OVG NRW: U.a. zu den Konsequenzen von Dokumentationsmängel!

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Lutz Barth
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OVG NRW: U.a. zu den Konsequenzen von Dokumentationsmängel!

Beitrag von Lutz Barth » 15.06.2011, 18:07

OVG NRW: Zu den materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die streitige Anordnung, die Verpflegung, Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen/Bewohner einzustellen und damit den Betrieb des Heimes aufzugeben

OVG NRW, Beschl. v. 17.02.11 (Az. 12 A 241/10)

Hinweis (L. Barth, 15.06.11):

Ungewöhnlich umfangreiche Entscheidung, u.a. mit aufschlussreichen Hinweisen zur Verbindlichkeit von Expertenstandards und zur Frage einer ordnungsgemäßen Dokumentation.
Die Entscheidung überzeugt sowohl vom Ergebnis als auch von der Begründung her.


Dokument ist frei zugänglich >>> http://www.iqb-info.de/OVG_NRW_Untersag ... n_2011.pdf <<<
Zuletzt geändert von Lutz Barth am 20.06.2011, 10:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Rita Reinartz
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Dokumentation wieder allein im Vordergrund

Beitrag von Rita Reinartz » 18.06.2011, 10:50

Hallo,
das ist eine interessante Entscheidung mit viel Informationen zu den Expertenstandards und zur Dokumentation. Allerdings hat sich das Gericht wohl weniger mit den Ergebnissen der Pflege befasst. Es sieht so aus, als habe das Gericht - ähnlich wie der MDK beim sog. Pflege-TÜV - ausschließlich auf die Schreibarbeit abgestellt. Natürlich sind Dokumentationen wichtig, aber auch nicht allein maßgeblich.
Ich will damit nicht Partei ergreifen für die hier angesprochene Pflegeeinrichtung. Denn es scheint dort vieles nicht funktioniert zu haben. Daher war wohl unterm Strich die Verwaltungsentscheidung korrekt.

MfG R.R.
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!

thorstein
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Beitrag von thorstein » 18.06.2011, 17:44

Dem Titel: Zu den Konsequenzen von Pflegemängeln ist eindeutig zu widersprechen.

Was steht eigentlich in diesem Urteil?

In keinem Fall war der Gutachter gezwungen, sofort einen Arzt zu verständigen oder eine Krankenhauseinweisung zu veranlassen.

In mehreren Fällen konnten die Hautdefekte durch die behandelten Ärzte nicht nachvollzogen werden. Dies wird pauschal durch mögliche Eigeninteressen der Ärzte oder den Zeitraum zwischen Begutachtung und Arztvisite abgetan.

80% der Kritik beruht auf fehlerhafter und fehlender Dokumentation. So wird bei Bewohnerin 1 trotz Gewichtszunahme auf dem fehlenden Ernährungsprotokoll herumgeritten, als ob davon das Wohl und Wehe dieser Frau abhängt.

Hier hat sich offensichtlich ein Heimbetreiber mit der Heimaufsicht angelegt, und an mögliche Konsequenzen nicht geglaubt. Die hier angesprochenen Defizite beruhen zu einem Grossteil auf Dokumentationslücken, wären also mit geringem Aufwand zu beheben gewesen, ohne das sich dabei aber bei der Pflege der Bewohnerinnen irgendetwas geändert hätte.

Hier wurde offensichtlich ein Heim geschlossen, weil die bürokratischen Vorgaben nicht eingehalten wurden, und keinesfalls, weil hier besonders schlecht gepflegt wurde. Ich bleibe dabei: Solche und ähnliche Urteile zwingen zu noch mehr Bürokratie und verschlechtern die Pflege.

Anja Jansen
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Urteil an der Lebens- und Ergebnisqualität vorbei ?

Beitrag von Anja Jansen » 19.06.2011, 06:23

thorstein hat geschrieben: ....Hier wurde offensichtlich ein Heim geschlossen, weil die bürokratischen Vorgaben nicht eingehalten wurden, und keinesfalls, weil hier besonders schlecht gepflegt wurde. Ich bleibe dabei: Solche und ähnliche Urteile zwingen zu noch mehr Bürokratie und verschlechtern die Pflege. ....
Guten Morgen!

