Ärzte Zeitung, 14.09.2012
Keine Haftung trotz Kunstfehlers
Ärzte haften für eindeutig nachgewiesene Behandlungsfehler. So weit, so klar. Doch es gibt Ausnahmen, wie ein neues Urteil zeigt.
KOBLENZ (mwo). Unsicherheit eingestehen, Fehler erkennen und daraus die Konsequenzen ziehen - das ist mit einem Beschluss des
Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz für Ärzte attraktiver geworden.
.... Az.: 5 U 1510/11
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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... 14-_-Recht
Keine Haftung trotz Kunstfehlers
Moderator: WernerSchell
Arzt haftet nicht zwangsläufig für groben Behandlungsfehler
OLG: Arzt haftet nicht zwangsläufig für groben Behandlungsfehler
Freitag, 14. September 2012
Koblenz – Ein Arzt haftet nicht zwangsläufig für einen groben Behandlungsfehler, wenn der Patient eine dringend notwendige
anschließende Behandlung durch einen anderen Mediziner verweigert. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen entschieden.
Es bestätigte damit ein zuvor gefälltes Urteil des Landgerichts Trier.
.... weiter lesen unter .... http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51662
Freitag, 14. September 2012
Koblenz – Ein Arzt haftet nicht zwangsläufig für einen groben Behandlungsfehler, wenn der Patient eine dringend notwendige
anschließende Behandlung durch einen anderen Mediziner verweigert. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen entschieden.
Es bestätigte damit ein zuvor gefälltes Urteil des Landgerichts Trier.
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