Patientenverfügung kontra Organspendeerklärung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Dieter Radke
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Organspender müssen alle Konsequenzen bedenken

Beitrag von Dieter Radke » 23.12.2011, 09:10

Ich denke, dass man sich zwischen Patientenverfügung mit Therapieabbruch und einer Organspendeerklärung entscheidenn muss. Wer nämlich mittels Patientenverfügung z.B. keinerlei technische Hilfen zur Verlängerung einer hoffnungslosen Behandlung bzw. des Sterbens in Anspruch nehmen will, schließt letztlich diejenigen Maßnahmen aus, die den Körper eines Organspenders so in Takt halten, dass die ggf. zu entnehmenden Organe noch heil, d.h. verwendbar, sind.
Wer meint, beides, Pat.Verf. und Org.Spende, ginge unproblematisch miteinander verbunden, muss diesen Vorgang einmal erklären. Hinzu kommt die Tatsache, dass für komplizierte Fallgestaltungen angesichts des fehlenden Personals kaum Raum ist

D.R.
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Gaby Modig
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Organspende und die Nächstenliebe

Beitrag von Gaby Modig » 24.12.2011, 08:06

In den letzten Tagen gab es weitere Berichte zur Organspende. Es wird dabei nicht selten der Eindruck erweckt, als sei eine Organspende eine Art moralische Pflicht, die sich aus dem göttlichen Gebot der Nächstenliebe ergebe. Personen, die sich mit einer Organspende (aus verschiedenen Gründen) nicht anfreunden können, wird ein schlechtes Gewissen eingeredet. Das alles halte ich für mehr als unredlich.
Zunächst einmal muss erwartet werden, dass über die Organspende und das gesamte Transplantationsgeschehen offen und ehrlich informiert wird. Dabei muss natürlich auch der Tod des Menschen (Hirntod, Herztod usw.) erklärt werden. Dann wäre auch deutlicher zu machen, dass eineOrganspendeerklärung mit einer Patientenverfügung, die künstliche Beamtung etc. (also Gerätemedizin am Lebensende) verbietet, eher nicht zusammen passt. M.E. wird irrig behauptet, beides könne man unproblematisch miteinander verbinden.

Gaby Modig
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Organspende und die Nächstenliebe

Beitrag von Taube » 26.12.2011, 18:23

Gaby Modig hat geschrieben:In den letzten Tagen gab es weitere Berichte zur Organspende. Es wird dabei nicht selten der Eindruck erweckt, als sei eine Organspende eine Art moralische Pflicht, die sich aus dem göttlichen Gebot der Nächstenliebe ergebe. Personen, die sich mit einer Organspende (aus verschiedenen Gründen) nicht anfreunden können, wird ein schlechtes Gewissen eingeredet. Das alles halte ich für mehr als unredlich.
Zunächst einmal muss erwartet werden, dass über die Organspende und das gesamte Transplantationsgeschehen offen und ehrlich informiert wird. Dabei muss natürlich auch der Tod des Menschen (Hirntod, Herztod usw.) erklärt werden. Dann wäre auch deutlicher zu machen, dass eine Organspendeerklärung mit einer Patientenverfügung, die künstliche Beamtung etc. (also Gerätemedizin am Lebensende) verbietet, eher nicht zusammen passt. M.E. wird irrig behauptet, beides könne man unproblematisch miteinander verbinden. ....
Diesem Text kann ich ohne Wenn und Aber zustimmen. Wer meint, eine Behandlungsabbruchserklärung könne ohne Probleme mit einer nachfolgenden Organspende verbunden werden, verkennt die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten, die es zu bedenken gilt.

