Heim reagiert mit Klage auf Hinweis zu Pflegemängeln

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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ThomasWA
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Heim reagiert mit Klage auf Hinweis zu Pflegemängeln

Beitrag von ThomasWA » 14.07.2012, 14:53

Heim reagiert mit Klage auf Hinweis zu Pflegemängeln

Guten Tag zusammen!

Meine Mutter wurde nach einem Schlaganfall, diversen Klinikaufenthalten und Reha leider zum Pflegefall. Zunächst Kurzzeitpflege und dann nahtlos zur dauerhaften, stationären Pflege übergehend. Der Heim Vertrag lautete auf ein fest zugewiesenes Zimmer und war unbefristet.

Während eines Klinikaufenthaltes wurde meine Mutter ohne mein Wissen (Vorsorgebevollmächtigter) in einen anderen Raum verlegt, der kein Bewohnerzimmer sondern ein Aufenthaltsraum gewesen ist. Keine sanitäre Anlagen (auch wenn Muttern bettlägrig ist) die vertraglich zugesichert waren, als "Waschstelle" diente die im Raum befindliche Küchenzeile. Einen Preisnachlass gab es dennoch nicht. Die Aussicht auf den Umzug in ein richtiges Zimmer (wie vertraglich festgehalten) war ungewiss. Das ursprüngliche Zimmer meiner Mutter wurde anderweitig vermietet.

Dem nicht genug. Sie wurde bei diversen Mahlzeiten "vergessen", bekam nicht immer das per Speiseplan ausgesuchte Menu, Getränke wie auch Bettklingel waren oft außerhalb der Reichweite meiner Mutter. Folge daraus -> subkutane Flüssigkeitsversorgung. Die Wäsche musste ich selbst waschen, auf Anordnung des Personals, weil Mutter einen Infekt hatte.

Eine Mobilisierung (soziale Kontakte, Veranstaltungen etc.) gab es nicht. Ferner wurde das Personal frech und entwürdigend, in dem es sich abfällig über diverse Durchfälle meiner Mutter äußerte - ich war mit einem weiteren Zeugen selbst mit dabei.

Alle Klärungsversuche beim Personal und auch des Heimbeirates waren vergebens. Schließlich wandte ich mich an die zuständige Aufsichtsbehörde, kündigte den Heimvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ließ meine Mutter verlegen. Die Kündigung wurde stillschweigend hingenommen. Die Aufsichtsbehörde war in dem Heim, dort wurde erwartungsgemäß alles abgestritten.

Als "Antwort bzw. Reaktion des Heimes" erhielt ich kurze Zeit später eine strafbewährte Unterlassungsklage zugestellt. Ich solle für immer schweigen! Angeblich habe ich die Ehre des Heimes verletzt. Nach der Ehre meiner Mutter fragte niemand. Ich nenne sowas einen Maulkorb zwecks Vertuschung!

Nur weil ich Prozesskostenhilfe bekomme kann ich mich wehren, ansonsten wäre ich schutzlos ausgeliefert.

Ich werde als realitäts- und wahrheitsfremd tituliert. Ferner bezichtigt man mich des Missbrauchs meiner Vorsorgevollmacht, weil ich nicht im Sinne meiner Mutter handeln würde. Das dies an den Harren herbeigezogen ist brauche ich hier glaube ich nicht extra zu erwähnen.

In ein paar Wochen geht es zur Verhandlung, nach dem eine Güteverhandlung gescheitert ist. Die Gegenseite lehnte einen Vergleich ab und beharrt darauf, dass ich in allen Punkten lüge. Eine Versicherung an Eides statt habe ich gegenüber der Aufsichtbehörde seinerzeit schon abgelegt. Es sind Fakten und keine Erfindungen und es gibt Zeugen meinerseits.

Warum erzähle ich das?

Man liest und hört immer wieder von Courage die man besitzen soll um Pflegemissstände zu melden. Was nützt aber die Courage, wenn man anschließend vor Gericht gezerrt wird und ggf. Kosten tragen muss die man sich nicht leisten kann. 10000 € oder Haft soll verhängt werden, wenn ich von meinen Aussagen nicht zurücktrete bzw. diese nicht unterlasse.

