Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen ...

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Beschneidung bleibt künftig möglich

Beitrag von Presse » 10.10.2012, 10:00

Beschneidung bleibt künftig möglich

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen „Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Das Bundeskabinett hat heute eine Regelung verabschiedet, die die unterschiedlichen Interessen in einen angemessenen Ausgleich bringt. Der ausgewogene Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums eröffnet die große Chance, die durch das Urteil des Landgerichts Kölns entstandene rechtliche Verunsicherung zu beseitigen. Die Regelung ist das Ergebnis intensiver Arbeit und Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure, die in Expertengesprächen wie in der Ressortbefassung ihr Wissen und ihre Erfahrung eingebracht haben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung orientiert sich auf der Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages auch weitgehend an den Überlegungen des Deutschen Ethikrates.
Der neue § 1631d BGB stellt klar, dass die Beschneidung in Deutschland auch künftig möglich ist. Die rechtssystematische Einordnung in das Personensorgerecht des Bürgerlichen Gesetzbuches stellt klar, dass eine Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen Jungen im Rahmen des elterlichen Sorgerechts unter Voraussetzungen möglich ist. Dem Gesundheitsschutz des Kindes wird durch die Bindung an die Regeln der ärztlichen Kunst, die davon umfasste effektive Schmerzbehandlung und das Erfordernis umfassender Aufklärung Rechnung getragen. Die Regelung zwingt die Gerichte nicht zu einer Erforschung religiös motivierter Beschneidung.
Der heutige Beschluss des Kabinetts ist bereits ein wichtiges Signal, um die entstandene Verunsicherung zu beseitigen. Die parlamentarischen Beratungen können jetzt intensiv aufgenommen werden.
Zum Hintergrund:
Nach dem Grundgesetz haben Eltern das Recht auf Erziehung. Die Erziehung liegt primär in der Verantwortung der Eltern. Dazu gehört auch, dass sie sämtliche Fragen, die ihre Kinder betreffen, entscheiden können – auch eine Beschneidung des Jungen nach Regeln der ärztlichen Kunst. Der Staat hat dann ein Wächteramt, wenn im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung droht. Das Bundesjustizministerium hat eine Regelung vorgelegt, die nur auf die Beschneidung von Jungen beschränkt ist, die noch nicht selbst entscheiden können.
In einem Urteil vom 7. Mai 2012 hat eine kleine Strafkammer des Landgerichts Köln die Auffassung vertreten, bei einer an einem vierjährigen Jungen ohne medizinische Indikation vorgenommenen Beschneidung handele es sich trotz Einwilligung der Eltern um eine rechtswidrige Körperverletzung. Die Einwilligung der Eltern sei unbeachtlich, weil die Beschneidung entgegen den Anforderungen des Kindschaftsrechts nicht dem Kindeswohl diene.
Durch die Entscheidung des Landgerichts Köln ist erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden, denn bis zu deren Bekanntwerden Ende Juni 2012 war in der Rechtspraxis unbestritten, dass Eltern grundsätzlich auch in eine nicht medizinisch indizierte, zum Beispiel religiös motivierte, Beschneidung einwilligen können. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung deshalb am 19. Juli 2012 aufgefordert, „im Herbst 2012 … einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.“
Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf hat die Bundesregierung den Auftrag des Deutschen Bundestages erfüllt. Nach dem Regelungsvorschlag soll im Recht der elterlichen Sorge klargestellt werden, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. Voraussetzungen, unter denen die Eltern in eine Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können, sind danach:
Erstens: Die Beschneidung muss fachgerecht und deshalb möglichst schonend und mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung durchgeführt werden.
Zweitens: Die Beschneidung darf nur nach einer vorherigen umfassenden Aufklärung erfolgen.
Drittens: Eltern müssen den Kindeswillen bei dieser Frage entsprechend mit einbeziehen.
Viertens: Eine Ausnahmeregelung greift, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet wird, z.B. bei gesundheitlichen Risiken.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.10.2012
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Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
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Beschneidungsgesetz

Beitrag von Presse » 10.10.2012, 10:11

Graumann: Politiker haben für Beschneidungsgesetz Lob und Respekt verdient/ "Wir sind doch keine Gruppe von Sadisten und Masochisten"

Bonn/Frankfurt (ots) - Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung. "Der Gesetzentwurf ist sehr gelungen und geglückt", sagte er im PHOENIX-Interview. Die Politik in Deutschland habe zügig, verantwortungsbewusst und sensibel gehandelt.
"In diesem Fall haben unsere Politiker viel Lob und Respekt verdient."

