Keine Haftung trotz Kunstfehlers

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Keine Haftung trotz Kunstfehlers

Beitrag von Presse » 15.09.2012, 06:40

Ärzte Zeitung, 14.09.2012
Keine Haftung trotz Kunstfehlers
Ärzte haften für eindeutig nachgewiesene Behandlungsfehler. So weit, so klar. Doch es gibt Ausnahmen, wie ein neues Urteil zeigt.
KOBLENZ (mwo). Unsicherheit eingestehen, Fehler erkennen und daraus die Konsequenzen ziehen - das ist mit einem Beschluss des
Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz
für Ärzte attraktiver geworden.
.... Az.: 5 U 1510/11
.... weiter lesen unter .....
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... 14-_-Recht

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Arzt haftet nicht zwangsläufig für groben Behandlungsfehler

Beitrag von Presse » 15.09.2012, 08:17

OLG: Arzt haftet nicht zwangsläufig für groben Behandlungsfehler
Freitag, 14. September 2012
Koblenz – Ein Arzt haftet nicht zwangsläufig für einen groben Behandlungsfehler, wenn der Patient eine dringend notwendige
anschließende Behandlung durch einen anderen Mediziner verweigert. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen entschieden.
Es bestätigte damit ein zuvor gefälltes Urteil des Landgerichts Trier.
.... weiter lesen unter .... http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51662

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