Pflegebedürftigkeitsbegriff - Umsetzungsbericht vorgelegt

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Folgen

Beitrag von Presse » 24.06.2009, 12:22

Ministerin Stolz: Bei neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff Folgen im Blick behalten
Bundesgesundheitsministerium muss konkrete Zahlen vorlegen


23.06.2009 „Wir brauchen eine neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Dabei müssen wir aber die Folgen einer Neufassung im Auge haben“, so die baden-württembergische Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Dienstag (23.6.) in Berlin. Sie begrüßte bei der Fachkonferenz des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge den Vorschlag des Beitrags für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ausdrücklich. Sie forderte aber auch eine valide Abschätzung der tatsächlichen Folgen bevor Neuerungen eingeführt werden. „Erst dann kann realistisch eine Neudefinition der Leistungssätze erfolgen.“ Jedenfalls dürfe die Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung wegen der Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht zu erweiterten Finanzierungspflichten der Sozialhilfe führen. „Eine fundierte Abschätzung der Folgen für die Haushalte der Sozialversicherung und der Länder sowie der Kommunen ist daher unverzichtbar“, betonte die Ministerin. „Wir brauchen also vor einer Entscheidung konkrete Berechnungen. Die muss das Bundesgesundheitsministerium vorlegen“, so die Ministerin.

Zu Recht werde schon lange der aktuelle Pflegebegriff mit seiner Konzentration auf die Verrichtung des täglichen Lebens kritisiert. „Wir wollen da eine Neuerung, ebenso wie bei der Begutachtung“, erklärte Stolz. Künftig sollen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt werden, die einen spezifischen Unterstützungsbedarf mit sich bringen. Der bisher rein somatisch ausgerichtete Pflegebedürftigkeitsbegriff soll durch einen auf die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit ausgerichteten Pflegebedürftigkeitsbegriff abgelöst werden. Die Ministerin sagte: „Ich teile die Auffassung des Beirats, dass mit der Berücksichtigung des Wunsches nach Selbständigkeit, die Achtung der Würde des Menschen zum Ausdruck gebracht wird.“ Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff könne auch zu mehr Gerechtigkeit führen. Sie legt „jedoch großen Wert darauf, dass sich künftig die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit im Leistungsspektrum der Pflegeversicherung nachvollziehbar, differenziert und gerecht widerspiegeln.“

Zahlreiche Fragen seien jedoch noch offen. „Welche Verschiebungen gibt es innerhalb der Pflegeversicherung, bei der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe, welche Kosten entstehen durch Leistungsausweitungen? um nur einige wenige Fragen zu nennen“, so Stolz. „Angesichts der Krise in Deutschland und der Jobangst von hundertausenden Menschen lassen sich Leistungsausweitungen bei einem Sozialversicherungszweig in Milliardenhöhe nicht im Handumdrehen umsetzen“, betonte die Ministerin. „Eine reflexartig vorgeschlagene Bürgerversicherung zur Finanzierung verlagert das Problem nur auf die nachfolgenden Generationen. Und einfach die erforderlichen Milliarden aus den Rückstellungen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der Privaten Krankenversicherung zu entnehmen, ist keine Lösung“, stellte Stolz klar. „Wer ein Auto bestellt, kann auch nicht den vermögenden Nachbarn auffordern, es zu bezahlen.“

Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales - Pressemitteilung vom 23.06.2009
http://www.sozialministerium-bw.de/de/M ... l&_min=_sm

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neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit

Beitrag von Presse » 24.06.2009, 13:58

Bundesgesundheitsministerin Schmidt wirbt für ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit

Zur Eröffnung der Tagung „Optionen zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“, die der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Berlin veranstaltet, erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:

"Die höchste und wichtigste Verpflichtung des Grundgesetzes liegt in Artikel eins: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wie der soziale Rechtsstaat Deutschland mit diesem Verfassungsgebot umgeht, das zeigt sich nicht zuletzt am Umgang mit den denjenigen, die als alte Menschen oder als Menschen mit Behinderungen auf Pflege angewiesen sind. Der bisher geltende Begriff der Pflegebedürftigkeit orientiert sich zu sehr an rein körperlichen Aspekten, und ist daher nachteilig vor allem bei demenziell erkrankten und geistig behinderten Menschen. Deswegen müssen wir weg von der ‚Minutenpflege’ hin zu einer Sichtweise des ganzen Menschen. Wir brauchen ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit, das alle körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen umfasst.

Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat in sorgfältiger Arbeit einen überzeugenden Vorschlag entwickelt, der auf den Grad der Selbständigkeit abstellt. Aus bisher drei Pflegestufen werden künftig fünf ‚Bedarfsgrade’, wobei der erste Bedarfsgrad vorrangig auf die Vermeidung von schwererer Pflegebedürftigkeit und stationärer Pflege ausgerichtet ist, nach dem Grundsatz: Prävention und Rehabilitation vor Pflege. Entscheidend sind die noch vorhandenen Fähigkeiten eines Menschen, z.B. die Frage, ob und wie er noch für sich selbst sorgen und den Alltag bewältigen kann. Das folgt dem Ziel, mit der notwendigen Unterstützung die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten.

Ich möchte, dass wir in unserer Gesellschaft eine breite Diskussion darüber führen, wie jeder einzelne künftig selber gepflegt werden will und was wir dazu heute tun müssen. Der Vorschlag des Beirats für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist ein Meilenstein, wenn es um eine humane Pflege in der Zukunft geht."

Quelle: Pressemitteilung vom 23.06.2009

Gaby Modig
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Wahlkampf zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen

Beitrag von Gaby Modig » 29.06.2009, 15:06

Wahlkampf zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen - nein danke!

Ein Jahr nach dem Start der Pflegereform ruft Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Union zur Verständigung über eine weitere Umgestaltung der Pflegeversicherung auf. Das Entstehen von Pflegebedürftigkeit müsse stärker als heute verhindert werden. Die Hilfe müsse zudem stärker nach den geistigen, sozialen oder körperlichen Einschränkungen ausgerichtet werden, sagte Ulla Schmidt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin (29.06.2009).

Ulla Schmidt hat in Sachen Pflegereform versagt, weil sie es verhindert hat, bereits 2008 den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff durchzusetzen. Sie hat damit auf Zeit gespielt und tut jetzt so, als sei sie Garant für eine gute Pflegeversicherung. Der Wahlkampf lässt grüßen. Schade, dass es diesmal zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen geht.

Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Beitrag von thorstein » 29.06.2009, 17:55

Insgesamt ist von dem neuen Pflegebegriff dringend abzuraten. Er ist für die Betroffenen nicht nachvollziehbar und lässt sich je nach Kassenlage modifizieren. Das hat mit einem ernsthaften Bemühen um eine Verbesserung für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte nichts zu tun.

http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... egriff.pdf

Liest man die Einlassungen von Ministerin Stolz und vielen anderen Sozialpolitikern, weiss man schon jetzt, dass ein "neuer" Pflegebegriff nicht zu mehr Kosten und damit auch zu keinen Verbesserungen führen wird. Genau dafür ist er auch konzipiert. Es bleibt nur zu hoffen, dass eine neue Regierung diesen Unfug in der Schublade verschwinden läßt.

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Debatte über neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beitrag von Presse » 01.07.2009, 15:27

Debatte über neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Gesundheitsausschuss

Berlin: (hib/STO) Vertreter mehrerer Fraktionen haben sich am Mittwochvormittag im Gesundheitsausschuss für eine hinreichende Finanzierung bei der Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ausgesprochen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte in der Ausschusssitzung, es müsse diskutiert werden, was der Gesellschaft eine "humane Pflege" wert sei. Nicht alles sei aber eine nur eine Frage des Geldes. Es gehe dabei auch etwa um effiziente Strukturen. Die Ministerin sah im Zusammenhang mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, bei dem es nicht nur um einen Ausgleich körperlicher Defizite gehe, einen Paradigmenwechsel "weg von der Fürsorge hin zur Teilhabe". Dies werde den Betroffenen besser gerecht.

