Neuausrichtung der Pflegeversicherung ... ein Flop?

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Neuausrichtung der Pflegeversicherung ... ein Flop?

Beitrag von Presse » 28.03.2012, 12:21

Im Anschluss an die Texteinstellungen unter viewtopic.php?p=64144#64144
Die Koalitionäre in Berlin sind offensichtlich von allen guten Geistern verlassen - Der Gesetzentwurf zur sog. Neuausrichtung der Pflegeversicherung ist ein Flop - Dafür gibt es nur die "Pflegenote" ungenügend (= sechs!). >>> Stellungnahmen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zu den Erfordernissen einer vernünftigen Pflegereform nachlesbar unter folgender Adresse
viewtopic.php?t=16033
++++

Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 28.03.2012
http://www.bundesgesundheitsministerium ... erung.html

Kabinett beschließt Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) beschlossen.

Die soziale Pflegeversicherung muss insbesondere mit Blick auf die Situation der an Demenz erkrankten Menschen neu ausgerichtet werden.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Mit diesem zentralen Projekt richten wir die Leistungen der Pflegeversicherung konsequent auch auf die Bedürfnisse der an Demenz erkrankten Menschen aus. Im Vordergrund der Pflegeversicherung stehen bis heute immer noch die körperlichen Einschränkungen und nicht die demenziellen Erkrankungen. Deshalb wollen wir im Blick auf die Schaffung eines neues Pflegebedürftigkeitsbegriffs insbesondere die ambulante Versorgung für diese Personengruppe ausbauen. Pflegedienste sollen künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch die Leistung "Betreuung" anbieten, die sich speziell an demenziell Erkrankte richtet. Zugleich werden die Leistungen für demenziell Erkrankte in der ambulanten Versorgung deutlich erhöht und die Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ausgeweitet. Ein ganz besonderes Anliegen ist mir zudem, durch eine Förderung von Wohngruppen, den Menschen eine zusätzliche Versorgungsalternative anzubieten.“

Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) sind, monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten 305 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II bekommen 525 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.

Darüber hinaus wird es eine Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme und eine bessere Beratung bis hin zur Entlastung von Angehörigen geben. Mit einem Initiativprogramm werden Wohngruppen gefördert, mit denen gezielt Angebotsformen zwischen der Versorgung zu Hause und der Unterbringung im Heim ausgebaut werden. Zugleich erhält jeder Pflegebedürftige 200 Euro zusätzlich pro Monat in der Wohngruppe; daraus kann man eine Präsenzkraft zur Übernahme vielfältiger organisatorischer Aufgaben finanzieren.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll in mehreren Schritten umgesetzt werden. Davor werden noch bestehende Umsetzungsfragen parallel zum Gesetzgebungsverfahren von einem Expertenbeirat zügig bearbeitet und die weiteren Schritte vorbereitet.Heute sind 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Ein hoher Anteil der pflegebedürftigen Menschen ist zugleich an Demenz erkrankt. Die Gesamtzahl der an Demenz erkrankten Menschen wird derzeit auf mindestens 1,2 Millionen geschätzt. In wenigen Jahrzehnten wird die Zahl der pflegebedürftigen Personen auf über 4 Millionen Menschen steigen. Dieser Wandel stellt große Herausforderungen nicht nur an die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung, sondern auch an deren Finanzierung. Menschen, die für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich privat vorsorgen, werden daher künftig unterstützt. Die freiwillige private Pflege-Vorsorge wird ab dem 1. Januar 2013 steuerlich gefördert. Dies bedarf noch einer gesetzlichen Regelung.

Maßnahmen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Die pflegerische Versorgung wird weiterentwickelt. Ein Schwerpunkt ist dabei, die Leistung der Pflegeversicherung bedarfsgerechter auf die besonderen Bedürfnisse Demenzkranker auszurichten. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz hat zudem das Ziel, dass pflegebedürftige Menschen mehr Chancen für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben bekommen und soweit wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Das bedeutet im Einzelnen:

Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird deutlich verbessert. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bieten ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an. Dies sind Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse Demenzkranker zugeschnitten sind.
Zugleich wird es ab 2013 in der ambulanten Versorgung auch höhere Leistungen für Demenzkranke geben. In der sog. Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt. Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.
Die notwendigen Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden zügig fortgesetzt. Hierfür ist ein Expertenbeirat unter Vorsitz von Herrn Wolfgang Zöller, MdB und Herrn K.-Dieter Voß eingerichtet, der die noch offenen Umsetzungsfragen schnellstmöglich klären wird.
Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich künftig flexibler gemeinsam mit den Pflegediensten auf die Leistungen verständigen, die sie wirklich benötigen. Sie können neben den heutigen, verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch bestimmte Zeitvolumen für die Pflege wählen. Sie können dann zusammen mit den Pflegediensten entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden sollen. Auch dies trägt insbesondere den besonderen Bedürfnissen Demenzkranker Rechnung.
Im Modellvorhaben wird überprüft, ob neben den heutigen Pflegediensten auch Betreuungsdienste vorgehalten werden können, die ihr Leistungsangebot auf Demenzkranke spezialisieren.
Wichtig ist die Stabilisierung und Stärkung der Situation der pflegenden Angehörigen, die mit ihrem Einsatz für eine gute Betreuung der Pflegebedürftigen sorgen und manchmal mit der Situation überfordert sind. In der Krankenversicherung sollen deshalb bei anstehenden Rehabilitationsmaßnahmen ihre besonderen Belange entsprechend berücksichtig werden. Sie erhalten zudem leichter die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Künftig wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen. Eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung erfordert eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche. Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand zukünftig nicht allein für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei Pflegebedürftigen erreicht werden.
Über eine stärkere Förderung von Selbsthilfegruppen soll gerade auch die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert werden. Für Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung werden 10 Cent pro Versicherten und Jahr bereitgestellt. Es bleibt bei der Kofinanzierung durch Länder/Kommunen.
Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so leben zu können, wie sie das möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung zusätzlich gefördert. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Bewohner 200 Euro zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können. Darüber hinaus ist ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen vorgesehen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung. Insgesamt steht für die Förderung eine Summe von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Unterstellt man je Wohngemeinschaft durchschnittlich vier Pflegebedürftige, so könnten mit den Mitteln etwa 12 000 Anspruchsberechtigte oder 3 000 neu entstehende Wohngemeinschaften in den ersten Jahren gefördert werden. Zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen werden zusätzlich 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dabei sind insbesondere solche Konzepte einzubeziehen, die es alternativ zu stationären Einrichtungen ermöglichen, außerhalb der vollstationären Betreuung bewohnerorientiert individuelle Versorgung anzubieten. Bereits heute gilt: Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen zu bemessen. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2.557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.
Die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gegenüber Pflegekassen und Medizinischem Dienst werden gestärkt. Der Medizinische Dienst wird verpflichtet, Servicegrundsätze zu erlassen. Dieser "Verhaltenscodex" soll sicherstellen, dass ein angemessener und respektvoller Umgang mit den Pflegebedürftigen Standard ist. Antragsteller sind zudem darauf hinzuweisen, dass sie einen Anspruch darauf haben, das MDK-Gutachten zugesandt zu bekommen. Sie erhalten zudem automatisch eine Rehabilitationsempfehlung. So soll dem so wichtigen Grundsatz "Rehabilitation vor Pflege" Ausdruck verliehen werden.
Zur Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung müssen die Pflegekassen Antragstellern zukünftig einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen unter Nennung eines Ansprechpartners anbieten. Die Beratung soll auf Wunsch des Versicherten in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Versicherte lebt, erfolgen. Können Pflegekassen diese Leistung zeitgerecht nicht selbst erbringen, dann müssen sie ihm einen Beratungsgutschein für die Inanspruchnahme der erforderlichen Beratung durch einen anderen qualifizierten Dienstleister zur Verfügung stellen. Wichtig ist die frühzeitige Sicherstellung der Beratung, damit alle Chancen für die Organisation eines möglichst selbstbestimmten Lebens genutzt werden.
Zeitnahe Entscheidungen sind für die Pflegebedürftigen bzw. die Antragsteller von großer Bedeutung. Wenn die Pflegekassen Leistungsentscheidungen nicht fristgerecht treffen, dann haben sie künftig dem Antragsteller ab dem ersten Tag der Überschreitung 10 Euro als erste Versorgungsleistung zur Verfügung zu stellen. Damit die Pflegekassen auch rechtzeitig entscheiden können, erhalten sie die Möglichkeit, andere Gutachter als den MDK einzusetzen. In diesem Fall hat der Versicherte die Wahl zwischen drei Gutachtern.
Um die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen zu verbessern, wird dafür gesorgt, dass mehr Vereinbarungen zwischen Heimen und Ärzten bzw. Zahnärzten geschlossen werde, die auch die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal regeln. Finanzielle Anreize sollen dafür sorgen, dass verstärkt Haus- bzw. Heimbesuche durch den Arzt bzw. Zahnarzt erfolgen. Die Pflegeheime haben darüber zu informieren, wie die ärztliche bzw. zahnärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln bei Ihnen organisiert ist.
Die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 % Beitragssatzpunkte ermöglicht eine Finanzierung der Leistungsverbesserungen.

Eine Förderung der privaten Pflege-Vorsorge soll die Menschen dabei unterstützen, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich vorzusorgen.