Solange Heime mit solchen Mitteln arbeiten muss man sich nicht wundern wenn es irgendwann zu Zuständen wie im Saarland kommt. Die wenigen Angehörigen die sich zur Wehr setzen und sich zu meiner Anzeige hinreißen lassen werden so mundtot gemacht. Ich finde sowas als einen ganz eigenen Skandal.

Ich dachte einfach, dass solche Medaillenseiten mal aufgezeigt werden sollten. Ich danke für Ihr Interesse.

Gruß

Thomas

Herbert Kunst
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Heim - Pflegemängel - Rügen - Klagen

Beitrag von Herbert Kunst » 14.07.2012, 15:27

Sehr geehrter Herr ThomasWA,

ich habe die o.a. Ausführungen mit Interesse gelesen und bin erstaunt, sogar ein wenig entsetzt über das Vorgehen des Heimes. Wenn es belegbar grafierende Mängel bzw. Vertragsverstöße gegeben hat, wäre eher eine Entschuldigung angesagt.
Allerdings scheint das Heim, anwaltlich beraten, die Flucht nach vorne anzureden. Es ist in der Tat möglich, dass ein Heimträger auf Rufschädigung plädieren kann. Ggf. kann nicht nur Unterlassung von Behauptungen verlangt, sondern sogar Schadensersatz eingeklagt werden. Das nur zur Rechtslage.
Ich gehe einmal davon aus, dass die die festgestellten Mängel allesamt schriftlich gut dokumentiert worden sind und die Zeugen mit klaren Aussagen zur Verfügung stehen (und nicht umkippen). Wurde die Pflegedokumentation beigezogen? Darin müssen ja alle wichtigen pflegerischen Handlungen vermerkt sein. Folglich werden sich daraus auch die Unterlassungen ableiten lassen. Was hat denn die Heimaufsicht unternommen? Wurde die Pflegekasse bzw. der MDK eingeschaltet? Der MDK war und ist eher für die medizinisch-pflegerischen Zustände da. Man hätte eine anlassbezogene und unangemeldete Überprüfung erbitten können.
Wurde die Unterbringung der Mutter in einem nicht zur Pflege geeigneten Zimmer gehörig gerügt bzw. eine eventuelle Entgeltminderung eingefordert? Ggf. könnte sie jetzt noch gefordert werden!
.... Soweit für den Moment! Siehe auch unter viewtopic.php?t=15865

Gruß Herbert Kunst
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Rob Hüser
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Pflegemängel sind bekannt - Gesetzgeber reagiert nicht

Beitrag von Rob Hüser » 14.07.2012, 15:48

Hallo,
H.K. hat die Situation zutreffend beschrieben. Ich ergänze nur:
Dass es beklagenswerte Pflegemängel gibt, ist allseits bekannt. Darüber wird seit Jahren auch diskutiert und nach Lösungen gesucht. Siehe z.B. unter
3. Pflege-Qualitätsbericht des MDS 2012 - weiterhin Mängel
viewtopic.php?t=17239
Missstände in der Altenpflege - Gesetzgeber verantwortlich
viewtopic.php?t=17439
Konkrete Verbesserungen in der Pflege gefordert
viewtopic.php?t=17044
Pflegemängel .... zeigen dringenden Handlungsbedarf auf
viewtopic.php?t=17274
Gute Pflege - BürgerInnen werden im Stich gelassen
viewtopic.php?t=17411
Wir alle müssen an den Gesetzgeber ran. Offensichtlich sind die Kassen und Trägerverantwortlichen nicht in der Lage oder bereit, die Situation der älteren und pflegebedürftigen Menschen entscheidend zu verbessern.
MfG Rob

siehe auch unter
viewtopic.php?p=67478#67478
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

ThomasWA
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Beitrag von ThomasWA » 14.07.2012, 15:56

Hallo Herr Kunst,

eine Entschuldigung wäre das was ich eigentlich erwartet hätte... eine Einsicht, dass es so nicht richtig sein kann. Nichts dergleichen, statt dessen lieber den Knüppel auspacken und feste auf die Angehörigen schlagen. Hauptsache die eigene Weste bleibt weiß. Wie es wirklich läuft haben Sie ja lesen können.