Die FDP-Fraktion betonte, der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bringe erst mit der entsprechenden Finanzierung etwas. Es sei selbstverständlich, dass es bei seiner Umsetzung teurer als derzeit werde. Umso dringlicher sei die Frage nach der Finanzierung. Die Fraktion Die Linke argumentierte, die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sei nicht möglich unter der Vorgabe, dass sie nichts kosten dürfe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mahnte, nicht nur die Gesellschaft, sondern auch der Ausschuss müsse stärker die Frage behandeln, was gute Pflege wert sei.

Die CDU/CSU-Fraktion warb dafür, dass bei einer Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs alle Beteiligten mitwirken. "Alle müssen hier letztendlich mittun", argumentierte sie. Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass man bei der Pflege "viel auf den Weg" habe bringen können. Zugleich bedauerte sie, dass sich die Große Koalition nicht auf eine gemeinsame Position zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verständigen konnte.

Quelle: Pressemitteilung vom 1.7.2009
Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36191
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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ein Meilenstein...

Beitrag von Presse » 02.07.2009, 08:46

Bundesgesundheitsministerin: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ein Meilenstein für die Pflege der Zukunft
Positive Bewertung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf Fachkonferenz des Deutschen Vereins: Fachleute und Fachpolitiker sehen Paradigmenwechsel in der Pflege


Berlin. Auf der vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. veranstalteten Fachkonferenz zum Abschluss der Arbeit des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Ende Juni in Berlin bewerteten Fachleute und Fachpolitiker den Vorschlag für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einhellig positiv. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt betonte die zukunftsweisende Bedeutung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: „Der Vorschlag des Beirats für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist ein Meilenstein, wenn es um eine humane Pflege in der Zukunft geht. Wir müssen weg von der ‚Minutenpflege’ hin zu einer Sichtweise des ganzen Menschen. Deswegen brauchen wird ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit, das alle körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen umfasst.“ Der neue Begriff nehme statt der Defizite eines Menschen die Ressourcen in den Blick: „Entscheidend sind die noch vorhandenen Fähigkeiten eines Menschen. Das folgt dem Ziel, mit der notwendigen Unterstützung die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten.“

Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins, resümierte: „Die Arbeiten des Beirats zeigen, dass eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Politik möglich ist. Dem Beirat ist ein zentrales Anliegen gelungen: Ein Konsens über eine fachlich fundierte Konzeption von Pflegebedürftigkeit.“

Die weiteren Referentinnen und Referenten der Tagung befassten sich mit möglichen Folgewirkungen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bringe den notwendigen Paradigmenwandel in der Pflege. Vor einer Gesetzesänderung müssten jedoch die Auswirkungen sorgfältig bedacht werden – insbesondere die Kostenfolgen. Dr. Monika Stolz, Arbeits- und Sozialministerin des Landes Baden-Württemberg, warnte angesichts einer ungewissen Wirtschafts- und Finanzmarktentwicklung auch vor einer weiteren Belastung der Sozialversicherungen und öffentlichen Kassen. „Es darf keine Ausweitung der Kosten für die Sozialhilfe geben!“

Einig waren sich die Anwesenden, dass die Effekte eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf die Leistungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen bislang ungeklärt seien. Gefragt wurde auch, ob durch einen neuen Begriff zusätzliches, qualifiziertes Personal erforderlich sei – eine Herausforderung für eine Branche, die mit Nachwuchsproblemen kämpft.

Das Fazit von Wilhelm Schmidt am Ende der Konferenz war jedoch positiv: „Wer ein modernes Verständnis von Pflegebedürftigkeit will, muss den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende gehen. Er muss sich auch den schwierigen Fragen stellen. Wir sind davon überzeugt, dass alle Fragen beantwortet werden können – wenn alle an einem Strang ziehen!“

Quelle: Pressemitteilung vom 1.7.2009
http://www.deutscher-verein.de/02-presse

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Welche Pflege wollen wir (uns leisten)?

