Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht - Vortrag 27.02.12

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht - Vortrag 27.02.12

Beitrag von WernerSchell » 27.02.2012, 11:56

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“


Neuss, den 01.02.2012

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht …. Vortrag am 27.02.2012 im Rahmen des Quartierkonzepts Neuss-Erfttal

Der Stadtteil Neuss-Erfttal soll für Senioren lebenswerter werden. Dafür wurden am 18.01.2012 im Bürgerhaus Erfttal erste Ideen gesammelt. Auf Initiative von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk soll ein Quartierskonzept entstehen, an dem Verbände, Anwohner und die Stadt mitarbeiten. "Wir müssen vor Ort etwas tun und dürfen nicht darauf warten, dass andere es schon richten werden", findet der Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Pflegeexperte Werner Schell. Über die Veranstaltung berichtete die Neuss-Grevenbroicher Zeitung am 19.01.2012 ( http://www.ngz-online.de/neuss/nachrich ... -1.2677879 ).

Im Rahmen des Quartierkonzepts Erfttal wird es am 27. Februar 2012, 17.00 - 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, Bedburger Straße 61, 41469 Neuss-Erfttal, bereits eine erste Folgeveranstaltung geben, und zwar mit einem Vortrag von Werner Schell zum Thema

„Patientenautonomie am Lebensende – Vorsorgevollmacht, Patienten-verfügung, Betreuungsverfügung und Organspende.“

Dazu heißt es in einer Ankündigung:

Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit beste-hen unterschiedliche Auffassungen. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensicht-lich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Mög-lichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeig-neter Weise durch darauf abzielende Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfü-gung und Betreuungsverfügung vorzusorgen.
Aktuelle Diskussionen über die Organspende haben zusätzlich zu einer großen Verunsi-cherung beigetragen. Es stellen sich folglich viele Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Pati-enten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Wie ist die Rechtslage im Zusammenhang mit einer Organspende? Welche Be-deutung hat der Hirntod? Was gilt es zu beachten bzw. zu bedenken?
Es wird bei den aktuellen Erörterungen zur Organspende zum Beispiel außer Acht gelas-sen, dass eine Organspendeerklärung meistens mit einer Patientenverfügung, die auf einen Behandlungsabbruch abzielt, überhaupt nicht vereinbart werden kann. Obwohl es insoweit einige Erklärungsversuche und zusätzliche Erklärungstexte gibt, kann ernstlich kaum nachvollzogen werden, wie eine Organspendebereitschaft mit einem Behandlungs-abbruch, z.B. künstliche Beatmung, zusammen passen kann. Dies wäre auch jeweils im Einzelfall fachlich abzuklären und den BürgerInnen zu erläutern.

Der Eintritt ist frei! - Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Werner Schell - Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 022012.pdf
Näheres auch unter:
viewtopic.php?t=16675
+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.presseanzeiger.de/infothek/g ... 565182.php
http://www.openbroadcast.de/article/173 ... fttal.html
http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/buer ... 42251.html
http://www.mg-heute.de/2012/02/%e2%80%9 ... ganspende/
http://www.openpr.de/news/604552/Patien ... fttal.html
http://www.otextservice.com/medizin-ges ... fttal.html
http://www.neuss-erfttal.de/Medizinisch ... orgung.htm
http://aktuelles-aus-der-pflege.de/
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) machte heute, 14.02.2012 auf den Vortrag am 27.02.2012 zu den "vorsorglichen Verfügungen" mit einem Veranstaltungstipp aufmerksam.
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) berichtete heute, 22.02.2012, erneut mit zwei kurzen Texten über den Vortrag am 27.02.2012.
http://www.demenz-service-nrw.de/verans ... /1568.html
http://www.schlafapnoe-neuss.de/termine.html
...

