Pflegehilfskräfte aus Osteuropa - Illegale in der Pflege

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

HSM

Pflegehilfskräfte aus Osteuropa - Illegale in der Pflege

Beitrag von HSM » 23.02.2004, 11:19

Pflegehilfskräfte aus Osteuropa & Illegale in der Pflege
Siehe den TV-Tipp vom 8.12.2007!


Osteuropäische Hilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen:
Hessen will legalen Einsatz ermöglichen – Vorschlag für Rechtsgrundlage im Bundesrat


Lautenschläger: „Wertvolle Unterstützungsarbeit“
Wiesbaden. Die Hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger fordert eine gesetzliche Grundlage, dass ausländische Betreuer bzw. Haushaltshilfen Pflegebedürftige in Deutschland unterstützen dürfen. In der Vergangenheit waren insbesondere aus Osteuropa entsprechende Kräfte in deutschen Privathaushalten tätig. „Gegenwärtig gibt es keine gesetzliche Regelung, die einen solchen Einsatz erlaubt. Es besteht aber ein Bedarf, der aus dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht gedeckt werden kann. Deshalb ist eine zeitlich beschränkte Arbeitserlaubnis sinnvoll, damit die Pflegebedürftigen in ihren eigenen vier Wänden bleiben können und ein Heimaufenthalt vermieden wird“, erklärte die Ministerin heute in Wiesbaden.
Vor allem in Haushalten mit Schwerstpflegebedürftigen, die zum Teil Betreuung und Versorgung rund um die Uhr benötigten, leisteten die ausländischen Hilfskräfte wichtige Unterstützungsarbeit. Der Bedarf an solchen Hilfskräften werde aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen.
Die Hessische Landesregierung ist gemeinsam mit Rheinland-Pfalz im Bundesrat aktiv geworden. „Wir wollen, dass im Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung eine Regelung aufgenommen wird, die ausländischen Hilfskräften die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Vollbeschäftigung bis zu drei Jahren in Haushalten mit Pflegebedürftigen ermöglicht“, teilte die Ministerin mit. Der Bundesrat hat diesen Vorschlag mehrheitlich angenommen und an die Bundesregierung weitergeleitet.
Silke Lautenschläger appellierte an Bundesarbeitsminister Clement, diese Möglichkeit einer schnellen Regelung nicht zu blockieren. Es sei nicht einzusehen, dass das geltende Arbeitserlaubnisrecht Beschäftigungsmöglichkeiten für Erntehelfer, im Hotel- und Gaststättenbereich und sogar im Schaustellergewerbe zulasse und der gesellschaftspolitisch weitaus relevantere Bereich der Unterstützung der häuslichen Pflege außen vor bleibe.
Die Ministerin hatte sich im vergangenen Jahr bereits bei Bundesarbeitsminister Clement eingesetzt, dass die Zulassung von ausländischen Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen im Zuge der Anwerbestoppausnahmeverordnung möglich wird. „Es gab bis zum 31. Dezember 2002 eine entsprechende Regelung, die sich bewährt hatte. Diese hätte nur verlängert werden müssen, was der Bundesarbeitsminister aber unter Hinweis auf das in der Beratung befindliche Zuwanderungsgesetz abgelehnt hat.“ Bereits damals habe es Absprachen der damaligen Bundesanstalt für Arbeit mit den Arbeitsverwaltungen der osteuropäischen EU-Beitrittsländer gegeben, auf denen aufgebaut werden könne.
Die Ministerin sieht in der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen durch ausländische Arbeitskräfte eine Übergangslösung. Mittelfristig müsse dieser Arbeitsbereich verstärkt für deutsche Arbeitskräfte erschlossen werden. Damit deren Einsatz für die betroffenen Familien erschwinglich sei, sei eine Vermittlung über Dienstleistungsagenturen ins Auge zu fassen. Ebenso müsse die steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen ermöglicht werden. „Das Merz-Konzept für eine Steuerreform enthält hierfür eine klare Regelung: Notwendige Aufwendungen zur Versorgung, Betreuung und Erziehung sollen steuerlich abzugsfähig sein. Der private Haushalt wird grundsätzlich als Arbeitgeber anerkannt. Dies ist der richtige Weg“, betonte Silke Lautenschläger.