Beitrag von WernerSchell » 24.01.2010, 16:59

Das Thema wird beim Pflegetreff am 27.04.2010 in Neuss-Erfttal
Welche Pflege wollen wir (uns leisten)?
weiterverfolgt:
viewtopic.php?t=12279
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegebedürftigkeitsbegriff - Aktionsplan gefordert

Beitrag von Presse » 06.05.2010, 18:11

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: BGW-Expertenkommission Pflege fordert nationalen Aktionsplan

Die Expertenkommission Pflege der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) fordert einen „Nationalen Aktionsplan Pflege“ für die bevorstehende Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Nach Ansicht der Fachleute steht der Pflege ein umfassender Paradigmenwechsel bevor. Die Kommission plädiert in einem neuen Positionspapier für einen Veränderungsprozess, den Gesetzgeber, Leistungsträger, Leistungserbringer, Pflegekräfte und Bildungsakteure gemeinsam gestalten. Am Rande des Hauptstadtkongresses in Berlin wurde das Positionspapier „Nationaler Aktionsplan Pflege“ einem Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit überreicht.

Die von der BGW einberufene Expertenkommission begrüßt die Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen Begutachtungsverfahrens als Chance, die Pflegekultur in Deutschland zu reflektieren und an neue Bedürfnisse anzupassen. Allerdings können die anstehenden Veränderungsprozesse in der Pflege nach Ansicht der Fachleute nur gelingen, wenn sie unter aktiver Einbeziehung aller Betroffener erfolgen und dabei strukturiert vorbereitet und begleitet werden. Nach Auffassung der Experten sollte vermieden werden, dass die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eindimensional von oben nach unten erfolgt und viele Betroffene so unvermittelt trifft wie die Einführung der Pflegeversicherung in den 1990er Jahren.

In ihrem aktuellen Positionspapier „Nationaler Aktionsplan Pflege“ http://www.bgw-online.de/internet/gener ... er-IV.html plädiert die Expertenkommission dafür, dass die Reform auf Grundlage eines Nationalen Aktionsplans unter Beteiligung aller von ihr Betroffener gestaltet wird. Ihre Stellungnahme enthält einen entsprechenden Maßnahmenkatalog, der sich differenziert an Gesetzgeber, Leistungsträger, Leistungserbringer, Pflegekräfte und Bildungsakteure richtet. Nach Auffassung der Experten kann ein „Nationaler Aktionsplan Pflege“ dazu beitragen, dass der notwendige Strukturwandel in der Pflege mit einem Kulturwandel in der Branche einhergeht und unter anderem dazu beiträgt, dass langfristig genügend gesunde, leistungsfähige und motivierte Pflegekräfte zur Verfügung stehen.

Stimmung in der Pflegebranche
Die BGW hat im März an ihrem Messestand auf der „Altenpflege 2010“ in Hannover fast 570 Beschäftigte aus der Pflegebranche gefragt, inwieweit sie über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff informiert sind und welche Erwartungen oder Befürchtungen sie damit verbinden. 57 Prozent der Befragten hatten davon bereits gehört, allerdings fühlte sich die Hälfte davon nicht gut oder überhaupt nicht gut über das Thema informiert. Etwa jeder sechste Befragte äußerte deutliche Befürchtungen hinsichtlich der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Ferner gaben 71 Prozent der Befragten an, seit Einführung der Pflegeversicherung generelle Befürchtungen gegenüber gesetzlichen und organisatorischen Veränderungen zu haben. Informationen und Unterstützung in Bezug auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erhoffen sich die Befragten vor allem von der Einrichtung, in der sie beschäftigt sind, und von deren Träger.

Die BGW und die Expertenkommission Pflege
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege, sie versichert unter anderem mehr als eine Million Arbeitnehmer in der Pflege gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Zu den zentralen Aufgaben der Berufsgenossenschaft zählt die Präventionsarbeit. Im Rahmen ihrer Initiative „Aufbruch Pflege“ http://www.bgw-online.de/internet/gener ... /navi.html hat die BGW die Expertenkommission Pflege http://www.bgw-online.de/internet/gener ... /navi.html ins Leben gerufen. Sie soll den Dialog zwischen politisch Gestaltenden und Akteuren der Pflege fördern und zukunftsweisende Impulse geben – um die Arbeitsbedingungen in der Branche zu verbessern und zur langfristigen Sicherung der Qualität der Pflege in Deutschland beizutragen.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.05.2010
Ansprechpartner für die Presse:
BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Sandra Bieler, Öffentlichkeitsarbeit, Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14, Fax: (040) 202 07-27 96