Taube
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Ich unterstütze daher:
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Rückgang der Organspenden in 2011 moderat

Beitrag von Presse » 12.01.2012, 13:37

Rückgang der Organspenden in 2011 moderater als erwartet

Frankfurt am Main (ots) - Deutsche Stiftung Organtransplantation
(DSO) erwartet durch geplante Gesetzesnovellierung verbesserte Strukturen und mehr Aufklärung

Auch der positive Aufwärtstrend im zweiten Halbjahr 2011 konnte den zweistelligen Rückgang der Organspendezahlen der ersten sechs Monate nicht mehr ausgleichen. Trotz positiver Meinungsumfragen in der Bevölkerung und einem nicht nachlassenden Engagement in der Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern war die Organspende im vergangenen Jahr rückläufig und fiel fast auf das Niveau von 2008 zurück.

Die Zahl derjenigen, die nach ihrem Tod Organe gespendet und damit schwerkranken Menschen geholfen haben, ist im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 Prozent gesunken. 1.200 Organspenden konnten 2011 bundesweit durchgeführt werden. Das sind 96 Spender weniger als 2010. Die Zahl der Organspender pro eine Million Einwohner ist damit von 15,9 auf
14,7 zurückgegangen. Allein die Region Ost verzeichnet mit einer Steigerung von 7,1 Prozent eine positive Entwicklung gegenüber dem Vorjahr. In Folge der bundesweit gesunkenen Organspenderrate ist auch die Zahl der gespendeten Organe von 4.205 auf 3.917 um knapp 7 Prozent zurückgegangen. Konnte in 2010 noch 4.326 Menschen mit einer Transplantation von Organen aus dem Eurotransplant-Verbund geholfen werden, waren es in 2011 mit 4.054 deutlich weniger.

"Wir nehmen den Rückgang der Organspende sehr ernst und arbeiten mit den Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken unermüdlich an Möglichkeiten und Wegen, um mehr Menschen mit einer Transplantation zu helfen", erklärt Prof. Dr. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der DSO. Die DSO ist als beauftragte Koordinierungsstelle darauf angewiesen, dass die Krankenhäuser potenzielle Spender melden. "Dafür sind wir rund um die Uhr erreichbar und unterstützen die Kliniken, wo wir können", betont der Mediziner. Bundesweit warten immer noch rund
12.000 Patientinnen und Patienten auf ein lebensrettendes Organ.

Ein Grund für den Rückgang der Organspende in 2011 könnte nach Einschätzung der DSO in der Zunahme von Patientenverfügungen und einem vorzeitigen Therapieabbruch liegen. Dieser Zusammenhang zeichne sich in einem ersten Zwischenbericht des Projekts Inhousekoordination ab. Um erstmals verlässliche Daten über das vorhandene Spenderpotenzial in Deutschland zu erhalten, hatte die DSO mit dem Bundesgesundheitsministerium und der Deutschen Krankenhausgesellschaft 2010 das Projekt gestartet. Dabei werden vor allem auch diejenigen Faktoren in den Kliniken analysiert, die langfristig zu einer nachhaltigen Steigerung der Organspende beitragen können. "Wir sind davon überzeugt, damit den richtigen Weg eingeschlagen zu haben", bewertet Kirste das Projekt. Jetzt komme es darauf an, gemeinsam mit den Krankenhäusern die richtigen Maßnahmen konsequent umzusetzen.

Auch mit der bevorstehenden Gesetzesänderung zu einer Entscheidungslösung hofft die DSO auf eine Förderung der Organspende.
Eine aktuelle Umfrage* bestätigte erneut, dass die meisten Menschen bereit sind, ihre Organe nach dem Tod zu spenden. "In einer aktiven und nachdrücklichen Ansprache der Bevölkerung liegt die Chance, die Diskrepanz zwischen in Umfragen geäußerter Zustimmung und dokumentiertem Willen im Organspendeausweis zu schließen", erklärt Dr. Thomas Beck, Kaufmännischer Vorstand der DSO. Nach Angaben der DSO müssen derzeit in neun von zehn Todesfällen die Angehörigen über eine Organspende entscheiden, weil der Verstorbene seinen Willen nicht dokumentiert hat.

