Patientenrechtegesetz - Regelungen unzureichend

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientengesetz birgt juristisches Risiko für Ärzte

Beitrag von Presse » 29.02.2012, 07:44

Patientengesetz birgt juristisches Risiko für Ärzte
Das geplante Patientenrechtegesetz birgt für Ärzte - in der bisherigen Entwurfsfassung - ein Beweisrisiko. Denn es erlaube zum Teil die rein schriftliche Patientenaufklärung. Darauf wies Professor Andreas Spickhoff auf dem diesjährigen Rechtssymposium der Kaiserin Friedrich-Stiftung hin. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=806 ... etz&n=1725

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Rechte von Patienten sollen gesetzlich geregelt werden

Beitrag von Presse » 29.02.2012, 11:19

Rechte von Patienten sollen gesetzlich geregelt werden
Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach der Schaffung eines Patientenrechtegesetzes. Auf seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen sowie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss unter anderem auf einen Beschluss der Bundesregierung im Rahmen des Koalitionsvertrages, wonach die Patientenrechte in einem eigenen Gesetz gebündelt werden sollen. Laut Koalitionsvertrag könnten so, „die Rechtslage transparenter gestaltet und die tatsächliche Durchsetzung der bestehenden umfangreichen Rechte der Patienten verbessert werden“. Das geplante Gesetz, so schreibt der Ausschuss weiter, werde nach Angaben des BMJ „in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen erarbeitet“.
Schon seit Beginn seiner Tätigkeit im November 2009 habe zudem der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten, Wolfgang Zöllner (CDU), zahlreiche Gespräche mit den Beteiligten am Gesundheitswesen geführt, teilt das BMG mit. „Auf diese Weise sollen alle Belange berücksichtigt und der Handlungsbedarf sowie die Regelungsmöglichkeiten umfassend geprüft werden“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Seit März 2011 existiere ein entsprechendes „Grundlagenpapier Patientenrechte in Deutschland“, mit dem Vorschläge für das geplante Patientenrechtegesetz präsentiert werden.
Während der Petitionsausschuss die eingeleitete Initiative begrüßt und die Eingabe für geeignet befindet, bei den anstehenden Überlegungen mit bedacht zu werden, gibt es aus seiner Sicht für weitergehende Forderungen des Petenten „keinen Handlungsbedarf“. Der Petent hatte sich dafür ausgesprochen, die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte gesetzlich dazu zu verpflichten, für die Folgen eines Behandlungsfehlers auch dann einzustehen, wenn der Arzt nicht schuldhaft gehandelt hat. Unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des BMJ beurteilt der Ausschuss das bestehende Haftungsrecht von Ärzten für schuldhaft begangene Behandlungsfehler als „grundsätzlich sachgerecht“. Die vom Petenten gewünschte Regelung käme hingegen einer Gefährdungshaftung gleich, wie sie etwa im Straßenverkehr bestehe. Die Tätigkeit von Ärzten sei jedoch in keiner Weise damit vergleichbar, befinden die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.02.2012
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Patientenrechtegesetz bleibt hinter Erwartungen zurück

Beitrag von Presse » 14.03.2012, 13:23

Patientenrechtegesetz bleibt hinter Erwartungen zurück
Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf


Das Bundesgesundheitsministerium hat im Januar dieses Jahres einen Entwurf zum Patientenrechtegesetz vorgelegt. Dieser wird am Donnerstag, 15.03.2012 im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt das Ziel, die Rechte der Patientinnen und Patienten künftig in einem Gesetz zu regeln. Er kritisiert jedoch in seiner Stellungnahme zur Anhörung, dass der Entwurf weit hinter den gesteckten Erwartungen zurück bleibt.

In punkto Beweislast bei Behandlungsfehlern enthält der Gesetzentwurf keine gerechte Verteilung zwischen Arzt und Patient. Nach Auffassung des vzbv sollten in diesem Zusammenhang Ärzte unter anderem verpflichtet werden, Patienten vor einem Eingriff ein detailliertes Aufklärungsprotokoll aushändigen zu müssen. Darüber hinaus fehlen in dem Entwurf klare Aufklärungspflichten der Ärzte über individuelle Gesundheitsleistungen, die Kassenpatienten selbst bezahlen müssen. Der vzbv erwartet daher umfangreiche Korrekturen.