http://www.bgw-online.de/internet/gener ... griff.html

Positionspapier der Expertenkommission Pflege zur Altenpflegeausbildung
mehr
http://www.bgw-online.de/internet/gener ... apier.html
Positionspapier der Expertenkommission Pflege zur Umsetzung der Integrierten Versorgung unter Einbezug der Pflege
mehr
http://www.bgw-online.de/internet/gener ... apier.html
Positionspapier der Expertenkommission Pflege: Pflege raus aus dem Abseits - Empfehlungen zu einer Re-Fokussierung auf den Kernprozess der Pflege
mehr
http://www.bgw-online.de/internet/gener ... apier.html
Positionspapier: Nationaler Aktionsplan Pflege - Entwicklung und Umsetzung
mehr
http://www.bgw-online.de/internet/gener ... er-IV.html

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Pflegebegriff - Linke frag nach Umsetzung

Beitrag von Presse » 09.07.2010, 16:36

Die Linke fragt nach Umsetzung des neuen Pflegebegriffs
Gesundheit/Große Anfrage - 07.07.2010

Berlin: (hib/JFR/HIL) Die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs ist Thema einer Großen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2219 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/022/1702219.pdf ). Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung sei dringend notwendig, da der ihr zugrunde liegende Pflegebegriff zu eng ist, schreibt die Fraktion. Benachteiligt werden den Abgeordneten zufolge vor allem Menschen mit demenziellen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und ältere Menschen. Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs habe bereits im Mai 2009 konkrete Vorschläge für die Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs geliefert.

Die Abgeordneten wollen in ihrer 79 Einzelfragen umfassenden Vorlage unter anderem wissen, ob die Regierung plant den dem Sozialgesetzbuch XI zugrunde liegenden Pflegebegriff zu überarbeiten und in welchen Teilschritten eine solche Umsetzung erfolgen soll. Die Fraktion erkundigt sich außerdem nach dem durchschnittlichen Eigenanteil an den Pflegekosten, sowie nach Deckungslücken in der Pflegeversicherung. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, ob den Sozialgesetzbüchern XI und XII zukünftig ein einheitlicher Pflegebegriff zugrunde liegen wird und wie die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs finanziert werden soll. Auch über die Auswirkungen einer Umsetzung des Pflegebegriffs auf die Arbeitssituation der Beschäftigten in der Pflegebranche wollen die Abgeordneten informiert werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.07.2010
HerausgeberDeutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010 ... 42/05.html

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Mängel des Pflegebedürftigkeitsbegriffs beseitigen

Beitrag von Presse » 25.03.2011, 19:40

Mängel des Pflegebedürftigkeitsbegriffs beseitigen

Berlin (ots) - Zur heutigen Bundestagsdebatte über einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Der SoVD begrüßt die Initiative, den Pflegebedürftigkeitsbegriff auf die parlamentarische Tagesordnung zu setzen. Die Zeit drängt, denn zu viele Menschen bleiben aufgrund der geltenden Definition von Pflegebedürftigkeit bisher außen vor. Vielen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen wird damit ein Anspruch auf notwendige gesetzliche Leistung vorenthalten. Insbesondere an Demenz Erkrankte geraten nach den geltenden Regelungen ins Abseits, weil sie trotz starker geistiger Einschränkungen keine körperlichen Defizite aufweisen und der geltende verrichtungsbezogene Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht greifen kann. Es ist dringend erforderlich, dass eine neue Regelung den Pflegebedarf jedes Einzelnen umfassend und individuell feststellt, damit auch die Bedürfnisse nach sozialer Teilhabe berücksichtigt werden. Konkrete Vorschläge hat der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsberichts bereits 2009 vorgelegt.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.03.2011
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
Pressekontakt:
Kontakt:
Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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Minutenpflege - Ende in Sicht ?

Beitrag von Presse » 04.04.2011, 06:32

Die Zeit der Minutenpflege laeuft ab
Susanne Kailitz
Alle Fraktionen wollen einen neuen Pflegebeduerftigkeitsbegriff
DAS PARLAMENT Nr. 13-14 / 28.3.2011
http://www.das-parlament.de/2011/13-14/ ... 24085.html

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Reform des Pflegebegriffs ...