"Wichtig ist, dass die jeweilige Entscheidung des Einzelnen umgesetzt wird. Die Bereitschaft, anderen zu helfen, ist groß. Wir alle haben die Aufgabe, die Entscheidung der Menschen zur Organspende umzusetzen. Aber wir müssen die Menschen auch mit der notwendigen Information versorgen, für sich die richtige Entscheidung zu treffen.
Beiden Aufgaben hat sich die DSO verschrieben", betonen die DSO-Vorstände.

Alle Zahlen aus dem Jahr 2011 sind vorläufige Zahlen. Die Jahresergebnisse 2010 / 2011 der einzelnen DSO-Regionen sind in der beigefügten Übersicht dargestellt oder unter www.dso.de im Pressebereich abrufbar.

Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

Die DSO ist die bundesweite Koordinierungsstelle für Organspende.
In der Akutsituation Organspende begleitet sie alle Abläufe: Von der qualifizierten Feststellung des Hirntods über das Gespräch mit den Angehörigen, medizinische Maßnahmen zur Erhaltung von Organen und zum Schutz der Organempfänger, die Übermittlung der Spenderdaten an die Vermittlungsstelle Eurotransplant bis hin zum Organtransport in die Transplantationszentren. Sie unterstützt die rund 1.400 Krankenhäuser mit Intensivstationen dabei Organspenden durchzuführen und stimmt die Zusammenarbeit mit der internationalen Vermittlungsstelle für Spenderorgane, Eurotransplant, und den rund 50 Transplantationszentren in Deutschland ab.

* Ergebnisse des Gesundheitsmonitors 2011 der BARMER GEK und der Bertelsmann Stiftung

Quelle: Pressemitteilung vom 12.01.2011
Pressekontakt: Birgit Blome, Bereichsleiterin Kommunikation Nadine Körner, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Deutsche Stiftung Organtransplantation Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: + 49 69 677328 9400 oder -9411, Fax: + 49 69 677328 9409;
E-Mail: presse@dso.de
Internet: http://www.dso.de und http://www.fuers-leben.de

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Organspendebereitschaft ....

Beitrag von Presse » 12.01.2012, 13:45

Zu den heute veröffentlichten gesunkenen Zahlen der Organspender, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Berlin:

"Es ist falsch zu glauben, dass der Rückgang der Organspenderzahlen allein der Umsetzung von Patientenverfügungen geschuldet ist. Der häufig bestehende Widerspruch zwischen Organspendebereitschaft und einer Patientenverfügung ist nur ein Teil der Wahrheit. Die Menschen sind verunsichert. Es fehlt an Aufklärung. Weder im Bereich der Patientenverfügung noch der Organspende ist eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. Und das gilt nicht nur für die möglichen Organspender selbst. Verunsichert sind auch beteiligte Ärzte und Krankenhäuser. Den Medizinern ist nicht nur die Rechtslage unklar, es fehlt ihnen auch die Transparenz. Das belegen die Zahlen: Nur 40 Prozent der Hirntodfälle werden gemeldet. Doch solange private Organisationen wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die Bundesärztekammer und Eurotransplant in den Niederlanden über Lebenschancen entscheiden, werden die Zahlen weiter rückläufig bleiben. Die Verantwortung für die Organspende liegt beim Gesetzgeber. Es kann nicht sein, dass das Transplantationssystem einer Aufsicht und der gerichtlichen Kontrolle fast vollständig entzogen ist."

