Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

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Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

Beitrag von Presse » 27.06.2012, 09:43

Pressemitteilung vom 27. Junni 2012

Hilfe für die Helfer - Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

Berlin - Familien besser zu entlasten, die im pflegerischen Alltag komplexe und konfliktreiche Probleme verkraften müssen, ist das Ziel einer Vereinbarung der BARMER GEK mit dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), die heute in Berlin unterzeichnet wurde. „Pflegende Angehörige brauchen oftmals Unterstützung, um die eigenen Bedürfnisse trotz der aufwändigen pflegerischen Versorgung nicht zu vernachlässigen“, so Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, Vorstandsvize der BARMER GEK.

Die Rahmenvereinbarung regelt häusliche Schulungen und Überleitungspflegen von übermäßig belasteten pflegenden Angehörigen und deren Familienmitgliedern durch entsprechende Fachkräfte. „Mit unserer Vereinbarung haben wir einen Meilenstein bei der Verankerung der Familiengesundheitspflege in das Gesundheitswesen gesetzt. Endlich können pflegende Personen diese dringend benötigte Leistung beanspruchen, um nicht selbst zum Pflegefall zu werden“, hebt DBfK-Bundesgeschäftsführer Franz Wagner hervor.

Ausgerichtet werden die Schulungen am persönlichen Bedarf der Pflegepersonen. Den Pflegenden werden körperliche und psychische Belastungen und Wechselwirkungen in die Familie verdeutlicht, damit sie solche Situationen besser bewältigen können. Abhilfe schaffen Empfehlungen für veränderte Lebensgewohnheiten, Hinweise zum Wert sozialer Kontakte bis hin zu Ratschlägen, wie die Angehörigen für sich selbst Pausen der Erholung und Entspannung schaffen können. Komplettiert werden die Schulungen durch Hinweise auf regionale Unterstützung oder Informationen zu speziellen Themen des pflegerischen Alltags. Zugelassen sind für alle Schulungen staatlich anerkannte Pflegefachkräfte oder Hebammen, die eine Weiterbildung in der Familiengesundheitspflege nach dem WHO-Curriculum von mindestens 720 Stunden und zwei Jahre Berufserfahrung in der pflegerischen Versorgung nachweisen können. Bis zu neun Schulungen sind innerhalb von sieben Monaten möglich.
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