Umfangreiche Informationen zum Betreuungsrecht:
viewtopic.php?t=16934

Stand: 27.02.2012
Zuletzt geändert von WernerSchell am 21.08.2013, 06:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Sterbehilfe und Sterbebegleitung - Bücherliste

Beitrag von WernerSchell » 28.02.2012, 07:44

Bücherliste zu den Themen Sterbehilfe und Sterbebegleitung,
Patientenautonomie am Lebensende, Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht, Organspende usw
. - Stand: 25.02.2012 hier (PDF)
http://www.wernerschell.de/Aktuelles/Bu ... 022012.pdf
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Patientenverfügungen .... Infoveranstaltung ein Erfolg

Beitrag von WernerSchell » 02.03.2012, 07:46

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Pressemitteilung vom 28.02.2012

Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen – Informationen zu den Rechtsgrundlagen im Rahmen des Erfttaler Quartierkonzeptes

Bürgerhaus in Neuss-Erfttal und Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hatten für den 27.02.2012 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen und dabei im Rahmen des am 18.01.2012 in Gang gebrachten Quartierkonzeptes die Patientenautonomie als Thema ausgewählt. Paul Petersen vom Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) konnte nahezu 60 Gäste begrüßen. Der Veranstaltungsraum war bis auf den letzten Platz gefüllt.

Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, der als Referent zur Verfügung stand, informierte in eindrucksvoller Weise über die aktuellen Rechtsregeln zur Patientenautonomie. Der Vortrag lässt sich wie folgt zusammen fassen:

Patientenverfügungen sind – u.a. nach eindeutigen Aussagen in einer Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofes und entsprechenden Statements der Bundesärztekammer – verbindlich. Diese Verbindlichkeit wurde durch die §§ 1901a und 1901b BGB, wirksam ab 1.9.2009, bekräftigt. Neu ist insoweit eigentlich nur, dass eine Patientenverfügung schriftlich erstellt sein muss und hinsichtlich der wirksamen Erstellung lediglich auf die Volljährigkeit abstellt.

Für sämtliche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ist allein der Patientenwille maßgeblich. Dieses Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat Verfassungsrang. Damit der Patientenwille auch bei mangelnder Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ohne Verzögerungen durchgesetzt werden kann, erscheint die zeitgerechte Errichtung einer insoweit hilfreichen Vorsorgevollmacht ratsam. Ansonsten verbleibt nur das Gebot, schnellstmöglich eine, ggf. vorläufige, rechtliche Betreuung einrichten zu lassen. Allerdings sind auch Patientenverfügungen ohne Vorsorgevollmacht und auch außerhalb einer Betreuung als bürgerlich-rechtliche Willensäußerung immer verbindlich und beachtenswert.

Auch eindeutig formulierte Patientenentscheidungen, die auf die Verweigerung von lebenserhaltenden Maßnahmen abzielen, z.B. Legen einer Magensonde oder Durchführung einer künstlichen Beatmung, müssen Beachtung finden. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um strafrechtliches Tun oder Unterlassen, sondern lediglich um das gebotene Respektieren einer Patientenentscheidung, das sich unmittelbar aus dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) ergibt.

Die Gelegenheit zur Diskussion wurde lebhaft genutzt. Anschließend standen zahlreiche Informationsschriften kostenlos zur Mitnahme zur Verfügung. Der Referent konnte noch auf eine umfangreiche Bücherliste zum Thema aufmerksam machen. Diese Liste ist im Internet abrufbar, u.a. unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/Medizin-Infos/pflege.php . Die Gäste bekundeten einhellig: Eine gelungene Veranstaltung und sehr gute Informationen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen – Informationen zu den Rechtsgrundlagen im Rahmen des Erfttaler Quartierkonzeptes am 27.02.2012
Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 28.02.2012 hier

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 022012.pdf
+++
Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!
+++

Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.presseanzeiger.de/infothek/g ... 571897.php
http://www.openbroadcast.de/article/180 ... eptes.html
http://www.openpr.de/news/611445/Patien ... eptes.html

Stand: 02.03.2012
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Pflege ist die größte Herausforderung - Quartierskonzepte