Quelle: Pressemitteilung vom 12.01.2012

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Organspende im Tiefflug

Beitrag von Presse » 12.01.2012, 18:28

Organspende im Tiefflug

Hat die ganze Diskussion um das Transplantationgesetz der Organspende geschadet? Fakt ist: Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist 2011 deutlich gesunken. Zu den Gründen für den Rückgang gibt es eine Vermutung. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=800 ... nde&n=1613

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Bereitschaft zur Organspende ist gering

Beitrag von Presse » 13.01.2012, 16:03

Transplantationen in Deutschland
Bereitschaft zur Organspende ist gering


Nach der Lebendspende einer Niere durch den SPD-Politiker Steinmeier schien es, als sei die Bereitschaft der Deutschen zur Organspende gestiegen. Ein Irrtum. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Patientenverfügungen verhindern Transplantationen häufig. .... (mehr)
http://www.sueddeutsche.de/wissen/trans ... -1.1256178

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Konfliktfall Organspende - TV-Tipp für den 22.01.2012

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2012, 10:43

19.12.2011, 23.25 - 00.10 Uhr, ARD Das Erste (WDR)
>>>>
Wiederholung am 22.01.2012, WDR-Fernsehen, 16.30 - 17.00 Uhr

Konfliktfall Organspende

Film von Jule Sommer und Udo Kilimann

... Näheres siehe oben
viewtopic.php?p=64039#64039
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Organ-Lebendspender besser absichern

Beitrag von Presse » 22.01.2012, 14:16

KAUCH: Koalition sichert Organ-Lebendspender besser ab

Zu den Plänen der Koalitionsfraktionen, Organ-Lebendspender versicherungsrechtlich besser abzusichern erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion, MICHAEL KAUCH:

Wer seinen Angehörigen oder engen Freunden eine Niere oder einen Teil der Leber spendet, ist derzeit unzureichend sozial abgesichert. Das will die FDP-Fraktion ändern. Gemeinsam mit der Union und dem Bundesgesundheitsminister bereiten wir Verbesserungen im Versicherungsrecht für Lebend-Organspendern vor. Menschen, die große Solidarität mit ihren Nächsten zeigen, sollen endlich fair behandeln werden.

Lebend-Organspender sollen eine Entgeltfortzahlung und Krankengeld in voller Höhe ihres Verdienstes bekommen. Die Kosten dafür sind von der Krankenkasse des Organ-Empfängers zu tragen. Wir werden den Umfang der Leistungen durch die Empfänger-Krankenkasse klar definieren, um Streit über Nachsorge und Reha zu vermeiden.

Beendet wird auch der mögliche Streit zwischen Krankenkassen und gesetzlicher Unfallversicherung über die Behandlungskosten von Spätfolgen der Transplantation. Künftig soll generell die Unfallversicherung für die Erstattung von Schäden zuständig sein. Die Beweislast, ob eine Erkrankung Spätfolge der Transplantation ist, wird zu Gunsten des Patienten umgekehrt. Das hilft auch privatversicherten Organspendern, die heute teils klagen müssen, um ihr Recht auf Kostenerstattung zu bekommen.

Die Änderungen sollen mit dem Gesetzespaket verabschiedet werden, das der liberale Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr derzeit zur Organspende plant. Darin sind neben den Versicherungsfragen Maßnahmen enthalten, um die Sicherheit der Organtransplantation zu erhöhen und Transplantationsbeauftragte für alle Krankenhäuser vorzuschreiben. Parallel dazu werden Gespräche zwischen den Fraktionen im Bundestag geführt, wie man die Zahl der Organspenden nach dem Tod erhöhen kann.

Die verabredeten Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2005. Die frühere SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt war vier Jahre lang untätig geblieben.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.01.2012

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Angehörige bei Entscheidung nicht allein lassen

Beitrag von Presse » 30.01.2012, 14:50

"Angehörige bei Entscheidung nicht allein lassen"

Frankfurt (ots) - Aktuelle Organspendezahlen: In neun von zehn Fällen entscheiden die Angehörigen über Organspende