Zur geplanten Qualifikation von Beschneidern bemerkte Graumann:
"Wir müssen überlegen, wie wir eine solche Zertifizierung vornehmen."
Dabei gehe es um die Frage der Schmerzlinderung und der Schmerzbehandlung. "Diese Dinge gab es bisher nicht. Hier müssen wir auch selbst unsere Hausaufgaben machen."

Kritikern der Beschneidungspraxis, wie z. B. der Kinderhilfe, trat Graumann entschieden entgegen. Man nehme die Bedenken ernst. Doch habe man eine jahrtausendelange Erfahrung mit der Beschneidung. "Wir sind doch keine Gruppe von Sadisten und Masochisten." Zum Kindeswohl gehöre es auch, in einer Gesellschaft leben zu können, die "tolerant und liberal ist und anderen Respekt erweist". Es gehöre auch dazu, in einer Gemeinschaft leben zu dürfen, die Identität und Geborgenheit vermittle. Dies sei in einer "sehr emotional geführten Debatte" zu kurz gekommen, so Graumann.

Die aktuelle der Debatte sei ein "Toleranztest für unsere Gesellschaft", betonte Graumann gegenüber PHOENIX. "Ich glaube, wir werden ihn jetzt doch bestehen. Mehr oder weniger glanzvoll. Wenn wir einige Kritiker doch noch gewinnen könnten, dann wäre es noch viel schöner."

Das gesamte Interview gibt es im PHOENIX-YouTube-Kanal unter: http://www.youtube.com/watch?v=rep-1tlA ... plpp_video

Quelle: Pressemitteilung vom 10.10.2012 PHOENIX
Pressekontakt: PHOENIX-Kommunikation
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Beschneidung: Jetzt muss der Bundestag ran

Beitrag von Presse » 10.10.2012, 16:15

Beschneidung: Jetzt muss der Bundestag ran
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Beschneidung gebilligt. Der Zentralrat der Juden spricht von einem bestandenen Toleranztest,
Kinderärzte bleiben skeptisch. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=823 ... ung&n=2263

Cicero
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Rituelle Beschneidung bei Kleinkindern verfassungswidrig

Beitrag von Cicero » 11.10.2012, 06:49

Presse hat geschrieben:Beschneidung bleibt künftig möglich
Rituelle Beschneidung ist bei Kleinkindern verfassungswidrig - Ja, was denn sonst?

Ich habe die Debatten über die Beschneidung aus rituellen Gründen bei kleinen Kindern mit großem Interesse verfolgt und bin doch ein wenig erstaunt darüber, dass sozusagen im Eilverfahren eine Legalisierung solcher Vorgänge erfolgen soll. Wenn man die Kommentare der interessierten Verbände richtig deutet, scheint die Politik gegenüber den uralt Bräuchen, die mit einem modernen Verständnis über Gott und die Welt nichts mehr zu tun haben, ungeknickt.
Gut ist, dass z.B. die Kinderärzte gegen die geplanten gesetzlichen Regelungen votieren. Dort ist nämlich der entsprechende medizinische Sachverstand versammelt. Mediziner sehen für rituelle Beschneidungen weder eine hygienische noch eine medizinische Indikation. Sie beschreiben sogar eindrucksvoll die Schmerzhaftigkeit und die mögliche lebenslange Belastung durch solche Eingriffe. Dafür gibt es auch offensichtlich gute Beispiele. Noch gestern berichtete das Fernsehen über ein entsprechendes Einzelschicksal.
Verfassungsrechtlicher und sonstige Juristen, die das richtige Verständnis über den hohen Wert der körperlichen Unversehrtheit besitzen, lehnen die Beschneidung bei Kleinkindern ohnehin ab. Andere Rechte, z.B. Recht der Religionsfreiheit der Eltern oder Erziehungsrecht müssen klar gegenüber dem Recht auf körperliche Unversehrtheit zurücktreten.
Unser Grundgesetz ist bewusst in Abkehr von der Wertneutralität der Weimarer Verfassung formuliert worden und muss nun machtvoll für den Erhalt der Werte zur Geltung kommen, die unserem Rechtsstaat herausragend wichtig erscheinen müssen.
Ich bin mit anderen sicher, dass ein Durchwinken des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag das Bundesverfassungsgericht ins Spiel bringen muss!

Cicero
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Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

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Rituelle Beschneidung darf im Judentum kein Tabu sein.