Ich stimme der Urteilskritik zu. In dem Verfahren wurde, so muss man die Schrift deuten, ähnlich dem Pflege-TÜV-Verfahren, vorwiegend auf die Dokumentation abgestellt. Natürlich gehören Dokumentationspflichten zur Pflege, aber entscheidend muss es im Zweifel immer darauf ankommen, was konkret geleistet wurde. Das Urteil macht dies nicht deutlich. Die Ausführlichkeit, mit der hier Dokumentationsfehler aufgelistet wurden, spricht dafür, dass sich der Urteilsschreiber möglicherweise eine "gute Note" verschaffen wollte. Die Länge von Urteilsausführungen haben aber noch nichts mit guter und richtiger Enschätzung zu tun.
Meine Begeisterung für die vorgestellte Urteilsschrift hält sich folglich in engen Grenzen. Auch hier passt der vielfach benutzte Ausspruch: "Weniger ist oft mehr".

Viele Grüße
Anja
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Lutz Barth
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Beitrag von Lutz Barth » 20.06.2011, 10:21

Der Anregung wird Folge geleistet, so dass nunmehr "nur" noch von Dokumentationsmängel die Rede ist.

In der Sache selbst ist die Entscheidung aber letztlich instruktiv und zwar unabhängig davon, dass es sich um eine Verwaltungsentscheidung handelt, mit der im Zweifel sich der Berichterstatter "gute Noten" verdienen wollte (was ich allerdings zu bezweifeln wage!).
Der Praxis freilich bleibt es vorbehalten, an dieser Entscheidung Kritik zu üben, zumal gerade die scheinbar überbordende Bürokratie als ein Argument dafür herhalten muss, dass die Pflege sich verschlechtert.

Sofern man/frau meint, die Ausführungen des Gerichts zu den Dokumentationspflichten seien überzogen, bleibt es jedem selbst überlassen, hiernach zu verfahren oder eben halt nicht - freilich stets in dem Bewusstsein, dass dann im Zweifel auch einschneidende Konsequenzen drohen. :wink:
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"Öl ins Feuer geworfen"!

Beitrag von Lutz Barth » 20.06.2011, 10:36

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz scheint die Grundlage nunmehr endgültig dafür geschaffen, dass die Pflege vermehrt von den Professionellen den wohlmeinenden Rat erteilt bekommt, sich gewissermaßen einem „vorfachlichen Verständnis“ zu entziehen. Die Rechtsgrundlage für eine derartige Betrachtung scheint im dem § 113a SGB XI (Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege) verortet zu sein, wonach gem. Abs. 3 die Expertenstandards für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich sind.


Hiervon waren und sind freilich die Dokumentationspflichten nicht ausgenommen und sofern die Frage nach den Quellen einer Verpflichtung zur Dokumentation intraprofessionell zu beantworten ist, dürfte die Antwort wenig spektakulär ausfallen.

Im Zuge der allgemeinen Entbürokratisierungstendenzen der Pflege könnte der sprachlich eloquente Hinweis der Autoren Zegelin, Böhme und Jacobs nunmehr eine völlig neue Bedeutung bekommen. Zitat: „Im Ergebnis sind die Verfasser der Auffassung, dass zu den drei S (satt, sauber und still) jetzt auch noch die drei D dazu kommen: Pflegefachkräfte dokumentieren sich dumm und dämlich“, so einmütig die Autoren (in, Pflegedokumentation - Rechtliche und pflegefachliche Anforderungen an die Dokumentation unter besonderer Berücksichtigung von DRGs und PQsG (Teil 1) v. Angelika Abt-Zegelin, Hans Böhme, Peter Jacobs, in Die Schwester Der Pfleger 43. Jahrg. 2/04, S. 132 ff.)

Die Pflege könnte sich nunmehr anschicken, ihren Vorstellungen und Wünschen entsprechend einen Expertenstandard zur Dokumentation intraprofessionell zu erarbeiten und entsprechend in einer dem Verfahren des § 113a SGB XI entsprechenden Art und Weise konsentieren zu lassen. Das Maß der gebotenen Dokumentationspflichten wird auf ein Mindestmaß beschränkt und etwaige „vorfachliche“ Sichtweisen – etwa der Juristen – sollten eher mit Skepsis beurteilt werden, könnten diese doch ein „Wermuttropfen“ bei der Beurteilung der Dokumentationspflichten durchaus „kontraproduktiv“ sein, zumal ohnehin nicht selten die höchst bedenkliche These weiter genährt wird, wonach das „Recht“ stets den intraprofessionellen Vorgaben zu folgen hat.