Kabinett beschließt Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung
PDF-Datei (PDF) 41 KB

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... gesetz.pdf

Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) vom 28. März 2012
PDF-Datei (PDF) 267 KB

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... 3-2012.pdf

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Beitrag von Presse » 28.03.2012, 12:29

SPD-Fraktion beschließt Papier zur Weiterentwicklung der Pflege Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken

Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen umfassenden Vorschlag für ein Gesamtkonzept Pflege in ihrer heutigen Fraktionssitzung als Positionspapier beschlossen. Nach Ansicht der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs eine Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Pflege.

Vor allem Demenzkranke können so eine angemessene Versorgung erhalten. Anders als Gesundheitsminister Bahr setzt die SPD-Bundestagsfrkation auf eine niedrigschwellige und aufsuchende Beratung weit im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit.

"Wir wollen Pflegepersonen weiter entlasten, gute Arbeit für Pflegekräfte ermöglichen und die Pflegeinfrastruktur in den Kommunen ausbauen," sagte Fraktionsvizin Elke Ferner. Die Potenziale der Familie, der Nachbarschaften, des ehrenamtlichen Engagements müssten gestärkt und mit professionellen Pflege- und Betreuungsstrukturen verknüpft werden. Dabei müssten die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen mit Migrationshintergrund in der Hilfeplanung berücksichtigt werden.

"Nötig ist eine umfassende sozialräumliche Planung, damit sowohl das Wohnumfeld als auch ambulante Betreuungsformen und Hilfeangebote den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen vor Ort entsprechen", erklärte die stellvertretende Sprecherin der Fraktionsarbeitsgruppe Gesundheit, Hilde Mattheis. Die soziale Pflegeversicherung genieße eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz. Daher müsse sie im Zuge einer Pflegereform gestärkt werden.

Die SPD-Fraktion spricht sich deshalb klar gegen eine kapitalgedeckte private Pflegezusatzversicherung aus. Sie will die solidarische Finanzierung zu einer Bürgerversicherung Pflege ausbauen.

Bereits im Sommer 2011 haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein umfangreiches Orientierungspapier vorgelegt, dass intensiv mit Organisationen, Verbänden und Gewerkschaften diskutiert wurde. Viele Anregungen wurden in das nun beschlossene Positionspapier aufgeommen.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.03.2012
http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok ... 15,00.html

Beschluss der SPD-Fraktion: Für eine umfassende Pflegereform: Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken (PDF, 27.03.2012)
http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dat ... 923,00.pdf

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Eine Neuausrichtung der Pflege sieht anders aus

Beitrag von Presse » 28.03.2012, 12:31

Der Gesellschaft ist die Pflege mehr wert
bpa: Eine Neuausrichtung der Pflege sieht anders aus


Das am 28. März in das Kabinett eingebrachte Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) bleibt hinter den Erwartungen zurück: „Zwar hat das PNG richtige Ansätze, aber es gibt deutlichen Korrekturbedarf“, sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit über 7.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt. Bernd Meurer stellt allen Forderungen voran: „Mit 0,1 Prozent Beitragserhöhung ist der ‚große Wurf‘ nicht zu machen. Die Zeit ist reif, um zu beantworten, was uns die Pflege wert ist. Die Gesellschaft fühlt den Wert der Pflege täglich, denn fast jeder ist inzwischen direkt oder indirekt betroffen – und es werden immer mehr. Nur die Politik hinkt hinterher. Die Verantwortlichen müssen die Pflege endlich ins Zentrum ihrer Entscheidungen rücken. Das muss sich so schnell wie möglich in angemessenen Rahmenbedingungen widerspiegeln. Die Pflege ist der soziale Kitt unserer Gesellschaft“, so Bernd Meurer weiter.

Das PNG genügt so nicht. Der bpa sieht u. a. auch dringenden Verbesserungsbedarf bei der Entlohnung: „Wertigkeit für die Pflege heißt auch angemessene Entlohnung für alle Pflegekräfte, und auf tariflichen Regelungen aufbauende Kalkulationen der Pflegesätze müssen auch von den Sozialhilfeträgern als wirtschaftlich und sparsam anerkannt werden. Wir brauchen dieses Signal für die Beschäftigten und für die Betriebe“, sagt der Präsident des bpa.

Der bpa begrüßt ausdrücklich die verbesserten Leistungen für Menschen mit dementiellen Erkrankungen, ebenso die Klarstellungen bei der Tagespflege, die eine bessere Umsetzung in der Praxis erleichtern. Allerdings sei es nicht hinzunehmen, dass die stationär betreuten Pflegebedürftigen und Pflegebedürftigen der Pflegestufe III außen vor blieben und keinerlei konkrete Verbesserungen für die Situation der Pflegekräfte im Gesetzentwurf enthalten sind. Der bpa fordert Minister Bahr dringend dazu auf, umfänglich nachzubessern und die kritisch-konstruktiven Stimmen von Pflegeexperten und Fachverbänden ernst zu nehmen. Versorgungssicherheit und Qualität in der Pflege können wir nur mit den richtigen Rahmenbedingungen garantieren – dazu brauchen wir die richtigen politischen Entscheidungen.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.03.2012 - bpa - Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste e.V.
http://www.bpa.de

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Demenzkranke fallen weiter durchs Raster

Beitrag von Presse » 28.03.2012, 12:33

VdK: Demenzkranke fallen weiter durchs Raster
VdK-Präsidentin Mascher: "Wir brauchen endlich ein neues System der Pflegestufen"


Als enttäuschend bezeichnet die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung. "Die darin enthaltenen Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um Pflegebedürftige und deren Angehörige nachhaltig zu unterstützen", so die VdK-Präsidentin.