Downloads
Stellungnahme Patientenrechtegesetz 12.03.2012
(PDF, 40,06 KB)
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/St ... -03-14.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 14.03.2012

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Beweislastumkehr

Beitrag von Presse » 16.03.2012, 07:41

In diesen Fällen droht Ärzten die Beweislastumkehr
Im Patientenrechtegesetz, wie es jetzt geplant ist, lauern einige Stolperfallen für Ärzte - wenn es um die Haftung geht. Denn nicht nur bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast um. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=808 ... tik&n=1768

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Kaum Schutz bei Ärztepfusch

Beitrag von WernerSchell » 27.03.2012, 18:28

Info von ZDF online zur Sendung von Frontal 21 am 27.03.2012, 21.00 Uhr:

REFORM OHNE WIRKUNG
Kaum Schutz bei Ärztepfusch


Täglich werden in Deutschland Tausende von Patienten ärztlich behandelt - doch was, wenn dabei ein Fehler passiert? Für den Patienten beginnt dann ein oft langwieriger, teurer und belastender Prozess. Mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Patientenrechte-Gesetz soll sich daran etwas ändern. Denn bisher war eine der größten Hürden die Beweislast: Der Patient muss belegen, dass er von einem Arzt falsch behandelt wurde und genau dieser Fehler zu einem Schaden geführt hat. Doch dabei sei er nie auf Augenhöhe mit den Ärzten und Haftpflichtversicherern, kritisieren Juristen. Auch das Patientenrechte-Gesetz bringe da keine Besserung.
Frontal21 zeigt, warum das neue Gesetz für Patientenrechte eine Mogelpackung ist.

Sehen Sie dazu auch ein Interview http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/1603908 mit dem Maia Steinert, Fachanwältin für Patientenrecht!

[Mehr]
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633,00.html
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Schönheits-Operationen nur noch für Volljährige

Beitrag von Presse » 12.04.2012, 09:13

CDU und CSU
Schönheits-Operationen nur noch für Volljährige
11.04.2012 · Die Union will Schönheitsoperationen an Minderjährigen verbieten, solange sie medizinisch nicht notwendig sind.
Das neue Patientenrechtegesetz soll auch Entschädigungsfonds für ärztliche Behandlungsfehler umfassen.
.... (mehr)
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/w ... 14454.html

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Patientenrechtegesetz löst keine Probleme

Beitrag von WernerSchell » 24.05.2012, 05:56

Das Bundeskabinett hat am 23.05.2012 den Entwurf des vorgelegten Patientenrechtegesetzes beschlossen und damit auf den Weg zur parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung gebracht.
Der Text dieses Gesetzentwurfes ist aber völlig unzureichend, so dass es beträchtliche Kritik gibt. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird sich dazu noch gesondert äußern.

Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Patientenrechtegesetz verschenkt Chancen

Beitrag von Presse » 25.05.2012, 07:30

0590 / 23. Mai 2012
Pressemitteilung von Kathrin Vogler


Patientenrechtegesetz verschenkt Chancen

"Dieses angeblich neue Patientenrechtegesetz ist leider nicht viel mehr als eine Sammlung von Rechtsnormen, die Gerichte bereits gesetzt haben. Die schwarz-gelbe Bundesregierung verschenkt die Chance, wirklich etwas für die Patienten zu tun", kommentiert Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Bundestags, den Entwurf eines Patientenrechtegesetzes der Bundesregierung. Vogler weiter:

"Für die Patienten ist dieses Gesetz kein großer Gewinn. Die beiden von der FDP geführten Ministerien, das Gesundheits- und das Justizministerium, haben hier einen Entwurf vorgelegt, der zwar nichts verschlechtert, aber die einmalige Chance vertut, wirklich etwas für die Patienten zu tun. Die Bundesregierung hat bei der Erarbeitung dieses Gesetzes großen Wert auf die Zustimmung der Ärzteschaft und der anderen Leistungsanbieter gelegt und dabei die Interessen der Betroffenen aus dem Blick verloren.