Beitrag von Gaby Modig » 13.10.2012, 17:08

Rituale "Die jüdische Gemeinde muss über Beschneidung reden"
Das Thema Beschneidung darf im Judentum kein Tabu sein. Im Interview spricht sich Stephan Kramer,
Generalsekretär des Zentralrats der Juden, für eine offene Debatte aus.
... http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... etzentwurf

Dort heißt es u.a.:
Ich habe mehrere Rabbiner gefragt: Wir haben so vieles abgeschafft, was in der Thora steht, warum nicht auch das?
Dazu wäre zu sagen:
Na endlich! So können wir uns auf der Basis unserer grundgesetzlichen Ordnung verständigen.

G.M.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Rituelle Beschneidung darf im Judentum kein Tabu sein.

Beitrag von Rob Hüser » 14.10.2012, 10:30

Gaby Modig hat geschrieben:Rituale "Die jüdische Gemeinde muss über Beschneidung reden"
Das Thema Beschneidung darf im Judentum kein Tabu sein. Im Interview spricht sich Stephan Kramer,
Generalsekretär des Zentralrats der Juden, für eine offene Debatte aus.
... http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... etzentwurf
Dort heißt es u.a.:
Ich habe mehrere Rabbiner gefragt: Wir haben so vieles abgeschafft, was in der Thora steht, warum nicht auch das?
Dazu wäre zu sagen:
Na endlich! So können wir uns auf der Basis unserer grundgesetzlichen Ordnung verständigen. ...
Die rituelle Beschneidung ist eine Körperverletzung, die vielfältige medizinische und rechtliche Fragen berührt. Dies hat nicht erst das Landgericht Köln so "erfunden". Das Landgericht in Köln hat lediglich Recht zur Geltung gebracht!
Für mich ist deutlich geworden, dass es für die medizinische Seite keine plausible Begründung gibt, die die rituelle Beschneidung rechtfertigen könnte. Juristisch ist, wie bereits eindrucksvoll dargelegt wurde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit so dominierend, dass eine Abwägung mit der Religionsfreiheit der Eltern bzw. dem Erziehungsrecht klar zu Gunsten der körperlichen Unversehrtheit des Kindes ausfallen muss.
Dass nunmehr über die religiösen Grundlagen der Beschneidung diskutiert werden soll, ist löblich. Denn immerhin leben wir im Abendland, das sich gegenüber früheren Strukturen rechtsstaatliche Prinzipien erkämpft hat. Alte Rituale, die vielleicht vor tausenden von Jahren entwickelt worden sind, gehören folgerichtig auf den Prüfstand moderner Erwägungen. Wer sich dem verschließen will, hat die neue Werteordnung der Bundesrepublik, die wir uns in Abkehr zu früheren Auffasssungen gegeben haben, nicht verstanden.
Dies muss auch der Deutsche Bundestag bei seinen Beratungen über den vorliegenden Gesetzentwurf, der verfassungsrechtloch so nicht haltbar ist, bedenken.

Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Beschneidung: Die Skepsis der Pädiater

Beitrag von Herbert Kunst » 22.10.2012, 06:59

Hinsichtlich der rituellen Beschneidung bei Kleinkindern fand ich einen interessanten Beitrag in der Ärzte Zeitung vom 22.10.2012:

Beschneidung: Die Skepsis der Pädiater
Unausgegoren, katastrophal - die Kritik der Pädiater am Gesetzentwurf zur Beschneidung ist eindeutig. Sie sehen die UN- Kinderrechtskonvention verletzt - und das Gesetz quasi schon zur Verhandlung in Karlsruhe. Aber die Kinderärzte haben einen Kompromissvorschlag. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=824 ... ung&n=2289

In diesem Beitrag wird das Thema aus der Sicht der Kinderärzte kritisch beleuchtet und die jetzt vorliegende Gesetzesinitiative als medizinisch und rechtlich nicht haltbar bezeichnet. Die Lösung könne darin bestehen, die Kinder / Jugendlichen etwa ab 14 Jahren selbst entscheiden zu lassen. Dieser Vorschlag entspricht auch dem, was hier bereits seit längerer Zeit mehrheitlich für möglich und zulässig erachtet wird. Es geht also nicht darum, ein religiöses Brauchtum gänzlich zu verhindern, sondern darum, das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten.

Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Körperverletzung oder religiöse Pflicht?

Beitrag von Presse » 30.10.2012, 14:06

Körperverletzung oder religiöse Pflicht?

