Patientenverfügung kontra Organspendeerklärung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

"Entscheidungslösung" bei Organspende

Beitrag von Presse » 22.03.2012, 08:45

Fraktionen wollen gemeinsam "Entscheidungslösung" bei Organspende einführen
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MPI) Alle fünf Bundestagsfraktionen wollen mit einer Reform des Transplantationsgesetzes dafür sorgen, dass mehr Menschen in Deutschland ihre Bereitschaft zur Organspende erklären. Kernpunkt des gemeinsamen Gesetzentwurfs (17/9030 http://dip.bundestag.de/btd/17/090/1709030.pdf ), der am Donnerstag zusammen mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7376 http://dip.bundestag.de/btd/17/073/1707376.pdf ) erstmals im Bundestag debattiert wird, ist die Einführung einer sogenannten Entscheidungslösung. Danach sollen gesetzliche und private Krankenkassen ihre Versicherten über 16 Jahren schriftlich auffordern, „freiwillig eine Entscheidung zur Organspende abzugeben“. Festgeschrieben werden soll zudem eine erweiterte Verpflichtung der Krankenversicherungen, über das Thema Organspende zu informieren. Bei der Ausgabe neuer Pässe, Personalausweise und Führerscheine sollen auch die zuständigen Behörden Aufklärungsunterlagen zur Organspende aushändigen.
In einer ersten Stufe werden nach dem Willen der Fraktionen die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten mit den Informationen Organspendeausweise aus Papier zur Verfügung zu stellen. Ziel sei es, heißt es in dem Entwurf, „dass in einer zweiten Stufe die Versicherten für die Dokumentation der Erklärung zur Organ- und Gewebespende auf der elektronischen Gesundheitskarte auch die Unterstützung der Krankenkassen in Anspruch nehmen können“. Die Gesellschaft für Telematik solle daher beauftragt werden, entsprechende Verfahren zu entwickeln.
Dem Entwurf zufolge stehen derzeit in Deutschland etwa 12.000 Menschen auf den Wartelisten für eine Organtransplantation. Mit der vorgeschlagenen „Entscheidungslösung“ soll den Fraktionen zufolge „der bestehende Abstand zwischen der hohen Organspendebereitschaft in der Bevölkerung (rund 75 Prozent) und dem tatsächlich dokumentierten Willen zur Organspende (rund 25 Prozent) verringert werden, ohne die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen durch eine Erklärungspflicht einzuschränken“. Mit der nun geplanten Neuregelung solle mehr Menschen die Chance gegeben werden, „ein lebensrettendes Organ erhalten zu können“, schreiben die Fraktionen.
Zurzeit gilt in Deutschland die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung. Das heißt, eine Organentnahme ist nur mit Einwilligung des Spenders oder, sofern diese nicht vorliegt, mit Einwilligung der nächsten Angehörigen im Falle des Hirntodes zulässig.
Mit dem Entwurf soll das Transplantationsgesetz insoweit konkretisiert werden, „als ausdrücklich auf das Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen für den Fall hingewiesen wird, dass keine Erklärung zur postmortalen Organ- und Gewebespende zu Lebzeiten abgegeben wird“. Damit solle „die Konsequenz eines Unterlassens der Abgabe einer Erklärung zur postmortalen Organ- und Gewebespende zu Lebzeiten für die nächsten Angehörigen im Todesfall klarer herausgestellt werden“, heißt es zur Begründung. Ferner soll auch die Aufklärung über das Verhältnis einer Organspendeerklärung zu einer möglichen Patientenverfügung konkretisiert werden. Dabei geht es etwa um eine mögliche Festlegung, dass eine erklärte Spendebereitschaft Vorrang haben soll, „wenn für eine mögliche postmortale Organ- und Gewebespende ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, die durch die Patientenverfügung ausgeschlossen werden“.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.03.2012
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

ProPflege
Sr. Member
Beiträge: 262
Registriert: 29.07.2008, 12:37

"Entscheidungslösung" bei Organspende

Beitrag von ProPflege » 22.03.2012, 08:51

Presse hat geschrieben:Fraktionen wollen gemeinsam "Entscheidungslösung" bei Organspende einführen
Gesundheit/Gesetzentwurf ....
Den Abgeordneten des Deutschen Bundestages wurde gestern von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk eine kritische Wortmeldung zum heute anstehenden Thema übermittelt. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Abgeordneten besinnen, eine dem Patienten-Selbstbestimmung wirklich gerecht werdende Entscheidung zu treffen.

Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Organspende: Überzeugen, nicht überreden

Beitrag von Presse » 23.03.2012, 06:55

Organspende: Überzeugen, nicht überreden
Ja, nein, vielleicht oder später: Die Bürger sollen sich mit dem Thema Organspende beschäftigen.
Das fordern Politiker aller Fraktionen. Der Bundestag hat jetzt die Organspende-Reform auf den Weg gebracht. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=808 ... nde&n=1784

Gaby Modig
phpBB God
Beiträge: 1292
Registriert: 13.11.2005, 13:58

Organspende und Patientenverfügung

Beitrag von Gaby Modig » 21.05.2012, 12:32

Es gibt immer noch Leute, die meinen, Patientenverfügung und Organspendeausweis seien einfach miteinander zu verbinden. Siehe dazu:

Organspende und Patientenverfügung
Auf die richtige Formulierung kommt es an

Eine Patientenverfügung und gleichzeitig die Bereitschaft zur Organspende müssen sich nicht ausschließen: Der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen scheint in Widerspruch zur notwendigen Aufrechterhaltung des Kreislaufs für eine Organspende zu stehen. Mit der richtigen Formulierung in der Patientenverfügung kann man beides unter einen Hut bekommen.
http://www.biallo.de/finanzen/Versicher ... -es-an.php

Organspende geht nur, wenn man die Patientenverfügung teilweise außer Kraft setzt. Beides zugleich geht aber nicht!

Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Patientenverfügung kontra Organspendeerklärung

Beitrag von WernerSchell » 13.06.2012, 06:50

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass eine Patientenverfügung, die auf einen Behandlungsabbruch abzielt, mit einer Organspende nicht vereinbar ist. Siehe dazu unter viewtopic.php?t=16727 . Aus diesem und vielen anderen Gründen wird deshalb eine umfassende und kompetente Aufklärung der BürgerInnen im Zusammenhang mit Organspendeerklärungen gefordert. Die kürzlich im Deutschen Bundestag vom Fraktionschef der SDP, Steinmeier, geäußerte Meinung, man müsse den "Menschen auf die Pelle rücken" ist so nicht akzeptabel. Patienten-Selbstbestimmung erfordert, auch im Zusammenhang mit einer Organspende, immer eine Aufklärung, die über alle Aspekte der Spende und des Transplantationsgeschehens informiert. Davon war aber im Zusammenhang mit den beschlossenen Neuerungen keine Rede.
Der TV-Film "Wer bestimmt am Lebensende" - siehe dazu unter viewtopic.php?t=17423 - machte anhand von Einzelfällen deutlich, wie wichtig eine korrekte und einfühlsame Aufklärung ist. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk fühlt sich in seiner rechtlichen Einschätzung bestätigt.

Werner Schell
http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Siehe auch unter:
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=22341
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Organspende-Reform besiegelt

Beitrag von Presse » 15.06.2012, 15:52

Organspende-Reform besiegelt
Jahrelang wurde gerungen, jetzt gibt es eine Reform der Organspende: nach dem Bundestag haben auch die Länder der Entscheidungslösung zugestimmt. Neu geregelt wird aber noch eine ganze Menge mehr. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=815 ... nde&n=1978