Quelle: Pressemeldung vom 17.02.2004
verantwortlich i.S.d.P.: Petra Müller-Klepper,
Hessisches Sozialministerium, Pressestelle,
Dostojewskistaße 4, 65187 Wiesbaden.
Telefon: (0611) 8 17 - 34 08 , Fax: (0611) 8 90 84 - 66.
E-mail: presse@hsm.hessen.de
http://www.sozialministerium.hessen.de/ ... /index.htm

Martin_Dorfmueller

Pflegehilfskräfte aus Osteuropa - Nein !

Beitrag von Martin_Dorfmueller » 23.02.2004, 16:31

Hessens Sozialministerin will eine befristete Arbeitserlaubnis für ausländische Pflegekräfte. Vor allem, so die Ministerin, in Haushalten mit Schwerstpflegebedürftigen leisteten Pflegekräfte aus Osteuropa wichtige Unterstützungsarbeit.
Genau das ist der falsche Weg. Wir brauchen mehr Pflegefachkräfte mit deutschen Sprachkenntnissen. Alles andere trägt nur zum weiteren Niedergang der Pflege bei. Die Pflegemissstände sind jetzt schon gravierend (in diesem Forum wird immer wieder berichtet). Wollen wir die unmöglichen Zustände noch ausweiten? Weiß die Politik eigentlich noch, was sie veranstaltet?

Gast

Ausländische Haushaltshilfen - nein !

Beitrag von Gast » 24.02.2004, 16:36

Wirtschaft und Arbeit / Unterrichtung
AUSLÄNDISCHE HAUSHALTSHILFEN VORERST NICHT WIEDER ZULASSEN

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung lehnt einen Vorschlag des Bundesrates ab, die Ende 2002 ausgelaufene Regelung über die Zulassung ausländischer Haushaltshilfen wieder einzuführen. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer ( 15/2541 ) zu dem Gesetz der Regierung über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung ( 15/2378 ) hervor.
Der Bundesrat hatte in der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bis Ende 2002 ausländischen Hilfskräften für hauswirtschaftliche Arbeiten in Haushalten mit Pflegebedürftigen die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung bis zu drei Jahren ermöglicht worden war.
Voraussetzung sei gewesen, dass die Haushaltshilfen aufgrund einer Absprache der damaligen Bundesanstalt für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes vermittelt wurden. Solche Absprachen seien mit den Arbeitsverwaltungen der osteuropäischen EU-Beitrittsländer getroffen worden.
Nach Auffassung des Bundesrates hatte sich diese Regelung bewährt. Sie habe dazu beigetragen, dass pflegebedürftige Angehörige vorrangig in den Familien betreut werden konnten. Vor allem in Haushalten mit Schwerstpflegebedürftigen, die zum Teil eine Betreuung und Versorgung rund um die Uhr benötigten, hätten diese ausländischen Hilfskräfte wichtige Unterstützung geleistet.
Es sei zu erwarten, dass dieser Bedarf weiter zunehmen werde. Die Regelung sei ausgelaufen, weil zum 1. Januar 2003 das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes erwartet worden sei. Dieses  Gesetz sei jedoch noch nicht in Kraft getreten.
Die Regierung erinnert in ihrer Gegenäußerung jedoch an das Ziel des zugrunde liegenden Gesetzentwurfs, die Übergangsregelungen des EU-Beitrittsvertrags zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in deutsches Recht umzusetzen.
Die Frage der Neuzulassung von Arbeitskräften für bestimmte Sektoren oder Qualifikationen könne aus dem Paket des Zuwanderungsrechts aber auch dann nicht herausgelöst werden, wenn es sich überwiegend um Arbeitskräfte aus den Beitrittsstaaten handele.
Die Regierung will daher nach eigener Aussage die Prüfung der Frage, ob die Zulassung ausländischer Haushaltshilfen wieder ermöglicht werden soll, im Rahmen des Verordnungsrechts zum Zuwanderungsgesetz erneut aufgreifen.