Vor allem würde sich an der grundlegenden Benachteiligung von vielen Demenzkranken, die nach der jetzigen Rechtslage oft genug gar nicht als pflegebedürftig gelten, durch die erst für 2013 vorgesehene geringe Anhebung der Leistungen kaum etwas ändern. "Demenzkranke fallen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst weiterhin durchs Raster. Die schnelle Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist der einzige Weg, um die Ungleichbehandlung von Demenzkranken im System der Pflegeversicherung zu beenden", sagte Mascher. Bereits seit 2009, so die VdK-Präsidentin, läge ein neuer fünfstufiger Pflegebedürftigkeitsbegriff vor, der auch dem tatsächlichen Betreuungs- und Pflegebedarf von Demenzkranken Rechnung trägt. "Ungenutzt sind bereits 3 Jahre verstrichen. Wir brauchen endlich dieses neue System der Pflegestufen, damit neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt werden und dadurch den Demenzkranken den Zugang zu Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben", betonte Mascher weiter.

Als "halbherzig" bezeichnete Mascher zudem den Plan, dass das Pflegegeld bei Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nicht mehr ganz, sondern nur noch um die Hälfte gekürzt werden soll. "Das wird pflegende Angehörige aus finanziellen Gründen weiterhin davon abhalten, Entlastungsangebote anzunehmen", so die VdK-Präsidentin. "Die Förderung von Entlastungsangeboten müsste viel deutlicher ausfallen, denn Auszeiten sind für pflegende Angehörige essentiell".

Der VdK besteht zudem auch weiterhin auf einer besseren rentenrechtlichen Absicherung von Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. "Wer sich als Berufstätiger entscheidet, einen Angehörigen zu pflegen, sollte keine Angst haben, später deshalb in Altersarmut zu geraten", so Mascher.

Die zur Finanzierung der Pflege geplante freiwillige zusätzliche private Pflegeversicherung lehnt der VdK ab. "Sie benachteiligt insbesondere Ältere und Menschen mit Behinderung, die kaum Geld übrig haben, um privat vorzusorgen", so Mascher. Stattdessen fordert der VdK einen Solidarausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Die jährlichen Milliardenüberschüsse in der privaten Pflegeversicherung könnten zur Finanzierung von Leistungen für Demenzkranke verwendet werden. (Michael Pausder, Pressesprecher)

Quelle: Pressemitteilung vom 28.03.2012
http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de2726 ... E5rB3U3jff

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Pflegereform - unzureichendes Stückwerk

Beitrag von Presse » 28.03.2012, 12:46

Pflegereform: Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert Pläne der Bundesregierung als unzureichendes Stückwerk

Berlin (ots) - Als absolut unzureichend kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute im Kabinett beschlossene Pflegereform. Die angekündigten punktuellen Verbesserungen könnten eine nachhaltige Strukturreform nicht ersetzen. Der Verband fordert die zügige Umsetzung des bereits seit 2009 vorliegenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

"Menschenwürde verträgt kein Stückwerk. Um auch in Zukunft eine würdige Pflege für alle Menschen sicherzustellen, darf die Politik nicht länger Zeit mit Schönheitsreparaturen und Mini-Reformen vergeuden", so Dr. Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Kein Weg führe an der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorbei, der den tatsächlichen Hilfe- und Unterstützungsbedarf realitätsgerecht abbildet. Gleichzeitig müsse die Pflegefinanzierung auf eine solide Grundlage gestellt werden.
"Wir brauchen endlich die Pflegereform aus einem Guss, die uns diese Koalition vor zwei Jahren versprochen hat. Wer ein Haus bauen will, kann nicht mit dem Balkon anfangen, nur weil er für den Rest das Geld noch nicht zusammen hat", so Jüttner.