Rob Hüser
phpBB God
Beiträge: 611
Registriert: 13.11.2005, 16:47

Organspende - dem nunmehr einsetzenden Druck widerstehen

Beitrag von Rob Hüser » 17.06.2012, 07:26

WernerSchell hat geschrieben:Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass eine Patientenverfügung, die auf einen Behandlungsabbruch abzielt, mit einer Organspende nicht vereinbar ist. Siehe dazu unter viewtopic.php?t=16727 . Aus diesem und vielen anderen Gründen wird deshalb eine umfassende und kompetente Aufklärung der BürgerInnen im Zusammenhang mit Organspendeerklärungen gefordert. Die kürzlich im Deutschen Bundestag vom Fraktionschef der SDP, Steinmeier, geäußerte Meinung, man müsse den "Menschen auf die Pelle rücken" ist so nicht akzeptabel. Patienten-Selbstbestimmung erfordert, auch im Zusammenhang mit einer Organspende, immer eine Aufklärung, die über alle Aspekte der Spende und des Transplantationsgeschehens informiert. Davon war aber im Zusammenhang mit den beschlossenen Neuerungen keine Rede.
Der TV-Film "Wer bestimmt am Lebensende" - siehe dazu unter viewtopic.php?t=17423 - machte anhand von Einzelfällen deutlich, wie wichtig eine korrekte und einfühlsame Aufklärung ist. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk fühlt sich in seiner rechtlichen Einschätzung bestätigt. ...
Guten Morgen Forum,
ich stimme den kritischen Anmerkungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk uneingeschränkt zu. Allerdings haben sich die parlamentarischen Gremien über solche kritischen Erwägungen hinweggesetzt, so dass nunmehr die Neuerungen in allernächster Zeit in Kraft treten werden. Es kann den BürgerInnen / Versicherten nur angeraten werden, dem gesetzlich gewollten Druck, eine Organspendeerklärung abzugeben, zu widerstehen und erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn es umfangreiche Informationen und Abklärungen zu vielfältigen Fragen (u.a. was ist der Hirntod?) gegeben hat. Weiterhin dürfte klar sein: Man muss weder eine Organspendeerklärung abgeben noch muss man eine Ablehnung begründen. Man muss sich überhaupt nicht äußern. Es ist auch, entgegen anderslautenden Bekundungen, kein zwingendes Gebot der Nächstenliebe, eine Organspendeerklärung abzuliefern. Die BürgerInnen sollten sich nicht ins Bockshorn jagen lassen.
MfG Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

Cornelia Süstersell
Full Member
Beiträge: 116
Registriert: 14.11.2005, 08:53

Organspende - dem nunmehr einsetzenden Druck widerstehen

Beitrag von Cornelia Süstersell » 18.06.2012, 06:46

Rob Hüser hat geschrieben: ... ich stimme den kritischen Anmerkungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk uneingeschränkt zu. Allerdings haben sich die parlamentarischen Gremien über solche kritischen Erwägungen hinweggesetzt, so dass nunmehr die Neuerungen in allernächster Zeit in Kraft treten werden. Es kann den BürgerInnen / Versicherten nur angeraten werden, dem gesetzlich gewollten Druck, eine Organspendeerklärung abzugeben, zu widerstehen und erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn es umfangreiche Informationen und Abklärungen zu vielfältigen Fragen (u.a. was ist der Hirntod?) gegeben hat. Weiterhin dürfte klar sein: Man muss weder eine Organspendeerklärung abgeben noch muss man eine Ablehnung begründen. Man muss sich überhaupt nicht äußern. Es ist auch, entgegen anderslautenden Bekundungen, kein zwingendes Gebot der Nächstenliebe, eine Organspendeerklärung abzuliefern. Die BürgerInnen sollten sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. .....
Hallo Rob, guter zutreffender Text. Im Übrigen wäre noch einmal zu sagen, dass für die Organspende und Transplantation erheblich mehr Personal benötigt wird. Die beklagten Organspendeerklärungen sind nicht nur auf mangelndes Interesse oder gar Ablehnung zurückzuführen, sondern haben damit auch entscheidend zu tun, dass im System einige Akteure an dem Thema nicht interessiert sind. Nicht interessiert sind insbesondere diejenigen, die nur mit beteiligt sind, aber keine ökonomischen Vorteile haben. Hier liegt der Hauptknackpunkte, und insoweit gibt es keine wirkliche Lösung. Mit Druck auf die BürgerInnen erreicht man wenig bis nichts.
MfG Cornelia
Ich trete für eine menschenwürdige Pflege ein und halte für es zwingend, mehr Pflegepersonal einzustellen.