DIE LINKE beklagt zusammen mit den Patientenorganisationen, dass wichtige und dringliche Punkte in diesem Gesetzentwurf gar nicht erwähnt werden. So sind zum Beispiel weder eine Reform des Gutachterwesens noch ein Entschädigungsfonds für Behandlungsfehler vorgesehen, ferner blieben die Themen Herstellerhaftung zur Absicherung von Geschädigten wie beim Brustimplantate-Skandal, Beweiserleichterungen und barrierefreier Zugang zur medizinischen Versorgung im Sinne der UN-Behindertenkonvention unbehandelt. DIE LINKE fordert überdies eine Ausweitung der Mitwirkungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten für Patientenrechtsorganisationen in zentralen Gremien der Gesundheitspolitik und Gesundheitsversorgung."

F.d.R. Susanne Müller
-----------------------------------------------------------------
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Telefax +4930/227-56801
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Patientenrechtegesetz stärkt Fehlervermeidungskultur

Beitrag von Presse » 25.05.2012, 07:32

Patientenrechtegesetz stärkt Fehlervermeidungskultur
Ärztetag begrüßt geplante Anreize für Nutzung von Fehlermeldesystemen

Berlin (ots) - Nürnberg, 23.05.2012 - Der 115. Deutsche Ärztetag hat das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, im Zuge des geplanten Patientenrechtegesetzes mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte zu schaffen. Als sinnvoll erachtet das Ärzteparlament insbesondere die vorgesehenen Möglichkeiten für Vergütungszuschläge für Kliniken, wenn diese sich an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen beteiligen. "Hiermit greift der Gesetzgeber die seit langem von der Ärzteschaft und anderen Gesundheitsberufen initiierten Maßnahmen zur Erhöhung der Patientensicherheit und zur Etablierung einer Fehlervermeidungskultur auf", heißt es in einer Entschließung des Ärztetages.

Mit Blick auf die vorgesehenen Informations- und Dokumentationspflichten warnten die Delegierten jedoch vor zusätzlicher Bürokratie. "Im Vordergrund muss die Behandlung der Patientinnen und Patienten und nicht die Dokumentation aller vor, während und nach der Behandlung veranlassten Maßnahmen stehen.
Ausufernde Dokumentation bindet wertvolle Zeit, die primär für die Behandlung genutzt werden sollte", so der Ärztetag.

Der 115. Deutsche Ärztetag tagt vom 22. Bis 25. Mai 2012 in Nürnberg. Mehr unter http://www.bundesaerztekammer.de

Quelle: Pressemitteilung vom 23.05.2012 Bundesärztekammer
Pressekontakt: Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
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Patientenrechtegesetz: Gesetzentwurf enttäuschend

Beitrag von Presse » 25.05.2012, 07:35

Patientenrechtegesetz: Paritätischer kritisiert Gesetzentwurf als enttäuschend

Berlin (ots) - Als enttäuschend kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den heute im Kabinett verabschiedeten Entwurf für ein Patientenrechtegesetz. Nach jahrelangen Debatten sei es zwar zu begrüßen, dass endlich ein Patientenrechtegesetz auf den Weg gebracht werde. Die aktuellen Vorschläge der Regierung blieben jedoch weit hinter den Erwartungen der Patienten und teilweise sogar noch hinter der geltenden Rechtsprechung zurück. Zentrale Themen wie etwa der Zugang für Menschen mit Behinderung oder die Überwindung von Sprachbarrieren bei Migranten blieben völlig außen vor.

"Dieses Gesetz schafft Transparenz und Verbindlichkeit, aber noch immer keine Kommunikation auf Augenhöhe", kritisiert Verbandsvorsitzender Prof. Rolf Rosenbrock. Sei es die Frage der Kommunikation mit Menschen ohne Deutschkenntnisse, die Frage der Beweislast beim Kunstfehler oder die notwendige Beratung bei zusätzlichen Leistungen, die der Patient selbst zu zahlen hat: "Nach wie vor bleibt der Patient in einer unmündigen Position. Insbesondere wird dem Geschacher mit so genannten IGeL-Leistungen kein ausreichender Einhalt geboten. Der Patient bleibt dem geldgetriebenen Spiel mit Angst, Schmerz und Leid auch nach diesem Gesetz ausgeliefert", mahnt der Gesundheitsexperte. Besonders zu kritisieren sei darüber hinaus der Verzicht auf die Einrichtung eines Härtefallfonds für Geschädigte durch Behandlungsfehler. "Jeder Geschädigte muss es als Hohn empfinden, wenn der Gesundheitsminister auf den erheblichen Aufwand eines solchen Fonds verweist. Auch hier werden die Betroffenen in ihrer Not allein gelassen", so Rosenbrock.

