Luzern erlässt Regeln für Sterbehilfe in Heimen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Luzern erlässt Regeln für Sterbehilfe in Heimen

Beitrag von Service » 01.11.2011, 07:52

Stadt erlässt Regeln für Sterbehilfe in Heimen

In den Altersheimen der Stadt Luzern soll ab Juli 2012 die Beihilfe zum Suizid zugelassen werden. Der Stadtrat will aber Regeln erlassen, um Missbräuche zu vermeiden und Suizide zu verhindern.
.... (weiter lesen)
http://www.schwyzerzeitung.ch/zentralsc ... t92,125234

Quelle: NL patientenverfuegung.de - 31.10.2011

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