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Weniger Organspenden: Das Problem Patientenverfügung

Beitrag von WernerSchell » 18.10.2012, 07:09

Text aus Forum
Zahl der Organspenden geht deutlich zurück
viewtopic.php?t=17960
Presse hat geschrieben:Weniger Organspenden: Das Problem Patientenverfügung
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits wiederholt deutlich gemacht, dass eine Patientenverfügung
mit einer Behandlungsabbruchserklärung eine Organspende nicht zulässt.
Siehe dazu die Beiträge in diesem Forum unter
Patientenverfügung kontra Organspendeerklärung
viewtopic.php?t=16727&highlight=organspende
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Organspende und Patientenverfügung

Beitrag von Service » 08.11.2012, 09:09

Organspende-Gesetz in Kraft - sind Patientenverfügungen anzupassen?
Mitteilung vom 7. November 2012

Seit Donnerstag (1.11.2012) gilt bundesweit das neue Transplantationsgesetz - was bedeutet das ?
Aus diesem Anlass gibt die Bundeszentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands bekannt:

Aufgrund des folgenden Aufklärungsbeitrags vom 2. 11. im wdr haben sich einige Verfügenden gemeldet, um ihre Bereitschaft zur Organspende in ihrer bei uns hinterlegten Patientenverfügung zurückzunehmen. Als Grund wurde der abschließende Absatz „Was zu bedenken ist“ im wdr-Beitrag genannt. Dort wird angeregt, Patientenverfügungen ggf. anzupassen.
„Wer rundheraus ausschließt, dass er Apparatemedizin bekommen soll, schließt im Grunde auch die Organspende aus“, heißt es dort richtig. Dass der im Grunde „fremdnützigen“ Organspende der Vorzug gegenüber den eigenen Vorstellungen zum humanen Sterben gegeben wird, ist unserer Erfahrung nach auszuschließen. Bereits 2011 hatte eine statistische Auswertung von 10.000 durch den Humanistischen Verband erstellter Standard-Patientenverfügungen ergeben, dass darin knapp über 50 % keine Option für die Organspende gewählt hatten.

Der wdr-Beitrag vom 2.11. im Wortlaut:
„Zuletzt hatten Ärzte einen deutlichen Rückgang der Spendenbereitschaft beobachtet. Was sich für potentielle Spender ändert, erfahren Sie hier.
Rund 12.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan
Bisher musste man sich um einen Organspendeausweis bemühen oder sich gegenüber seinen Angehörigen erklären, wollte man zum Spender werden. Nun werden alle Versicherten ab 16 Jahren angeschrieben, informiert, mit einem Ausweis ausgestattet und zur Entscheidung aufgefordert.
Bis wann kommt die Post zur Organspende?
Die Krankenkassen haben ein Jahr Zeit. Die Techniker Krankenkassen will ihre Versicherten bis Ende des Monats versorgt haben. Andere Kassen halten sich noch zurück, denn das Thema Organspende erscheint derzeit nicht gerade imagefördernd.
Was sind die derzeitigen Probleme?
Der Verdacht auf eine regelwidrige, kriminelle und ungerechte Organvergabe in den Unikliniken Regensburg, Göttingen und München ist noch nicht völlig aufgearbeitet. Infolgedessen ist die Verunsicherung groß. … Das Ziel ist aber, dass sich mehr Menschen zur Spende nach dem Tod bereiterklären und dies auch dokumentieren. Denn täglich sterben drei von den 12.000 Patienten auf der Warteliste. …
Was ist zu bedenken
Man sollte sich vor Augen halten, was die Organspende für das Ende auf der Intensivstation bedeutet. Hirntote sind noch warm, das Herz schlägt noch, die Brust hebt und senkt sich. Wenn der Todkranke vorher eingewilligt hat, seine Organe zu spenden, müssen sich die Angehörigen jetzt - vor dem Eingriff - verabschieden. Ohne Organspende können Angehörige beim letzten Moment dabei sein. Dann können aber die Organe kein anderes Leben retten. Auch Patientenverfügungen müssen gegebenenfalls angepasst werden: Wer rundheraus ausschließt, dass er Apparatemedizin bekommen soll, schließt im Grunde auch die Organspende aus. Denn ist der Hirntod eingetreten, müssen Betroffene an Apparate angeschlossen werden, damit die Organe bis zur Entnahme funktionsfähig bleiben.
Quelle: http://www.wdr2.de/aktuell/organspende290.html

