Krankheit selbst verschuldet - Anspruchseinschränkung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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Krankheit selbst verschuldet - Anspruchseinschränkung

Beitrag von Presse » 12.03.2010, 15:27

Teure Promillefahrt: Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann zur Kasse gebeten werden

Ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss oder medizinische Komplikationen durch ein Piercing oder nach einer Schönheits-Operation: Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann von der gesetzlichen Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt werden. Das bestätigt auch ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau ( Aktenzeichen: S 4 KR 38/08 ). "Ein Autofahrer hatte betrunken einen Unfall verursacht und sich dabei verletzt. Die Richter stimmten zu, dass er einen Teil der medizinischen Folgekosten selbst bezahlen muss", sagt Svenja Bartmann, Gesundheitsexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung.

Entscheidend war, dass der Autofahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtskräftig verurteilt war. "Grundlage hierfür ist Paragraph 52 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V. Bei Straftaten können die Leistungen ebenso beschränkt werden wie in anderen Fällen von Selbstverschulden", so R+V-Expertin Bartmann. Wichtig zu wissen: Die Krankenkassen können nicht nur Teile der Behandlungskosten, sondern auch das Krankengeld teilweise oder komplett zurückfordern. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Weitere rechtliche Themen unter http://www.infocenter.ruv.de

Quelle: Pressemitteilung vom 12.03.2010
Pressekontakt: Infocenter der R+V Versicherung
c/o Arts & Others Communication GmbH
Anja Kassubek
Telefon 06172 9022-131
a.kassubek@arts-others.de
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Pfusch bei Piercing & Co.: Wer zahlt?

Beitrag von Presse » 27.09.2011, 06:18

Pfusch bei Piercing & Co.: Wer zahlt?

Wenn es nach einem Piercing oder einem Tattoo zu Komplikationen kommt, sind Ärzte gefragt. Doch wer bezahlt dann? Laut Gesetz sollen die Patienten in "angemessener Weise" an den Folgekosten beteiligt werden. Umstritten ist, was das bedeutet. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=662 ... ung&n=1384

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Gesundheitskosten infolge von Piercings

Beitrag von Service » 18.04.2012, 15:07

Im Bundestag notiert:
Gesundheitskosten infolge von Piercings
Gesundheit
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke sieht ihre Kleine Anfrage (17/8832 http://dip.bundestag.de/btd/17/088/1708832.pdf ) zum Umgang mit Gesundheitskosten infolge von Piercings und anderen Eingriffen aus ästhetischen Gründen in der Antwort der Bundesregierung (17/9213 http://dip.bundestag.de/btd/17/092/1709286.pdf ) für nicht ausreichend beantwortet. Sie hat daher eine weitere Kleine Anfrage (17/9286) vorgelegt, in der sie von der Bundesregierung Antworten zum Thema Verfassungswidrigkeit der Regelung zum Selbstverschulden im Fünften Sozialgesetzbuch verlangt.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.04.2012
Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

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Gesundheit und Verantwortung

Beitrag von Rauel Kombüchen » 18.04.2012, 15:21

Service hat geschrieben: Gesundheitskosten infolge von Piercings ....
Jeder ist für seine Gesundheit mit verantwortlich. Siehe insoweit auch § 1 SGB V. Diese Vorschrift muss m.E. angesichts der immens steigenden Ausgaben intensiver
zur Geltung gebracht. Wir werden sonst die Kosten der älter werdenden Gesellschaft demnächst nicht mehr stämmen können.
Freiheit bedeutet auch Verantwortung übernehmen!

R.K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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Eigenverantwortung stärker betonen

Beitrag von Rob Hüser » 19.04.2012, 07:04

Rauel Kombüchen hat geschrieben: Gesundheitskosten infolge von Piercings ....
Jeder ist für seine Gesundheit mit verantwortlich. Siehe insoweit auch § 1 SGB V. Diese Vorschrift muss m.E. angesichts der immens steigenden Ausgaben intensiver zur Geltung gebracht. Wir werden sonst die Kosten der älter werdenden Gesellschaft demnächst nicht mehr stämmen können. Freiheit bedeutet auch Verantwortung übernehmen! ....