Neben der sofortigen Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs fordert der Paritätische den solidarischen Ausbau der bestehenden Pflegeversicherung zu einer sozialen Bürgerversicherung sowie veränderte Rahmenbedingungen mit dem Ziel, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.03.2012 - Paritätischer Wohlfahrtsverband
Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Tel.: 030/24636305, E-Mail: pr@paritaet.org

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Etikettenschwindel Pflegereform

Beitrag von Presse » 28.03.2012, 12:47

Etikettenschwindel Pflegereform

"Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz verdient seinen Namen nicht. Es ist ein Etikettenschwindel. Mit provisorischen, vorübergehenden Maßnahmen - beispielsweise für Menschen mit demenziellen Erkrankungen - scheitert Schwarz-Gelb an der notwendigen Aufgabe, ein neues Verständnis von Pflege auf den Weg zu bringen", erklärt die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Kathrin Senger-Schäfer, anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz. Senger-Schäfer weiter:

"Von einer Neuausrichtung der Pflege kann ohne Neudefinition des Pflegebegriffs keine Rede sein. Dabei ist eine grundlegende Reform im Sinne der pflegebedürftigen Menschen, ihrer Angehörigen und der Beschäftigten längst überfällig. Die geplanten zusätzlichen Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sind weder ein erster Schritt zu einem neuen Pflegebegriff, noch ein Vorgriff darauf. Dazu müsste die Bundesregierung erst mal eine klare Entscheidung für einen neuen Pflegebegriff treffen. Doch eine solche ist noch lange nicht in Sicht.

Insbesondere bleibt die Frage offen, mit welchem finanziellen Rahmen der neue Pflegebegriff künftig untersetzt sein soll. Diese Frage ist entscheidend, damit zukünftig niemand schlechter gestellt ist und alle von einem neuen Pflegeverständnis profitieren. Nur mit der Neudefinition des Pflegebegriffs ist eine zielgenaue und systematische Berücksichtigung von allen Menschen mit etwaigem Pflegebedarf, ob nun aufgrund demenzieller Erkrankungen oder körperlicher Gebrechen, zu erreichen. Auch der Pflegebedarf von Kindern kann dann endlich adäquat erfasst werden."

Quelle: Pressemitteilung vom 28.03.2012
F.d.R. Beate Figgener
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Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
http://www.linksfraktion.de

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Kooperationen müssen gefördert werden

Beitrag von Presse » 28.03.2012, 12:49

KVB-Vorstand zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz: „Kooperationen müssen gefördert werden“

München, 28. März 2012: „Die strukturierte Kooperation von Ärzten, Psychotherapeuten, Pflegekräften und Heimleitung ist der richtige Weg, um die medizinische Betreuung von Menschen in Pflegeheimen heute und in Zukunft auf hohem Niveau zu sichern.“ Dies betonte der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) heute in München. Daher begrüßten Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Ilka Enger die mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) geplanten Änderungen zur Förderung von Kooperationen in Pflegeheimen. „Dies ist der richtige Ansatz, um die ambulante Versorgung in Pflegeheimen durch feste ärztliche Ansprechpartner dauerhaft zu gewährleisten“, so der Vorstand der KVB. Momentan seien die Rahmenbedingungen in der Pflegeheimversorgung insbesondere aufgrund der unzureichenden Vergütung für die aufwändige medizinische Betreuung sowie wegen der überbordenden Bürokratie schwierig. „Eine umfassende medizinische und pflegerische Betreuung von Menschen in Pflegeheimen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei darf weder die ethische noch die wirtschaftliche Verantwortung allein den behandelnden Ärzten aufgebürdet werden“, so der Vorstand der KVB.

Dr. Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KVB, erklärte dazu: „Der stetig steigende ärztliche Aufwand in der medizinischen Betreuung von Pflegebedürftigen muss von den Krankenkassen angemessen finanziert werden. Dabei ist es wesentlich, dass sich ausnahmslos alle Krankenkassen an der Finanzierung beteiligen. Nur so kann für alle Patienten eine gleichwertig gute Versorgung gewährleistet werden.“ Jegliche Form von Kassen- oder Vertragswettbewerb sei an dieser Stelle deplaziert. Die Menschen in Pflegeheimen müssten darauf vertrauen können, dass sie gut versorgt würden – egal, bei welcher Krankenkasse sie versichert seien.

„Die Finanzierung von Kooperationsmodellen in der Pflegeheimversorgung lohnt sich nicht nur für die Patienten, sondern auch für die Krankenkassen“, so KVB-Vize Dr. Pedro Schmelz. Im Rahmen der Diskussion um das PNG gehe man nach konservativen Schätzungen von einem Einsparpotential von rund 120 Millionen Euro bundesweit pro Jahr im Bereich der Krankenhauseinweisungen und der Krankentransporte aus. Anderen Berechnungen zufolge seien sogar Einsparungen in Höhe von 600 Millionen Euro und mehr möglich. „Gleichzeitig schützt man die Pflegebedürftigen durch die Vermeidung von unnötigen Krankenhauseinweisungen vor Ängsten und Stress“, so Schmelz.