In neun von zehn Todesfällen werden die Angehörigen derzeit über eine mögliche Organspende befragt, weil der Verstorbene seinen Willen nicht dokumentiert hat. Dies bestätigen die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2011 der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Laut Umfragen geben zwar rund 20 Prozent der Deutschen an, einen Organspendeausweis zu besitzen - in der Realität im Krankenhaus sieht dies jedoch anders aus. Nur knapp sieben Prozent haben ihre Entscheidung zur Organspende schriftlich - zum Beispiel in einem Organspendeausweis - hinterlegt und damit zu Lebzeiten eine Entscheidung getroffen. Bei 27,6 Prozent war der mündliche Wille ausschlaggebend, bei 42,4 Prozent der mutmaßliche Wille. Bei insgesamt 24,4 Prozent der Fälle, die zu einer Zustimmung oder Ablehnung geführt haben, gab es keinen Anhaltspunkt für den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Demnach ist die Ablehnungsrate mit über 40 Prozent am höchsten, wenn die Entscheidung alleine im Ermessen der Angehörigen liegt. Aus Unsicherheit, die falsche Entscheidung zu treffen, kommt es hier in vier von zehn Fällen zu einer Ablehnung der Organspende.

Diese Bitte um Entscheidung bedeutet für die Angehörigen die schwierigste Frage inmitten einer Situation von Trauer und Verzweiflung. Die Ärzte auf der Intensivstation werden in der Ausbildung meist nicht auf diese Gespräche vorbereitet, hinzukommen Arbeitsüberlastung und Zeitmangel der Mediziner. Die DSO bietet den Ärzten in den Krankenhäusern aus diesem Grund Unterstützung durch einen DSO-Koordinator an. Ein gemeinsames Gespräch mit dem behandelnden Arzt und dem DSO-Koordinator erleichtert es den Angehörigen, eine stabile Entscheidung zu treffen. Denn die Koordinatoren können die Familienmitglieder ausführlich und ohne Zeitdruck beraten und umfassende Informationen zur Organspende und Transplantation geben. Ziel des Gesprächs mit den Angehörigen des Verstorbenen ist es, die Familie bei der Entscheidungsfindung zu begleiten und zu einer stabilen Entscheidung für oder gegen Organspende zu kommen. Jede Entscheidung wird dabei akzeptiert.

"Es ist unerlässlich, die Koordinatoren und Ärzte gleichermaßen auf diese emotional belastende Situation vorzubereiten - vor allem im Sinne der Angehörigen, die in dieser schwierigen Situation nicht allein gelassen werden dürfen", erklärt Prof. Dr. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der DSO. Aus diesem Grund schult die DSO in Zusammenarbeit ihre Koordinatoren zum Thema "Entscheidungsbegleitung für Angehörige (EfA)" seit 2008 und bietet seit 2010 auch bundesweit Krankenhäusern Workshops zu diesem Thema an. Das Programm basiert auf Erfahrungen aus den USA zur Entwicklung der kommunikativen Fähigkeiten (bringing bad news) und berücksichtigt dabei die spezifische Situation der Angehörigen.

Die Begleitung der Angehörigen endet jedoch an diesem Punkt nicht.
Weitere Möglichkeiten der Unterstützung werden vom DSO-Koordinator angeboten, etwa Kontaktmöglichkeiten bei auftretenden Fragen, anonymisierte Informationen über die Empfänger der Organe oder Angehörigentreffen.

Alle Zahlen aus dem Jahr 2011 sind vorläufige Zahlen.

Quelle: Pressemitteilung vom 230.01.2012
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Pressekontakt: Birgit Blome, Bereichsleiterin Kommunikation Nadine Körner, Presse und Öffentlichkeitsarbeit Deutsche Stiftung Organtransplantation Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: + 49 69 677328 9400 oder -9411, Fax: + 49 69 677328 9409,
E-Mail: presse@dso.de
Internet: http://www.dso.de und http://www.fuers-leben.de

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Organspende: Fast immer entscheiden Angehörige

Beitrag von Presse » 31.01.2012, 08:26

Ärzte Zeitung online, 30.01.2012

Organspende: Fast immer entscheiden Angehörige

FRANKFURT/MAIN (dpa). In neun von zehn Fällen müssen die Angehörigen über eine mögliche Organspende entscheiden,
weil der Verstorbene seinen Willen nicht dokumentiert hat. ... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=803105

