlose Kündigung einer Hauswirtschafterin für wirksam erklärt, die mit der Betreuung von zwei Kindern im Alter von zehn Monaten und zwei Jahren beschäftigt war und die Eltern der Kinder beim Jugendamt angezeigt hatte.
Aus den Gründen:
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterfallen Anzeigen eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber gesetzlich dem Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Allerdings hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich auch den Ruf des Arbeitgebers zu schützen. Zwischen diesen Rechten und Pflichten ist eine Abwägung vorzunehmen, wenn es um die Frage geht, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen darf, der ihn anzeigt. Wesentlich ist dabei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unter anderem, ob der Arbeitnehmer die Offenlegung in gutem Glauben und in der Überzeugung vorgenommen hat, dass die Information wahr sei, dass sie im öffentlichen Interesse liege und dass keine anderen, diskreteren Mittel existierten, um gegen den angeprangerten Missstand vorzugehen (EGMR vom 21.07.2011 - 28274/08 -).
Nach diesen Grundsätzen wies das Landesarbeitsgericht die Klage der Hauswirtschafterin gegen die fristlose Kündigung ab. Die fristlose Kündigung war ausgesprochen worden, nachdem die Eheleute der Hauswirtschafterin zuvor schon in der Probezeit fristgemäß gekündigt hatten. Die Hauswirtschafterin hatte sich danach an das Jugendamt gewandt und über Verwahrlosung und dadurch hervorgerufene körperliche Schäden der zehn Monate alten Tochter berichtet. Ein kinderärztliches Attest wies dagegen aus, dass die Tochter einen altersgemäß unauffälligen Untersuchungsbefund habe. Zeichen von Verwahrlosung lägen nicht vor.
Das Landesarbeitsgericht sah in der Anzeige eine unverhältnismäßige Reaktion auf die zuvor ausgesprochene ordentliche Kündigung. Selbst dann, wenn die Vorwürfe als richtig unterstellt würden, habe die Hauswirtschafterin unter Beachtung ihrer Loyalitätspflichten zunächst eine interne Klärung mit dem Ehepaar versuchen müssen. Erst nach Scheitern eines solchen Versuches habe eine Behörde eingeschaltet werden dürfen. Ob die Behauptungen der Hauswirtschafterin zutreffend seien, hat das Landesarbeitsgericht dahinstehen lassen.

Quelle: Mitteilung vom 30.03.2013
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Brigitte Heinisch vor dem EGRM erfolgreich ...
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Fabrio
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Beitrag von Fabrio » 10.04.2013, 08:45

Zumindest das Vertrauensverhältnis dürfte angesichts einer Anzeige wohl gestört sein.

Rob Hüser
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Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Vorsicht ist geboten

Beitrag von Rob Hüser » 24.06.2013, 06:45

Der Fall zeigt eindrucksvoll, dass man mit strafrechtlichen Anzeigen gegen den Arbeitgeber vorsichtig umgehen sollte. Mit dem Strafrecht kann man ohnehin Streitigkeiten, die vorwiegend in die bürgerlich-rechtlichen Lebensbereiche hineinreichen, eher nicht lösen. Es erscheint mir sehr ratsam, vor Erhebung einer Strafanzeige alle Aspekte in jedwede Richtung zu bedenken.
Dass seinerzeit im Fall von Brigitte Heinisch vom EGMR gefällte Urteil bezog sich auf ganz konkrete Einzelumstände und darf, so wurde hier im Forum mehrfach ausgeführt, in seiner Bedeutung nicht überschätzt werden. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unter http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... schutz.php

Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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