Berechnung der Arbeitszeit vom Nachtdienst

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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R.Koep
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Berechnung der Arbeitszeit vom Nachtdienst

Beitrag von R.Koep » 07.07.2011, 22:28

einen schönen guten abend,

wenn einen nachtdienst am freitag um 21.oo uhr einen dienst beginnt und dann am montag um 06.24 seinen dienst beendet, wie werden denn die tage beim dienstantritt und dem dienstende berechnet.
im allgemeinen zählt der letzte arbeitstag als freier tag, so das der selber mitarbeiter am mittwoch wieder zum frühdienst erscheinen kann.

wer kann mir denn dabei weiterhelfen, denn nach meiner rechtsauffassung bedeuten dienstbeginn und dienstende jeweil ein halber freier tag und wenn man denn einen dienstvereinbarung hat die besagt das mitarbeiter erst nach einen nachtdienstblock zwei freie tage erhalten sollen, keinen nachtdienst am mittwoch machen können.

vielen dank und ein wunderschönes wochenende
r.Koep

Herbert Kunst
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Dienstantritt und Dienstende .... Fragen

Beitrag von Herbert Kunst » 08.07.2011, 16:54

Hallo,
gibt es denn auf der Basis der erwähnten Dienstvereinbarung keinen Dienstplan, der entsprechende Aussagen enthält? Die zulässige Arbeitszeit bzw. Stundenzahl ergibt sich ja erst durch die Betrachtung einer mehrtägigen Planung.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Rauel Kombüchen
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Dienstplan muss Antworten geben

Beitrag von Rauel Kombüchen » 09.07.2011, 07:08

Ich stimme Herbert zu. Siehe im Übrigen mein Text unter
viewtopic.php?p=60090#60090

Guten Morgen,

das Arbeitszeitgesetz gilt für alle ArbeitnehmerInnen, auch für diejenigen, die in der Pflege arbeiten. D.h. mit anderen Worten, dass auch die Gesundheitseinrichtungen als Arbeitgeber die Festlegungen in diesem Gesetz zu beachten haben. Die Arbeitgeber müssen die entsprechenden Freizeiten bei der Dienstplanung berücksichtigen. Da, wo es Gesetzesverletzungen gibt, müssen sich die ArbeiternehmerInnen zu Wort melden, z.B. durch ihre Vertretungen.

Mit freundlichen Grüßen
Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Gaby Modig
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Gesetzliche Grundlagen zum Nachtdienst

Beitrag von Gaby Modig » 09.07.2011, 14:05

Gesetzliche Grundlagen zum Nachtdienst
http://www.konfliktfeld-pflege.de/datei ... ienst.html
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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