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Organspende soll Schule machen - Film informiert

Beitrag von WernerSchell » 22.02.2012, 12:13

Siehe auch unter
Organspende soll Schule machen
viewtopic.php?t=16998
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Gerhard Schenker
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Organspende soll Schule machen - Film informiert

Beitrag von Gerhard Schenker » 25.02.2012, 15:10

WernerSchell hat geschrieben:Siehe auch unter
Organspende soll Schule machen
viewtopic.php?t=16998
Dazu habe ich einen Text gepostet, den ich nach hier übernehme:

Ich halte es für richtig, auch junge Menschen früh über das Leben, das Leid, den Sterbevorgang, Tod und Trauer - und natürlich über Organspende - unterrichtet werden. Ich kann allerdings nicht erkennen, dass man sich nun allein auf die Organspende konzentrieren will. Dieses Thema gehört allenfalls eingebettet in viele andere Informationsreihen. Wer dies verkennt, hat nicht begriffen, dass auch andere Fragestellungen im "Lebenslauf" zeitgerecht erwogen und vielleicht auch entschieden gehören. So sehe ich Informationen über das Altern der Gesellschaft und die Notwendigkeit, insoweit, auch hinsichtlich einer möglichen langen Pflegebedürftigkeit, Vorsorge zu treffen, für viel wichtiger als das Wissen um Organspende.
Man kann zu den aktuellen Aktivitäten bezüglich Organspende sagen: Möglicherweise zu kurz gesprungen!

G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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Nachbesserung bei Organspende-Gesetz gefordert

Beitrag von Presse » 14.03.2012, 08:35

Patientenschützer fordern Nachbesserung bei Organspende-Gesetz
Die Deutsche Hospiz Stiftung hat den Gesetzentwurf zur Förderung der Organspende kritisiert und Nachbesserungen gefordert. In der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Dienstag forderte Vorstand Eugen Brysch zudem Änderungen ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49478

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Organspende & Patientenverfügung - problematisch

Beitrag von WernerSchell » 22.03.2012, 07:23

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“


21.03.2012

An die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den vorliegenden Informationen soll am 22.03.2012 über die Organspende bzw. Transplantationsgeschehen beraten und entschieden werden. Wir teilen daher mit Blick auf das verfassungsrechtlich garantierte Patienten-Selbstbestimmungsrecht noch einmal mit:

Die bisherigen Regelungen zur Organspendeerklärung sind nach hiesiger Überzeugung völlig ausreichend. Wer das Transplantationsgeschehen verbessern will, muss vornehmlich in den Krankenhäusern mit entsprechenden personellen und sachlichen Mitteln neue Strukturen schaffen.
Die Einführung einer Entscheidungslösung, die ganz entschieden auf Druck setzt, ist abzulehnen. Dies zumal deshalb, weil es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Menschen ausreichend aufgeklärt werden, vor allem über den Hirntod und weitere bedeutsame Fragestellungen. Dazu gehört auch, den Menschen klarzumachen, dass trotz entgegenstehenden Anmerkungen eine auf Therapieabbruch gerichtete Patientenverfügung mit einer Organspende nicht vereinbar ist.
Wird man in dieser Weise informieren, wird die vielfach behauptete Spendenbereitschaft der Bevölkerung, die aktuell mit 75% angegeben wird, in sich zusammen brechen. In zahlreichen Vortragsveranstaltungen konnten diesbezügliche Feststellungen getroffen werden.
Es ist auch nicht akzeptabel, dass weiter vorgesehen ist, den Druck bezüglich der Organspendebereitschaft bei Straßenverkehrsämtern und anderen Behörden ausüben zu lassen. Die angefügte Pressemitteilung vom 11.07.2011 ist daher weiterhin aktuell.
Es wird daher gebeten, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen!

