Patientenverfügung kontra Organspendeerklärung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Herbert Kunst
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Patientenverfügung und Organspende sind kein Widerspruch!

Beitrag von Herbert Kunst » 20.11.2012, 18:23

Lutz Barth hat geschrieben:"Grundsätzlich sind Patientenverfügung und Organspende kein Widerspruch, sollten jedoch aufeinander abgestimmt sein", so der zutreffende Hinweis in der o.a. PM des Informationsdienstes Notar und Recht.
Entgegenstehende Äußerungen verkennen die Gestaltungsmöglichkeiten, die mit einer entsprechenden Patientenverfügung eröffnet sind.
Statt "Ängste" zu schüren, sollte hierauf in der Öffentlichkeit hingewiesen werden.
Hallo, natürlich lässt eine Patientenverfügung viele Gestaltungsmöglichkeiten zu. Aber wenn es - auch - um eine Organspende gehen soll, müssen entsprechende Informationen her. Und daran mangelt es. Man darf gespannt sein, wie die Krankenkassen insoweit informieren.
Gruß Herbert Kunst
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Lutz Barth
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"Spannung" kann aufgelöst werden!

Beitrag von Lutz Barth » 20.11.2012, 21:32

Nun - das Informationen notwenig sind, bedarf keiner besonderen Betonung, wenngleich es allerdings auch nicht notwendig ist, lediglich auf die Informationen der Krankenkassen zu setzen.

Entscheidend ist, dass Patientenverfügungen und Organspende nicht notwendiger Weise einen Widerspruch in sich bedeuten, wie hier gelegentlich apodiktisch im Forum festgestellt wird.

Der interessierte und vor allem auch sich selbstbestimmende Bürger wird sich sicherlich auch andere Informationsquellen erschließen können.

Hier sei besipielhaft auf einen weiteren Link verwiesen:

In jeder Patientenverfügung auch Organspende berücksichtigen
Quelle: RAK München >>>http://www.rak-muenchen.de/fileadmin/do ... spende.pdf <<<
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Organspenden – moderner Kannibalismus?

Beitrag von Presse » 07.12.2012, 18:37

Organspenden – moderner Kannibalismus?

Welche Schmerzen "verstorbene" Organspender tatsächlich noch verspüren können.

Von Ursula Seiler

„Den Hirntod gibt es überhaupt nicht; er ist eine Erfindung der Transplantationsmedizin.“
Professor Franco Rest

„Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.“
Rudolf Pichlmayr, Transplantations-Medizin-Professor

Eine Ferienreise nach Österreich, Frankreich, Italien, Spanien oder Schweden birgt Gefahren, deren sich kaum ein Reisender bewusst ist. Sollten Sie das Pech haben, fast tödlich zu verunfallen und in einem dortigen Spital zu landen, wo man irgendwann Ihren „Hirntod“ feststellt, dann würden Sie von der Kehle bis zum Schambein ausgeweidet. .... (weiter lesen) ... http://www.zeitenschrift.com/magazin/74 ... smus.ihtml

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Herje - was für ein Artikel!

Beitrag von Lutz Barth » 07.12.2012, 19:23

Mit Verlaub: Die Autorin wird wohl demnächst auch "Interviews mit Hirntoten" führen und deren Ergebisse veröffentlichen. Der Beitrag ist gruselig und jenseits von gut und böse!

Mann oh man!
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Lutz Barth
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Patientenverfügung und Organspendeerklärung müssen sich nich

Beitrag von Lutz Barth » 19.03.2013, 14:54

Vgl. dazu die instruktiven Beiträge:

Patientenverfügung und Organspendeerklärung müssen sich nicht ausschließen
Alfred Simon, Geschäftsführer der Akademie für Ethik in der Medizin, beantwortet einige Fragen zum Themenkomplex
Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.03.13 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... schliessen <<< (html)

Patientenverfügung und Organspendeerklärung müssen sich nicht ausschließen
BÄK gibt Ärzten Orientierungshilfe in Konfliktsituationen
Quelle: BÖK, Mitteilung v. 19.03.13 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 1138.11171 <<< (html)


In der Tat schließen Patientenverfügung und Organspendeausweis sich nicht aus. Lebensschützer-Fraktionen, aber auch so mancher humanistischer Verband, bleiben aufgerufen, hierüber sachgerecht zu informieren, statt den "Teufel an die Wand zu malen".
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Hirntodbestimmung der Ärzteschaft - Klärungsbedarf

