Hallo,
mich würd ja mal interessieren, warum das Kündigungsrecht einer Seniorenresidenz (Altersheim etc.) nicht als übermässige Bindung bzw. Persönlichkeitsverletzung angesehen wird?
Die Residenz kann ja bekanntlich nur wegen Fehlverhaltens oder schlechtem gesundheitlichem Zustand des Pensionärs künden.
Wie rechtfertig sich das?
MLG
Kündigungsrecht seitens der Seniorenresidenz
Moderator: WernerSchell
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Kündigungsrecht > Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Hallo,
die vertraglichen Grundsätze sind für den Heimbereich im Wesentlichen im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz des Bundes festgelegt (siehe u.a. § 12).
Danach erfordert die Kündigung durch den Träger einen wichtigen Grund. Dies ist wohl mit Absicht deshalb so geregelt,
weil hier von einer besonderen Schutzbedürftigkeit der Bewohner ausgegangen wurde.
Wenn es einen konkreten Grund für die Nachfrage gibt, kann ggf. spezieller geantwortet werden.
MfG Gerhard Schenker
Siehe auch unter
viewtopic.php?t=16318&highlight=wbvg
viewtopic.php?t=16056&highlight=wbvg
viewtopic.php?t=11074&highlight=wbvg
viewtopic.php?t=11074&highlight=wbvg
viewtopic.php?t=10986&highlight=wbvg
die vertraglichen Grundsätze sind für den Heimbereich im Wesentlichen im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz des Bundes festgelegt (siehe u.a. § 12).
Danach erfordert die Kündigung durch den Träger einen wichtigen Grund. Dies ist wohl mit Absicht deshalb so geregelt,
weil hier von einer besonderen Schutzbedürftigkeit der Bewohner ausgegangen wurde.
Wenn es einen konkreten Grund für die Nachfrage gibt, kann ggf. spezieller geantwortet werden.
MfG Gerhard Schenker
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