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pressemitteilung vom 11.07.2011


»Organspende kann Leben retten«
Transplantationsgeschehen und dazu erforderliche Aufklärungsarbeit sollten verbessert werden


Mit Rücksicht auf die rund 12.000 Menschen in Deutschland, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten, sind geeignete Maßnahmen geboten, das Transplantationsgeschehen – Organspende bis zur Organverpflanzung – effektiver zu gestalten.
Das geltende Transplantationsgesetz regelt bereits die Pflichten zur Aufklärung über die freiwillige Organspende. Entsprechende Kampagnen werden seit Jahren, z.B. von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, durchgeführt und durch das Verteilen von Broschüren einschließlich „Organspendeausweis“ ergänzt. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich in der Vergangenheit durch Vortragsveranstaltungen und die Auslage entsprechender Informationsschriften bei den Neusser Pflegetreffs an der Aufklärungsarbeit konkret beteiligt. Gleichwohl konnten 2010 in Deutschland nur rund 4.000 Organtransplantationen durchgeführt werden. Die Zahl der benötigten Organe liegt also weit über der Zahl der gespendeten Organe.
Es gibt gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass mehr Organe unter Achtung der verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechte gespendet und transplantiert werden könnten, wenn die rechtlich gegebenen Möglichkeiten effektiver genutzt würden. So erscheint es sinnvoll, die Aufklärungsarbeit zur Organspende noch einmal deutlich zu verstärken und durch Angebote spezieller Informationen zu ergänzen. Dabei wird es darum gehen müssen, alle relevanten Fragen hinsichtlich des Organentnahmeverfahrens und der Hirntodproblematik ergebnisoffen zu erläutern. Kritische Erwägungen dürfen dabei ausdrücklich nicht ausgeklammert bleiben. Denn in der Frage für oder gegen Organspende gibt es kein „Richtig“ oder „Falsch“. Es kann gute Gründe geben, sich für aber auch gegen eine Organspende zu entscheiden. Jeder Einzelne muss sein Selbstbestimmungsrecht frei und ohne jegliche Einflussnahme bzw. ohne Druck wahrnehmen können, ob und wie er sich zur Organspende äußert und entscheidet.
Herausragend bedeutsam erscheint die Notwendigkeit, in den bundesdeutschen Krankenhäusern das System der Meldung potenzieller Organspender und die Strukturen zur Organentnahme und Transplantation, ohne die angesprochenen Selbstbestimmungsrechte zu berühren oder gar einzuschränken, durch präzisere Regelungen zu verbessern. Dazu sind offensichtlich auch weitere finanzielle Anreize geboten.
Die zur Zeit in der Öffentlichkeit diskutierten Absichten, jede Bürgerin / jeden Bürger einmal im Leben, z.B. beim Führerscheinerwerb oder bei der Beantragung eines Personalausweises, auf die Organspendebereitschaft anzusprechen, wird in dieser Form als ungeeignete Lösung angesehen, für die notwendige Klarheit zu sorgen. Mit dem in Aussicht genommenen frühzeitigen Ansprechen der BürgerInnen wird von insoweit inkompetenten Institutionen zu den Grundpositionen von Leben und Tod ein unvertretbarer Entscheidungsdruck erzeugt, so dass sich zwangsläufig verfassungsrechtliche Bedenken ergeben müssen. Das Ausbringen einer gegebenenfalls getroffenen Entscheidung auf einem amtlichen Papier, Führerschein, Personalausweis oder Versichertenkarte, wird daher abgelehnt. Die Verdeutlichung einer unbeeinflussten Entscheidung zur Organspende mittels gesondertem „Organspendeausweis“ ist nach hiesiger Überzeugung völlig ausreichend.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

+++ Siehe auch unter
viewtopic.php?t=15883
http://www.mg-heute.de/2012/03/aufruf-a ... ndestages/
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=21463
Zuletzt geändert von WernerSchell am 24.03.2012, 07:38, insgesamt 1-mal geändert.
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