Schwerstbehinderter Mann mit Persönlichem Budget muss professionelle Pflege- und Assistenzkräfte nicht im Rahmen des Arbeitgebermodells auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TöVD) vergüten
Behinderte Menschen haben im Rahmen des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß § 17 Sozialgesetzbuch (SGB) IX keinen Anspruch darauf, dass von ihnen nach dem so genannten Arbeitgebermodell beschäftigte Assistenz- und Pflegekräfte in Anwendung des TöVD mit allen Nebenleistungen vergütet werden. Dies entschied das Sozialgericht (SG) Dortmund mit Urteil vom 26.03.2012 – S 62 SO 5/10 -.
Persönliches Budget und Tarifbindung
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WernerSchell
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