Die Rechtslage bei ungerechtfertigten Vorwürfen ist mir klar. Ungerechtfertigt war hier gar nichts. Es ist sogar vertraglich vorgesehen, dass man sich bei Problemen an den Heimbeirat wenden kann (ist schriftlich erfolgt), die Pflegekasse oder die Heimaufsicht. Die Pflegekasse hatte ich nicht informiert, weil mir der Schritt noch drastischer erschien. Ich wollte kein Aufsehen erregen, aber dafür sorgen, dass diese Umstände enden. Für meine Mutter endeten sie mit der Verlegung. Das kann es aber nicht sein.

Es gibt meinerseits 3 Zeugen von denen 2 gehört werden. Umkippen tun die sicher nicht. Hauptzeuge bin ich selbst, da ich am häufigsten (nämlich täglich) anwesend war. Es kann ja auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, dass ich immer noch 3, 4 oder 5 Zeugen mitbringen muss wenn ich Besuche in einem Heim mache - womöglich ausgestattet mit Kamera und Diktiergerät, wenn Sie verstehen was ich meine.

Ob der MDK anwesend war entzieht sich ebenso meiner Kenntnis wie ob es großartige Rügen gab. Von letzterem ist nicht auszugehen, weil die Aufsichtsbehörde mir mitteilte, dass alles "unter dem Würdigungsrahmen" liegen würde.

Die Pflegedokumentation habe ich selbst nie gesehen, auch ist sie meinem Anwalt unbekannt. Ob sie beim Gerichtstermin hinzugezogen wird weiß ich nicht. Aber selbst wenn..... wir wissen doch beide, dass in der Doku sicher niemand Pflegemissstände festhalten wird. Diese Dokus sind m.E. immer etwas "geschönt".

Eine Entgeltrückforderung wurde gemacht, jedoch vom Heim als unbegründet zurückgewiesen. "Alles frei erfunden" hieß es in einer Stellungnahme der Heimleitung. Es wäre mit mir abgesprochen worden, dass eine Verlegung vorgenommen wird..... das stimmt allerdings nicht. Abgesehen davon hätte dann auch der Vertrag geändert werden müssen.

Gruß

Thomas

PS. Vielen Dank Herr Hüser für die Links. Unsere Eintragungen haben sich zeitlich überschnitten.

Herbert Kunst
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Pflegedokumentation und MDK ?

Beitrag von Herbert Kunst » 14.07.2012, 17:30

Sehr geehrter Herr ThomasWA,

einige ergänzende Anmerkungen in Kürze:
Von der Heimaufsicht darf man nicht allzu viel erwarten. Sie hat im Wesentlichen die Aufgabe der Gefahrenabwehr (Ordnungsrecht) und prüft die Einhaltung der insoweit maßgeblichen Vorschriften. Darüber hinaus hat die Heimaufsicht kaum Kompetenzen.
Der Heimbeirat ist eine "Alibiveranstaltung", die kann man in der Regel vergessen.
Wichtig erscheint aber der MDK, weil er in die medizinisch/pflegerischen Aspekte einsteigen darf oder sogar muss. Daher wäre wichtig abzuklären, ob es insoweit eine Prüfung gegeben hat. U.U. hätte die Heimaufsicht den MDK beiziehen müssen. Das sollte man abklären.
Abklären sollte man auch das, was dokumentiert worden sind. Daher gibt es ein entsprechendes Einsicht- bzw. Herausgaberecht (in Kopie). Möglicherweise belegt der Heimträger im weiteren Verlauf der Diskussionen seine Aussagen mit der Dokumentation. Darauf sollte man präpariert sein. Ob das Gericht von sich aus auf eine sorgfältige Abklärung des Sachverhaltes wert legt, erscheint nicht selbstverständlich. Denn Richter haben oft kaum Ahnung von dem pflegerischen Geschehen in Heimen.