Kommt das Thema „aktive“ Sterbe- und Suizidhilfe jetzt auch im Hospizbereich an?
Expertendiskussion über "aktive" Sterbe- und Suizidhilfe eines Brandenburger Hospizdienstes soll bewusst "offen" geführt werden
Ort: Königs Wusterhausen, Scheederstraße - 8.11., Beginn um 19 Uhr
" In der Stadtbibliothek Königs Wusterhausen findet am kommenden Donnerstag eine Podiumsdiskussion zum Thema „Aktive Sterbehilfe“ statt. Dafür konnte der ambulante Hospizdienst „Chronos“ den Palliativmediziner Christof Müller-Busch, den Neurologen Friedrich Spittler und den Theologischen Referenten Michael Coors gewinnen.
Müller-Busch ist Autor des Buches „Abschied braucht Zeit“. Spittler befasste sich in einem Buch mit dem ärztlichen Ethos und der Suizidbeihilfe. „Das wird sicher eine kontroverse und spannende Diskussion“, sagt Andrea Fuß, Leiterin des Hospizdienstes „Chronos“. „Zu diesem Thema gibt es viele Fragen und unterschiedliche Auffassungen.“ Ein wichtiger Grundsatz der Hospizbewegung laute, sinnvoll und in Geborgenheit und Würde leben bis zum Schluss. Was aber bedeute, würdevoll leben und sterben? Was bedeute aktive Sterbehilfe? Was ist ein „assistierter Suizid“ und was versteht man unter Therapiebegrenzung? Was ist erlaubt, was nicht? Was kann man bestimmen, was nicht? Diesen und anderen Fragen will man sich am Donnerstag widmen. „Der Ausgang ist ganz offen, jeder kann seine Meinung sagen“, so Andrea Fuß. .."
Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... eisst.html

Humanistischer Verband Deutschlands - Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
Wallstraße 61-65
10179 Berlin
Telefon: 030 613904-0
Fax: 030 613904-864
E-Mail: geschaeftsstelle@hvd-bb.de
Web: http://www.hvd-bb.de

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Und nun?

Beitrag von Lutz Barth » 08.11.2012, 10:07

Dass die Bundeszentrale Patientenverfügung sich zu einer Mitteilung im Zuge des Organspende-Gesetzes veranlasst sieht, ist für sich genommen durchaus lobenswert. Andererseits wäre es wünschenswert, wenn der geneigte Leser nicht im Unklaren darüber gelassen wird, ob und in welchem Umfange die Patientenverfügungen ggf. anzupassen sind. Dass hierbei die Debatte um den Hirntod einschlägig ist, drängt sich förmlich auf und da hilft m.E. der doch eher unspezifische Hinweis auf eine "fremdnützige Organspende" wenig, zumal humanes Sterben durch eine mögliche Bereitschaft zur Organspende kein Widerspruch in sich bedeuten muss.

Entscheidend ist mithin die Positionierung zur "Hirntod-Debatte", da ohne Frage der Hirntote noch "warm" ist, das Herz noch schlägt etc. Wenn der Einzelne zur Erkenntnis gelangt, für ihn sei der Hirntod gleichsam der Todeszeitpunkt, so scheint es ihm jedenfalls nicht unmöglich zu sein, seine Patientenverfügung entsprechend zu modifizieren und damit eine Organspende zu ermöglichen.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Re: Und nun?

Beitrag von WernerSchell » 08.11.2012, 10:46

Lutz Barth hat geschrieben:Dass die Bundeszentrale Patientenverfügung sich zu einer Mitteilung im Zuge des Organspende-Gesetzes veranlasst sieht, ist für sich genommen durchaus lobenswert. Andererseits wäre es wünschenswert, wenn der geneigte Leser nicht im Unklaren darüber gelassen wird, ob und in welchem Umfange die Patientenverfügungen ggf. anzupassen sind. Dass hierbei die Debatte um den Hirntod einschlägig ist, drängt sich förmlich auf und da hilft m.E. der doch eher unspezifische Hinweis auf eine "fremdnützige Organspende" wenig, zumal humanes Sterben durch eine mögliche Bereitschaft zur Organspende kein Widerspruch in sich bedeuten muss.
Entscheidend ist mithin die Positionierung zur "Hirntod-Debatte", da ohne Frage der Hirntote noch "warm" ist, das Herz noch schlägt etc. Wenn der Einzelne zur Erkenntnis gelangt, für ihn sei der Hirntod gleichsam der Todeszeitpunkt, so scheint es ihm jedenfalls nicht unmöglich zu sein, seine Patientenverfügung entsprechend zu modifizieren und damit eine Organspende zu ermöglichen.
Sehr geehrter Herr Barth,
ich hatte dem HVD zur Texteinstellung u.a. mitgeteilt:
.... Ich habe von hier aus wiederholt erklärt, dass eine Patientenverfügung mit Behandlungsabbruchserklärung keine Organspende zulässt. Überhaupt sehe ich die Neuregelungen kritisch, weil nur ungenügend auf die gehörige Aufklärung, und zwar in jeder Hinsicht (Hirntod usw.), gesetzt wird. Das Verteilen von Broschüren reicht nicht. Es wird zu sehr auf "Druck" gesetzt. Das hat Herr Steinmeier, SPD, sogar ausdrücklich im Bundestag als Rechtfertigung vorgetragen. - Das kann so nicht akzeptiert werden. Dass die Spendenbereitschaft zurückgeht, ist aus vielerlei Gründen folgerichtig. ....
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell -
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Patientenverfügung contra Organspende?