Hallo RK!
Ich stimme Dir gerne zu. Die Eigenverantwortung muss m.E. in dieser Gesellschaft stärkere Betonung erfahren.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Eigenverantwortung betonen - ja

Beitrag von Gaby Modig » 21.04.2012, 15:09

Hallo Forum,
ich habe mich bereits früher schon mal geäußert: Ich bin auch sehr dafür, die Eigenverantwortung im Gesundheitsbereich stärker zu betonen. Was das dann im Einzelfall bedeuten kann, muss sorgfältig bedacht werden. Aber es kann nicht sein, dass vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zum Nachteíl der eigenen Gesundheit die Solidargemeinschaft immer zu veranlassen hat, die Folgekosten zu tragen. Das werden wir uns in der Zukunft ohnehin nicht mehr leisten können.
Lb Grüße Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Kostenbeteiligung bei Schönheitsoperationen

Beitrag von Presse » 26.04.2012, 06:49

Kontroverse um Kostenbeteiligung für Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen
Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)

Berlin: (hib/MPI) Die Beteiligung an Kosten für Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen ist umstritten. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch bezeichnete der Professor für öffentliches Recht an der Universität Augsburg, Ulrich M. Gassner, einen entsprechenden Paragrafen im Fünften Sozialgesetzbuch als „absolut legitimen Ansatz“. Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei „keine Einbahnstraße“. Dagegen befürworteten der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) und weitere Organisationen den der Anhörung zugrundeliegenden Antrag der Fraktion Die Linke (17/8581 http://dip.bundestag.de/btd/17/085/1708581.pdf ).
Darin verlangen die Abgeordneten, dass Betroffene etwa die operative Entfernung fehlerhafter Brustimplantate nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Dazu soll den Angaben zufolge ein Paragraf im Fünften Sozialgesetzbuch abgeschafft werden, der die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten bei Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen „in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen“. Der Richter am Sozialgericht Düsseldorf, Matthias Bernzen, wies darauf hin, dass die derzeitige Beschränkung auf Gesundheitsrisiken infolge von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings eine „sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung“ darstelle. Zur Erläuterung fügte Bernzen hinzu: „Sie können sich die Zunge aufschneiden lassen und die Behandlung wird bezahlt, die Behandlung nach einem Zungenpiercing aber nicht.“
Der Experte des GKV-Spitzenverbandes, Ralf Kollwitz, machte hingegen deutlich, dass die Formulierung des betreffenden Paragrafen eine weit auslegbare Regelung beinhalte. Unter medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operationen könnten auch sogenannte Brandings und andere Eingriffe in den Körper aus rein ästhetischen Gründen gefasst werden, im Zweifelsfall auch Ohrlochstechen. Zunächst übernähmen die Kassen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen infolge von Körpereingriffen aus ästhetischen Gründen vollständig. Dann werde grundsätzlich in jedem Einzelfall eine Kostenbeteiligung geprüft. Als grundsätzlich akzeptabel werde eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 Prozent angesehen. Kollwitz fügte hinzu, der GKV-Spitzenverband verfüge über „keinerlei Fallzahlen“.
Die Frauen, denen minderwertige Silikonkissen der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) implantiert worden sind, die nun entfernt werden müssen, seien ein spezieller Fall, erläuterte Kollwitz. Bei der Prüfung einer Kostenbeteiligung sei hier zu berücksichtigen, dass die Betroffenen „unverschuldet in diese Situation geraten“ seien. Hans-Jürgen Maas von der Bundesärztekammer betonte, die Selbstverschuldensregel im Fünften Sozialgesetzbuch werde von seiner Organisation grundsätzlich für richtig gehalten. Die von den PIP-Billigsilikonkissen ausgehenden Risiken seien aber weder Ärzten noch den Operierten bekannt gewesen. Die Frauen seien daher nicht bewusst ein spezielles Gesundheitsrisiko eingegangen. Deshalb solle in diesem Fall die Kostenbeteiligungspflicht hintangestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2012
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Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

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