Pflegeleistungen im Ausland - Regelung korrekt

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Pflegeleistungen im Ausland - Regelung korrekt

Beitrag von Presse » 12.07.2012, 16:21

AOK zum EuGH-Urteil: Vernünftige Relation von Leistung und Bezahlung bei Pflegeleistungen bestätigt

Berlin (ots) - Der Europäische Gerichtshof hat die Klage der EU-Kommission gegen die deutsche Pflegeversicherung abgewiesen.
Hierzu sagt der Geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes, Uwe Deh:

"Diese richtige Entscheidung bestätigt eine vernünftige Relation von Leistung und Bezahlung bei Pflegeleistungen. Sie bedeutet im Ergebnis, dass die deutsche Pflegeversicherung wie bisher bei vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland die je nach Pflegstufe geltenden Pflegegeldsätze bezahlt. Vermieden wird damit, dass die deutsche Pflegeversicherung die für Sachleistungen in Deutschland geltenden Beträge exportieren muss. Dies hatte die EU-Kommission in ihrer Klage gegen Deutschland gefordert. Nach Schätzungen der Bundesregierung hätte das Mehrkosten von rund 100 Mio. Euro pro Jahr verursacht.

Wer in Deutschland Pflegedienste in Anspruch nimmt, bekommt hochwertige, geprüfte Pflegequalität. Deshalb stellt die Pflegeversicherung für solche, als sogenannte Sachleistung in Anspruch genommene professionelle Hilfen, mehr Geld zur Verfügung, als wenn jemand sich Pflegegeld ausbezahlen lässt. Es wäre falsch gewesen, ins EU-Ausland entsprechende Geldbeträge zu zahlen, ohne dafür die gleiche hohe Qualität für die Pflegebedürftigen zu bekommen."

Quelle: Pressemitteilung vom 12.07.2012 AOK-Bundesverband
Pressekontakt: Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Udo Barske
Tel.: 030 / 346 46 2309
E-Mail: udo.barske@bv.aok.de

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Weniger Geld für Pflegebedürftige im Ausland

Beitrag von Presse » 12.07.2012, 16:23

Urteil: Weniger Geld für Pflegebedürftige im Ausland
Sonne, Strand und Meer: So Mancher träumt von einem Lebensabend im Ausland. Doch Vorsicht ist geboten,
wenn man pflegebedürftig wird - die deutsche Pflegeversicherung muss dann nicht voll zahlen, urteilten Richter.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=817 ... ege&n=2043

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Deutsche haben keinen Anspruch auf Pflege im Ausland

Beitrag von Presse » 13.07.2012, 08:46

Deutsche haben keinen Anspruch auf Pflege im Ausland
Die deutsche Pflegeversicherung muss Bürgern, die im Ausland leben, nicht die Pflege zahlen.
Eine entsprechende Klage der EU-Kommission wies der Europäische Gerichtshof zurück.
Finanzielle Nachteile seien kein Verstoß gegen europäisches Recht.

Quelle: Der Spiegel
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 44039.html

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