Gruß Herbert Kunst
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Nursing-Neuss
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Pflegemängel bei öffentlichem Interesse benennen

Beitrag von Nursing-Neuss » 14.07.2012, 17:40

Guten Tag!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 21.07.2011 entschieden, dass über gravierende Pflegemängel auch öffentlich informiert werden darf. Dieser Fall betraf eine Altenpflegerin aus Berlin, die mit ihren Hinweisen die Öffentlichkeit informiert hatte. Siehe dazu u.a. die Texte unter viewtopic.php?p=60388#60388
Es ging hier zwar in der Hauptsache um einen Arbeitsrechtsstreit. Aber die Aussagen des EGMR erscheinen durchaus interessiert und könnten in die Rufschädigungsangelegenheit als Gegenargument eingeführt werden. Man sollte das Gericht durch entsprechende Hinweise zwingen, sich mit der Entscheidung des EGMR zu befassen. Von dieser Entscheidung, die nicht überbewertet werden darf, geht eine Botschaft aus, die eine prozessuale Hilfestellung bedeuten kann.
MfG Nursing Neuss
Das Pflegesystem muss grundlegend reformiert werden. U.a. ist deutlich mehr Pflegepersonal erforderlich!

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Beitrag von ThomasWA » 14.07.2012, 18:06

@Herr Kunst:
Das Heimaufsicht und Heimbeirat irgendwo den Stand einer "Lachnummer" haben war mir nicht bewusst. Da im Heimvertrag explizit darauf verwiesen wird bin ich von anderem ausgegangen - aber man lernt eben nie aus. Danke für den Hinweis.
Daher wäre wichtig abzuklären, ob es insoweit eine Prüfung gegeben hat.
Wie gesagt, ob der MDK einbezogen wurde weiß ich nicht. Wenn ich Sie richtig verstanden habe dann sollte ich nochmals via Heimaufsicht abklären ob der MDK informiert wurde oder nicht? Das liese sich vor dem Gerichtstermin noch erledigen, sind ja noch einige Wochen bis dahin.

Auf die Dokumentation wurde schon in der Güteverhandlung verwiesen. Die Richterin bestätigte auch, dass es sich hierbei um eine Urkunde handelt. Ich musste mein Schmunzeln zurückhalten. Denn eine Urkunde bedeutet in meinen Augen, dass es eine Gegenkontrolle der zweiten Partei gibt. Die gab es zu keinem Zeitpunkt. Was dort steht kann ich nicht sagen. Die Wahrheit - so ist anzunehmen - sicherlich nicht.

@Nursing-Neuss:
Das Bezeichnung "gravierende Pflegemängel" würde ich in meiner Sache nicht anwenden. Im Vergleich zum Saarland-Fall ist es sicherlich nicht gravierend, wenn z.B. die Bettklingel unerreichbar platziert wird. "Nicht gravierend" deswegen, weil nichts passiert ist, das muss man hier schon anmerken. Gerade bei Schlaganfallpatienten ist hier schon ein wenig mehr Augenmerk zu setzen ..... eigentlich.

Auf die Entscheidung hinweisen kann man sicher trotzdem. Danke für den Tipp, ich werde ihn bei meinem Anwalt mit einbringen.

Herbert Kunst
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Pflegemängel oder was