Mit seinem Urteil vom 7. Mai 2012, nach dem die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen eine rechtswidrige Körperverletzung darstellt, hat das Landgericht Köln für heftige Reaktionen gesorgt. Die Bundesregierung möchte mit einem Gesetzentwurf, den sie den Ländern zur ersten Stellungnahme vorlegt, die entstandene Rechtsunsicherheit beseitigen.

Der Bundesrat befasst sich mit den Plänen der Bundesregierung in seiner nächsten Plenarsitzung am 2. November 2012 im sogenannten Ersten Durchgang.

Bisher unbestrittene Rechtspraxis

Ausgangspunkt der entstandenen rechtlichen Verunsicherung vieler Eltern und der medizinischen Praxis ist die Auffassung der Kleinen Strafkammer, dass die Beschneidung der Vorhaut eines minderjährigen (hier vierjährigen) Jungen, die mit Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern aus religiösen Gründen vorgenommen wurde, eine rechtswidrige Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt. Die Einwilligung der Eltern sei unbeachtlich, weil die Beschneidung entgegen den Anforderungen des Kindschaftsrechts nicht dem Kindeswohl diene.

Dieses Urteil hat allgemein zu erheblichen Diskussionen geführt, da in der Rechtspraxis bisher unbestritten war, dass Eltern grundsätzlich auch in eine religiös motivierte Beschneidung (Zirkumzision) rechtswirksam einwilligen können.

Nach dem Kölner Richterspruch haben viele Krankenhäuser angekündigt, derartige Eingriffe vorerst nicht mehr durchzuführen.

Problematische Zwangslage

Hierdurch sind viele gläubige Menschen in einen schwierigen Zielkonflikt geraten, da neben medizinischen Ursachen hauptsächlich religiöse Gründe Anlass für Zirkumzisionen sind. Die Beschneidung hat vor allem im Judentum und Islam große religiöse Bedeutung. Im Judentum steht sie symbolisch für den Bund zwischen Gott und dem jüdischen Volk und gilt als bindendes Gebot von höchster Bedeutung. Die Grundlage findet sich in der Tora. Auch im Islam gilt die Beschneidung bei Sunniten und Schiiten als islamische Pflicht beziehungsweise empfohlene Tradition und gehört zu den Glaubensüberzeugungen der Muslime.

Gesetzentwurf soll für Klarheit sorgen

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf soll für Rechtssicherheit sorgen und die Konfliktlage der betroffenen Eltern auflösen. Daher stellt er klar, dass die Eltern grundsätzlich in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird. Dazu gehört allerdings eine wirkungsvolle Schmerzbehandlung. Auch von Religionsgemeinschaften vorgesehene Beschneider sind in den ersten sechs Monaten nach der Geburt berechtigt, die Eingriffe vorzunehmen.

Ausschüsse wollen Anwendungsproblemen vorbeugen

Der Rechts- und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Sie wollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren aus ihrer Sicht noch offene Fragen im Zusammenhang mit Beschneidungen klären, die nicht von Ärzten vorgenommen werden. Hierbei geht es ihnen um die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Regeln der ärztlichen Kunst" und "wirkungsvolle Schmerzbehandlung". Beide Ausschüsse betonen, dass sie die religiösen Rechte nicht infrage stellen, sondern lediglich späteren Anwendungsproblemen des Gesetzes vorbeugen wollen. Die anderen beratenden Ausschüsse erheben gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen. Der Bundesrat entscheidet über den Inhalt seiner Stellungnahme am 2. November 2012.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.10.2012
http://www.bundesrat.de/DE/service/them ... idung.html


Zum Beratungsvorgang:
http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_8396 ... 97-12.html

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Beschneidung passiert Bundesrat

Beitrag von Presse » 05.11.2012, 07:37

Ärzte Zeitung, 04.11.2012

Gesetzentwurf
Beschneidung passiert Bundesrat

BERLIN (dpa). Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen hat die erste Hürde im Bundesrat genommen.
Einwendungen gegen die Regelung fanden am Freitag in der Länderkammer keine Mehrheit. Der Eingriff soll in Deutschland erlaubt bleiben, wenn die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden.
.... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=825 ... ung&n=2318[/i]

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Beschneidung - Pädiater geschlossen dagegen

Beitrag von Presse » 07.11.2012, 07:42

Ärzte Zeitung, 07.11.2012
Beschneidung - Pädiater geschlossen dagegen
BAD ORB (ras). Alle pädiatrischen Verbände in Deutschland und Europa haben sich gegen die medizinisch nicht nötige Beschneidung an noch nicht religionsmündigen Jungen ausgesprochen.
... mehr .... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=826 ... ung&n=2328