Quelle: PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES vom 24.2.2004 (Auszug)
Herausgeber: Deutscher Bundestag * Pressezentrum
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Verantwortlich: Uta Martensen
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Gast

Osteuropäische Hilfen für Pflegebedürftige

Beitrag von Gast » 19.03.2004, 21:13

Osteuropäische Hilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen:
Hessen verlangt Einberufung des Vermittlungsausschusses
Lautenschläger: „Legalen Einsatz durch befristete Arbeitserlaubnis ermöglichen“

Wiesbaden. Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt, osteuropäischen Haushaltshilfen, die Pflegebedürftige betreuen, eine zeitlich befristete Arbeitserlaubnis durch eine entsprechende Regelung in der Anwerbestoppausnahmeverordnung zu ermöglichen. Dies teilte Sozialministerin Silke Lautenschläger heute in Wiesbaden mit. „Die Hessische Landesregierung, die gemeinsam mit Rheinland-Pfalz diese Initiative gestartet hatte, wird nicht lockert lassen und einen weiteren Anlauf unternehmen. Wir werden morgen im Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu diesem Thema verlangen“, erklärte sie. „Wir wollen, dass im Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung eine Regelung aufgenommen wird, die ausländischen Hilfskräften die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Vollbeschäftigung bis zu drei Jahren in Haushalten mit Pflegebedürftigen ermöglicht.“

Silke Lautenschläger hält eine gesetzliche Grundlage für dringend erforderlich, damit ausländische Betreuer bzw. Haushaltshilfen Pflegebedürftige in Deutschland unterstützen dürfen. In der Vergangenheit waren insbesondere aus Osteuropa entsprechende Kräfte in deutschen Privathaushalten tätig. „Gegenwärtig gibt es keine gesetzliche Regelung, die einen solchen Einsatz erlaubt. Es besteht aber ein Bedarf, der aus dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht gedeckt werden kann. Trotz 4,6 Millionen Arbeitslosen können die Familien ihren Bedarf nicht sicherstellen. Deshalb ist eine zeitlich beschränkte Arbeitserlaubnis sinnvoll, damit die Pflegebedürftigen in ihren eigenen vier Wänden bleiben können und ein Heimaufenthalt vermieden wird“, betonte die Ministerin.

Vor allem in Haushalten mit Schwerstpflegebedürftigen, die zum Teil Betreuung und Versorgung rund um die Uhr benötigten, leisteten die ausländischen Hilfskräfte wichtige Unterstützungsarbeit. Der Bedarf an solchen Hilfskräften werde aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen. Silke Lautenschläger appellierte an Bundesarbeitsminister Clement, diese Möglichkeit einer schnellen Regelung nicht weiter zu blockieren. Es sei nicht einzusehen, dass das geltende Arbeitserlaubnisrecht Beschäftigungsmöglichkeiten für Erntehelfer, im Hotel- und Gaststättenbereich und sogar im Schaustellergewerbe zulasse und der gesellschaftspolitisch weitaus relevantere Bereich der Unterstützung der häuslichen Pflege außen vor bleibe.

Die Ministerin hatte sich im vergangenen Jahr bereits bei Bundesarbeitsminister Clement eingesetzt, dass die Zulassung von ausländischen Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen im Zuge der Anwerbestoppausnahmeverordnung möglich wird. „Es gab bis zum 31. Dezember 2002 eine entsprechende Regelung, die sich bewährt hatte. Diese hätte nur verlängert werden müssen, was der Bundesarbeitsminister aber unter Hinweis auf das in der Beratung befindliche Zuwanderungsgesetz abgelehnt hat.“ Bereits damals habe es Absprachen der damaligen Bundesanstalt für Arbeit mit den Arbeitsverwaltungen der osteuropäischen EU-Beitrittsländer gegeben, auf denen aufgebaut werden könne.

Die Ministerin sieht in der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen durch ausländische Arbeitskräfte eine Übergangslösung. Mittelfristig müsse dieser Arbeitsbereich verstärkt für deutsche Arbeitskräfte erschlossen werden. Damit deren Einsatz für die betroffenen Familien erschwinglich sei, sei eine Vermittlung über Dienstleistungsagenturen ins Auge zu fassen. Ebenso müsse die steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen ermöglicht werden. „Das Merz-Konzept für eine Steuerreform enthält hierfür eine klare Regelung: Notwendige Aufwendungen zur Versorgung, Betreuung und Erziehung sollen steuerlich abzugsfähig sein. Der private Haushalt wird grundsätzlich als Arbeitgeber anerkannt. Dies ist der richtige Weg“, so Silke Lautenschläger.