Beitrag von Gaby Modig » 28.11.2011, 13:03

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtet heute, 28.11.2011, zum geplanten Pflegebedürftigkeitsbegriff. Siehe die nachfolgenden Texthinweise:

Geplante Reform des Pflegebegriffs
Jeder Dritte könnte weniger Geld bekommen

VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 28.11.2011

(RP). Die geplante Reform des Pflegebegriffs wird etliche Verlierer mit sich bringen. Das geht aus einer Untersuchung des Finanzwissenschaftlers Volker Ulrich von der Universität Bayreuth hervor.
Bis zu 30 Prozent der Pflegebedürftigen werden schlechter gestellt sein als heute, wenn der Pflegebedürftigkeitsbegriff so geändert wird, wie es der Pflegebeirat vorgeschlagen hat", sagte Ulrich unserer Redaktion.

.... http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.2619609

Der Bericht bringt allerdings keine neuen Erkenntnisse, denn es wurde bereits vor Jahren in mehreren Modellen aufgezeigt, welche Folgerungen sich aus einer Reform ergeben können - nicht müssen.
Ich denke, dass eine Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffes die Demenzkranken mit in das System einbinden muss, ohne dabei für andere Pflegebedürftige Nachteile zu bringen. So wird sich natürlich die Zahl der Pflegebedürftigen nach oben verändern und mehr Finanzaufwand erfordern.
Damit müssen alle Beteiligten rechnen. Bessere Pflege für mehr Menschen bedeutet zwangsläufig höhere Beiträge. Auch dazu gibt es Modellrechnungen.

Gaby Modig
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Bahr muss beim Pflegebegriff endlich Farbe bekennen

Beitrag von Presse » 29.11.2011, 16:00

1382 / 29. November 2011
Pressemitteilung von Kathrin Senger-Schäfer


Bahr muss beim Pflegebegriff endlich Farbe bekennen

"Der Bericht beweist, dass sich Gesundheitsminister Bahr nicht länger vor einer Entscheidung zum neuen Pflegebegriff drücken darf. Er muss klar benennen, mit welchem finanziellen Rahmen eine Umsetzung des neuen Pflegebegriffs unterlegt werden soll und wie etwaige Mehrausgaben zu finanzieren sind", so Kathrin Senger-Schäfer, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heute erschienenen Pflegereport der Barmer GEK. Die Behauptung, die angekündigten Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz, finanziert durch eine Beitragserhöhung, seien ein Vorgriff auf den neuen Pflegebegriff, entbehrt jeder fachlichen Grundlage." Senger-Schäfer weiter:

"Fakt ist: Eine kostenneutrale oder kostensparende Umsetzung des Pflegebegriffs bedeutet Leistungskürzungen. Die Rechnung ist einfach: Erhalten zukünftig mehr Menschen Leistungen der Pflegeversicherung bei nahezu unverändertem finanziellen Rahmen, bekommen logischerweise alle weniger aus dem Topf der sozialen Pflegeversicherung. Bahr muss endlich klarstellen, ob er ernsthaft eine Variante des Pflegebegriffs verfolgt, welche die Grundlage für Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Pflegebedarfen schafft oder nicht.

Der Barmer GEK Pflegereport kommt zur selben Erkenntnis wie DIE LINKE: Nur die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung kann eine gerechte Finanzierung der Mehraufwendungen ermöglichen, welche Grundlage für die dringend notwendige Umsetzung des neuen Pflegebegriffs sein müssen."

F.d.R. Susanne Müller
-----------------------------------------------------------------
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
http://www.linksfraktion.de

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Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Beitrag von Presse » 17.12.2011, 07:51

"Richtiges Signal gegen den Politikstau bei der Pflegereform"
Rücktritt von Dr. Jürgen Gohde vom Vorsitz des Pflegebeirats


Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe unterstützt die Haltung von Dr. Jürgen Gohde, der mit seinem Rücktritt ein Signal gegen den Politikstau beim Thema Pflege setzt. "Wir können nur hoffen, dass der Protest von Dr. Gohde bei der Bundesregierung zur Einsicht führt, dass die Pflegereform nicht länger verzögert werden darf" erklärte Ulrich Christofczik, Leiter des Geschäftsbereichs Pflege, Alten- und Behindertenarbeit des größten Landesverbandes der Diakonie.