Beitrag von WernerSchell » 19.08.2013, 07:55

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Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


19.08.2013

An den
Rhein -Kreis Neuss und die
Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss


Nachrichtlich an weitere Adressaten


„Pflege ist die größte Herausforderung“
An der Entwicklung von Quartierskonzepten geht kein Weg vorbei


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Rheinische Post berichtete am 16.08.2013 (Eva Quadbeck) u.a. darüber, dass die Pflegebedürftigen mehr zahlen müssen. In diesem Zusammenhang wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Pflege trotz Versicherung zunehmend zu einem Armutsrisiko für die Betroffenen wird.

Der Bericht betrifft einen Sachverhalt, der eigentlich seit Jahren bekannt ist. Denn in der Pflegeversicherung hat es seit ihrer Einführung keine Anpassungen der Leistungsansprüche gegeben, die auch nur annähernd für einen Inflationsausgleich hätten sorgen können. Wirkliche Leistungsverbesserungen hat es auch nicht mit den Gesetzen gegeben, die uns als Pflegereformen angedient worden sind (2008 und 2012).

Fakt ist aufgrund dieser Entwicklung auch, dass die Sozialämter immer öfter und mit stets steigenden Beträgen für die Versorgung der selbst nicht mehr leistungsfähigen Versicherten aufkommen müssen. Den Sozialhilfeempfängern wird damit eine Komplettversorgung im Falle der Pflegebedürftigkeit (aus Steuermitteln) gewährleistet.

Zu all dem hat sich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk im Laufe der letzten Jahre wiederholt geäußert und konstruktiv Verbesserungsvorschläge für die weitere Ausgestaltung der Pflegeversicherung (als Teilleistungsversicherung) unterbreitet.

Einer dieser Vorschläge zielt darauf ab, die Kommunen zu motivieren, dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ u.a. durch die Mitgestaltung von Quartierskonzepten zur Geltung zu verhelfen. Damit sind Maßnahmen angesprochen, die nicht nur die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen unterstützen, sondern auch geeignet sind, Sozialhilfeleistungen zu vermeiden, zumindest aber in Grenzen zu halten. Daher hat auch das Landespflegeministerium NRW wiederholt herausgestellt, dass selbst solche Kommunen, die sich in einer Haushaltssicherung befinden, mit Rücksicht auf eingesparte Sozialhilfekosten Quartierskonzepte finanziell unterstützen können und dürfen.

Aufgrund dieser Gegebenheiten wird auch dem Kommentar in der Rheinischen Post vom 16.08.2013 (Eva Quadbeck) „Pflege ist die größte Herausforderung“ ausdrücklich zugestimmt. Dort heißt es u.a.:

„Von allen Herausforderungen, die eine schrumpfende und alternde Gesellschaft mit sich bringt, ist die Versorgung der Pflegebedürftigen die größte.“

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk nimmt den Bericht zum Anlass, noch einmal die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss (und darüber hinaus) auf die notwendigen kommunalen Folgerungen im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung aufmerksam zu machen. Dabei wird u.a. auf die diesseitigen Schreiben vom 7.01., 12.03. und 04.07.2013 aufmerksam gemacht.

Die Medien werden gebeten, das Thema aufzugreifen und für eine schnelle Entwicklung von Quartierskonzepten umfassend Öffentlichkeit herzustellen. Denn vereinzelte kommunale Initiativen sind möglicherweise gut gemeint, lassen aber die Folgerungen, die mit Rücksicht auf rapide ansteigende Zahl von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen geboten erscheinen, weitgehend außer Acht.

Allein langwierige Erörterungen in Kommissionen, Arbeitskreisen usw. über die bekannte demografische Entwicklung und Planspiele helfen nicht weiter. Das zum Beispiel in der Stadt Neuss vorgelegte Handlungskonzept der Enquétekommission wird den Anforderungen, die an Quartierskonzepte zu stellen sind, nicht gerecht. Es gibt in dem Papier kaum Aussagen über die gebotenen Hilfen und Unterstützungsnotwendigkeiten für die älter werdende Gesellschaft gibt. Das Thema werde leider nur gestreift.