Beitrag von Herbert Kunst » 15.07.2012, 06:37

ThomasWA hat geschrieben:
(1) .... Wie gesagt, ob der MDK einbezogen wurde weiß ich nicht. Wenn ich Sie richtig verstanden habe dann sollte ich nochmals via Heimaufsicht abklären ob der MDK informiert wurde oder nicht? Das liese sich vor dem Gerichtstermin noch erledigen, sind ja noch einige Wochen bis dahin.
(2) Auf die Dokumentation wurde schon in der Güteverhandlung verwiesen. Die Richterin bestätigte auch, dass es sich hierbei um eine Urkunde handelt. Ich musste mein Schmunzeln zurückhalten. Denn eine Urkunde bedeutet in meinen Augen, dass es eine Gegenkontrolle der zweiten Partei gibt. Die gab es zu keinem Zeitpunkt. Was dort steht kann ich nicht sagen. Die Wahrheit - so ist anzunehmen - sicherlich nicht.
(3) Das Bezeichnung "gravierende Pflegemängel" würde ich in meiner Sache nicht anwenden. Im Vergleich zum Saarland-Fall ist es sicherlich nicht gravierend, wenn z.B. die Bettklingel unerreichbar platziert wird. "Nicht gravierend" deswegen, weil nichts passiert ist, das muss man hier schon anmerken. Gerade bei Schlaganfallpatienten ist hier schon ein wenig mehr Augenmerk zu setzen ..... eigentlich.
Auf die Entscheidung hinweisen kann man sicher trotzdem. Danke für den Tipp, ich werde ihn bei meinem Anwalt mit einbringen.
Guten Morgen Herr ThomasWA,
man kann sich anhand einer kurzen Texteinstellung natürlich nur immer unvollkommen in einen Sachverhalt hineinversetzen.
(1) Ich würde schon abklären, ob der MDK eingeschaltet war. Auf ein mögliches Prüfergebnis sollte man vorbereitet sein. Vielleicht gibt es auch insoweit keine Beanstandungen und die Gegenseite wird damit entlastet.
(2) Nicht richtig ist, dass die Pflegedokumentation einer Gegenkontrolle bedarf. Die Dokumentation wird in Erfüllung der pflegerischen Berufspflichten erstellt und dient dann auch der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Vertragspartner. Es gibt keine Pflicht, die Dokumentation unaufgefordert vorzuzeigen oder gar in Kopie zu überlassen. Man muss schon tätig werden. Daher kann der Vertragspartner auch Einsicht und Herausgabe (Kopie) verlangen. Der Inhalt der Dokumentation, was auch immer darin stehen mag, sollte m.E. in der Verhandlung bekannt sein. Vielleicht kann man auch kontrollieren und feststellen, ob manipuliert wurde.
(3) Wie sich die Mängel im einzelnen darstellen, kann hier nicht übersehen werden. Der Hinweis auf das Urteil war aber richtig. Wer erfolgreich agieren will, muss seine Chancen nutzen und im Zweifel alle Möglichkeiten ausschöpfen. Ich denke, dass das angesprochene Urteil eine nicht unbedeutende Rolle spielen kann. Es kann schließlich darum, gegen eine Unterlassungsaufforderung anzugehen. Daher muss klar gemacht werden, dass es sehr wohl eine Berechtigung gab, Mängel anzusprechen. Und die sollte man jetzt aus prozessualen Gründen nicht unnötig "klein reden". Eine Klingel, mit der man Hilfe herbeirufen kann, muss funktionieren. Eine Nichterreichbarkeit kann vielleicht über "Leben und Tod" entscheiden.
Gruß Herbert Kunst
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Marlene Böttinger
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Re: Heim reagiert mit Klage auf Hinweis zu Pflegemängeln

Beitrag von Marlene Böttinger » 15.07.2012, 07:09

ThomasWA hat geschrieben: .... Als "Antwort bzw. Reaktion des Heimes" erhielt ich kurze Zeit später eine strafbewährte Unterlassungsklage zugestellt. Ich solle für immer schweigen! Angeblich habe ich die Ehre des Heimes verletzt. Nach der Ehre meiner Mutter fragte niemand. Ich nenne sowas einen Maulkorb zwecks Vertuschung!
Offensichtlich hat hier ein Heim seine Aufgaben entweder nicht oder nur schlecht erfüllt. Das darf oder muss angesprochen werden.
Ein Heimträger, der dann noch die Dreistigkeit besitzt und eine Rufschädigung moniert, gehört in die "Mangel genommen". Ich halte es daher für richtig, das erwähnte Urteil des EGMR in die Debatte einzuführen. Wo kommen wir hin, wenn von Pflegebedürftigkeit betroffene Menschen bzw. ihre Angehörigen nicht mal mehr auf Unzulänglichkeiten hinweisen dürfen? Der Heimträger hätte es doch eigentlich einfach: Er bräuchte doch nur auf die schlechten Pflege-Rahmenbedingungen zu verweisen und für die eine oder andere Panne die Personalnot und damit den Gesetzgeber in die Verantwortung zu nehmen.
Ich bin auf den Ausgang der Streitsache sehr gespannt. Ich denke, dass ihr eine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Hoffentlich ist das dem eingeschalteten Anwalt bewusst, so dass er sich pflegerechtlich auf die weiteren Schriftsätze und Erörterungen im Gericht gut vorbereitet.
Marlene
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Beitrag von ThomasWA » 15.07.2012, 10:42

Einen schönen Sonntag wünsche ich allseits.