"Vom Leitbild des mündigen Patienten und dem vertrauensvollen Arzt-Patient-Verhältnis ist dieser Gesetzentwurf noch denkbar weit entfernt", resümiert Rosenbrock. Der Verband fordert und erwartet daher deutliche Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.

Prof. Dr. Rolf Rosenbrock ist Leiter der Forschungsgruppe "Public Health" im Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Berlin (WZB) und seit dem 26. April 2012 neuer Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes, der u.a. 70 Bundeszusammenschlüsse chronisch kranker und behinderter Menschen vertritt.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.05.2012 Paritätischer Wohlfahrtsverband
Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, E-Mail: pr@paritaet.org

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Kabinett schickt Patientenrechte auf die Reise

Beitrag von Presse » 25.05.2012, 07:37

Kabinett schickt Patientenrechte auf die Reise
Die Bundesregierung hat das Patientenrechtegesetz heute auf den Weg gebracht. Während sich die Minister feiern, kommt Kritik von den Patientenvertretern. Ärzte können jedoch aufatmen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=814 ... etz&n=1925

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Geplante Patientenrechte sorgen für lange Gesichter

Beitrag von Presse » 25.05.2012, 14:16

Geplante Patientenrechte sorgen für lange Gesichter
Schlechte Noten für das Patientenrechtegesetz: Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf gilt als kleinster gemeinsamer Nenner. Länder, Kassen und Opposition nörgeln, haben aber auch Ideen, wie der Entwurf in ihren Augen noch gerettet werden kann. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=814 ... etz&n=1928

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Patientenrechtegesetz keine Besserstellung der Patienten

Beitrag von Service » 25.05.2012, 14:40

Pressemitteilung der Medizinrechtlichen Sozietät Putz & Steldinger vom 24.05.2012:

Der Regierungsentwurf für ein neues Patientenrechtegesetz bringt
keinerlei effektive Besserstellung für die Patienten, wenn Ärzte pfuschen und vertuschen. Das aber wäre dringend geboten!


Dass der Regierungsentwurf für ein Patientenrechtegesetz den geschlossenen Applaus der Ärzteschaft bekommt, ergibt sich klar aus der gewollten Intention des neuen Gesetzes, wie sie sich im Gesetzestext und in der offiziellen Begründung widerspiegelt. Danach soll die bestehende Rechtslage in Paragrafen gegossen werden, ohne sie nennenswert zu verändern.

Laut Begründung sollte die Kontinuität zur bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung gewahrt und strukturiert und verständlich ins Gesetz geschrieben werden. Ersteres ist fehlerhaft geschehen, Letzteres gar nicht gelungen. Der Entwurf ist derartig schlecht strukturiert, dass er jedenfalls den erhobenen Anspruch eines Volkslesebuches („Die Patientinnen und Patienten sollen ihre wichtigsten Rechte möglichst selbst im Gesetz nachlesen können.“) mit Sicherheit verfehlt. Einige Unklarheiten der Rechtsprechung werden nicht beseitigt sondern übernommen, etwa zum Thema „Voll beherrschbares Risiko“.

Inhaltlich erfolgt keine wirklich durchgreifende rechtliche Besserstellung der Patienten im Vergleich zur bisherigen Rechtslage. Leere Worte, wie etwa die Pflicht der Ärzte, sich verständlich auszudrücken, bleiben in der Praxis nicht justiziabel.