Quelle: Pressemeldung vom 17.03.2004
verantwortlich i.S.d.P.: Petra Müller-Klepper,
Hessisches Sozialministerium, Pressestelle,
Dostojewskistaße 4, 65187 Wiesbaden.
Telefon: (0611) 8 17 - 34 08 , Fax: (0611) 8 90 84 - 66.
E-mail: presse@hsm.hessen.de
http://www.sozialministerium.hessen.de/ ... /index.htm

Gast

Vermittlung von Krankenpflegepersonal

Beitrag von Gast » 30.03.2004, 11:53

Krankenpflegekräfte

Informationen zur Vermittlung von Krankenpflegepersonal nach Deutschland

Das ANWERBEVERFAHREN FÜR KROATISCHE UND SLOWENISCHE KRANKENPFLEGEKRÄFTE dient der Bedarfsdeckung. Die Anwerbung ist nur dann möglich, wenn inländische Pflegekräfte in Deutschland fehlen.

Die kroatischen und slowenischen Pflegekräfte müssen mindestens die vierjährige Mittelschulausbildung in der Krankenpflege erfolgreich abgeschlossen haben. Fachpraktikum und Fachprüfung sind von Vorteil. Es werden gute Deutschkenntnisse in der Berufs- und Alltagssprache vorausgesetzt.

Die kroatischen Pflegekräfte müssen bei einer kroatischen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sein.

Der Einsatz in Deutschland erfolgt vor allem in der Altenpflege, in Einzelfällen auch in der Krankenpflege. Ein mehrjähriger Arbeitsaufenthalt in Deutschland ist nur möglich, wenn die deutsche Anerkennung als Krankenschwester/Krankenpfleger (oder in Bayern das Zertifikat für die Altenpflege) erworben wird.

Ausführliche Informationen befinden sich im „Merkblatt zur Vermittlung von Krankenpflegepersonal nach Deutschland“ (siehe Link und Dateiliste).

Quelle:
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?conte ... avId=22901

Gast

Vermittlung von Krankenpflegepersonal

Beitrag von Gast » 30.03.2004, 11:56

Merkblatt zur Vermittlung von Krankenpflegepersonal nach Deutschland

http://www.arbeitsagentur.de/content/de ... pflege.pdf

Gast

Arbeitskräfte aus Polen

Beitrag von Gast » 30.03.2004, 12:12

Tipp: Arbeitskräfte aus Polen - was ändert sich ab dem 1. Mai 2004?

Für EU-Mitglieder gilt der Grundsatz der Freizügigkeit. Das bedeutet: EU-Bürger dürfen sich in jedem Land der Europäischen Union aufhalten und auch dort arbeiten. Allerdings wird dieser Grundsatz durch zahlreiche Spezialregelungen eingeschränkt.

Weiter unter
http://www.ndr.de/tv/markt/archiv/20040329_3.html

Gast

Illegale Ausländer helfen deutschen Familien

Beitrag von Gast » 31.03.2004, 11:37

Pflegefall
Illegale Ausländer helfen deutschen Familien
Autor: Stefan Jäger

Plusminus ist bei Therese Baumgarten und Anna. Nach geltendem Recht sind wir Zeuge einer Ordnungswidrigkeit. Denn Anna hat keine Arbeitserlaubnis. Anna kommt aus Polen, sie hilft Frau Baumgarten seit knapp zweieinhalb Monaten. Für Familie Baumgarten gibt es zu Anna keine Alternative. Die ähnliche Leistung eines deutschen Pflegedienstes würde schätzungsweise 4.000 Euro im Monat kosten. Für Anna bezahlt Tochter Annemarie rund 600 Euro im Monat. Doch warum pflegt sie ihre Mutter nicht selbst? "Das habe ich jetzt fünf Jahre gemacht. Alleine schaffe ich es aber nicht mehr. Deshalb habe ich Anna kommen lassen", erklärt Annemarie Baumgarten.

Per Bus zur Arbeit nach Deutschland
...
Weiter unter
http://static.hr-online.de/fs/plusminus ... flege.html

Anja_Mueller
Newbie
Beiträge: 10
Registriert: 20.07.2003, 10:19

Billigpflege statt Qualitätssicherung ?!

Beitrag von Anja_Mueller » 31.03.2004, 13:04

Wieso brauchen wir eigentlich Pflegekräfte aus Osteuropa, wenn die hier ausgebildeten Pflegepersonen keine Anstellung finden
Wir könnten auch auf Arzthelferinnen zurück greifen. Siehe unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1080457534
Geht es bei dem Hereinholen von ausländischen Pflegekräften nur um Billigkräfte? Sollen die hier üblichen und vereinbarten Gehälter unterlaufen werden? Wo bleiben die warnenden Stimmen der Berufsverbände und Gewerkschaften?