@Herr Kunst:
Den ganzen Sachverhalt hier zu schildern würde den Rahmen des Forums sprengen. Außerdem glaube ich, dass derartig lange Text nur ungern gelesen werden. Sind so Erfahrungswerte von mir.

Ich kann verstehen, dass ohne den kompletten Einblick in die Situation nur schwer eine Stellungnahme abzugeben ist. Ich will diesbezüglich auch nicht Ihre oder die Zeit der anderen Zeit überstrapazieren. Ich habe meinem Rechtsanwalt die hier dargelegten Tipps weitergegeben, insbesondere auch den Hinweis auf den EGMR und dessen kürzlich gefälltes Urteil.

Was die Doku betrifft so weiß ich aus verlässlicher Quelle, dass beispielsweise ein glatzköpfiger Patient über einen sehr großen Zeitraum immer als "gekämmt" eingetragen wurde. Das zeigt mir, dass die Doku schon ein wenig in Richtung "notwendiges Übel" geht mit einem Hang zur Gewohnheit -> einmal gekämmt, immer gekämmt. Was dort sicher nicht eingetragen wird, dass in meinem Fall die Klingel fehlplatziert wurde. Das Personal würde sich ja selbst verraten damit. Die Folgen von so etwas (Leben oder Tod) haben Sie erläutert und ich stimme Ihnen durchaus zu.

@Frau Böttinger:
Ich würde hinsichtlich er Aufgabenerfüllung auf "schlecht" setzen. "Nicht erfüllt" ginge zu weit, ich will hier auch fair bleiben auch wenn das die Gegenseite nicht vorzieht zu tun. Im Heimvertrag steht der Hinweis, dass bei Problemen auch die Pflegekasse bzw. die Heimaufsicht konsultiert werden kann. Was dort nicht steht ist der Hinweis, dass dann mit einer Klage zu rechnen ist. Kann ich nicht nachvollziehen so etwas.

Das einzige auf was der Heimträger bzw. die Heimleitung hinwies ist, dass ich eine Ehrverletzung begangen habe. Von Personalmangel etc. war nie die Rede, auch wenn 2 Pflegekräfte für etwas über 30 Patienten schon sehr wenig sind - zumindest für mein Empfinden.

Der eingeschaltete Rechtsanwalt ist nicht aus dem Pflegerecht sondern für Abmahnungen und Äußerungsrecht. Klar wäre ein Anwalt für Pflegerecht besser. Dazu muss man aber wissen, ich hatte vom Erhalt der Abmahnung bis zur Abgabe der Unterlassungserklärung genau 5 Tage Zeit (Freitag erhalten, Mittwoch war Stichtag). Da hat man nicht die Zeit auf große Anwaltssuche zu gehen weil man erst mal vom Vorgehen des Pflegeheimes entsetzt und gelähmt ist.

Sollte ich den Fall vor Gericht verlieren, dann kommt wieder mal ein Pflegemissstand nicht an die Öffentlichkeit weil ich nichts mehr sagen darf. Es sei denn ich möchte ins Gefängnis. Ich finde es für einen ungeheurerlichen Vorgang.

Viele Grüße an Sie beide,

Thomas

Gaby Modig
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Pflegemängel und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Beitrag von Gaby Modig » 16.07.2012, 07:07

Hallo und guten Morgen!
Eine Bekannte von mir hatte in ähnlicher Weise mit einem Heimträger Probleme. Es kam aber nicht zum Prozess, die Sache verlief nach einigem Briefaustausch im Sande.
Bei dieser Gelegenheit hatte ich auf das Buch von Herrn Schell "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen" verwiesen.
Darin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 05.11.202o - 324 O 187/08 - ausführlich vorgestellt.
"Mit dieser Entscheidung wurde die Unterrichtung der Öffentlichkeit wegen gefährlicher Pflege und/oder fahrlässiger Körperverletzung mittels Flugblatt durch die Tochter
(als rechtliche Betreuerin eingesetzt) einer Heimbewohnerin als zulässig erachtet ....".
Zum Buch siehe auch
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php
Vielleicht kann das Hamburger Urteil ergänzend helfen.
MfG Gaby Modig
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Wer die Heimaufsicht einschaltet wird sofort verklagt

