Land haftet für Impfschäden bei Influenza-Impfungen
Davon unberührt bleibt die ärztliche Sorgfaltspflicht bei der
Indikationsstellung im Einzelfall (Beachtung der Kontraindikationen) und
der Aufklärung.
http://www.kvno.de/60neues/2011/11_11_i ... index.html
Quelle: Mitteilung der KV Nordrhein vom 07.12.2011
Impfschäden bei Influenza-Impfungen - Haftung
Moderator: WernerSchell