Dass gerade die Aufklärungspflichtverletzungen selten justiziabel sind, weil sie mit rein praktischen Schachzügen unterlaufen werden können, ist den Verfassern des Entwurfs offensichtlich fremd. Keine einzige neue Beweislastumkehr findet sich im Gesetz. Weder wird zu Gunsten des Patienten konsequent unterstellt, dass ein Patient bei richtiger Aufklärung die Einwilligung zur Behandlung nicht erteilt hätte, noch wird dem Patient beim Versagen von Maschinen oder Geräten mit einer Beweislastumkehr geholfen. Maschinen und Geräte sind nun mal trotz sorgfältiger Bedienung und Wartung nie voll beherrschbar, aber eine aus ihrem Versagen resultierende Schädigung des Patienten sollte aus Billigkeitsgründen zu einer Gefährdungshaftung führen.

Die „neue“ Selbstanzeigepflicht des Arztes nach einem Behandlungsfehler setzt kurioserweise voraus, dass der Patient den Arzt selbst nach dem Fehler fragen muss. Lügt der Arzt nun den Patienten an, so enthält der Gesetzentwurf keinerlei Konsequenzen zugunsten des Patienten geschweige denn zulasten des Arztes. Damit werden Ärzte besser gestellt als Autofahrer, die nach einem Unfall zur Feststellung aller Umstände am Unfallort verweilen müssen, auch wenn sie damit ihre eigene Bestrafung erst ermöglichen. Offensichtlich ist die Ärzteschaft eine bessere Lobby als der ADAC!

Das Verschweigen eines Behandlungsfehlers, der zu gesundheitlichen negativen Konsequenzen für den Patienten führt, ist schon nach derzeitiger Rechtslage eine weitere rechtswidrige Körperverletzung, für die der Arzt strafbar und haftbar ist.

Ferner enthält der Entwurf eine Menge von medizinrechtlichen Ungereimtheiten bis hin zu Fehlern im Vergleich zur Rechtsprechung (die er doch übernehmen will), so dass die Patienten allein deswegen künftig wieder häufiger prozessieren müssen.

Die zentrale und in der Praxis häufigste, einfachste und effektivste Methode, wie Ärzte ihre Patienten um deren Rechte bringen, wird vom Gesetz in keiner Weise zu unterbinden versucht: Die Erstellung falscher Dokumentationen, die Fälschung von Dokumentationen und das Verschwindenlassen von wichtigen Dokumenten ist nach wie vor kein Spezialstraftatbestand geworden. Pfuschen und Vertuschen werden so weiterhin Hand in Hand gehen!

--------------------------------------------
PUTZ & STELDINGER
Medizinrechtliche Sozietät
Quagliostr. 7
81543 München
Tel: 089/ 65 20 07
Fax: 089/ 65 99 89
http://www.putz-medizinrecht.de/

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Diakonie fordert Patientenrechte für alle Menschen

Beitrag von Service » 25.05.2012, 14:42

Diakonie fordert Patientenrechte für alle Menschen

Berlin, 24. Mai 2012 Die Diakonie fordert, dass alle Patienten gleiche Rechte haben und diese auch wahrnehmen können. "Ein Patientenrechtegesetz muss die Belange von besonders schutzbedürftigen Patienten stärker berücksichtigen", sagt Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand des Diakonie Bundesverbandes anlässlich des gestern im Kabinett verabschiedeten Entwurfes für ein Patientenrechtegesetz.

Das Ideal des mündigen Patienten dürfe nicht darüber hinweg täuschen, dass zum Beispiel Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen im Gesundheitssystem nicht immer ausreichend versorgt seien, weil sie eine besondere Assistenz oder einen Dolmetscher brauchen. "Auch diese Rechte gehören in ein Patientenrechtegesetz", fordert Loheide.