Dr. Jürgen Gohde war heute vom Vorsitz des von der Bundesregierung neu einberufenen Pflegebeirats zurückgetreten, da überfällige Entscheidungen fehlten. "Eine tragfähige Geschäftsgrundlage wäre die Zusage, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird und es jetzt um Fragen der Umsetzung geht. Das schließt auch die Finanzierung mit ein" erläuterte Gohde auf Anfrage der Diakonie RWL. Dies sei bereits 2009 bei allen Fraktionen des Bundestages und den Ländern Konsens gewesen, hinter den man nicht zurückfallen dürfe.

"Die Bundesregierung sollte nun endlich den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff akzeptieren und die Pflegereform angehen. Die Grundlagen dafür sind lange vorhanden" sagt Ulrich Christofczik. Ein vom Bundesgesundheitsministerium 2006 eingerichteter "Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs" habe unter Vorsitz von Dr. Jürgen Gohde in seinem 2009 vorgelegten Gutachten festgestellt, was Angehörige von Menschen mit Demenz täglich erfahren könnten: Der Unterstützungsbedarf von Personen mit demenzbedingten Einschränkungen wird in der Pflegeversicherung unzureichend berücksichtigt. Der von dem Beirat vorgelegte Pflegebedürftigkeitsbegriff sollte diese Lücke schließen.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.12.2011
http://www.diakonie-rwl.de/index.php/mI ... d3df406d72
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Rückschlag für Minister Bahr
Berater lehnt Vorsitz des Pflegebeirats ab

Schlappe für Gesundheitsminister Bahr: Der angesehene Sozialexperte Ghode zieht sich aus dem Pflegebeirat zurück. Die Bitte, den Vorsitz zu übernehmen, schlägt er aus. Es fehle ein klares Finanzkonzept für die Pflegereform, sagte er zur Begründung. .... http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 78,00.html

Rückschlag für Bahr: Gohde wirft hinGesundheitsminister Daniel Bahr muss bei der Arbeit an der Pflegereform einen Rückschlag hinnehmen. Der Sozialexperte Dr. Jürgen Gohde will nicht den Vorsitz des Pflegebeirats übernehmen - stattdessen zieht er sich ganz aus dem Gremium zurück.
BERLIN (bee/sun/dpa). Mehrfach hat er seinen Rückzug angedroht, nun nimmt er wirklich seinen Hut: Dr. Jürgen Gohde, Chef des Pflegebeirats kündigte seinen Rückzug aus dem Gremium an.
"Ich konnte nicht den Eindruck gewinnen, ob das Ziel, eine Verbesserung für Menschen mit Demenz zu erreichen, von der Regierung getragen wird. Ich habe auch keinen politischen Willen für die Finanzierung gesehen", begründete Gohde seinen Entschluss im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".
.... http://www.aerztezeitung.de/news/articl ... t-hin.html

Ringen um Pflegereform
Rückschlag für Gesundheitsminister Bahr

zuletzt aktualisiert: 16.12.2011 - 14:33 Berlin (RPO). Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat bei der geplanten Pflegereform eine herbe Schlappe erlitten. Der Sozialexperte Jürgen Gohde erklärte seinen Rückzug vom Vorsitz des Pflegebeirats, der vor allem Details für eine bessere Versorgung von Demenzkranken ausarbeiten soll, wie die "Berliner Zeitung" berichtete. Die Opposition hält Bahr für gescheitert. .... http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.2642340

Zum Verzicht von Sozialexperte Jürgen Gohde auf den Vorsitz des Pflegebeirats, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Berlin:
"Das zentrale gesundheitspolitische Ziel dieser schwarz-gelben Regierungskoalition, die Pflege in Deutschland zu reformieren, ist mit dem Verzicht von Sozialexperte Jürgen Gohde nun endgültig gescheitert. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sollte daraus die Konsequenzen ziehen und seinen Rücktritt einreichen. So viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben gehofft und sind jetzt tief enttäuscht. Mit einer Milliarde Euro mehr ist ein zukunftsfähiges Konzept der Pflege nicht zu realisieren. Das ist der Offenbarungseid der Bundesregierung."
Quelle: Pressemitteilung vom 16.12.2011

+++++++

Bundesregierung hält an Plänen zur Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs fest
Wolfgang Zöller und Klaus-Dieter Voß werden die Umsetzung weiter
vorantreiben


Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr:

„Ich bedauere es persönlich sehr, dass Dr. Jürgen Gohde für die Aufgaben nicht mehr zur Verfügung steht. Die Zusammenarbeit mit ihm war stets konstruktiv in der Sache und von gegenseitigem Respekt geprägt.