Auf die angefügten Internetverweise wird aufmerksam gemacht.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell,
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk


„Quartierskonzepte im Rhein-Kreis Neuss - demografische Entwicklung und die Handlungserfordernisse“
Brief von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 04.07.2013 an den Rhein -Kreis Neuss und die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072013.pdf
Brief von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 12.03.2013 an den Rhein -Kreis Neuss und die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 032013.pdf
Siehe dazu auch die Hinweise im Forum unter Quartierskonzepte im Rhein-Kreis Neuss ... Vorschläge viewtopic.php?t=18314
Brief von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 07.01.2013 an den Rhein -Kreis Neuss und die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... ef2013.pdf
Dazu passend ein ca. 11-minütiger TV-Bericht vom 05.01.2013 (mit Live-Interviews Werner Schell), Lokalzeit Düsseldorf, WDR-Fernsehen. Videodatei hier --> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iathek.mp4

Deutschland braucht ein neues Verständnis von Pflege
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe und die Friedrich-Ebert-Stiftung legen eine umfassende Pflegereform vor. Die Würde der pflegebedürftigen Menschen und eine neue Infrastruktur der Versorgung sind Dreh- und Angelpunkte.
viewtopic.php?t=19375

Abschlussbericht der Enquêtekommission Handlungskonzept Demographie Neuss am Rhein: Auf dem Weg – 2013 > 2030 > 2050 …
viewtopic.php?t=19268
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Hirntod und Entscheidung zur Organspende

Beitrag von WernerSchell » 25.02.2015, 07:51

Aus Forum:
Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende
viewtopic.php?f=2&t=20934

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Deutscher Ethikrat
Jägerstr. 22/23
D-10117 Berlin


Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende

In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme geht der Deutsche Ethikrat auf die Kontroverse über den Hirntod ein. Er fordert Verbesserungen bei der Information und Kommunikation rund um die Organspende. Außerdem fordert er eine gesetzliche Regelung zu organprotektiven Maßnahmen.

Die Organtransplantation ist ein wichtiger Bereich der Medizin, der dazu beiträgt, das Leben schwer kranker Menschen zu retten. Umso bedeutsamer ist es, dass die Bevölkerung Vertrauen in diesen Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung hat. Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, seine individuelle Entscheidung zur Organspende auf der Grundlage hinreichender Information zu treffen. Dies gilt auch für die Frage, wann der Mensch tot ist.

Um das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland zu stärken, sind Transparenz und eine offene gesellschaftliche Diskussion notwendig. Diese möchte der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme, die sich ausschließlich mit der Organspende nach Hirntod befasst, befördern. Dazu stellt er einerseits die weitreichende Einigkeit über viele Elemente des Todesverständnisses und einen angemessenen Umgang mit hirntoten Menschen heraus. Er zeigt andererseits aber auch die bestehenden Kontroversen auf. Diese Kontroversen betreffen die Frage, ob das Hirntodkriterium ein überzeugendes Kriterium für den Tod des Menschen ist. Sie betreffen auch die Frage, ob der Hirntod für die ethische und verfassungsrechtliche Legitimität einer Organentnahme selbst dann als Voraussetzung ausreicht, wenn er nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt wird. Diese Fragen können nicht allein mit der Kompetenz naturwissenschaftlicher oder medizinischer Experten beantwortet werden, sondern bedürfen der ethischen Reflexion.

Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist. Die Mehrheit des Deutschen Ethikrates ist dabei der Auffassung, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist und die Spende lebenswichtiger Organe nur zulässig sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt ist (Dead-Donor-Rule). Eine Minderheit des Deutschen Ethikrates hält dagegen den Hirntod nicht für den Tod des Menschen und weist dem Hirntod lediglich die Rolle eines notwendigen Entnahmekriteriums zu.