Auch wenn diese These sich im Kern als „Wunsch“ erweist, der der Vater des Gedankens war und ist, ist hier einstweilen eindringlich dafür zu warnen, die Pflicht zur Dokumentation als leidige „Pflichtaufgabe“ zu begreifen, die wegen der Entbürokratisierung willen auf ein Mindestmaß zu beschränken sei. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Dokumentation in stationären Pflegeeinrichtungen, in denen vermehrt gerontopsychiatrische und zudem multimorbide Patienten betreut werden. Hier dürfte ohne Frage ein „Mehr“ an Dokumentation einzufordern sein. Zugleich sollten sich einige Ärztekammern dazu durchringen, sich von ihrer bisherigen Lesart zu den Dokumentationspflichten auch eines Arztes in der Heimdokumentation zu verabschieden. Nach diesseitiger Rechtsauffassung kann kein ernstlicher Zweifel daran begründet werden, dass auch der Arzt resp. die Ärztin zur Dokumentation in der der Heimdokumentation verpflichtet ist (vgl. dazu näher Lutz Barth, Pflicht des Arztes zur Dokumentation und Gegenzeichnung in der „fremden“ (Heim)Dokumentation einer stationären Alteneinrichtung?, auf der Webseite des IQB).


so mein Statement aus dem Jahre 2008, an dem ich geneigt bin, nach wie vor festzuhalten.
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Beitrag von thorstein » 20.06.2011, 12:40

„Im Ergebnis sind die Verfasser der Auffassung, dass zu den drei S (satt, sauber und still) jetzt auch noch die drei D dazu kommen: Pflegefachkräfte dokumentieren sich dumm und dämlich“
Ein wunderbares Zitat, und in vielfacher Hinsicht leider auch wahr.
Wenn von Entbürokratisierung die Rede ist, meint man gewöhnlich den Teil der Dokumentation, der entbehrlich erscheint.

Im Gegensatz zu vielen KollegInnen bin ich der Auffassung, das gute Pflege nur geplante Pflege sein kann, und diese Planung erfordert Zeit. Allerdings muss diese Planung einzig und allein dem Bewohner dienen und nicht der Kontrollwut suspekter Aufsichtsbehörden. Das sowohl Heimaufsichten als auch der MDK als Kontrollinstanzen ungeeignet sind, ergibt sich schon aus ihrer Nähe zu den Kostenträgern.
Die Pflege könnte sich nunmehr anschicken, ihren Vorstellungen und Wünschen entsprechend einen Expertenstandard zur Dokumentation intraprofessionell zu erarbeiten und entsprechend in einer dem Verfahren des § 113a SGB XI entsprechenden Art und Weise konsentieren zu lassen.
Wer sollte die Pflege sein? Ist das ein Argument für die Pflegekammer?
Von den Juristen erwarte ich keinesfalls, dass sie den Vorgaben der Pflege folgen. Uns Pflegekräften ist durchaus bewußt, dass es zahlreiche rechtliche Probleme gibt, die eine sorgfältige Dokumentation erfordern. Allerdings wäre es hier längst überfällig, dass diese Dokumentationspflichten eindeutig und für Pflegekräfte verständlich definiert werden. Die Angst vor haftungsrechtlichen Konsequenzen darf doch nicht dazu führen, dass jeder Handgriff zu dokumentieren ist. Und genau so weit sind wir inzwischen.

Wenn heute eine Bewohnerin mit zu niedrigem BMI (untergewichtig) in ein Pflegeheim einzieht, erscheint im Computer bei Eingabe von Grösse und Körpergewicht eine Warnmeldung. Der Expertenstandard beginnt zu greifen. (Das ist schon fast wörtlich gemeint.) Dabei ist es völlig unwichtig, dass diese Frau vielleicht schon seit 10 Jahren genau dieses Gewicht hat und sich damit wohlfühlt. Also ist das jetzt die Frau, die irgendwie zumehmen muss. Das ist das Pflegeziel, dass alle glücklich macht, bis auf die Bewohnerin selbst.