Beitrag von Lutz Barth » 08.11.2012, 14:54

Verehrter Herr Schell.
Dass das Thema insgesamt mehr Transparenz bedarf, dürfte als unstrittig gelten so wie wohl auch der Hinweis darauf, dass eine umfassende Aufklärung geboten ist.

Indes darf man/frau allerdings von einem Verband, der sich nicht selten als "Nr.1 in Sachen Patientenverfügung" sieht, erwarten, dass gerade mit Blick auf das Abfassen einer Patientenverfügung eine besondere Aufklärung zuteil wird.

Selbstverständlich können durch entsprechende Formulierungen in der Patientenverfügung die beabsichtigte Organspende abgesichert werden und zwar ungeachtet einer entfachten Ethikdebatte über das Hirntod-Kriterium; im Übrigen eine Debatte, die immer mal wieder geführt wird und es zu befürchten ansteht, dass auch diese angesichts der diametral entgegengesetzten "Werte" kaum zu befriedigen ansteht.

Meine "Kritik" war eher darauf gemünzt, dass aufgrund der Mitteilung des HVD der Eindruck entstehen könnte, als sei ein humanes Sterben "nur" ohne eine entsprechende Bereitschaft zur Organspende möglich. Dies ist mitnichten der Fall und es stünde insbesondere dem HVD gut zu Gesichte, hier für eine Aufklärung Sorge zu tragen, auch wenn im Übrigen mehr als 50% derjenigen, die die Standard-Patientenverfügungen erstellt haben, keine Option für die Organspende gewählt haben.
Interessant wäre es in diesem Zusammenhang, ob dies auch für diejenigen gilt, die die "optimale Patientenverfügung" gewählt haben, wobei sich mir die Frage aufdrängt, warum hier überhaupt eine Differenzierung geboten sein soll? Sollte eine Patientenverfügung - weil individuell abgefasst - nicht immer "optimal" sein, zumindest, dass diese den Willen und die Interessen weitestgehend berücksichtigt?

Die Debatte um das Hirntod-Konzept wird uns nicht davon entlasten, nach einer Regelung in unserer Patientenverfügung zu streben, die sowohl ein hiumanes Sterben als auch eine Organspende ermöglicht.

Zur ethischen Dimension sei mir gestattet, auf einen Beitrag von Hartmut Kreß hinzuweisen:

Hartmut Kreß
Organspende und die Auswirkung auf das Bild vom Menschen:
Ethische Gesichtspunkte
Referat anlässlich einer Veranstaltung zur Transplantationsmedizin am
26.03.2009 im Klinikum der Universität Bonn (Venusberg) >>> http://www.sozialethik.uni-bonn.de/kres ... 09-pdf.pdf <<< (pdf.)
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Organspende und Patientenverfügung - geht das?

Beitrag von Presse » 20.11.2012, 15:06

Organspende und Patientenverfügung - geht das? / Wie man mit der individuellen Formulierung einen Interessenskonflikt vermeidet

Hamburg (ots) - Der Rückgang der Organspendezahlen wird teilweise auch damit begründet, dass die Zahl der Menschen zunehme, die in einer Patientenverfügung auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten.
Mit der richtigen Formulierung kann man aber beides unter einen Hut bekommen: individuell vorsorgen und helfen.