Beitrag von Cicero » 19.03.2013, 19:29

Das Deutsche Ärzteblatt hat Materielen zur Verfügung gestellt, die als Grundlage für Überlegungen dienen können. Klar ist damit eigentlich noch nichts. Jeder sollte sich erst einmal mit allen Erwägungen befassen und dann entscheiden, wie er das für sich geregelt haben will. Die Hirntodbestimmung der Ärzteschaft muss ja nicht für jeden im Rahmen einer Patientenverfügung verbindlich sein.
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ituationen

Beachtenswert erscheint mir u.a. folgender Hinweis:
"Eine andere Situation sei gegeben, wenn die Ärzte vermuten, dass der Hirntod erst in wenigen Tagen eintreten werde. Eine Fortführung der intensivmedizinischen Maßnahmen würde den Sterbeprozess um den Zeitraum bis zum Eintritt des Hirntods verlängern. „Daher kann in diesen Fällen nicht schon aus der Organspendeerklärung des Patienten abgeleitet werden, dass er mit der Fortführung der intensivmedizinischen Maßnahmen einverstanden ist."

Das Deutsche Ärzteblatt bringt folgende weitere Informationen:
Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung
http://www.aerzteblatt.de/archiv/135909 ... erklaerung
Patientenverfügung und Organspendeerklärung: Orientierung für Konfliktsituationen
http://www.aerzteblatt.de/archiv/135950 ... ituationen
Alfred Simon zu Patientenverfügung und Organspende
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... schliessen
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Patientenverfügung vs. Organspende

Beitrag von WernerSchell » 28.03.2013, 07:50

Ärzte Zeitung, 28.03.2013
Patientenverfügung vs. Organspende
BÄK gibt Ärzten Tipps

Was sollten Ärzte tun, wenn bei einem Patienten eine Organspende-Erklärung und gleichzeitig eine Patientenverfügung vorliegen?
Die Bundesärztekammer hat dazu Empfehlungen veröffentlicht.
... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=836 ... hik&n=2619

"Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung"
> http://www.bundesaerztekammer.de/downlo ... 012013.pdf

Siehe auch unter: viewtopic.php?p=72462#72462
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Organspender: Der Konflikt mit der Patientenverfügung

Beitrag von WernerSchell » 27.05.2013, 14:50

28.05.13 | 21:45 - 22:15 (30 Min.), ARD, Report München

Thema u.a.:
Verwirrung für Organspender: Der Konflikt mit der Patientenverfügung

Siehe auch unter
Verwirrung für Organspender
Viele Menschen wollen am Lebensende kein Höchstmaß an Intensivtherapie. Sie wollen nicht an Schläuchen hängend sterben. Doch wie verträgt sich dieser Wunsch mit der Einwilligung zur Organspende? Oft eben nicht und die Verantwortlichen müssen endlich aufklären, damit das Vertrauen in die Organspende nicht noch mehr schwindet. Mehr http://www.br.de/fernsehen/das-erste/se ... e-128.html
Kommentare im BR-Blog
http://blog.br.de/report-muenchen/2013/ ... ender.html
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Organspende - Ja, nein oder jein

Beitrag von WernerSchell » 29.09.2013, 06:39

"test", Zeitschrift der Stiftung Warentest (Oktober 2013)
berichtet zum Thema:
"Organspende - Ja, nein oder jein".
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Patientenverfügung und Organspende

Beitrag von Presse » 01.11.2013, 14:54

Intensiv- und Notfallmediziner: Stellungnahme zur Hirntoddefinition
Organe dürfen nur transplantiert werden, wenn der Hirntod eines möglichen Organspenders eindeutig festgestellt wurde.
Da jedoch viele Menschen eine falsche Vorstellung vom Hirntod hätten und verunsichert seien, hat sich die ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... definition

Bundesregierung hält Hirntod-Diagnostik für sicher
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... uer-sicher
Ethikrat will Änderungen für Todesfeststellung diskutieren
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... iskutieren
Alfred Simon zu Patientenverfügung und Organspende
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... schliessen

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Organspende - Mit dem Sterben Leben geben?