Beitrag von ThomasWA » 16.07.2012, 07:56

@Frau Modig:

Guten Morgen und herzlichen Dank für den Urteilslink. Ich werde diesen umgehend an meinen Anwalt weiterleiten. Interessant dabei, dort wurden sogar Flugblätter verteilt. Ich habe so gesehen "nur" die Aufsichtsbehörde informiert. Da ist doch schon ein gravierender Unterschied wie ich meine.

Ich werde selbstverständlich weiter berichten und bin bis dahin für jeden Tipp sehr dankbar.

Gruß

Thomas

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Wer die Heimaufsicht einschaltet wird sofort verklagt

Beitrag von PflegeCologne » 18.07.2012, 06:53

ThomasWA hat geschrieben: .... Interessant dabei, dort wurden sogar Flugblätter verteilt. Ich habe so gesehen "nur" die Aufsichtsbehörde informiert. Da ist doch schon ein gravierender Unterschied wie ich meine. ....
Hallo,
ich denke, dass es das gute Recht von Angehörigen ist, sich an die Stelle zu wenden, die für die Heimaufsicht zuständig ist. Dort kann sie, m.E. doch eigentlich amtlich gewollt, ihre Befürchtungen und Informationen zu Mängeln los werden. Dies seitens eines Heimträgers als Rufschädigung, oder so ähnlich, einzustuffen, halte ich für nicht gerechtfertigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine solche Klage Erfolg haben kann.
Ich bin sehr gespannt, wie die Angelegenheit vor Gericht abgewickelt wird.
Viele Grüße
Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Beitrag von ThomasWA » 04.09.2012, 10:34

Hallo zusammen,

ich wollte nur kurz mitteilen, dass die Gerichtsverhandlung auf den 17.09.2012 verlegt worden ist.

Wie die Sache ausgeht wird sich zeigen. Es werden teils Zeugen aufgeboten die im Zimmer meiner Mutter nicht ein einziges Mal gewesen sind. Das lässt für mich sehr tief blicken. Und es wird auch vehement auf die Pflegedokumentation verwiesen. Dass diese oftmals "geschönt" ist wissen Betroffene wohl am besten.

Ein Öffentlichkeitsinteresse an dem für mich immer noch unfassbaren Vorfall ist nicht festzustellen, auch trotz eines Blogbeitrages nicht. Das beweist, dass "die neue Freundin von Boris Becker" erheblich interessanter ist als die Pflegesituation unserer Alten. Ein trauriger Spiegel für unsere Gesellschaft.

Viele Grüße

Thomas

Anja Jansen
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Pflegemängel und die Unterrichtung der Öffentlichkeit

Beitrag von Anja Jansen » 24.10.2012, 07:13

ThomasWA hat geschrieben: ... ich wollte nur kurz mitteilen, dass die Gerichtsverhandlung auf den 17.09.2012 verlegt worden ist.
Wie die Sache ausgeht wird sich zeigen. Es werden teils Zeugen aufgeboten die im Zimmer meiner Mutter nicht ein einziges Mal gewesen sind. Das lässt für mich sehr tief blicken. Und es wird auch vehement auf die Pflegedokumentation verwiesen. Dass diese oftmals "geschönt" ist wissen Betroffene wohl am besten.
Ein Öffentlichkeitsinteresse an dem für mich immer noch unfassbaren Vorfall ist nicht festzustellen, auch trotz eines Blogbeitrages nicht. Das beweist, dass "die neue Freundin von Boris Becker" erheblich interessanter ist als die Pflegesituation unserer Alten. Ein trauriger Spiegel für unsere Gesellschaft. ...
Hallo ThomasWA,
zumindest hier im Forum besteht großes Interesse an der Streitsache. Daher die Frage: Wie ist der Sachstand?
LB Grüße Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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