Kein Recht auf Tötung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Kein Recht auf Tötung

Beitrag von Presse » 23.11.2010, 13:28

Straßburger Sterbehilfe-Prozess: Es gibt kein Recht auf Tötung - Alternativen stehen zur Verfügung / Palliativmedizin kann würdevolles Sterben ermöglichen

Straßburg/Berlin. "Wir sind weder Menschenquäler noch Prinzipienreiter - wir wollen die Menschen nicht leiden lassen", erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, anlässlich des heutigen Prozessauftakts um einen Sterbehilfe-Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Geklagt hatte ein deutscher Witwer. Für seine Frau hatte er im Jahr 2004 versucht, ein tödliches Betäubungsmittel zu erhalten. Dies hatte ihm das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte jedoch verwehrt, da offensichtlich war, dass er damit seine Frau töten wollte. Das Ehepaar klagte bis zum Bundesverfassungsgericht. Dieses wies die Klage vor zwei Jahren als unzulässig ab. Bereits im März 2005 hatte die Frau ihrem Leben mit Hilfe einer Suizidorganisation in der Schweiz ein Ende gesetzt.

Niemand muss in die Schweiz fahren, um würdevoll zu sterben
Die Deutsche Hospiz Stiftung sieht die Klage kritisch. Sie leistet Suizidorganisationen Vorschub, ihr grausames Angebot öffentlichkeitswirksam zu vermarkten. Niemand aber muss in die Schweiz fahren, um würdevoll zu sterben. Es gibt Alternativen. "Der Wille der Patienten war klar: In diesem Fall hätte die Beatmungsgeräte bei palliativer Begleitung abstellen können. So hätte die Patientin friedlich sterben dürfen", sagt Brysch. Nach Erfahrung der Patientenschützer sind aber viele Menschen in Deutschland nicht ausreichend über die Möglichkeiten der Palliativmedizin informiert. Die Deutsche Hospiz Stiftung warnt davor, tödliche Medikamente auch in Deutschland frei verfügbar zu machen. "Es gibt ein Recht auf Sterben. Es ist aber kein Menschenrecht, von jemand anderem getötet zu werden", betont Brysch.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Hospiz Stiftung vom 23.11.2010

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Keine Aufwertung von Sterbehilfeorganisationen

Beitrag von Presse » 24.11.2010, 07:19

Hospiz-Stiftung: Keine Aufwertung von Sterbehilfeorganisationen

Dortmund – Mit Blick auf den Sterbehilfe-Prozess vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hat die Deutsche Hospiz Stiftung vor einer Aufwertung von Sterbehilfeorganisationen gewarnt. Tödliche Medikamente dürften in Deutschland nicht frei verfügbar gemacht werden, erklärte die Hospiz Stiftung am Dienstag in Dortmund.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am Dienstag in Straßburg über einen Sterbehilfefall aus Deutschland verhandelt. Es geht um die Grundsatzfrage, ob der Staat einem Schwerkranken beim Selbstmord helfen muss. ..... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... tionen.htm

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