Beitrag von WernerSchell » 18.03.2014, 07:37

18.03.2014, 15.00 - 16.00 Uhr, WDR-Fernsehen
Wiederholung der Sendung am 19.03.2014, 13.15 - 14.15 Uhr, SWR-Fernsehen
Planet Wissen - Magazin


Thema:
Organspende - Mit dem Sterben Leben geben?
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Organspende - auf Leben und Tod

Beitrag von WernerSchell » 10.06.2014, 06:45

Organspende - auf Leben und Tod
mit Ranga Yogeshwar

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Quelle und weitere Informationen:
http://www1.wdr.de/fernsehen/wissen/quarks/

+++
Beiträge zur Organspende in diesem Forum - auch kritisch u.a. unter:
Neuregelung der Organspende
viewtopic.php?f=2&t=15883&hilit=Organspende
Patientenverfügung kontra Organspendeerklärung
viewtopic.php?f=2&t=16727&hilit=Organspende
Hirntod - Fragen zur Hirntoddiagnostik
viewtopic.php?f=2&t=19374&hilit=Organspende
Organtransplantation, Patientenverfügung, ... Buchtipp
viewtopic.php?f=2&t=19359&hilit=Organspende
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Organspende - umfassene Aufklärung ist geboten

Beitrag von WernerSchell » 11.06.2014, 06:50

WernerSchell hat geschrieben: ... Organspende - auf Leben und Tod ...
Der Bericht von Quarks & Co vom 10.06.2016 war sehr informativ und befasste sich auch mit kritischen Fragen, wie z.B. den Hirntod. - Der Film ist wohl vorübergehend in der Mediathek des WDR anschaubar, sehr empfehlenswert! - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist der Meinung, dass die bloße Einforderung der Zeichnung eines Organspendeausweises die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung nicht erhöhen kann. Es muss in erster Linie umfassend und zu allen relevanten Fragen aufgeklärt werden, und zwar ohne Druck und ergebnisoffenen. Dabei muss auch verdeutlicht werden, dass die Abfassung einer Patientenverfügung mit umfassenden Erklärungen zum Behandlungsabbruch ... meist einer Organspende entgegen steht. Auf jeden Fall muss diesbezüglich über eventuell geeignete Verfügungstexte informiert werden. - Dies alles geschieht z.Zt. völlig unzureichend und es wird zu viel mit dem Nächstenliebegebot und den vermeintlich moralischen Pflichten zur Organspende hantiert. Insoweit muss das Informationsangebot umgestellt werden. Nur dann kann verloren gegangenes Vertrauen wieder gewonnen werden.
Werner Schell
Quelle: viewtopic.php?f=7&t=20464&p=80667#p80667
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Organentnahme: Hirntod ist nicht gleich Tod

Beitrag von WernerSchell » 24.02.2015, 07:28

Ärzte Zeitung vom 24.02.2015:
Organentnahme: Hirntod ist nicht gleich Tod
Der Hirntod bedeutet nicht zwangsläufig, dass jemand tot ist, erläutert der Philosoph und Ethikexperte Professor Dieter Birnbacher.
Es gibt dennoch gute Gründe, am Hirntodkriterium für die Organentnahme festzuhalten. Heute wird der Deutsche Ethikrat seine
Stellungnahme "Hirntod und Entscheidung zur Organentnahme" präsentieren.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=879 ... nde&n=4060
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Hirntod und Entscheidung zur Organspende

Beitrag von WernerSchell » 25.02.2015, 07:37

Aus Forum:
Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende
viewtopic.php?f=2&t=20934

Bild
Deutscher Ethikrat
Jägerstr. 22/23
D-10117 Berlin


Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende

In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme geht der Deutsche Ethikrat auf die Kontroverse über den Hirntod ein. Er fordert Verbesserungen bei der Information und Kommunikation rund um die Organspende. Außerdem fordert er eine gesetzliche Regelung zu organprotektiven Maßnahmen.

Die Organtransplantation ist ein wichtiger Bereich der Medizin, der dazu beiträgt, das Leben schwer kranker Menschen zu retten. Umso bedeutsamer ist es, dass die Bevölkerung Vertrauen in diesen Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung hat. Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, seine individuelle Entscheidung zur Organspende auf der Grundlage hinreichender Information zu treffen. Dies gilt auch für die Frage, wann der Mensch tot ist.

Um das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland zu stärken, sind Transparenz und eine offene gesellschaftliche Diskussion notwendig. Diese möchte der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme, die sich ausschließlich mit der Organspende nach Hirntod befasst, befördern. Dazu stellt er einerseits die weitreichende Einigkeit über viele Elemente des Todesverständnisses und einen angemessenen Umgang mit hirntoten Menschen heraus. Er zeigt andererseits aber auch die bestehenden Kontroversen auf. Diese Kontroversen betreffen die Frage, ob das Hirntodkriterium ein überzeugendes Kriterium für den Tod des Menschen ist. Sie betreffen auch die Frage, ob der Hirntod für die ethische und verfassungsrechtliche Legitimität einer Organentnahme selbst dann als Voraussetzung ausreicht, wenn er nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt wird. Diese Fragen können nicht allein mit der Kompetenz naturwissenschaftlicher oder medizinischer Experten beantwortet werden, sondern bedürfen der ethischen Reflexion.

Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist. Die Mehrheit des Deutschen Ethikrates ist dabei der Auffassung, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist und die Spende lebenswichtiger Organe nur zulässig sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt ist (Dead-Donor-Rule). Eine Minderheit des Deutschen Ethikrates hält dagegen den Hirntod nicht für den Tod des Menschen und weist dem Hirntod lediglich die Rolle eines notwendigen Entnahmekriteriums zu.

Im Interesse einer verlässlichen Hirntoddiagnostik sieht der Deutsche Ethikrat die Ärzteschaft in der Pflicht, die Methoden dem Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft kontinuierlich anzupassen sowie in der Praxis sicher umzusetzen. Durch eine entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildung ist die hohe medizinische Fachkompetenz der untersuchenden Ärzte zu gewährleisten. Fachkompetente Ärzte sollten flächendeckend und zeitnah zur Verfügung stehen.

Der Deutsche Ethikrat hält es darüber hinaus für erforderlich, die Information und Kommunikation rund um die Organspende zu verbessern. Seine Empfehlungen beziehen sich auf die Gespräche mit den Angehörigen, die Aufklärung der Bevölkerung und die Bestellung von Transplantationsbeauftragten.

Die Gespräche und die Beratung der Personen, die anstelle des möglichen Spenders eine Entscheidung über eine Organspende treffen müssen, sollten bereits vor der Feststellung des Hirntodes begonnen werden dürfen. Dies sollte in § 7 des Transplantationsgesetzes (TPG) klargestellt werden. Angemessene Rahmenbedingungen für diese Gespräche sollten eine ergebnisoffene und nondirektive Kommunikation fördern sowie besondere kulturelle und sprachliche Belange berücksichtigen.

Angesichts der zentralen Funktion der Transplantationsbeauftragten für den gesamten Prozess der Organspende hält es der Deutsche Ethikrat für unerlässlich, in allen Bundesländern gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den Entnahmekrankenhäusern Transplantationsbeauftragte bestellt werden und diese ihre Aufgabe angemessen erfüllen können.

Die Materialien zur Aufklärung der Bevölkerung über "die gesamte Tragweite der Entscheidung" (§ 2 Abs. 1 TPG) zur Organspende sollten ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem Informationen über eine mögliche Kollision von Patientenverfügung und Organspendeerklärung sowie über Art, Umfang und Zeitpunkt von organprotektiven Maßnahmen, die beim möglichen Organspender unter bestimmten Umständen schon vor der Hirntoddiagnostik zur Erhaltung der zu entnehmenden Organe erforderlich sind. Zudem sollten die Materialien Informationen darüber enthalten, dass in anderen Staaten auch für deutsche Staatsbürger, die dorthin reisen, andere Regelungen für eine Organentnahme gelten können.

Hinsichtlich der organprotektiven Maßnahmen sieht die Mehrheit des Deutschen Ethikrates auch gesetzlichen Handlungsbedarf. Für den Fall, dass eine Einwilligung des Organspenders in organprotektive Maßnahmen nicht festgestellt werden kann, sollte gesetzlich geregelt werden, welche Personen die Entscheidung über das Einleiten solcher Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes treffen dürfen. Die Zulässigkeit der Durchführung von organprotektiven Maßnahmen bis zur abschließenden Feststellung des Hirntodes sollte gesetzlich an zusätzliche Anforderungen gebunden werden.

In einem Sondervotum lehnen drei Mitglieder des Deutschen Ethikrates die geforderte gesetzliche Regelung organprotektiver Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes ab und erklären, dass sich der ärztliche Behandlungsauftrag grundsätzlich auf das Wohl des Patienten konzentriert und nicht auf eine theoretische Möglichkeit zur Organspende. Die Differenzierung intensivmedizinischer Behandlungsmaßnahmen in patientenorientierte gegenüber organprotektiven Maßnahmen halten sie daher für klinisch nicht relevant und irreführend.

Der vollständige Text der Stellungnahme findet sich unter
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/ste ... spende.pdf.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.02.2025
Pressekontakt:
Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat
Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin
Tel: +49 (0)30/20370-246
Fax: +49 (0)30/20370-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org
Siehe auch unter > http://idw-online.de/de/news626201
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