Modelle wie die Geriatrischen Praxisverbünde der KVB oder die AOK-Pflegenetze zeigten bereits seit Jahren, wie sich durch strukturierte Kooperation die Versorgung von Menschen in Pflegeheimen verbessern lasse, so Dr. Ilka Enger, zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVB. „Zufriedenere Patienten, zufriedenere Ärzte und Psychotherapeuten, zufriedenere Pflegekräfte: Die Investition in Kooperationsmodelle in der Pflege ist definitiv eine Investition in die Zukunft“, so Enger.

Quelle: Oresseinformation vom 28.03.2012
PDF-Datei: http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumen ... gesetz.pdf

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Flickwerk Pflegereform

Beitrag von Presse » 28.03.2012, 13:43

PRESSEMITTEILUNG vom 28.03.2012

Berlin, 28.03.2012. Am heutigen Tag hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Pflege-Neuausrichtungsgesetz beschlossen. „Es ist gut, dass es künftig eine Besserstellung von Menschen mit Demenz gibt. Das begrüßen wir ausdrücklich“, kommentiert Heike von Lützau-Hohlbein, Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, den Kabinettsbeschluss. „Von einer Neuausrichtung der Pflege kann bei diesem Gesetzentwurf aber nicht die Rede sein. Dazu wäre die Einführung des lange geforderten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erforderlich gewesen. Diese Pflegereform ist nur ein Flickwerk“, so Heike von Lützau-Hohlbein.

Mit dem neuen Gesetz soll es für Pflegebedürftige mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ – dazu gehören Demenzkranke – schon in der so genannten Pflegestufe 0 die Möglichkeit des Pflegegelds in Höhe von 120 € geben. Auch in den Pflegestufen 1 und 2 soll es ein höheres Pflegegeld für Demenzkranke geben. Alternativ dazu können Sachleistungen gewählt werden, mit denen die Einsätze von Pflegediensten bezahlt werden können. Außerdem sollen künftig Sachleistungen auch flexibel einsetzbar sein, d.h. anstelle der Abrechnung in Pflegemodulen sind dann Zeiteinheiten möglich.
„Mehr Flexibilität im Sinne der Pflegebedürftigen ist sinnvoll, leider ist die Flexibilität nicht durchgängig im Gesetz verankert“, ärgert sich Heike von Lützau-Hohlbein. „Die zusätzlichen Leistungen können nicht für die niedrigschwelligen Angebote, z. B. Betreuungsgruppen und Helferinnen in der Häuslichkeit, abgerechnet werden. Das ist ungünstig für Personen, die bereits eine Helferin haben. Sie können diese nicht in größerem Umfang beschäftigen, sondern müssen sich dann für zusätzliche Leistungen einen Pflegedienst suchen.“

Das Gesetz will darüber hinaus Wohngemeinschaften als Alternative zum Heim stärker fördern. „Das ist im Prinzip eine gute Idee. Bei der Umsetzung sind aber noch viele Detailfragen offen, zumal ambulant betreute Wohngemeinschaften in den Bundesländern unterschiedlich definiert werden“, sagt von Lützau-Hohlbein.

Eine ausführliche Stellungnahme der DAlzG zum Entwurf des Pflegeneuausrichtungsgesetzes finden Sie unter http://www.deutsche-alzheimer.de/index.php?id=364

Hintergrundinformationen
Heute leben in Deutschland etwa 1,2 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr 60% davon leiden an einer Demenz vom Typ Alzheimer. Ihre Zahl wird bis 2050 auf 2,6 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist der Bundesverband von derzeit 127 regionalen Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 – 171017 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 / 259 37 95-14 (Festnetztarif).

Kontakt
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz Friedrichstraße 236, 10969 Berlin Tel. 030 / 259 37 95 – 0, Fax: 030 / 259 37 95-29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de, Internet: www.deutsche-alzheimer.de

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Pflegereform: Nix für die Pflege – viel für die Falschen

Beitrag von Presse » 28.03.2012, 14:19

Pflegereform: Nix für die Pflege – viel für die Falschen

Zum Kabinettsbeschluss vom 28.03.2012 zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz erklären Renate Künast, Fraktionsvorsitzende und Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:

Die schwarz-gelbe Pflegereform ist schon bei ihrer Verkündung krachend gescheitert. Minister Bahr packt die dringendsten Probleme nicht an, weder einen neuen Pflegebegriff, noch eine ausreichende Versorgung der Demenzkranken.
Dieses Gesetz als Neuausrichtung zu bezeichnen verleumdet das Wort. Die wenigen Leistungsverbesserungen sind nur auf Pump oder zeitlich begrenzt. Nach dem „Jahr der Pflege 2011“ schafft Bahr nichts außer Geschenken an die schwarz-gelbe Klientel, wie höhere Vergütungen für Ärzte und Zuschüsse für Gutverdiener zur Pflegeversicherung.
Selbst die kleinsten Verbesserungen wurden noch gekürzt. So sind die geplanten kleinen Verbesserungen für pflegende Angehörige bei Reha- und Vorsorge im Bereich der Rentenversicherung komplett gestrichen worden. Und das auf Wunsch von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen. Die einstige Kämpferin für eine gute Pflege knausert also herum, wenn sie zur Entlastung Pflegender beitragen soll.
Auch für die Pflegekräfte tut die Bundesregierung nichts, sie droht ihnen sogar mit Lohndrückerei. Das ist ein heftiger Schlag ins Gesicht aller Pflegekräfte. Wir Grüne sind für den Pflege-Mindestlohn. Er darf aber nur eine absolute Lohnuntergrenze sein. So jedoch droht er zum Normlohn zu werden.
Diese Reform kann man getrost vergessen. Wir brauchen eine tatsächliche Neuausrichtung in der Pflege. Deswegen fordern wir die Einführung eines neuen Pflegebegriffs, der den Menschen ihre Würde bewahrt anstatt sie nur zu versorgen. Zur nachhaltigen Finanzierung einer besseren Pflege brauchen wir eine solidarische Pflege-Bürgerversicherung.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.03.2012
Christian Hans
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Abgeordnetenbüro Elisabeth Scharfenberg MdB
Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik
Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Tel.: ++49 (0)30 227 -74532, Fax: -76655
E-Mail: elisabeth.scharfenberg.ma01@bundestag.de
Web: http://www.elisabeth-scharfenberg.de
Postanschrift:
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Pflegereform beschert Ärzten mehr Geld für Heimbesuche

Beitrag von Presse » 28.03.2012, 17:30

Pflegereform beschert Ärzten mehr Geld für Heimbesuche
Monatelang gab es Streit, heute hat das Kabinett die Pflegereform von Gesundheitsminister Daniel Bahr auf den Weg gebracht. Die Ärzte dürfen sich über mehr Geld für Heimbesuche freuen. Kritiker ätzen: Die Reform sei " substanzlos". mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=809 ... orm&n=1798

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Pflegereform im Streit - mehr Geld erforderlich

Beitrag von Presse » 29.03.2012, 06:13

Parteien streiten über Pflegereform
SPD-Konzept kostet sechs Milliarden Euro

VON EVA QUADBECK
(RP). Die SPD hat am Dienstag, einen Tag vor der offiziellen Vorstellung der Pflegereform von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP),
ein eigenes Pflege-Konzept vorgelegt. Die Sozialdemokraten wollen sechs Milliarden Euro zusätzlich ausgeben. Auch die Senioren-Union kritisiert die Reform.
.... weiter lesen unter
http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.2770850

Pflegereform beschert Ärzten mehr Geld für Heimbesuche
Monatelang gab es Streit, heute hat das Kabinett die Pflegereform von Gesundheitsminister Daniel Bahr auf den Weg gebracht. Die Ärzte dürfen sich über mehr Geld für Heimbesuche freuen. Kritiker ätzen: Die Reform sei " substanzlos". mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=809 ... orm&n=1799

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Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ein grandioser Flop!

Beitrag von WernerSchell » 29.03.2012, 07:00

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ein grandioser Flop!

Texteinstellung unter:
http://www.wernerschell.de/aktuelles.php bzw.
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... lungen.php

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 28.03.2012
hier (PDF)
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 3_2012.pdf
Weitere Texte dazu im Forum Werner Schell
viewtopic.php?t=17124
Dort gibt es zahlreiche Beiträge zur geplanten Neuregelung, fast ausnahmslos mehr als kritisch. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bezeichnet das PNG (Gesetzentwurf) als unzureichend und hat insoweit die "Pflegenote" unzureichend (Note: sechs) vergeben!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ein grandioser Flop!

Beitrag von Cicero » 29.03.2012, 12:50

WernerSchell hat geschrieben:Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ein grandioser Flop!
.... Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bezeichnet das PNG (Gesetzentwurf) als unzureichend und hat insoweit die "Pflegenote" unzureichend (Note: sechs) vergeben!
Hallo Forum,
ich habe mich aus gegebenem Anlass in den letzten Tagen sehr umfänglich mit Pflegethemen befassen müssen und dabei auch die aktuellen politischen Pläne ergiebig studiert.
Was Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kurz und knackig schreibt, ist exakt richtig. Die angebliche Neuausrichtung findet nicht statt und das, was Herr Bahr unters Volk bringt, erscheint als "Machwerk eines politischen Hochstablers".
Ich bin als Bürger dieses Staates entsetzt darüber, wie Politiker mit den Interessen alter bzw. pflegebedürftiger Menschen umgehen.
Ich hoffe sehr, dass die Mobilisierung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk von Erfolg gekrönt sein wird. Ich werde jedenfalls als Unterstützer aktiv.
Es grüßt Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

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Bahrs Pflegereförmchen ohne jegliche Substanz

Beitrag von Presse » 31.03.2012, 15:56

Bahrs Pflegereförmchen ohne jegliche Substanz

Zum heutigen Kabinettsbeschluss der Regierung zur Pflegereform, erklärt die stellv. Sprecherin der AG Gesundheit und Berichterstatterin für Pflege der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Bahrs Pflegereförmchen ist und bleibt substanzlos. Trotz umfassender Kritik von Verbänden und Gewerkschaften ist Bahr nicht von seinen ursprünglichen völlig unzulänglichen Plänen abgerückt.