Dumm und dämlich wird es eben dann, wenn man Standards nur abspult, um der Heimaufsicht gerecht zu werden.

Lutz Barth
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Dokumentationspflichten

Beitrag von Lutz Barth » 20.06.2011, 13:35

Nun - die "Pflege" steht in vielen meiner Beiträge gleichsam für die professionell in der Pflege Tätigen und zwar in ihrer Gesamtheit als Profession, ohne allerdings hierbei an eine "Pflegekammer" zu denken.

Ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, in der eine Pflicht zur Dokumentation positivrechtlich normiert wird, würde ich in Anbetracht der mittlerweile umfangreichen Rechtsprechung (zumindest im Haftungsrecht, also durch die Zivilgerichte) eher für entbehrlich halten; zugleich gibt es mehrere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die sich zur Dokumentationspflicht geäußert haben.

Mein Hinweis auf § 113a SGB XI beruht auf den Gedanken, dass es den Normadressaten anheim gestellt sein dürfte, auch einen Expertenstandard zur "Dokumentation lege artis" auf den Weg zu bringen, der in der Folge dann sozialrechtlich verbindlich ist.

Überdies sind namhafte Vertreter der Pflegeprofession im Begriff, für sich zunächst auszubedingen, die notwendigen Regelungen aufgrund ihrer Sachnähe zum Beruf selbst regeln zu wollen und zwar in einem intraprofessionellen Raum; wenn dem so ist, müssten eigentlich Anfragen bezüglich der "Dokumentationspflichten" zunächst an die Experten gerichtet werden.
Juristen werden sich allerdings in der Folge nicht "verweigern" können, die Standards darauf hin zu überprüfen, ob ihnen eine haftungsrechtliche Relevanz beigemessen werden kann und insoweit "ausreichend" sind, so dass diese nicht hinter dem bisherigen Standard zurückfallen.
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thorstein
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Beitrag von thorstein » 20.06.2011, 18:02

Sehr geehrter Herr Barth,

gerade sie weisen doch regelmässig auf die Inkonsistenz (beinahe hätte ich geschrieben: Inkontinenz) sowohl der Rechtssprechung als auch der diversen Auffassungen von Rechtswissenschaftlern wie Klie und Co.hin.
Überdies sind namhafte Vertreter der Pflegeprofession im Begriff, für sich zunächst auszubedingen, die notwendigen Regelungen aufgrund ihrer Sachnähe zum Beruf selbst regeln zu wollen
Davon ist mir nichts bekannt. Ich kann mir auch nicht so richtig vorstellen, dass es zum Thema Dokumentationspflichten Experten geben soll, die keine Juristen sind.

Lutz Barth
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Beitrag von Lutz Barth » 20.06.2011, 19:30

:) nun, zuweilen ist es schwierig, bei einigen Kollegen mit Blick auf die von ihnen verfassten Beiträge festzustellen, in welcher "Eigenschaft" sie diese geschrieben haben :wink:

Im Übrigen gibt es eine Reihe von "Experten" gerade aus der "Pflege" kommend, die sich gerne mit Rechtsthemen beschäftigen (so u.a. Pflegedienstleister aus großen Kliniken), so dass ein als äußerst gemäßigt geltender Pflegerechtler gar die Frage aufgeworfen hat, ob man/frau sich von ihm katherisieren lassen würde... :roll:

Sei es drum. Ich selbst neige jedenfalls seit geraumer Zeit nicht mehr dazu, mich auf Diskussionen einzulassen, die "nur" Selbstverständlichkeiten thematisieren und sofern "Pflegerechts-Päpste" für sich in Anspruch nehmen, den "Stein des Weisen" gefunden zu haben, mögen diese ihre "Wahrheiten" verkünden. Bleibt "nur" zu hoffen, dass die Judikative der vorgetragenen "Dogmatik" auch zu folgen bereit ist; ich habe hier gelegentlich meine Zweifel, wie hinreichend bekannt sein dürfte.
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