Rückvergütung für entgangenen Lohn ?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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R.Koep
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Rückvergütung für entgangenen Lohn ?

Beitrag von R.Koep » 28.07.2011, 09:55

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Mitarbeiterin einer Einrichtung hatte für ein Jahr eine befristete Höherstufung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.
Die Befristung lief im September 2010 aus. Man ließ die Mitarbeiterin jedoch bis Juli 2011 weiter auf 100 Prozent arbeiten, zahlte jedoch ab September 2010 nur eine dreiviertel Stelle.
Nun ist es ihrem Dienstgeber aufgefallen, der jetzt rückwirkend für sechs Monate ihr die Differenz auszahlen will und der Rest sei verloren.

Nach der AVR und den TAfög scheint dieses rechtens, oder gibt es noch etwas anderes, wie die Mitarbeiterin an ihr entgangenes Gehalt kommt.
Zweitens, wenn ein Dienstgeber seinen Mitarbeiter über dieses Zeitpunkt hinaus weiter ( Vollzeit Beschäftigt) ist dann nicht ein unbefristeter Vollzeitvertrag entstanden???

Vielen Dank für ihre Hilfe
R.Koep

Rob Hüser
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Komplizierte Rechtslage - Arbeitsrechtler gefragt

Beitrag von Rob Hüser » 28.07.2011, 10:39

Hallo,
ich denke, dass der Fall nicht einfach zu lösen ist. Offensichtlich ist der Arbeitgeber zunächst einmal der Meinung, dass die Ansprüche nur für die letzten 6 Monate zu realisieren sein werden. Darüber hinaus geht er von einer tarifrechtlichen Verwirkung (Verjährung) aus. Ob das korrekt ist, kann man ohne nähere Kenntnisse der vertraglichen Grundlagen nicht sagen.
Auf jeden Fall hat der Arbeitgeber - über die Befristung hinaus - eine vollzeitige Beschäftigung akzeptiert. D.h. er hat die Arbeitsleistung angenommen. Daraus kann man u.U. ableiten, dass jetzt eine neue vertragliche Basis geschaffen wurde, die zur entsprechenden Vergütung verpflichtet. Genaueres kann ich aber dazu nicht sagen. Ich denke, dass allgemeine Rechtsgedanken wie Fürsorgepflicht, Treu und Glauben usw. eine Rolle spielen.
Ich rate zur Konsultation eines Anwalts für Arbeitsrecht.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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