In seinem Gesetzentwurf fehlt eine ganzheitliche Sicht auf pflegebedürftige Menschen. Der dringend benötigte neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird nicht umgesetzt. Es gibt es keinen Ansatz für eine langfristige und nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung, Konzepte für den Ausbau der Pflegeinfrastruktur- und Pflegeberatung, Ansätze zur Begegnung des Fachkräftemangels in der Pflege sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Reha- und Prävention fehlen. Statt dessen begnügt sich Bahr größtenteils mit kleinen oder symbolischen Maßnahmen und führt eine unsinnige private Pflegezusatzversicherung ein, die sich nur Gutverdienende leisten können und in der Menschen mit chronischen Krankheiten gar nicht erst versichert werden. Die geplante Einführung einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung unterstützt allenfalls Wohlhabende.

Die SPD-Fraktion hat gestern ein umfassendes Positionspapier zur Pflege beschlossen. Das Papier enthält Ansätze für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, für die Entlastung pflegender Angehöriger, für gute Arbeit und Ausbildung von Pflegefachkräften, den Ausbau der kommunalen Pflegeinfrastruktur sowie für die Verbesserung von Reha- und Prävention. Diese umfangreichen Maßnahmen sollen die Situation Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen deutlich verbessern. Das Papier der SPD-Fraktion zeigt: für eine Pflegereform braucht man mehr, als nur ein paar punktuelle Maßnahmen, wie sie Bahr jetzt umsetzt. Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ist diese schwarz-gelbe Legislaturperiode eine verlorene Zeit.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.03.2012 Hilde Mattheis - SPD http://www.hilde-mattheis.de/index.php?nr=57918

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Sozialforscher: 240.000 Demenzkranke werden ruhiggestellt

Beitrag von WernerSchell » 01.04.2012, 06:59

Statement nach hier übernommen:

Sozialforscher: 240.000 Demenzkranke werden ruhiggestellt

Ich begrüße es sehr, dass Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk in einem Anschreiben an die Heime im Rhein-Kreis Neuss deutliche Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen, vor allem auch bei der Medikation, eingefordert hat. Man darf gespannt sein, ob und wie die diesbezüglichen Aktivitäten aufgegriffen werden:

Konkrete Verbesserungen in der Pflege gefordert
viewtopic.php?t=17044

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post brachte am 26.03.2012 genau zu dem Anliegen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk einen Kurzbericht, dessen Titel vielsagend wie folgt lautete:

"Sozialforscher: 240.000 Demenzkranke werden ruhiggestellt"

Aus dem Bericht ergibt sich, dass nach Berechnungen der Universität Bremen rd. 1/4 Millionen Demenkranke inn Deutschland mit Psychopharmaka ruhiggestellt werden, um Geld und Personal zu sparen. "In diesen Fällen werden die Medikamente nicht verschrieben, um die Leiden der Patienten zu lindern, sondern um Personal einzupsaren und smit Heimbetreibern höhere Gewinne zu bescheren". So die Aussage des Sozialforschers Gerd Glaeske gegenüber der "Welt am Sonntag". Offensichtlich haben sich nun einige Verbände zu Wort gemeldet, und mehr Geld für die Absicherung von Demenzkranken gefordert.

Der medizinisch nicht begründbare Einsatz von Psychopharma, so, wie in Glaeske beschreibt, geht letztlich auf die miesen Pflege-Rahmenbedingungen zurück. Und insoweit ist der Gesetzgeber gefordert. Die nach den Stellenschlüsseln geforderten Personalstellen sind nach den Berichten der Heimaufsichten nahezu immer besetzt. Insoweit gibt es keine Lücken. Nein, die Stellenschlüssel reichen nicht und da liegt der "Hase im Pfeffer". Das wird leider bei allen kritischen Statements vergessen.

Ich denke, dass schnellstens gehandelt werden muss. Die jetzt geplante Neuausrichtung der Pflegeversicherung bringt insoweit nichts:

Neuausrichtung der Pflegeversicherung - Kabinettbeschluss
viewtopic.php?t=17124

Das muss mit größtem Bedauern gesagt werden. Und kaum jemand regt sich auf. Auch die Kanzlerin hat das sog. Pflege-Reformpaket von Herrn Bahr durchgewunken. Ist das Unwissenheit oder Ignoranz gegenüber den pflegebedürftigen Menschen?

Gaby Modig
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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