Anja


Gast

Pflegehilfskräfte aus Osteuropa - Nein!

Beitrag von Gast » 07.04.2004, 09:16

An alle!

Wir können alle erdenkliche Hilfe in der Pflege brauchen, nur keine Billigarbeitskräfte aus dem Osten!

Sofia Altermann

Gast

Arbeitgeber haftet für Abschiebung

Beitrag von Gast » 20.04.2004, 11:07

Illegales Personal: Arbeitgeber haftet für Abschiebung
Ein Arzt, der in seiner Praxis eine ausländische Reinigungsfrau beschäftigt, sollte sich in jedem Fall ihren Pass vorlegen lassen.

06.04.04 - Fehlt nämlich die Aufenthaltsgenehmigung, muss er als Praxisinhaber die Abschiebungskosten bezahlen, wenn die ausländische Putzfrau „auffliegt“. Der Arzt wird auch dann haftbar gemacht, wenn er guten Glaubens darauf vertraut hat, dass seine Putzfrau in Deutschland leben darf, weil sie eine Lohnsteuerkarte vorweisen konnte.
Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor. Demnach darf sich ein Arbeitgeber nicht darauf verlassen, dass Behörden sich untereinander abstimmen und auf diesem Wege Tricksereien verhindern ( Az.: 5 K 0400058 ).

Weiter unter
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... ik/aktuell

Gast

Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt beschränkt

Beitrag von Gast » 26.04.2004, 20:13

Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach EU-Erweiterung beschränkt

Mit der Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 werden Polen, die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern Mitglieder der Gemeinschaft. Der Beitritt bedeutet aber nicht gleichzeitig den freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für die Angehörigen der neuen EU-Staaten.

Für die Bundesrepublik Deutschland gelten bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und in Teilbereichen der Dienstleistungsfreiheit Übergangsfristen. Nur die Staatsangehörigen von Zypern und Malta erhalten direkt mit dem Beitritt die volle Freizügigkeit, d.h. den uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Für alle übrigen Staaten gilt in einer Übergangszeit von bis zu sieben Jahren weitgehend das bisherige Recht. Spätestens sieben Jahre nach dem Beitritt werden die Zugangsbeschränkungen aufgehoben.

Wie bisher können Arbeitnehmer aus den betroffenen Staaten nur unter bestimmten Voraussetzungen z.B. im Rahmen von Werkverträgen, mit der Green-Card für Computer-Spezialisten oder als Saisonkräfte in Deutschland eine Arbeit aufnehmen. Die Voraussetzungen und Verfahren, um eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen, ändern sich mit der Erweiterung nicht. Zum Teil wird es den neuen EU-Bürgern allerdings künftig erleichtert, eine unbefristete Arbeitsgenehmigung zu bekommen: Hatten Arbeitnehmer bereits z.B. im Rahmen einer Beschäftigung als Gastarbeitnehmer für 12 Monate eine Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt, können sie eine unbefristete und unbeschränkte Arbeitsgenehmigung erhalten. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für deren Familienangehörige. Außerdem werden Arbeitnehmer aus den Beitrittsländern gegenüber Angehörigen von Drittstaaten beim Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt bevorzugt.

Mit Ausnahme des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, der Innendekoration sowie der Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln gilt ab dem Beitritt die uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit. Unternehmen aus den neuen EU-Staaten können ihre Dienstleistungen auch in Deutschland anbieten und dazu zeitlich befristet ihr Personal nach Deutschland entsenden. Dagegen müssen Unternehmen, die im Rahmen der Niederlassungsfreiheit eine Zweigstelle in Deutschland eröffnen, bei ihrer Personalauswahl die eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten zum deutschen Arbeitsmarkt beachten.

Weitergehende Fragen zur Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in Deutschland, zur Entsendung von Arbeitnehmern und zur Erteilung einer Arbeitsgenehmigung beantworten die Agenturen für Arbeit.

Ausführliche Informationen finden sich auch unter http://www.bwma.bund.de > Arbeit > Ausländerbeschäftigung > Downloads ("Informationen über die Anwendung des EU-Beitrittsvertrages bei der Beschäftigung von Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten").

Quelle: Pressemitteilung vom 26.2004
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Gast

Gefahren aus dem Osten ?!

Beitrag von Gast » 28.04.2004, 11:29

Siehe auch hierzu den Artikel über die Bürgerängste durch die EU-Osterweiterung - ein anderer Aspekt, der bedacht werden will:

http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1083132257

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