Im Interesse einer verlässlichen Hirntoddiagnostik sieht der Deutsche Ethikrat die Ärzteschaft in der Pflicht, die Methoden dem Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft kontinuierlich anzupassen sowie in der Praxis sicher umzusetzen. Durch eine entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildung ist die hohe medizinische Fachkompetenz der untersuchenden Ärzte zu gewährleisten. Fachkompetente Ärzte sollten flächendeckend und zeitnah zur Verfügung stehen.

Der Deutsche Ethikrat hält es darüber hinaus für erforderlich, die Information und Kommunikation rund um die Organspende zu verbessern. Seine Empfehlungen beziehen sich auf die Gespräche mit den Angehörigen, die Aufklärung der Bevölkerung und die Bestellung von Transplantationsbeauftragten.

Die Gespräche und die Beratung der Personen, die anstelle des möglichen Spenders eine Entscheidung über eine Organspende treffen müssen, sollten bereits vor der Feststellung des Hirntodes begonnen werden dürfen. Dies sollte in § 7 des Transplantationsgesetzes (TPG) klargestellt werden. Angemessene Rahmenbedingungen für diese Gespräche sollten eine ergebnisoffene und nondirektive Kommunikation fördern sowie besondere kulturelle und sprachliche Belange berücksichtigen.

Angesichts der zentralen Funktion der Transplantationsbeauftragten für den gesamten Prozess der Organspende hält es der Deutsche Ethikrat für unerlässlich, in allen Bundesländern gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den Entnahmekrankenhäusern Transplantationsbeauftragte bestellt werden und diese ihre Aufgabe angemessen erfüllen können.

Die Materialien zur Aufklärung der Bevölkerung über "die gesamte Tragweite der Entscheidung" (§ 2 Abs. 1 TPG) zur Organspende sollten ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem Informationen über eine mögliche Kollision von Patientenverfügung und Organspendeerklärung sowie über Art, Umfang und Zeitpunkt von organprotektiven Maßnahmen, die beim möglichen Organspender unter bestimmten Umständen schon vor der Hirntoddiagnostik zur Erhaltung der zu entnehmenden Organe erforderlich sind. Zudem sollten die Materialien Informationen darüber enthalten, dass in anderen Staaten auch für deutsche Staatsbürger, die dorthin reisen, andere Regelungen für eine Organentnahme gelten können.

Hinsichtlich der organprotektiven Maßnahmen sieht die Mehrheit des Deutschen Ethikrates auch gesetzlichen Handlungsbedarf. Für den Fall, dass eine Einwilligung des Organspenders in organprotektive Maßnahmen nicht festgestellt werden kann, sollte gesetzlich geregelt werden, welche Personen die Entscheidung über das Einleiten solcher Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes treffen dürfen. Die Zulässigkeit der Durchführung von organprotektiven Maßnahmen bis zur abschließenden Feststellung des Hirntodes sollte gesetzlich an zusätzliche Anforderungen gebunden werden.

In einem Sondervotum lehnen drei Mitglieder des Deutschen Ethikrates die geforderte gesetzliche Regelung organprotektiver Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes ab und erklären, dass sich der ärztliche Behandlungsauftrag grundsätzlich auf das Wohl des Patienten konzentriert und nicht auf eine theoretische Möglichkeit zur Organspende. Die Differenzierung intensivmedizinischer Behandlungsmaßnahmen in patientenorientierte gegenüber organprotektiven Maßnahmen halten sie daher für klinisch nicht relevant und irreführend.

Der vollständige Text der Stellungnahme findet sich unter
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/ste ... spende.pdf.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.02.2025
Pressekontakt:
Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat
Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin
Tel: +49 (0)30/20370-246
Fax: +49 (0)30/20370-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org
Siehe auch unter > http://idw-online.de/de/news626201
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