Gerhard Schenker
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Beschneidung - Pädiater geschlossen dagegen

Beitrag von Gerhard Schenker » 07.11.2012, 08:05

Presse hat geschrieben: ... Beschneidung - Pädiater geschlossen dagegen
BAD ORB (ras). Alle pädiatrischen Verbände in Deutschland und Europa haben sich gegen die medizinisch nicht nötige Beschneidung an noch nicht religionsmündigen Jungen ausgesprochen. ....
Die rituelle Beschneidung bei kleinen Jungs kann juristisch nicht gerechtfertigt werden. Erfreulich ist, dass sich die Pädiater, sie kennen sich mit Kindern aus, klar positioniert haben. Es kann und darf nicht sein, dass alte Bibeltexte, Geschichten ohne wissenschaftlichen Hintergrund, unsere verfassungsmäßige Ordnung aushebeln können. Die Grundlagen der bundesdeutschen Verfassung gelten auch für die verschiedenen Religionen.

G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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Expertenanhörung zum Thema Beschneidung

Beitrag von Presse » 07.11.2012, 12:19

Rechtsausschuss beschließt Expertenanhörung zum Thema Beschneidung
Rechtsausschuss
Berlin: (hib/VER) Der Rechtsausschuss wird am Montag, 26. November 2012, eine Expertenanhörung zum Thema Beschneidung durchführen. Das haben die Ausschussmitglieder in ihrer Sitzung am Mittwochvormittag einstimmig beschlossen. Beginn der Anhörung wird um 12 Uhr sein. Im Mittelpunkt wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ (Drucksachen-Nummer liegt noch nicht vor) sein.
Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres vollständigen Namens und Geburtsdatums direkt beim Rechtsausschuss per E-Mail ( rechtsausschuss@bundestag.de ) oder Fax (030/227-36081) anmelden.

Quelle: Mitteilung vom 07.11.2012
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

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Beschneidung - Alternativ-Entwurf aus der Opposition

Beitrag von Presse » 13.11.2012, 07:50

Ärzte Zeitung online, 12.11.2012
Beschneidung - Alternativ-Entwurf aus der Opposition
Die Bundesregierung hat Anfang des Monats einen Gesetzentwurf zur Beschneidung vorgelegt. Drei Frauen aus der Opposition haben jetzt ihren Vorschlag vorgestellt.
BERLIN. Frauen der Oppositionsfraktionen haben einen alternativen Gesetzentwurf zur Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen vorgelegt.
Wie Marlene Rupprecht (SPD), Diana Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) am Montag in Berlin mitteilten, müssten nach ihrem Entwurf die Jungen das 14. Lebensjahr vollendet haben.
...(mehr) http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... schneidung

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Beschneidung - Spielraum ?

Beitrag von Presse » 23.11.2012, 07:05

Deutsches Ärzteblatt vom 22.11.2012:
Beschneidung: Regierung will Religionsgesellschaften Spielraum lassen
Berlin – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat heute im Bundestag den Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur künftigen Zulässigkeit der Beschneidung von Jungen verteidigt. Er sei das Ergebnis wochenlanger intensiver Beratungen mit den unterschiedlichsten Gruppen, betonte sie. Beschneidung gehöre zur Religionsausübung gläubiger Juden und Muslime, und deshalb habe man sich um eine umsetzbare Vorgabe bemüht.
….
Knapp 70 Mitglieder der Oppositionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben einen zweiten, gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/11430 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf ). Er orientiert sich an der Auffassung, dass die körperliche Unversehrtheit des Kindes ein hohes, verfassungsrechtlich zu schützendes Gut sei. Damit folge die Gesetzesinitiative dem Leitbild des Kindes als Träger von Grundrechten, wie es vom Bundesverfassungsgericht und den Vereinten Nationen in der Kinderrechtskonvention geprägt worden sei, heißt es in diesem Entwurf.

…. Weiter lesen unter …. http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52492

Deutsches Ärzteblatt print
Pro & Kontra: Religiöse Beschneidungen
http://www.aerzteblatt.de/archiv/128360

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An der Beschneidung scheiden sich die Geister

Beitrag von Presse » 26.11.2012, 08:02

Bundestag: An der Beschneidung scheiden sich die Geister
Die Debatte zur Beschneidung von Jungen hat gezeigt: Der Bundestag tendiert dazu, religiöse Rituale nicht anzutasten. Für Kinder- und Jugendärzte bleibt die Beschneidung Körperverletzung. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=827 ... ung&n=2369

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