Wir halten an dem Ziel der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs fest. Deshalb freue ich mich, dass sich mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, und mit Klaus-Dieter Voß, als ehemaligem Mitglied des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes und Angehörigen des Beirates, zwei erfahrene Persönlichkeiten um die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs kümmern werden.

Sie werden ihre Arbeit nun zügig, d. h. im Januar, aufnehmen. Der bisherige Beirat unter dem Vorsitz von Dr. Jürgen Gohde hat dafür bereits eine gute Grundlage geschaffen. Wir wollen einen neuen Begriff definieren, der wegkommt von der reinen Verrichtung, also weg von der Minutenpflege. Endlich sollen auch Menschen für den besonderen Betreuungsaufwand bei Demenz Leistungen erhalten.

Wir laden die im Beirat beteiligten Institutionen und Experten wieder ein, die noch offenen Fragen zur Umsetzung zu klären.“

Quelle: Pressemitteilung vom 16.1.2011
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... griffs.pdf

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Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Beitrag von Presse » 02.03.2012, 18:21

Startschuss für den Expertenbeirat zur Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Heute findet in Berlin auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr die konstituierende Sitzung des „Expertenbeirates zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ statt. Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der maßgeblichen Verbände und Organisationen im Bereich der Pflege, der Länder, des Bundes sowie der Wissenschaft. Den Vorsitz teilen sich Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, und K.-Dieter Voß, ehemaliger Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Der neu formierte Beirat setzt auf die Arbeit des alten Beirates, der seine Gutachten 2009 vorgelegt hat, auf. Er soll fachliche und administrative Fragen klären, die für die gesetzgeberische Umsetzung unabdingbar sind. Dazu gehören beispielsweise die Methode der Ableitung konkreter Leistungsansprüche auf der Basis des Ergebnisses der Begutachtung, das neue Leistungssystem sowie die Überleitung in das neue System der Begutachtung, die möglichst effizient für die Pflegebedürftigen und die beteiligten Akteure erfolgen soll.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Ich freue mich sehr, dass heute der hochkarätig besetzte Expertenbeirat seine Arbeit aufnimmt. Wir haben das gemeinsame Ziel, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in Deutschland einzuführen. Ich bin zuversichtlich, dass der Beirat die offenen Fragen zügig klären wird. Mein Dank gilt den beiden Vorsitzenden und den Mitgliedern, dass sie sich dieser Aufgabe annehmen. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden wir mit der aktuellen Pflegereform ab 1. Januar 2013 deutliche Leistungsverbesserungen für demenziell erkrankte Menschen einführen.“

Wolfgang Zöller, MdB, Patientenbeauftragter der Bundesregierung und Vorsitzender des Beirates: „Mein Ziel ist ein gerechteres Pflegesystem. Für die noch offenen Fragen der Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs brauchen wir konkrete Antworten. Wir müssen mit diesem Beirat alle Festlegungen so klar treffen, dass keine Regierung an einer Umsetzung vorbei kommt. Das funktioniert nur, wenn wir darlegen, wie das neue System innerhalb eines fest abgestimmten Zeitplans umgestellt werden kann.“

K.-Dieter Voß, ehem.Vorstand des GKV-Spitzenverbandes und Vorsitzender des Beirates: „Ich möchte, dass wir mit dem neuen Begriff Verbesserungen für alle pflegebedürftigen Menschen und deren Familien erzielen. Es geht um Strukturveränderungen, nicht um finanzielle Verschiebebahnhöfe. Dafür sollte das politisch jetzt angebotene Zeitfenster konstruktiv genutzt werden. Wir packen das jetzt an, damit mit Ende der Legislaturperiode keine weiteren Jahre für notwendige Veränderungen verloren gehen.“

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 01.03.2012
http://bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Pr ... egriff.pdf

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