In den kommenden Monaten erhalten alle Bürger über 16 Jahren Post von ihrer Krankenkasse. Mit dem Inkrafttreten der Organspende-Reform zum 1. November 2012 sind die Kassen verpflichtet, ihre Mitglieder regelmäßig zu Fragen der Organ- bzw. Gewebespende und Transplantation zu informieren. Ziel ist es, die Spenderbereitschaft der Menschen zu erhöhen und der seit 2010 rückläufigen Tendenz entgegen zu wirken.
Hat man sich für eine Organspende nach dem Tod entschieden, stellt sich für viele die Frage, wie das mit der eigenen Patientenverfügung zusammen passt. Grundsätzlich sind Patientenverfügung und Organspende kein Widerspruch, sollten jedoch aufeinander abgestimmt sein.

"Mit einer Patientenverfügung kann man festlegen, welche ärztlichen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht werden", erklärt Dr. Florian Meininghaus von der Landesnotarkammer Bayern. Sie gilt nur für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist und sie ist für die Ärzte grundsätzlich bindend. Die meisten Menschen bestimmen in einer solchen Verfügung, dass lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden sollen, die nicht mehr zu einer Heilung oder Besserung des Krankheitsbildes führen, sondern lediglich den Todeseintritt verzögern würden.

Auf den ersten Blick sieht man keinen Widerspruch zur Organspende:
Während die Patientenverfügung die Behandlung bis zum Todeseintritt betrifft, findet eine Organentnahme erst dann statt, wenn der Hirntod eindeutig nachgewiesen ist. Eine postmortale Organentnahme ist jedoch in der Regel nur dann möglich, wenn intensivmedizinische Maßnahmen für eine kurze Zeit beibehalten werden. Dabei handelt es sich jedoch um keine längerfristige lebensverlängernde Behandlung, welche die meisten Menschen mit ihrer Patientenverfügung gerade ausschließen wollen. "Um dies deutlich zu machen, kann sich ein klarstellender Hinweis in der Patientenverfügung empfehlen, dass die Bereitschaft zur Organspende vorgehen soll", rät Meininghaus.

Die Patientenverfügung ermöglicht es, das eigene Selbstbestimmungsrecht zu wahren und die Verantwortung für die Folgen der bedeutsamen Entscheidung über den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen nicht den Angehörigen aufzuerlegen, sondern selbst zu übernehmen. Der Inhalt einer Patientenverfügung sollte daher keine Entscheidung auf die Schnelle sein und an die individuellen Vorstellungen und Wünsche angepasst werden. Auch wenn man von seinem Notar über die Rechtsfolgen einer Patientenverfügung beraten wurde und einen persönlichen Entwurf bekommen hat, kann es sich empfehlen, diesen nochmals mit einem Arzt zu besprechen und gegebenenfalls anzupassen.

Entwirft der Notar die Patientenverfügung, fallen für die Beratung und eine etwaige Beurkundung keine weiteren Gebühren an. Zwar ist die Beurkundung keine Wirksamkeitsvoraussetzung, doch wird dadurch die Identität des Verfügenden zweifelsfrei festgestellt und es wird sichergestellt, dass der Inhalt der Patientenverfügung wirklich seinem Willen entspricht. Die Kosten betragen insgesamt rund 40 Euro.

Abdruck honorarfrei

Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren.

Bitte beachten Sie auch die Homepage: http://www.notar-recht.de

Quelle: Pressemitteilung vom 20.11.2012 Informationsdienst Notar und Recht
Pressekontakt: Nowak Communications GmbH
ABC-Straße 38
20354 Hamburg
Tel: 040-34 99 99-3
Fax: 040-34 99 99-59
mail@nowak-communications.de
http://www.nowak-communications.de

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Patientenverfügung und Organspende sind kein Widerspruch!

Beitrag von Lutz Barth » 20.11.2012, 15:55

"Grundsätzlich sind Patientenverfügung und Organspende kein Widerspruch, sollten jedoch aufeinander abgestimmt sein", so der zutreffende Hinweis in der o.a. PM des Informationsdienstes Notar und Recht.

Entgegenstehende Äußerungen verkennen die Gestaltungsmöglichkeiten, die mit einer entsprechenden Patientenverfügung eröffnet sind.

Statt "Ängste" zu schüren, sollte hierauf in der Öffentlichkeit hingewiesen werden.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Antworten