Außerdem müsse das Gesetz ein generelles Recht auf Zugang zu Leistungen im Gesundheitssystem enthalten. "In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass wohnungslose Menschen von Facharztpraxen abgewiesen werden. Auch andere Patienten, die nicht gewohnt sind, ihre Interessen gegenüber Fachleuten zu artikulieren, erhalten nicht immer das, was sie brauchen. Die Diakonie fordert hier konkrete Regelungen, die sicher stellen, dass notwendige Leistungen zeitnah erbracht werden", betont Loheide.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

******************************
Quelle: Mitteilung vom 24.05.2012
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin

Presestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 83001-130 | Fax +49 30 83001-135
E-Mail: pressestelle@diakonie.de
Diakonisches Werk der EKD e.V.
Reichensteiner Weg 24 | 14195 Berlin | Telefon +49 30 83001-0 | Fax +49 30 83001-222
diakonie@diakonie.de | http://www.diakonie.de

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Diakonie fordert Patientenrechte für alle Menschen

Beitrag von Presse » 29.05.2012, 06:36

Diakonie fordert Patientenrechte für alle Menschen
Das Bundeskabinett einen Entwurf zum Patientenrechtegesetz verabschiedet.

"Sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollständig. Viele Patienten beklagen zudem die mangelnde oder ungenügende Information durch den Behandelnden, sie fühlen sich oftmals alleine gelassen", erläutert Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. "Die neuen Regelungen gleichen das Informationsgefälle zwischen Behandelndem und Patient aus. Patientinnen und Patienten müssen über die Behandlung umfassend informiert werden. Dies gilt auch für die Kosten einer Behandlung, wenn die Krankenkasse die Kosten ausnahmsweise nicht übernimmt. Alle wesentlichen Fakten von Diagnose bis Therapie müssen verständlich erklärt werden. Bei Streitigkeiten ist die Patientenakte das wichtigste Dokument. Es wird sichergestellt, dass Patienten in die Patientenakte Einsicht nehmen können. Wichtige Beweiserleichterungen für Patienten werden klar geregelt und für jeden nachvollziehbar gemacht. Sie beruhen auf der Rechtsprechungsentwicklung. Bei groben Behandlungsfehlern muss der Arzt beweisen, dass die Behandlung auch ohne den Fehler nicht erfolgreich gewesen wäre." Leutheusser-Schnarrenberger fasst zusammen: "Das Gesetz hilft Patientinnen und Patienten, ihre Rechte zu kennen und besser durchsetzen zu können."
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller sagte: "Das Patientenrechtegesetz stärkt die Patienten auf dem Weg vom Bittsteller zum Partner. Der Gesetzentwurf ist ein neues, zeitgemäßes Fundament. Es ist kein Gesetz gegen jemanden, sondern sorgt für einen transparenten sowie fairen Ausgleich der der Interessen und stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten. In vielen Gesprächen mit allen Beteiligten konnte ich im Vorfeld einen großen Konsens ausloten. Ein guter Gesetzentwurf wurde vorgelegt und geht jetzt in die parlamentarische Beratung. Es ist ein Gesetzentwurf, der die Rechte der Patienten maßgeblich weiterentwickelt, erstmals zusammenhängend regelt und vor allen Dingen für jedermann unkompliziert nachlesbar macht. Ich bin sicher, dass das Gesetz dazu beiträgt, dass unser Gesundheitssystem von allen Beteiligten als gerechter empfunden werden kann."
Die Diakonie fordert, dass alle Patienten gleiche Rechte haben und diese auch wahrnehmen können. "Ein Patientenrechtegesetz muss die Belange von besonders schutzbedürftigen Patienten stärker berücksichtigen", sagt Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand des Diakonie Bundesverbandes.
Das Ideal des mündigen Patienten dürfe nicht darüber hinweg täuschen, dass zum Beispiel Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen im Gesundheitssystem nicht immer ausreichend versorgt seien, weil sie eine besondere Assistenz oder einen Dolmetscher brauchen. "Auch diese Rechte gehören in ein Patientenrechtegesetz", fordert Loheide.
Außerdem müsse das Gesetz ein generelles Recht auf Zugang zu Leistungen im Gesundheitssystem enthalten. "In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass wohnungslose Menschen von Facharztpraxen abgewiesen werden. Auch andere Patienten, die nicht gewohnt sind, ihre Interessen gegenüber Fachleuten zu artikulieren, erhalten nicht immer das, was sie brauchen. Die Diakonie fordert hier konkrete Regelungen, die sicher stellen, dass notwendige Leistungen zeitnah erbracht werden", betont Loheide.

Quelle: Mitteilung vom 28.05.2012
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

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